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Zollproblem wegen Einfuhr R12
- michigap
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ich habe vor etwa einem Jahr einen 560SL aus den USA über Bremerhaven importiert und hatte damals nicht wirklich auf das Klimamittel geachtet bzw. hatte im Hinterkopf, dass man das in Deutschland absaugen lassen kann. CFR aus Bremerhaven hat mich dann darauf aufmerksam gemacht, dass das im Falle von R12 gemacht werden muss, was dann auch der Fall war. Ich hab ein Zertifikat für die Absaugung bekommen und bin davon ausgegangen, dass das Problem hiermit behoben ist. Die Abholung des Autos war problemlos möglich, ohne ein Wort dazu.
Zu meinem Erschrecken hab ich diese Woche Post vom Zoll bekommen, da ein Ermittlungsverfahren gegen mich eröffnet wurde "wegen des Verdachts des Bannbruches und des Verstoßes gegen das Chemikaliengesetz und die Chemikaliensanktionsverordnung". In diesem Brief wird auch erwähnt, dass der Umstand der Absaugung nichts daran ändert, dass die Einfuhr strafbar ist.
Hatte dieses Problem schon einmal jemand hier gehabt? Ich hab mal Google bemüht, aber nur Fälle gefunden, bei denen das den Zoll offenbar nicht gestört hat. Ich bin für jeden Hinweis wie man damit umgeht dankbar.
Viele Grüße
Michael
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ich kenne das eigentlich nur so, dass der Zoll auf Kosten des Einführenden die Anlage absaugen lässt, wenn sie nicht klar als leer gekennzeichnet worden ist. Möglicherweise ist das inzwischen aber anders.
Da bereits ein Verfahren eröffnet worden ist, kann der Rat nur lauten:
Nicht äußern, Anwalt (vorzugsweise Strafverteidiger) engagieren, Akteneinsicht nehmen und dann weiter entscheiden.
Jeder Versuch, sich da beispielsweise durch Vorlage der Rechnung für die Absaugung „rauszuwinden“ wird misslingen, überlass das dem Spezialisten.
Good Luck.
Grüße, Holger
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- Neckartaler
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an deiner Stelle würde ich zuerst einmal CFR bzw. die Firma, welche die Absaugung durchgeführt hat ansprechen. Gehe davon aus, daß die das Prozedere mit dem R12 nicht zum ersten Mal gemacht haben. CFR schreibt ja auf seiner Internetseite auch, daß sie alle Zollformalitäten abwickeln. Evtl. ist da papiermäßig was schiefgelaufen.
Ggf. soll derjenige, der abgesaugt hat, dir einen qualifizierten Entsorgungsnachweis für das R12 zusenden.
Viele Grüße
Uwe
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- Kiki
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du bist in den Bürokratiedschungel geraten,hast Du den Import selbst durchgeführt oder ist es über eine Zoll Agentur (Spedition) gegangen ?
Die F-Gas Verordnurg wurde 2024 noveliert hier wurden einige Paragraphen neu deffiniert insbesondere die Inverkehrbringung , Handel und Entsorgung sowie die Klassifizierung der Kältemittel nach GWP.
Details sind in der Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 (Text von Bedeutung für den EWR) erwähnt.
Ich gehe davon aus das dich der Zoll wg. der Inverkehrbringung / Import am Kicker hat.
Wahrscheinlich lag der entsprechende Entsorgungsnachweis für das R12 durch XY zum Zeitpunkt der Verzollung nicht vor,
telefoniere mal mit den Zoll auf was sich der Verstoß beruht, und was die benötigen um das Verfahren einzustellen.
Schriftlich würde ich persönlich nicht nachfragen oder mich zum Thema äußern das kann unter Umständen gegen dich vervwendet werden!
Gruß
Igor
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hm, also ich kann nach fast 30 Jahren, in denen ich mich mit Steuerstrafverfahren/Zollverfahren beschäftige, nur dringend davon abraten, mit denen auch nur zu telefonieren. Glaubt hier wirklich jemand ernsthaft, die würden ein solches Verfahren nach einem Telefonat mit dem „Beschuldigten/Angeschuldigten“ einfach einstellen?
Informationen erhält man vollständig und verläßlich nur durch Akteneinsicht und die bekommt man nun mal als Betroffener nicht, die bekommt nur der Verteidiger.
Grüße, Holger
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- Banane66
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also ich denke mal, da hat Holger leider recht. Der Zoll ist nicht das Ordnungsamt, wo es um Falschparken geht. Und wenn da schon ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde, wird es wohl ohne Anwalt nicht mehr gehen. Und am Telefon, werden sie mit dir auf keinen Fall darüber reden, das würde mich sehr wundern. Du könntest dich aber mal an CFR wenden, wie sowas normal abläuft und was was hier schief gelaufen ist, vielleicht können die was für dich klären,
Liebe Grüße
Klaus
Wenn Gott gewollt hätte, dass wir Benzin sparen,
hätte er uns dann den V8 geschenkt?
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- michigap
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Ich hab gerade mit CFR telefoniert und offenbar wurden schon mehrere Kunden deswegen angeschrieben, aber bisher gibt es noch keine Lösung. Tatsächlich geht es auch nicht um das Kältemittel selbst, welches ja abgesaugt wurde. Dem Zoll in Bremerhaven wurde auch das Zertifikat dazu gezeigt und er hat das durchgewunken. Aber offenbar ist laut Gewerbeaufsichtsamt der Import einer solchen (leeren) Klimaanlage verboten, ich hätte sie also vorher ausbauen müssen, was natürlich kein Mensch macht, da man die ja umrüsten kann.
Das Auto wurde Ende 2023 importiert, daher wäre eine Gesetzesänderung dieses Jahr hier wahrscheinlich auch nicht relevant. Laut CFR hat der Zoll in Bremerhaven auch kein Problem mit diesen Anlagen, sofern sie entleert wurden.
Aber mal sehen, ich hab ja noch 2-3 Wochen Zeit da zu antworten. Ich hoffe CFR meldet sich vorher. In der Zwischenzeit werde ich das auch selbst von einem Anwalt überprüfen lassen. Auf die Idee, dass die komplette Anlage raus muss, wär ich auch nicht gekommen...
Viele Grüße
Michael
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- Dr-DJet
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das hört sich ja so an, als wenn hier der Amtsschimmel wegen Inverkehrbringung einer R12 basierten Klimaanlage wiehert. Da legen ein paar Bürokraten wohl ein solches Verbot, diese Anlagen in Verkehr zu bringen, gegen die Oldtimer aus. Das wäre in der Tat völlig sinnbefreit und man müsste jedem Oldtimer-Importierenden empfehlen, sein Auto z.B. über Rotterdam einzuführen. Der Bremer Zoll war schon immer etwas übereifrig. Früher hat man mal nur historisch wertvolle Oldtimer mit 7% Zoll beaufschlagt. Problem war deren Auslegung: Alle normalen Oldtimer waren für die dann nicht historisch wertvoll und wurden mit 19% MWSt plus 10% Zoll beaufschlagt. So habe ich mein W111 Cabrio über Rotterdam importiert und nur 7% gezahlt. Das ging jahrelang so, bis auch der deutsche Zoll endlich einlenkte.
Der deutsche Zoll ist inzwischen auch so hart, dass wir von den meisten Händlern in eBay USA keine gebrauchten Oldtimerteile mehr kaufen können. Die können keinen zertifizierten Nachweis der Erhebung und Abführung der 19% MWSt nachweisen und dürfen auf eBay nichts nach DE verkaufen. In andere EU Länder aber geht es. Und wie man da bei den zertifizierten Händlern angeben soll, dass es es sich um Teile für mindestens 30 Jahre alte Fahrzeuge handelt, die nicht mehr produziert werden und für die dann Zolltarifnummer 9750 mit 7% statt 19% MWSt gilt, ist denen auch egal. Hauptsache, sie haben sicher erst mal 19% MWSt kassiert. Einspruch einlegen? Ja wie und wo denn??? Früher hat man so etwas auf dem Zollamt mit Nachweisen geklärt. Heute bekommt man nicht mal mehr einen Zollbescheid, um Einspruch einlegen zu können.
Deutschland will immer alles noch etwas strenger und sicherer regeln. Nur gehen wir an den Regeln kaputt, weil wir und da mit uns selbst beschäftigen. Ich verstehe, dass man Regeln gegen Anbieter auf Teemu etc. machen will, die alles unterlaufen haben. Dummerweise wird alles andere mit über den gleichen Kamm geschoren. Hier will man wahrscheinlich die Einfuhr von R12 basierten Klimaanlagen verbieten und trifft vollkommen unerwartet die Oldtimerliebhaber.
Aber wenn die Maschine erst mal rollt, ist sie schwer wieder zu stoppen. Ein Albtraum.
Viele Schraubergrüße - best regards, Volker, Admin und Betreiber dieser Webseite
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- 80erFan
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man kann schon Einspruch einlegen, das ist verfahrensrechtlich aber ein bisschen „tricky“.
Hat man dem Transporteur (DHL, Fedex usw.) eine Vollmacht zur Zollabwicklung erteilt, behandelt der Zoll häufig den Transporteur als Bescheidaddressaten mit der Folge, dass Du zusehen musst, von den Transporteuren den Zollbescheid rechtzeitig innerhalb der Monatsfrist zu bekommen, dann einfach Einspruch erheben. Das funktioniert aber ohnehin nur dann, wenn Du die Einfuhr als Privatperson durchgeführt hast, führst Du als Firma ein, weist der Zoll die Einsprüche regelmäßig mit Hinweis auf die Vorsteuerabzugsberechtigung ab, auch wenn die häufig gar nicht besteht.
Hast Du keine Vollmacht erteilt, musst Du Dir den Bescheid zwar ebenfalls vom Transporteur besorgen, allerdings ist der Bescheid wohl erst mit Eingang bei Dir zugegangen und die Rechtsbehelfsfrist fängt erst dann an zu laufen.
insgesamt ist das in der Tat ein völlig unübersichtliches Wirrwarr, zumal den Zoll Deine Befindlichkeiten in aller Regel gar nicht interessieren, weswegen es auch keinen Sinn macht, mit denen zu telefonieren.
Das Ganze stellt hier jetzt natürlich keine steuerliche Beratung dar, sind meine Erfahrungen mit der Einfuhr von Teilen aus den USA in den letzten 10 Jahren.
Grüße, Holger
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- M119_Fan
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das mit ebay USA ist mir auch schon sehr negativ aufgestoßen. Ich warte nur darauf, dass ebay hier einen "Proxy" Service in einem EU Land einführt, über den dann die Waren geschickt werden.
Viele Grüße,
Michael
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- merc450
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Spekulatius so kurz vor Ostern .
Nur mal angenimmt , ein Gewerbeaussichtsamt , in bester Absicht ihres Tun ,kommt auf die Idee , mal alle TÜV Prüfer
dieses Landes , auf den Umstand hinzuweisen , das sie in ihrer Ausübung , doch die Kleinigkeit der Klimaanlage , im Hinblick ihrer Funktion , so in Augenschein zu sehen haben , wie sie es für rechtens erachten . Bei Nichtfunktion , bei Evakuierung ,(Absaugung) egal bei welcher Vorlage von Unterlagen , ist der sofortige Ausbau anzuordnen , das Datenblatt ist hinsichtlich des Ausbau zu ändern , im Fahrzeug ist sämtliche mit einer Klimaanlage verbundene Bedienungseinheit zu entfernen .Die Zeiten , wo der Seitenschneider ,den Mehrverbrauch
eines sinnlos angetriebenen Kompressor mittels Keilriemen verringerte , sind vorbei . Endlich Platz auf der rechten Seite , für eine 7 Klang Fanfare .
mfg Günter Trunz
von Unterlagen
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- Neckartaler
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Aber zur Sache:
Könnte man das Thema umgehen, wenn eine Umrüstung der R12-Anlage auf z.B. R134A bereits im Herkunftsland ( also z.B. in USA) erfolgt wäre?
Viele Grüße
Uwe
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- citroen
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die Anlagen werden grundsätzlich leer gemacht, bzw. Geprüft, ob Druck drauf ist, egal auch wenn ein 134a Kleber oder die "modernen " Anschlüsse aufgeschraubt wurden.
Die Untersuchung, welches Kältemittel drinnen sein könnte, ist recht aufwendig, mit Sicherheit teurer und Zeitaufwendiger.
So ist zumindest mein Kenntnisstand.
Gruß aus Hamburg, Rainer
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- Edgar_Markus
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aus technischer Sicht würde ich mal bezweifeln dass da noch original R12 drin war, so lange bleiben die Anlagen nicht dicht...
wie lange war R 12 in den USA erlaubt? danach kann nur 134a eingefüllt worden sein
Edgar
Lebst Du nur oder schraubst Du schon?
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- wusel-53
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Ich will natürlich nicht ausschließen, dass auch mal einer mit gefüllter KS durchkommt...
In diesem Fall geht es aber wohl tatsächlich um den Amtsschimmel
Viele Grüße
Thorsten
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- michigap
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Kann natürlich sein, dass gerade in diesem Fall der Zoll nicht genau hingeschaut hat. Aber wenn die Klimaanlage immer komplett entleert sein muss vor der Verschiffung, würde CFR sicherlich darauf hinweisen, aber das machen die bisher nicht.
Michael
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- wusel-53
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Aber alle Angaben unter Vorbehalt, da sie einem Leitfaden zum Import aus den USA entstammen und keinen Verordnungen oder Gesetzen:
R12 muss spätestens in Deutschland im Rahmen der Importabwicklung abgesaugt werden, wenn es denn noch drin war. Wurde es bereits in den USA abgesaugt, muss ein Nachweis der Werkstatt vorhanden sein. Alle neueren Kältemittel, wie R134a oder §1234yf können ohne Probleme in der Klimaanlage importiert werden. mein vorheriger Hinweis bzgl. Brandgefahr war daher falsch (logik hilft manchmal nicht). Im Motorraum des Fahrzeuges befindet sich üblicherweise ein Aufkleber mit dem befüllten Kältemittel. War bei mir auch so, meiner wurde bereits in den USA umgerüstet. Die Angaben habe ich aus einem Leitfaden der Firma West Coast Shipping.
Viele Grüße
Thorsten
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- hhermanski
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bei mir war es auch so. Umrüstung auf R 134 bereits 2004 in den USA, dokumentiert durch einen Aufkleber auf der Kühlertraverse. Import, Zoll und TÜV konnte ich 2018 ohne ein Problem durchführen, die Klimaanlage kühlt heute genau wie damals.
Gruß Henry
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- ZitroniX
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Alles könnte einfach sein, ist es aber nicht
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Gruss Andreas
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- Dr-DJet
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ich habe den Ansprechpartner für die Kooperativclubs des die Oldtimer vertretenden ADAC angeschrieben. Man hat die Anfrage intern weitergeleitet und will mir danach antworten.
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- Hajoko031
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Bei meiner Einfuhr im März hat alles geklappt - hatte dem auch etwas vorgebeugt
mit den besten Grüßen Jochen
Das Leben ist zu kurz für später
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- 80erFan
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…das ist genau das Problem dieser Angelegenheiten heutzutage: niemand, auch nicht die Behörden und schon gar nicht der Zoll blicken noch wirklich durch die unterschiedlichen Regelungen durch, was meines Erachtens schon ein KO-Kriterium für die Durchführung eines Strafverfahrens ist, denn wie soll der Bürger Regelungen verstehen und beachten, wenn dies nicht einmal die zuständigen Exekutivorgane mehr können. Allein die Einsicht hierin fehlt und ich würde mal folgendes prophezeien:
Ohne kompetenten Rechtsbeistand werden der Zoll und die weiteren zuständigen Behörden eine enorme Drohkulisse aufbauen und dann „großzügig“ eine Einstellung des Verfahrens nach §153 StPo gegen Geldauflage anbieten. Wer dann nicht anständig beraten ist, wird immer dazu neigen, das anzunehmen und irgendeinen Betrag (üblich sind häufig 2.500€) zahlen, sei es auch noch so hanebüchen.
So arbeitet der Zoll heute tatsächlich häufig.
Grüße, Holger
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- michigap
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vielen Dank für eure Kommentare. Ich warte immer noch ab und hab bisher noch keine Neuigkeiten. Aber da es ja unter Umständen auch andere hier im Forum betrifft oder betreffen wird, werde ich euch da auf dem Laufenden halten. Und danke Volker, vielleicht können die ja was hilfreiches beitragen. Laut Anwalt müssten die ohnehin Vorsatz nachweisen, was sehr schwierig sein dürfte.
Viele Grüße
Michael
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- Dr-DJet
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der ADAC hat sich gemeldet und bittet um den Schriftverkehr vom Zoll. Ich schicke Dir die ADAC email Adresse zu. Die haben ja auch Juristen, die sich mit so etwas auseinander setzen.
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ich habe genau das gleiche Problem. Bei mir war es eine Corvette C3, die ich letztes Jahr importiert habe. Die wurde beim Zoll vorgestellt und besichtigt - es wurde ein Zertifikat erstellt bzgl. abgesaugter Klimaanlage mit dem Vermerk, dass sie nicht funktionsfähig ist und das Auto wurde vom Zoll freigegeben. Ich habe das auch durch die Transportfirma abwickeln lassen. Bei mir war es Transglobal. Es sind wohl auch noch andere Kunden betroffen. Bisher habe ich von denen nur eine kurze Rückmeldung, bekommen, dass die nicht verstehen was da los ist. Auf das Schreiben habe ich noch nicht reagiert.
Wollen wir uns mal direkt austauschen. Hab dir eine PN gesendet.
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Gruß
Christian
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Mit einen Vermerk nicht funktionsfähig gibt den Zoll anscheinend Zweifel auf.
Der Zöllner kann und will es nicht prüfen ob noch Kältemittel vorhanden ist, dafür würde er minimal ein Kat.3 Zertifikat nach oben gennanter F-Gasverordnung benötigen (Arbeiten an Kfz Kälteanlagen) Er hat einen Beamtenstatus somit tut er das nicht und zweifelt das an.
Außerdem kann er nicht feststellen was drin ist.
Somit ist die A Karte bei dem der das inverkehrbringt (Käufer). Wenn der Karren aus den Freihafen raus ist gilt es als inverkehrgebracht! unabhängig davon das der Spediteur die Entleerung bei der nächsten Kfz Werkstatt hinter der Zoll Schranke veranlasst und ein datumsgleiches Zertifikat erhält.
Ich sehe nur einen Ausweg um der Misere aus dem Weg zu gehen und zwar eine augenscheinliche Trennung des Kältesystems an einer Stelle
vor der Verladung in XY in diesen Fall kann sich der Gesetzgeber nicht mehr auf einen geschlossenes System und die EU Richtlinie berufen (drucklos).
Einen neuen Trockner braucht es bei der Wiederbefüllung allermal.
Mich würde interessieren wie die Thematik mit einen Import über Rotterdam gehandhabt wird ?
Gruß
Igor
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- parker73
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Grüsse
Oliver
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"Er hat einen Beamtenstatus, somit tut er das nicht und zweifelt das an." Genau, die Frage nach einer Lösung wird in der Regel damit beantwortet, daß das nicht die Aufgabe des Beamten sei.
Gruß, Wolf
Wenn dein Pferd tot ist, steig ab!
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- parker73
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Wenn es jetzt Bestimmungen gibt, die es verbieten die Klimaanlage als solche überhaupt einzuführen, dann muss das doch direkt vor Ort beanstandet werden und das Auto nicht freigegeben werden. Ein Jahr später dann ein Strafverfahren zu eröffnen nachdem mind. mehr als 10 Jahre lang Autos mit leerer Klimaanlage eingeführt werden durften ist schon wirklich seltsam. Es ist doch mehr als klar, daß hier kein Vorsatz zu einer Straftat vorliegt.
Es ist dann auch nicht verwunderlich, wenn Deutsche Häfen mehr und mehr wegen solcher Hindernisse und Planungsunsicherheiten gemieden werden, wenn möglich.
Grüsse
Oliver
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