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Blinker tot.
Aber selbst wenn das Modelljahr stimmen würde, bräuchtest Du ein Datenblatt für Dein Fahrzeug ("..... ein Unikat, das nicht für andere Fahrzeuge verwendbar ist.")
Über Sinn oder Unsinn kann man sich aufregen oder diskutieren, aber ändern wird es nichts.
Was ist denn mit Deinem Blutdruck?
Hälsningar,
Lutz
Nimm Dir jeden Tag die Zeit, still zu sitzen und auf die Dinge zu lauschen.
Achte auf die Melodie des Lebens, die in Dir schwingt.
Buddha
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Im Moment innerhalb der Norm.Naja, das Modelljahr ist ein anderes, da könnte (!!) es natürlich Abweichungen geben.
Aber selbst wenn das Modelljahr stimmen würde, bräuchtest Du ein Datenblatt für Dein Fahrzeug ("..... ein Unikat, das nicht für andere Fahrzeuge verwendbar ist.")
Über Sinn oder Unsinn kann man sich aufregen oder diskutieren, aber ändern wird es nichts.
Was ist denn mit Deinem Blutdruck?
Hälsningar,
Lutz
Danke der Nachfrage.
Ich verstehe das Ganze als Lernprozess.
Ich habe heute gelernt, dass die hinterlegten Datenblätter zum Downloaden wohl so gut wie wertlos sind.
Warum wird damit suggeriert, dass eine Zulassung möglich wäre und die Leute sind damit dann tatsächlich schlecht vorbereitet ?
Besser wäre dann ein Hinweis wie der deine.
Keine Zulassung ohne das dezidiert fahrzeugbezogene Datenblatt. Punkt.
Gruß Stefan (Mango)
<•> Königlich Bayerisch <•>
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mit den besten Grüßen Jochen
Das Leben ist zu kurz für später
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Sorry daß ich meinen Senf auch noch dazugebe. Jetzt bist du sauer, weil du Schritt 3 vor 1 und 2 gemacht hast, bist wohlwissend über den Zustand deines Fahrzeugs zum TÜV gefahren. Somit hast du den Prüfer (der wohl eh keinen guten Tag hatte)
komplett verärgert. Sei es wie es sei, lass deine Werkstatt (zu der du ja wohl Vertrauen hast und die sich ja auch wohl mit solchen Fahrzeugen auskennen) jetzt halt mal machen.
„Bleib bitte ruhig“, das nächste mal weißt du’s ja jetzt besser.
Der 560 SL ist ein super Fahrzeug (wie alle 107´er) das wird schon.
Trotz des Ärgers wünsch ich viel Spaß mit dem Auto und noch mals Sorry für für meinen (vielleicht überflüßigen) Kommentar
Grüße aus dem momentan verregneten Saarland
Dieter
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meine US Rückleuchten wurden beim TÜV nicht beanstandet. Da b ist du wirklich an den Falschen geraten.
Nur zur Info: Die Dekra bietet genauso §23 H Abnahme, wie der TÜV
www.dekra.de/de/h-kennzeichen/
Dein Datenblatt bestellst du hier:
www.tuvsud.com/de-de/store/auto-service/...e/pkw/HBR-DBS-00-013
Ich würde soweit alles reparieren lassen, dass es passt. Eventuell kennst du jemand, der aktuelle Reifen mit Felge rum liegen hat und dir ausleiht. Die Rücklichter würde ich nicht austauschen, die US Version wird normalerweise akzeptiert. TÜV München
Die hier im Forum zum Download angebotenen Papiere werden für zusätzliche Eintragungen gebraucht, wie z.B. 225/60 R15 Reifen oder Notsitze hinten.
Liebe Grüße aus München
Markus
SL560 Bj 7.89; Porsche 993 Bj 94; Range Rover 2 Bj 98
Moto Guzzi California 2 Bj 82; Suzuki SP370 Bj 78
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Das Datenblatt habe ich mittlerweile geordert. Dauert wohl 3 bis 5 Tage.
Die Reifen werde ich neu machen, denn in 2 Jahren steh ich wieder vor dem gleichen Problem.
@ Dieter. Bin nicht sauer und so ruhig wie immer.
Im Übrigen hatte ich nicht den Eindruck, dass der Herr TÜV Prüfer komplett verärgert war.
Und wenn doch, hat er als Dienstleister wohl gelernt, seinen Ärger zu verbergen. Mir ist es ja auch gelungen, den meinen zu verbergen.
Ich habe vor, die original Rücklichter zu lassen, es gäbe im Zweifelsfall ja den Nachweis, dass die Eintragungsfähig sind.
Gruß Stefan (Mango)
<•> Königlich Bayerisch <•>
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Merke: nicht für dumm verkaufen lassen, aber den Prüfer andererseits auch nicht für blöde halten.
Viele Grüße, St.
—
R107.044 (1977, US)
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W126.025 (1990, DE)
W124.034 (1993, CH)
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Viele Grüße aus dem Nordschwarzwald
Rolf
Nur das Beste aus Schwaben , oder lieber nix
www.keicher.biz
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Hallo Rolf ,du hast einen der kleinsten 560 SL die es gibt . Einen Japaner .
Und nun auch noch Spray Lack in den Reflektoren
Liest sich lustig , aber mitnichten .
Ein EU SL hat wohl 4390mm eingetragen ,der SLC 4750mm
Da ein US 560SL mit 4580mm angegeben wird , und dies aus dem Datenblatt eins zu eins
übernommen wird ,(auch bei Fahrzeugen die umgerüstet also mit EU Stoßstange dem TÜV vorgeführt werden ,wurden ) .
@ Andreas ,den Anfang bildet im Kfz Schein ,,,zusätzliche Rückstrahler rot ,,, sind da Kat Eyes gemeint ?
mfg Günter Trunz
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Achja und der Japse hat auch 4580mm eingetragen und der hatte nie Parkbänke gehabt
Viele Grüße aus dem Nordschwarzwald
Rolf
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Nee, das sind in den Rücklichtern vom US die kleinen roten Ecken an den Seiten beim Blinker. Die leuchten bei Standlicht/Abblendlicht permanent (sidemarker)...sonst gibt's da nix...
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Früher war alles gut, heute ist alles besser.
Besser wär es, wenn alles wieder gut wär.
R107 SL 380 (US) Bj 83,
silberblaumetallic 930
Gruss Andreas
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Gruß
Christian
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Gruss Andreas
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Christian
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Gruß Ralf
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Gruß
Martin
_____________________________________
Lass mich, ich kann das... Oh, kaputt.
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Hallo Martin , welche Zulassungsnummer ,es gibt bei US keine .
Um es klar zu sagen , bei Fahrzeugen wo dieser Zusatz von Andreas drin steht
müssen diese ,, Katzenaugen ,, dort angebracht haben und zwar ständig , wo sie
der Ausnahme entsprechen ,ich meine Höhe und Abstand , nicht Handschuhfach .
Ich schreibe dies nur ,weil Stefan geschrieben hat ,worauf er sich beziehen möchte ,
bei Erhalt der US Leuchten . Und nicht erklärt wurde , was er dafür machen muß .
Der TÜV sichert sich mit Schrift und Bildern ab , deren Einhaltung der Eintragungen , auf öffentlichen Straßen ,obliegt der Rennleitung und natürlich dem Fahrzeugführer .
Es nutzt nichts etwas eingetragen zu haben und es nicht so umgesetzt zu haben ,wie es die Verordnung vor sieht .
mfg Günter Trunz
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Exakt so ist es. Das ist auch so im TÜV-Bericht vermerkt denn da steht, dass die Rückleuchten nicht bauartkonform sind. Heißt im Klartext, dass irgendeine Nummer falsch ist bzw. fehlt.Ich vermute mal, das die Zulassungsnummer des Rückstrahlers nicht konform ist. Deshalb die Anmerkung. Bürokratie halt
Die Prüfer haben hier aber einen Ermessensspielraum und dieser heißt "in etwa Wirkung". Er könnte Dir also eintragen, dass die US-Rückleuchten "in etwa" die Wirkung und Eigenschaften der Euro-Leuchten haben. Wenn die Soffitten der Sidemarker entfernt sind sollte das kein Problem darstellen.
Grüße
Ralf
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- texasdriver560
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wer kann denn jetzt mal Licht ins dunkle bringen!?
Offensichtlich verfügen die US Versionen an gleicher Stelle wie die EU Lampen über Reflektoren, wozu dann noch die zusätzliche Anbringung der Katzenaugen ?
Und wenn dann schon auf Euro umgerüstet wird, müssen dann auch die Nebellampen aktiviert werden?
Gruß Ralf
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durch die Zuführung eines Bestandteil ,welches eine e-Kennung hat , somit
eine Klassifizierung mit e-Kennung , hat ,die Betonung liegt auf den Buchstaben
e-Kennung wird ein Bestandteil US Rücklicht komplett ohne e-Kennung ,also in keinem
der bunten Segmente , überhaupt eine e-Kennung hat , zulassungsfähig .
Ab Bj 91 (ich muß jetzt raten ,sitze gerade mit den Lobby Vertretern und Baddies nicht zusammen ,ist das mit dem Küstennebel gesetzlich vorgeschrieben . )
mfg Günter Trunz
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