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Umbau Scheinwerfer US- auf EU Steckerbelegung

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22 Jan 2023 14:03 - 22 Jan 2023 14:04 #309239
Ich habe Parklicht nur hinten ...in den SW blinkern sind 21 W leuchten verbaut. In der Stoßstange weiß ich nicht was drin ist.

Ich habe mir aber noch ein Extra eingebaut. In die SW Blinker habe ich zusätzlich eine schaltbar 5W LED eingebaut, die ich auf Standlicht aufgeklemmt habe. D.h. wenn ich Standlicht/Abblendlicht einschalte, dann beleuchtet die LED den SW Blinker. Wird geblinkt, wird die 21W Birne zusätzlich aktiviert.Für den TÜV, kann ich die LED über Schalter deaktivieren. OK, ich weiss, das ist nicht zugelassen, aber mir gefällt es.

Alles könnte einfach sein, ist es aber nicht
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Gruss Andreas
Letzte Änderung: 22 Jan 2023 14:04 von ZitroniX.

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22 Jan 2023 14:09 #309240

Das die orangen Standlichter und Sidemarker in de EU nicht erlaubt sind ist mir bewust.

Hallo Kollegen,

nur um es richtig zu stellen: reine Sidemarker an der Seite sind in D (mittlerweile) erlaubt. Ob es dann aber zusätzlich eine Blinkerfunktion haben darf, ist fraglich.
Leuchtet dagegen das orangene Blinkergehäuse in der Stoßstange dauerhaft, ist das das alte US-Standlicht (kein Sidemarker); das ist nicht erlaubt.

Grüße
Daniel

Mercedes 560SL / Citroen 2CV / Porsche 996 C4S / Suzuki DR650
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22 Jan 2023 14:48 #309242
 

Der Michael





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22 Jan 2023 15:23 #309247
Genau das gleiche wie auf dem Bild von Michael war bei mir der Fall und
komischerweise gab es keine Probleme bei der Erstüberprüfung (Homologierug) und auch beim Pickerl nach dem Import.
Ich habe das Auto als Oldtimmer angemeldet.
Soviel zum Thema was in der EU zugelassen ist und was nicht.???
Aber weil ich gerade dabei bin die SW zu überhollen möchte ich gleichzeitig alles
laut EU Standart anschliessen.
Georg

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22 Jan 2023 15:32 #309248
Aus welchem technischen Grunde sollte denn diese Lösung beim Tüv Probleme bereiten?

Der Michael





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22 Jan 2023 15:39 #309249
Hallo Georg,

eigentlich habe ich mir überlegt etwas zu deiner Prüfplakette zu schreiben, die du erwähnt hattest. Bringt aber halt gar nichts, weil so eine Plakette nur so viel Wert ist wie Benzin im Tank des Fahrzeuges ist. wo die drauf klebt.
Rechtlich sollte es immer noch so sein, was am Auto dran ist MUSS auch funktionieren und was am Auto dran ist MUSS auch genehmigt sein, aslo werden 2 Blinkleuchten vorne und ein zweites oranges Standlicht im Blinker, sicher nicht immer jeden TÜV´ler überzeugen.

Wenn Du EU-Scheinwerfer verbaut hast die du eh überholst, dann raus mit den US-Blinkern und deren Verkabelung und in das frei werdende Loch im Lampentopf einen Blindstopfen rein und fertig.

Grüße
Hans

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22 Jan 2023 15:51 #309250
Wie kommst Du auf ein zweites Standlicht im Blinker, Hans?
Das ist doch ein vollkommen anderes Thema und wird auch nicht so verbaut. Im US Scheinwerfer Blinkereinsatz an der Seite ist eine Doppelwendelbirne drin. Die darf nicht drin sein weil ein seitliches Standlicht nicht in gelb oder orange leuchten darf. Da wird der seitliche Blinker mit einer einwendeligen Birne bestückt und der zweite Anschluss für den sidemarker an den neuen Einsatz in die Rundscheinwerfer eingeschliffen. Dort ist dann das Standlicht weiss.
Im EU Scheinwerfer ist doch immer nur der Blinker mit einem Anschluss verkabelt. Der kann, muss aber nicht mit den US Blinkern an der Stosstange verbunden werden. Beide Varianten sind Tüv Konform.

Der Michael





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22 Jan 2023 16:32 #309252
OK, alles klar Hans und Michael.
Seitlich in dem Scheinwerfer ist in der EU nur ein Blinker erlaubt und kein Standlicht in orange.
Für die US Blinker inder Stossstange gibt es zwei möglichkeiten:
1. komplett abschliessen, abbauen und Blindmachen oder
2. mit einer birne als Blinker anschliessen, der mit dem Blinker im SW mitblinkt
Bei der Variante 2 die mir etwas besser gefällt kann es zum Problem mit dem Blinkerrelais kommen.
Ich werde es mal probieren wenn es so weit ist. Sollte das Relais die Leistung nicht schalten können kann ich vielleicht 
so ein Relais verbauen: scheinwerfer-luxx.de/HELLA-Blinkgeber-3-polig-lastunabhaeng
Kennt jemand so ein Relais, und wo sitzt das alte Relais?
Georg

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22 Jan 2023 16:44 #309254
Ja Georg, probier es. Ich hatte das an zwei Fahrzeugen so gelöst ohne Probleme mit dem Relais. Einen bin ich 4 Jahre gefahren. Das normale Blinken kann keine Probleme ergeben denn beim Warnblinken werden auch 4 Birnen angesteuert. Höchstens beim Warnblinken mit dann 6 Birnen könnte es Probleme geben. Das habe ich aber nie dauerhaft probiert, nur bei Tüv Abnahme wenn das getestet wurde.

Der Michael





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22 Jan 2023 16:58 #309258
Hallo Michael,

die US-Blinker haben eine Zweifadenlampe verbaut und in den USA leuchtet dort das Stand-/Begrenzungslichtlicht. Gut das wird niemanden auffallen, wenn dort nur der Blinker angeschlossen wird, aber ab Werk war das so.

Grüße
Hans

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22 Jan 2023 16:59 #309259
Hallo zusammen,
irgendwie alles etwas konfus …

Michael hat eine Sonderlocke mit EU Scheinwerfern kombiniert mit US Blinkern, also 6x21W. Wenn das funzt ist doch gut. US Scheinwerfer haben seitlich Siedemarker mit 5W Lampen, die nicht als alleinige Blinker geschaltet werden dürfen. Ich habe die so geschaltet, dass sie mit US Blinkern (bei mir Chinese Eyes) mitblinken, dass funzt natürlich erst recht und wurde noch nie bemängelt. Die US Blinker haben aufgrund ihrer gleichzeitigen Standlicht Funktion Zweifaden Lampen, die nicht gegen Einfaden Lampen getauscht werden können (andere Fassung, Pins an der Fassung leicht verdreht). Man kann die zwar mit Gewalt reinwürgen, sollte man aber nicht. Einfach den Stecker öffnen, den betreffenden Pin für Standlicht entfernen und Zweifaden Lampen weiternutzen.

VG Michael

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22 Jan 2023 17:14 #309261
Jau, nichts anderes gesagt, Michael. Nur missverständlich bei der Zweifadenbirne. Es wird nur der Anschluss an der Fassung Zweifadenbirne US auf den neuen zusätzlichen Anschluss Standlicht im Rundscheinwerfer für das dann dort leuchtende Standlicht geklemmt. Dann blikt nur ein Faden im Blinker und Birne bleibt drinnen. Die US Scheinwerfergläsereinsätze haben nur 2 Anschlüsse. daher werden die komplett auf EU konform erneuert. Ein Einsatz hat dann drei Anschlüsse für das Standlicht.
Hier mal US umgebaut auf EU. 

Der Michael





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22 Jan 2023 19:52 #309265
Also bei mir leuchten weiterhin die Sidelights vorne und hinten bei eingeschaltetem Stand- und Abblendlicht.
Eine Blinkfunktion habe ich nur unten in der Stoßstange und das Standlicht im Rundscheinwerfer.
War aber auch so gewollt und ist in D erlaubt.

Grüße
Daniel
 

Mercedes 560SL / Citroen 2CV / Porsche 996 C4S / Suzuki DR650

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22 Jan 2023 20:01 #309266
Hallo Daniel,

kannst Du mir bitte mal den Gesetzestext zeigen, der Sidemarker vorne und hinten erlaubt? Ich will das nicht anzweifeln, nur wissen, worauf man sich berufen kann.

Viele Schraubergrüße - best regards, Volker alias Dr-DJet und K-Jet Forscher, Admin und Betreiber dieser Webseite
Alles über D-Jetronic und Zündung auf jetronic.org

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22 Jan 2023 20:11 - 22 Jan 2023 20:12 #309267
So wie bei Daniel ist es bei mir auch, nur dass die Sidemarker auch noch blinken . Zusätzlich kann ich die Sidemarker aber noch über einen Schalter abschalten, falls der TÜV nörgelt.Standlicht ist zusätzlich im Rundscheinwerfer.

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Gruss Andreas
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22 Jan 2023 20:14 #309268
Hallo Volker,

zwei unterschiedliche Prüfer beim TÜV Nord haben bei der Vollabnahme auf meine Nachfrage gesagt, dass das mittlerweile kein Problem darstellt. Und die haben mein Auto beide richtig auf den Kopf gestellt, da es frisch aus den USA kam. Die haben alles penibel kontrolliert und abgeglichen. Schriftlich wollte ich da nichts mehr haben - die ausgestellten TÜV Unterlagen reichten mir

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Zudem liefern seit längerem Volvo, BMW und Co. ihre Autos auch mit Sidemarkern aus, was die beiden Prüfern erwähnten. Daher aus deren Sicht beim R107 vollkommen in Ordnung.

Er betonte lediglich, dass das Standlicht in den Blinkern in der Stoßstange nicht erlaubt sei.

Bin ohne Mängel durch die Vollabnahme und den TÜV gekommen.

Grüße
Daniel

Mercedes 560SL / Citroen 2CV / Porsche 996 C4S / Suzuki DR650

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22 Jan 2023 20:27 #309270
Mein letzter Stand ist, dass egal ob der Tüv das absegnet oder nicht die "Positionsleuchten" ala Standlichtleuchten zur Seite strahlend in gelb/orange nicht zulässig sind. Das durfte ich schmerzlich an einem 126 vor zwei Jahren erfahren. Polizeieinsatz mit blaulicht hat mich auf offener Strecke angehalten. Ich vermutete eine Ringfahndung oder so was. Ich wurde diesbezüglich genau so belehrt. Egal was der Tüv hier denkt, es ist nicht eingetragen und daher nicht zulässig. Ich habe eine Stilllegungsverfügung bekommen, wenn ich das nicht innerhalb 14 Tagen rückbaue. Ich musste das Fahrzeug bei der Zulassungstelle vorstellen und zuzüglich eine Tüv Bestätigung einreichen, dass dieser Mangel beseitigt wurde. Der Tüv er hat zwar mit dem Kopf geschüttelt aber konnte keine Abhilfe mit technischen Bestimmungen beibringen.
Also: Wer hier behauptet das wäre in Deutschland erlaubt, möge das schriftlich aufzeigen, dass heute diese Regel Positionsleuchten zur Seite strahlend in gelb/orange sind zulässig.
Das wäre nur durch ein lichttechnisches Gutachten mit einer Ausnahmegenehmigung vom Tüv möglich, welche dann genau in die Papiere eingetragen wird. Bei wem ist das also in den Papieren eingetragen als Sonderlösung? Es gibt nämlich nur für diesen Fall einen Grund zur Begründung: die Umrüstung ist wirtschaftlich nicht zumutbar. Das ist beim 107 er nicht gegeben. Das ist mein Sachstand dazu.

Der Michael





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22 Jan 2023 20:38 #309272
Das habe ich gefunden...
51a StVZO (Seitliche Kenntlichmachung)

Für welche Fahrzeuge ist eine seitliche Kenntlichmachung vorgeschrieben?

Dies gilt für alle Kfz (außer Pkw), die länger sind als 6 Meter, sowie für Anhänger.

Welche Farbe müssen seitlich angebrachte Leuchten haben?

Gemäß der StVZO ist für die seitliche Beleuchtung die Farbe Gelb vorgeschrieben.

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Gruss Andreas

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22 Jan 2023 20:39 - 22 Jan 2023 20:40 #309273
Hallo,

ich weiß ja nicht, ob für LKW und Sprinter andere Regeln gelten, aber unsere LKWs und Sprinter haben alle mehrere orange-gelbe Sidemarkers, über die gesamte Fahrzeuglänge.


Gruß Stefan

Sauerland, da wo andere Leute Urlaub machen.
Letzte Änderung: 22 Jan 2023 20:40 von Leo63.

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22 Jan 2023 20:45 #309274
Schlecht, wenn nur vom hörensagen argumentiert wird. Hier gern die Gesetzesgrundlage.
www.kfztech.de/kfztechnik/allgemein/ece_r48.pdf

Der Michael





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22 Jan 2023 20:55 - 22 Jan 2023 20:58 #309279
Ja, wenn ich das richtig lese, dürfen Kfz unter 6 Meter klasse M xx Sidemarker habe in gelb, die auch blinken dürfen. Für alle andern Kfz bestehen keine besonderen Regelungen.Punkt 6.18.7

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Gruss Andreas
Letzte Änderung: 22 Jan 2023 20:58 von ZitroniX.

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22 Jan 2023 21:15 #309283
Das ist beim 107 er aber als das Parklicht nach vorn eingestuft, weil im Scheinwerfer integriert, und nicht zur Seite.
www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachmen...?attachmentId=779982

Der Michael





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22 Jan 2023 21:29 #309284
Übrigens steht in meiner Ordnungsstrafverfügung noch als weiterer Verstoss " Blinkleuchte vorn leuchtet dauerhaft" War zwar am 126, dürfte aber am 107 er auch zutreffen.
Und noch gern Oton Polizei vor Ort " Was der Tüv Ihnen sagt ist Wurscht. Sie als Fahrzeughalter sind für ein ordnungsgemässen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich. In den Papieren ist das Vorgefundene nicht als Ausnahmegenehmigung enthalten. Sie können sich die Genehmigung beschaffen und eintragen lassen"
Daher meine ketzerische Frage: hat irgendein Tüv er das in die Zulassung als SR bei einem 107 er eingetragen? Macht der nicht. m.M.

Der Michael





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23 Jan 2023 09:24 #309290
Unter §51 der StVO steht übrigens noch folgendes:



Demzufolge sollten die Seitenmarkierungsleuchten kein Problem darstellen, oder?

Grüße
Daniel 

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23 Jan 2023 09:32 #309292
Moin Moin
bin alt und nicht multi Tast fähig .
um eine theoretisch in eine praktische Lösung zu setzen . ergibt 2x5 =10 und 2x21=42
die Möglichkeit des Tausch , der Pin mit Kabel , ist im Stecker gegeben .Durch Tausch
wird original Pin 4 Farbe sw Blinker ,Pin 2 Farbe grau Standlicht gewechselt .Pin 3
bleibt Masse ,Pin1 Fake . Somit dürfte es möglich sein die Stromlast zu senken .
Aufgrund meines Alter ,ist diese persönliche Meinung gestattet , Blinkstandlicht entfernen und rechts und links ein Wackeldackel in die Nische oder eine winkende Katze . So was finde ich cool ,verschönert jede Parkbank . Das ich voreingenommen bin , dürfte keine Frage sein .
Die Frage nach den ,, Huch kein E Zeichen stellt sich zuweilen bei den Rücklichtern
wird bei 108 ,111 , 14 Anhang 2 gezeigt .
mfg Günter Trunz

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23 Jan 2023 09:53 #309294
ES ist aber keine Seitenmarkierungsleuchte sondern eine Parkleuchte und Begrenzungsleuchte sowie gleichzeitig Fahrtrichtungsanzeiger in US Ausführung. ECE R48 § 6.9 und § 6.12

Der Michael





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23 Jan 2023 12:11 #309302

ES ist aber keine Seitenmarkierungsleuchte sondern eine Parkleuchte und Begrenzungsleuchte sowie gleichzeitig Fahrtrichtungsanzeiger in US Ausführung. ECE R48 § 6.9 und § 6.12


Aber doch nicht die gelbe Leuchte an der Seite bei der US-Ausführung? Die war ja nie als Fahrtrichtungsanzeiger oder Parkleuchte vorgesehen? Zumindest in den USA nicht. 
Interessant wäre in diesem Zusammenhang zu wissen, wie Volvo, BMW & Co. ihre Autos in D mit Seitenmarkierungsleuchten ausliefern können?

Grüße
Daniel

Mercedes 560SL / Citroen 2CV / Porsche 996 C4S / Suzuki DR650

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12 Feb 2023 17:28 #310689
Hallo!
Die Scheinwerfer habe ich mittlerweile Überholt und eingebaut.
Michael und Andreas hatten recht, die Blinker funktionieren perfekt, auch mit 3x21W Birnen. Anbei die Bilder zum Vergleich, vorher und nachher falls es jemanden interessiert.
LG Georg

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12 Feb 2023 20:38 #310711
war es nicht so bei den doppelten Rundscheinwerfern braucht mann die Blinker vorne
weil die nur seitlich leuchten
bei den EU Breitbandscheinwerfern leuchtet der Blinker nach vorne und seitlich
also braucht es den nicht
was gegen EU Breitbandscheinwerfern und den vorderen Blinker sprechen sollte
wäre mir unverständlich

mit freundlichen Grüßen
aus dem wilden Südwesten

Peter

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12 Feb 2023 21:09 #310714
...beim US-Scheinwerfer blinkts nur an der Stoßstange, nicht im Scheinwerfer !

Gruß
Christian

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