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17 Zoll Gullideckelnachbau
- Der Hesse
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gibt es hier jemand aus dem Raum Hessen, der die 17 Zöller eintragen hat lassen.
Interessiere mich sehr für diese Felgen, aber das Hindernis Marburg/ Biedenkopf ( übergeordnete Prüfstelle) macht mir Gedanken. Die Eintragung wäre machbar, nur weiß ich nicht was diese Prüfstelle darüber denkt, nicht das mein H gestrichen wird.
Wer hat Erfahrungswerte?
Vielen Dank im voraus!!
VG Frank
SL 560 Bj '89
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- Rudiger
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Rudiger.
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ja das eintragen wäre nicht das Ding.
Nur zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis bei einer 21 Abnahme z.B. muss man hier in Hessen die Unterlagen zu dieser Prüfstelle schicken ,was sogar noch 39€ kostet und die prüfen ob alles konform ist und das ist mein Problem!!! Winken die es durch, oder kommt dann irgend eine böse Sache auf mich zu, zb. H Verlust?
Hmmmm
VG Frank
SL 560 Bj '89
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Du kannst beim H-Kennzeichen nur das montieren, was in den ersten 10 Jahren des Fahrzeugs eingetragen wurde oder hätte eingetragen werden können oder was später in der Baureihe Serie war. Darunter dürften 17" Gullideckel nicht fallen, 15" Gullideckel aber schon.
Wenn also technisch 17" Gullideckel auf das Fahrzeug montierbar sind, kannst Du das eintragen lassen. Es würde aber trotzdem dem H-Kennzeichen widersprechen. Wie immer ist das Auslegungssache des Prüfers.
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- Der Hesse
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denke dem Prüfer könnte ich überzeugen, aber mit denen in Marburg Biedenkopf habe ich ja kein Kontakt, also kann man nicht argumentieren und da liegt mein Problem. Deshalb die Frage in die Runde, ob jemand den Weg schon gegangen ist. Echt doof bei uns in Hessen!!
VG
VG Frank
SL 560 Bj '89
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- Dr-DJet
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eigentlich nicht, denn es ist normalerweise klar, dass die 17° Felgen zu modern für ein H-Kennzeichen sind.
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VG Frank
SL 560 Bj '89
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Du hast Recht die gibts nur in Hessen. Meist ausgesonderte Post und Telekombeamte die Ihre TÜH Ingenieure prüfen auf das was Sie eingetragen haben.
Schon irre wenn der Arzt eine Behandlung macht und er dann von der Schwester kontrolliert wird.
Vielleicht kann ich dir einen Kontakt verschaffen. Da sollten wir mal per PN kommunizieren.
Gruß Andreas
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- Der Hesse
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ja, das ist ein Witz hier in Hessen .
Habe dir eine PN geschrieben.
VG Frank
SL 560 Bj '89
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- Chris_68
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Der Hesse schrieb: Ja.... mir eigentlich auch, aber die Hoffnung stirbt ja zuletzt. Dann blieben vielleicht die gleichen, nur in 16 Zoll oder vom 129 er. Denke aber das es genau so aus geht. MIST!!!!
Hi Frank,
die ersten 129er werden gerade H-fähig, d.h. deren Gullifelgen in 16Zoll sind H-fähig.
Diese sollte der Tüv dann auch nicht reklamieren. Die fahren auch einige mittlerweile hier.
und dieses Foto habe ich sogar hier im Forum gefunden:
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LG Chris
LG
Chris
seit 2016 560SL
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- Dr-DJet
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Ihr müsst nachweisen, dass die in den ersten 10 Jahren auf einem 107 hätten eingetragen werden können. Dann wäre es nach den Regeln. Dass sie auf einem 129 montiert wurden und dort H-fähig sind, ist irrelevant. Eine Zulassungsbescheinigung mit einer solchen Umrüstung aus den ersten 10 Jahren von Franks 107er wäre dann ein Nachweis der zeitgenössichen Umsrüstung. Das würde funktionieren.
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Aber danke erstmal.
VG Frank
SL 560 Bj '89
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wenn nachzuweisen ist, dass diese 17" Gully's bis einschließlich 1999 auf den Markt gekommen sind, dann widerspricht das den H-Vorgaben nicht!
Das wurde ja hier schon deutlich erwähnt.
Kamen diese Felgen nicht bis zu diesem Zeitpunkt auf den Markt, gibt es "eigentlich" keine Chance diese einzutragen ohne aber seinen H-Titel zu verlieren!
Wie immer im Leben, gibt es auch hier "Ausnahmen".
Ob aber diese "Ausnahme" bei Euch in Hessen, wegen dieser zusätzlichen Behörde, "durchkommt", dass steht wiederum auf einem anderen Papier.
Gruß
Marinko
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Bei mir wurden die 17er Gullydeckel mit dem Vermerk "Originaloptik R107" eingetragen. Auch bei den H&R Federn mit einem Gutachten aus 2007 gabs keine Probleme. Der Prüfer sagte "Tieferlegungsfedern gabs damals auch schon..." und "Die historische Optik ist durch die Felgen nicht gestört".
Alles kein Problem mit dem richtigen Prüfer.
Und wie sieht das aus, wenn Du zum eintragen in ein anderes Bundesland fährst?
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Gruß aus München,
Heinz
Das Leben ist zu kurz, um langweilige Autos zu fahren!
1988er Mercedes 560 SL, 2009er Mercedes SLK R171, 1993er Mercedes C 180, 2014er Audi Q3 2,0 TFSI Quattro, 1998er BMW R 1100 GS
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- Der Hesse
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habt ihr es gut in Bayern!!!
Auch wenn ich es in einem anderen Bundesland eintragen lasse, muss ich es auf meiner Zulassungsstelle in den Papieren ändern lassen und dann MUSS es wieder zu der Übergeordneten Prüfstelle.
Es ging nur, dass ich das Fahrzeug auf jemanden Zulasse der in einem anderen Bundesland wohnt, dann dort in die Papiere einschschreiben lasse und dann wieder ummelde auf mich. Aber das ist dann unakzeptabel von den Haltereintragungen, wegen Felgen 2 neue Einträge.
VG Frank
SL 560 Bj '89
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es muss nur bei der Ersterstellung der Papiere nach Fulda / Marburg.
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- Der Hesse
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kannst du mir das bitte näher erklären mit der Erstausstellung.
VG Frank
SL 560 Bj '89
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- Dr-DJet
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nur wenn das Fahrzeug importiert wurde, muss es in Hessen zu den "Schildbürgern". Ist der Fahrzeugschein ein Mal erstellt, liegt alles in der Hand der Zulassungsstelle. Auch dann wenn das importierte Fahrzeug z.B. 3 Tage in Bayern nach dem Import zugelassen war. Dann ist es nämlich kein Importfahrzeug mehr. Es ist fast schon zum Lachen.
Ergo musst Du nur 1 Mal den großen Umweg machen, danach ist es ja ein Inländer und alles ist gut.
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Ja, stimmt schon, aber wenn Du etwas eingetragen haben willst, musst Du nach dem TUEV-Besuch den Kram trotzdem nach Marburg zur Buendelungsbeh. schicken.
Auch wenn man schon deutsche Papiere hat.
Die dürfen dir dann sagen, daß es die Zulassungsstelle eintragen darf.
So ein Scheiß
Lg Schorsch
Liebe Grüße
Schorsch
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