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Loch in der Schottwand - trotzdem zur HU gehen ?

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03 März 2006 17:21 #36028 von MiG
Guten Tag, liebe Freunde des gepflegten 107er !
Eine leicht OT-Frage zu meinem 116er. Er hat das nicht untypische Loch in der Schottwand links (unterhalb vom Sicherungskasten) sowie (leider!) nur aufgeschweißte Radläufe hinten, die ich teilweise abgebogen habe, um den dahinter befindlichen Rost abrieseln zu lassen.
Ist es möglich, in diesem Zustand eine TÜV-Plakette zu erringen ?
Hintergrund ist, dass ich einerseits mein Kennzeichen behalten möchte und daher das Auto anmelden muß. Dazu brauche ich aber auch den gültigen TÜV.
Der Wagen soll aber komplett auseinandergebaut und dann blechmäßig wieder aufgearbeitet werden. Ich weiß, das dies nicht wirtschaftlich ist, doch es handelt sich um ein altes Familienstück, und da möchte ich nicht nur mit dem Rechenschieber argumentieren.

Mit freundlichem Gruß aus Berlin

Michael

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03 März 2006 19:03 #36029 von nobbi2002
Hallo Michael,

das Loch unterm Sicherungskasten bleibt vermutlich unbemerkt bei der HU, und an den Radläufen dürfen nur keine verletzungsträchtigen scharfen Kanten sein. Also klopf die wieder halbwegs in Form.

Ist der Wagen sonst ok, sollte eine frische Plakette drin sein.

Es fragt sich nur, ob Du nicht besser fährst, den Wagen abzumelden wie er ist und das Kennezichen reservieren zu lassen. Sprich mal mit Deiner Zulassungssstelle!

Grüsse

Planung ist Ersatz des Zufalls durch den Irrtum.

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03 März 2006 23:50 #36030 von
Durchgerostete Löcher, abgebogene Radläufe.....mußt nur einen müden Prüfer finden aber du machst ja anschliesend alles super....

Martin[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Miekaesch am 04-03-2006 03:03 ]

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04 März 2006 12:46 #36031 von MiG
Hallo,
die Anregung mit dem Reservieren werde ich noch einmal probieren. Vielleicht finde ich ja im dritten Anlauf jemanden in der Zulassungsstelle, der nicht den Eindruck macht, Geisel der eigenen EDV zu sein.
Wenn nicht, dann werde ich meinen Werkstatt-Mann bitten, mir das Loch in der Schottwand zu reparieren. Das mit den Radläufen ist ja in der Zeit nicht mehr zu schaffen.
Und wenn das alles nicht klappt, dann ist ja vielleicht der Verlust des bisherigen Kennzeichens eine gerechte Strafe für das Verschlafen der ziemlich langen Fristen.
Grüsse aus Berlin

Michael

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