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Umbau Scheinwerfer US- auf EU Steckerbelegung
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Ich habe mir aber noch ein Extra eingebaut. In die SW Blinker habe ich zusätzlich eine schaltbar 5W LED eingebaut, die ich auf Standlicht aufgeklemmt habe. D.h. wenn ich Standlicht/Abblendlicht einschalte, dann beleuchtet die LED den SW Blinker. Wird geblinkt, wird die 21W Birne zusätzlich aktiviert.Für den TÜV, kann ich die LED über Schalter deaktivieren. OK, ich weiss, das ist nicht zugelassen, aber mir gefällt es.
Alles könnte einfach sein, ist es aber nicht
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Gruss Andreas
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Hallo Kollegen,Das die orangen Standlichter und Sidemarker in de EU nicht erlaubt sind ist mir bewust.
nur um es richtig zu stellen: reine Sidemarker an der Seite sind in D (mittlerweile) erlaubt. Ob es dann aber zusätzlich eine Blinkerfunktion haben darf, ist fraglich.
Leuchtet dagegen das orangene Blinkergehäuse in der Stoßstange dauerhaft, ist das das alte US-Standlicht (kein Sidemarker); das ist nicht erlaubt.
Grüße
Daniel
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Der Michael
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komischerweise gab es keine Probleme bei der Erstüberprüfung (Homologierug) und auch beim Pickerl nach dem Import.
Ich habe das Auto als Oldtimmer angemeldet.
Soviel zum Thema was in der EU zugelassen ist und was nicht.???
Aber weil ich gerade dabei bin die SW zu überhollen möchte ich gleichzeitig alles
laut EU Standart anschliessen.
Georg
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Der Michael
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- Hans_G
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eigentlich habe ich mir überlegt etwas zu deiner Prüfplakette zu schreiben, die du erwähnt hattest. Bringt aber halt gar nichts, weil so eine Plakette nur so viel Wert ist wie Benzin im Tank des Fahrzeuges ist. wo die drauf klebt.
Rechtlich sollte es immer noch so sein, was am Auto dran ist MUSS auch funktionieren und was am Auto dran ist MUSS auch genehmigt sein, aslo werden 2 Blinkleuchten vorne und ein zweites oranges Standlicht im Blinker, sicher nicht immer jeden TÜV´ler überzeugen.
Wenn Du EU-Scheinwerfer verbaut hast die du eh überholst, dann raus mit den US-Blinkern und deren Verkabelung und in das frei werdende Loch im Lampentopf einen Blindstopfen rein und fertig.
Grüße
Hans
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Das ist doch ein vollkommen anderes Thema und wird auch nicht so verbaut. Im US Scheinwerfer Blinkereinsatz an der Seite ist eine Doppelwendelbirne drin. Die darf nicht drin sein weil ein seitliches Standlicht nicht in gelb oder orange leuchten darf. Da wird der seitliche Blinker mit einer einwendeligen Birne bestückt und der zweite Anschluss für den sidemarker an den neuen Einsatz in die Rundscheinwerfer eingeschliffen. Dort ist dann das Standlicht weiss.
Im EU Scheinwerfer ist doch immer nur der Blinker mit einem Anschluss verkabelt. Der kann, muss aber nicht mit den US Blinkern an der Stosstange verbunden werden. Beide Varianten sind Tüv Konform.
Der Michael
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Seitlich in dem Scheinwerfer ist in der EU nur ein Blinker erlaubt und kein Standlicht in orange.
Für die US Blinker inder Stossstange gibt es zwei möglichkeiten:
1. komplett abschliessen, abbauen und Blindmachen oder
2. mit einer birne als Blinker anschliessen, der mit dem Blinker im SW mitblinkt
Bei der Variante 2 die mir etwas besser gefällt kann es zum Problem mit dem Blinkerrelais kommen.
Ich werde es mal probieren wenn es so weit ist. Sollte das Relais die Leistung nicht schalten können kann ich vielleicht
so ein Relais verbauen: scheinwerfer-luxx.de/HELLA-Blinkgeber-3-polig-lastunabhaeng
Kennt jemand so ein Relais, und wo sitzt das alte Relais?
Georg
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Der Michael
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die US-Blinker haben eine Zweifadenlampe verbaut und in den USA leuchtet dort das Stand-/Begrenzungslichtlicht. Gut das wird niemanden auffallen, wenn dort nur der Blinker angeschlossen wird, aber ab Werk war das so.
Grüße
Hans
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irgendwie alles etwas konfus …
Michael hat eine Sonderlocke mit EU Scheinwerfern kombiniert mit US Blinkern, also 6x21W. Wenn das funzt ist doch gut. US Scheinwerfer haben seitlich Siedemarker mit 5W Lampen, die nicht als alleinige Blinker geschaltet werden dürfen. Ich habe die so geschaltet, dass sie mit US Blinkern (bei mir Chinese Eyes) mitblinken, dass funzt natürlich erst recht und wurde noch nie bemängelt. Die US Blinker haben aufgrund ihrer gleichzeitigen Standlicht Funktion Zweifaden Lampen, die nicht gegen Einfaden Lampen getauscht werden können (andere Fassung, Pins an der Fassung leicht verdreht). Man kann die zwar mit Gewalt reinwürgen, sollte man aber nicht. Einfach den Stecker öffnen, den betreffenden Pin für Standlicht entfernen und Zweifaden Lampen weiternutzen.
VG Michael
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Hier mal US umgebaut auf EU.
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Der Michael
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Eine Blinkfunktion habe ich nur unten in der Stoßstange und das Standlicht im Rundscheinwerfer.
War aber auch so gewollt und ist in D erlaubt.
Grüße
Daniel
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kannst Du mir bitte mal den Gesetzestext zeigen, der Sidemarker vorne und hinten erlaubt? Ich will das nicht anzweifeln, nur wissen, worauf man sich berufen kann.
Viele Schraubergrüße - best regards, Volker, Admin und Betreiber
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zwei unterschiedliche Prüfer beim TÜV Nord haben bei der Vollabnahme auf meine Nachfrage gesagt, dass das mittlerweile kein Problem darstellt. Und die haben mein Auto beide richtig auf den Kopf gestellt, da es frisch aus den USA kam. Die haben alles penibel kontrolliert und abgeglichen. Schriftlich wollte ich da nichts mehr haben - die ausgestellten TÜV Unterlagen reichten mir
Zudem liefern seit längerem Volvo, BMW und Co. ihre Autos auch mit Sidemarkern aus, was die beiden Prüfern erwähnten. Daher aus deren Sicht beim R107 vollkommen in Ordnung.
Er betonte lediglich, dass das Standlicht in den Blinkern in der Stoßstange nicht erlaubt sei.
Bin ohne Mängel durch die Vollabnahme und den TÜV gekommen.
Grüße
Daniel
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Also: Wer hier behauptet das wäre in Deutschland erlaubt, möge das schriftlich aufzeigen, dass heute diese Regel Positionsleuchten zur Seite strahlend in gelb/orange sind zulässig.
Das wäre nur durch ein lichttechnisches Gutachten mit einer Ausnahmegenehmigung vom Tüv möglich, welche dann genau in die Papiere eingetragen wird. Bei wem ist das also in den Papieren eingetragen als Sonderlösung? Es gibt nämlich nur für diesen Fall einen Grund zur Begründung: die Umrüstung ist wirtschaftlich nicht zumutbar. Das ist beim 107 er nicht gegeben. Das ist mein Sachstand dazu.
Der Michael
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51a StVZO (Seitliche Kenntlichmachung)
Für welche Fahrzeuge ist eine seitliche Kenntlichmachung vorgeschrieben?
Dies gilt für alle Kfz (außer Pkw), die länger sind als 6 Meter, sowie für Anhänger.
Welche Farbe müssen seitlich angebrachte Leuchten haben?
Gemäß der StVZO ist für die seitliche Beleuchtung die Farbe Gelb vorgeschrieben.
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ich weiß ja nicht, ob für LKW und Sprinter andere Regeln gelten, aber unsere LKWs und Sprinter haben alle mehrere orange-gelbe Sidemarkers, über die gesamte Fahrzeuglänge.
Gruß Stefan
Sauerland, da wo andere Leute Urlaub machen.
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www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachmen...?attachmentId=779982
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Und noch gern Oton Polizei vor Ort " Was der Tüv Ihnen sagt ist Wurscht. Sie als Fahrzeughalter sind für ein ordnungsgemässen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich. In den Papieren ist das Vorgefundene nicht als Ausnahmegenehmigung enthalten. Sie können sich die Genehmigung beschaffen und eintragen lassen"
Daher meine ketzerische Frage: hat irgendein Tüv er das in die Zulassung als SR bei einem 107 er eingetragen? Macht der nicht. m.M.
Der Michael
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Demzufolge sollten die Seitenmarkierungsleuchten kein Problem darstellen, oder?
Grüße
Daniel
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bin alt und nicht multi Tast fähig .
um eine theoretisch in eine praktische Lösung zu setzen . ergibt 2x5 =10 und 2x21=42
die Möglichkeit des Tausch , der Pin mit Kabel , ist im Stecker gegeben .Durch Tausch
wird original Pin 4 Farbe sw Blinker ,Pin 2 Farbe grau Standlicht gewechselt .Pin 3
bleibt Masse ,Pin1 Fake . Somit dürfte es möglich sein die Stromlast zu senken .
Aufgrund meines Alter ,ist diese persönliche Meinung gestattet , Blinkstandlicht entfernen und rechts und links ein Wackeldackel in die Nische oder eine winkende Katze . So was finde ich cool ,verschönert jede Parkbank . Das ich voreingenommen bin , dürfte keine Frage sein .
Die Frage nach den ,, Huch kein E Zeichen stellt sich zuweilen bei den Rücklichtern
wird bei 108 ,111 , 14 Anhang 2 gezeigt .
mfg Günter Trunz
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ES ist aber keine Seitenmarkierungsleuchte sondern eine Parkleuchte und Begrenzungsleuchte sowie gleichzeitig Fahrtrichtungsanzeiger in US Ausführung. ECE R48 § 6.9 und § 6.12
Aber doch nicht die gelbe Leuchte an der Seite bei der US-Ausführung? Die war ja nie als Fahrtrichtungsanzeiger oder Parkleuchte vorgesehen? Zumindest in den USA nicht.
Interessant wäre in diesem Zusammenhang zu wissen, wie Volvo, BMW & Co. ihre Autos in D mit Seitenmarkierungsleuchten ausliefern können?
Grüße
Daniel
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Die Scheinwerfer habe ich mittlerweile Überholt und eingebaut.
Michael und Andreas hatten recht, die Blinker funktionieren perfekt, auch mit 3x21W Birnen. Anbei die Bilder zum Vergleich, vorher und nachher falls es jemanden interessiert.
LG Georg
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weil die nur seitlich leuchten
bei den EU Breitbandscheinwerfern leuchtet der Blinker nach vorne und seitlich
also braucht es den nicht
was gegen EU Breitbandscheinwerfern und den vorderen Blinker sprechen sollte
wäre mir unverständlich
mit freundlichen Grüßen
aus dem wilden Südwesten
Peter
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Gruß
Christian
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