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Erstzulassung US-107er in Deutschland

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05 Apr. 2023 16:49 #314039 von Kloppo
Hi Eike,

ja,
wie gesagt darfst du mit Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV/§21 nur  auf direkten Weg zum TÜV und zurück, das wird entsprechend eingetragen.
Aber einfach anrufen und nachfragen, die sind schon Fach und zumindest bei uns freundlich und hilfsbereit.

BG
Daniel 
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05 Apr. 2023 16:50 #314040 von Chromix
Chromix antwortete auf Erstzulassung US-107er in Deutschland

..... Teilweise widersprechen sich die Auskünfte aber .....
 
Eben .....

Hälsningar,
Lutz

Nur wer für den Augenblick lebt, lebt für die Zukunft.
Heinrich von Kleist
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05 Apr. 2023 17:01 #314043 von Twinviewbay
Twinviewbay antwortete auf Erstzulassung US-107er in Deutschland
Das möchte ich sehen. Was will denn der gute Mensch am Tresen in die Kurzzulassungspapiere eintragen? Es gibt keine HSN und TSN weil der Wagen keine Flottenprüfung beim Tüv hatte. Daher werden die Importe ja auch per Einzelzulassung und bei HSN TSN ausgenullt eingetragen. Es gibt keinerlei Basis um ein Kennzeichen vor §21 zu bekommen. Dann könnt Ihr auch mit Euerm Bollerwagen zur Zulassungsstelle fahren und vorher ein Kurzzeitkennzeichen holen. Stellt doch eine schriftliche Anfrage und bittet um rechtssichere behördliche Auskunft. Wenn das einer aufschreibt, erst dann glaube ich das.

Der Michael





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05 Apr. 2023 19:42 #314056 von Obelix116
Obelix116 antwortete auf Erstzulassung US-107er in Deutschland
...also bei uns im schönen Freistaat Bayern geht das :

www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16a.html

Gruß
Christian
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05 Apr. 2023 19:52 #314059 von Twinviewbay
Twinviewbay antwortete auf Erstzulassung US-107er in Deutschland
Unsinn. Schon im ersten Satz steht , was Du nicht hast, nämlich eine EINZELGENEHMIGUNG. Die machst Du nämlich erst mit §21.

Der Michael





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05 Apr. 2023 19:53 #314061 von Obelix116
Obelix116 antwortete auf Erstzulassung US-107er in Deutschland
...weiterlesen bildet !

Gruß
Christian
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05 Apr. 2023 20:02 #314062 von Chromix
Chromix antwortete auf Erstzulassung US-107er in Deutschland
Alles nicht so einfach mit Paragraf, Absatz, Satz und Nummer .....

Hälsningar,
Lutz

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Heinrich von Kleist
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05 Apr. 2023 20:08 #314063 von Obelix116
Obelix116 antwortete auf Erstzulassung US-107er in Deutschland
...tja, keine Arme keine Kekse !

Gruß
Christian
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05 Apr. 2023 20:36 #314067 von Twinviewbay
Twinviewbay antwortete auf Erstzulassung US-107er in Deutschland
Also, Herr Moderator Obelix116, dann spreche ich Dich hier mal direkt an. Du gibst eine Rechtsauskunft mit Deinem Post , nicht vergessen!
Leite mir bitte aus Deinen verlinkten Gesetzestexten Deine Aussage ab.
Bis dahin ist das eine Privatmeinung.Das mag der mir san mir am Tresen ja vielleicht wegen Undurchsichtigkeit so handhaben. Aus welcher Formulierung im Gesetzestext das herausgelesen wird bleibt im Dunkeln.

Der Michael





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05 Apr. 2023 20:39 #314069 von eglidecascais
eglidecascais antwortete auf Erstzulassung US-107er in Deutschland
Guten Abend,
das ufert ordentlich aus und immer wieder Bedenken und Bedenken.Dabei ist schon alles gesagt:
1. Fahrzeug TÜV konform umrüsten
2. ob mit Anhänger oder roter Nummer zur Vollabnahme ob TÜV oder wie bei mir GTÜ
3. mit Anhänger oder roter Nummer zur Zulassungsstelle
4. entweder in die Diskussion kleines Kennzeichen gehen - würde ich vorher klären oder
5. wie bei mir: normales Kennzeichen erhalten und die Zulassungsstelle hat es nicht interessiert, die wollte kurz das Auto sehen, Nummern vergleichen und ich hab doch vor denen das Kennzeichen nicht dran gemacht.
6. zwischenzeitlich 4x mal beim TÜV gewesen und keinen hat mein Nebelscheinwerfer-verdeckendes  Schild interessiert,


 
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Möglichkeit: Nebelscheinwerfer abbauen. 

 
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Gruß Reinhard 

560 SL Bj 1986, Harley DavidsonPan American und BMW R80RT Bj 1985
Portugalreise: 560slblog.wordpress.com/blog/
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05 Apr. 2023 20:48 - 05 Apr. 2023 20:48 #314070 von Obelix116
Obelix116 antwortete auf Erstzulassung US-107er in Deutschland
Lieber Michael, du darfst mich gerne Christian nennen, das steht auch in jedem meiner Beiträge, genau wie alle Informationen in dem Gesetztestext, der natürlich nicht nur in Bayern gilt !

So langsam erkenne ich ein Muster... 

Gruß
Christian
Letzte Änderung: 05 Apr. 2023 20:48 von Obelix116.
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05 Apr. 2023 20:58 #314073 von Twinviewbay
Twinviewbay antwortete auf Erstzulassung US-107er in Deutschland
Wieder nur Gelaber und Halbwissen oder persönliche Auslegung von Gesetzen, Christian. Versteht mich nicht falsch: Ich bin auch gern an den Grenzen der Gesetze mit Ausschöpfung der Möglichkeiten unterwegs. Und machen kann man Alles. Aber behaupten, es sei so ohne Rechtsableitung ist zumindestens fahrlässig.
Ich kann auch ohne Führerschein fahren. Das wäre bei mir 18 Jahre gut gegangen inklusive 100Tkm in Nordamerika. Aber es wäre nicht Gesetzeskonform.
Der betreffende Wagen wurde aus Nicht EU importiert. Daher hat Er keine COC Papiere. Er hat auch keine Typgenehmigung weil für das Ausland produziert.
Eine Einzelgenehmigung zur Betriebserlaubnis liegt auch nicht vor. Diese Einzelgenehmigung durch Vollabnahme soll durch den Tüv über §21 erlangt werden. Daraus folgt: Die erste Fahrt zum Tüv zur Erzielung des §21 kann nicht auf der Strasse sondern nur auf Transportmittel erfolgen denn ich kann keinerlei Kennzeichen erhalten.
Alles was danach erfolgt ist ein komplett anderes Thema.
Solltest Du das anders ableiten aus dem Gesetzestext dann tu das bitte.
Und ja: Es sind Muster erkennbar.

Der Michael





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05 Apr. 2023 21:23 - 05 Apr. 2023 21:24 #314074 von merc450
merc450 antwortete auf Erstzulassung US-107er in Deutschland
Moin Moin
Hilft keinem ,also nur weil ich es gelesen habe ,wie so vieles andere auch .
Habe eine HK-06.. als Nummernschild , dieser Satz kann aus verschiedenen
Nummernschildgrößen bestehen , Fahrzeugschein mit 20 möglichen Eintragungen und
zu führendem Fahrtenheft . Seit letztem Monat , müssen alle Nummernschilder ,ohne
Ausnahme , fest ,an festgelegter Stelle ,befestigt werden . Es betrifft alle Arten von Nummernschilder . Das , ich leg mal von innen hinter die Scheibe , ist vorbei .
Anekdote ,SOL war mal Soltau ,FAL war Fallingbostel , SFA durch Zusammenlegung
und HK für Heidekreis . HK ersetzt also die 3 vorangegangenen , einen Anspruch
auf die vor HK , haben nur Fahrzeuge ,die ständig angemeldet waren . Und natürlich wollte SOL also Soltau genau so viele Buchstaben im Nummernschild haben wie
Fallingbostel ,nur 4 Buchstaben ging nicht SOFA also ,und genau da leg ich mich jetzt hin .
mfg Günter Trunz
Letzte Änderung: 05 Apr. 2023 21:24 von merc450.
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05 Apr. 2023 21:50 #314078 von Kai66
Hallo Daniel,

"So habe ich es auch gemacht Kurzzeitkennzeichen geholt für die Fahrt zum TÜV."

Ein Kurzzeitkennzeichen kannst du doch nicht vorher holen, weil die Voraussetzung zur Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens das Vorliegen einer Hauptuntersuchung ist.
Falls du mit "für die Fahrt zum TÜV" die Erstellung eines Oldtimer-Gutachten meinst, nachdem du die HU schon vorher bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder ähnliches gemacht , dann wird das schon geklappt haben.

ABER: Für das Gutachten nach § 23 StvZo musst du eine neue HU zum Gutachten machen lassen, am gleiche Tag, vom gleichen Gutachter.
Es bringt also wenig, wenn du dir -weil es schnell gehen muss- eine HU machen lässt, dann ein Kurzzeitkennzeichen machen lässt um dann zum §23 fahren zu dürfen, um danach erst das H-Kennzeichen bei der Zulassungsstelle zu beantragen.

Mein Tip:
Fahr mit dem Hänger das Auto in eine dir bekannte Werkstatt, wo ein Prüfer hinkommt, der das Gutachten nach §23 machen darf, dann hast du alle Unterlagen für die Zulassungsstelle. Denn falls mit dem Auto was ist, könntest du es -im Gegensatz zur reinen "TÜV"-Stelle- evtl. gleich reparieren lassen. Spart zwei mal Transport auf dem Hänger.

Viele Grüße
Kai
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05 Apr. 2023 22:07 #314080 von Kai66
Da hat sich wohl einiges getan zwischen "Lesen- Beginn des Schreibens einer Antwort- Fertigstellen der Antwort & Abschicken"  .
Glaube mittlerweile, dass da jeder seinen eigenen Weg finden und gehen sollte.

Viele Grüße
Kai
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05 Apr. 2023 22:09 - 05 Apr. 2023 22:10 #314082 von Obelix116
Obelix116 antwortete auf Erstzulassung US-107er in Deutschland
Mäßige bitte deinen Ton Michael, bloß weil du anderer Meinung bist brauchst du hier nicht unentspannt werden ! 

Gruß
Christian
Letzte Änderung: 05 Apr. 2023 22:10 von Obelix116.
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05 Apr. 2023 22:27 #314085 von Twinviewbay
Twinviewbay antwortete auf Erstzulassung US-107er in Deutschland
Das darf ich gern zurück geben, Christian
Ich darf Deine an mich gerichteten Posts zitieren:

"..also bei uns im schönen Freistaat Bayern geht das "
"..weiterlesen bildet ! "
"..tja, keine Arme keine Kekse !"
"So langsam erkenne ich ein Muster... "

Auch da fühle ich mich angemacht.

Bitte begründe Deine Behauptung, dass aus Deinem angefügten Gesetzestext hervorgeht, dass eine Fahrt von einem aus Nicht EU eingeführten Fahrzeug zum ersten Termin beim Tüv für Erlangung des §21 möglich ist.
Ich habe meine Meinung begründet und Du nicht.

Der Michael





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05 Apr. 2023 22:52 - 05 Apr. 2023 22:57 #314086 von Obelix116
Obelix116 antwortete auf Erstzulassung US-107er in Deutschland
...ließ dir halt mal Punkt 6 und 7 von unten durch und genauso machen das die Händler bei uns, ich kriege genug Fahrzeuge so hingestellt für TÜV Arbeiten und Erstellung der Papiere !

Gruß
Christian
Letzte Änderung: 05 Apr. 2023 22:57 von Obelix116.
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05 Apr. 2023 22:57 - 05 Apr. 2023 23:00 #314087 von Chromix
Chromix antwortete auf Erstzulassung US-107er in Deutschland
Michael, lese Dir den verlinkten Gesetzestext einfach mal durch ..... komplett ..... bis (fast) zum Ende.
Du hast ja anscheinend nach dem ersten Satz schon aufgehört. Gesetze sind aber nun mal ..... komplex .....

Hälsningar,
Lutz

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Letzte Änderung: 05 Apr. 2023 23:00 von Chromix.
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05 Apr. 2023 23:14 #314088 von Markf888
Markf888 antwortete auf Erstzulassung US-107er in Deutschland
Hallo Michael, ich habe vor 2 Jahren mein SL560 selbst nach Deutschland importiert und habe hier in München bei der Zulassungsstelle für Import und Konsulats Fahrzeuge für die TUEV Vorfahrt bzw. Werkstattfahrt Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage erhalten. Am Fahrzeug selbst hatte ich weder Scheinwerfer noch Blinker umgebaut, was kein Problem darstellte. Ich muss Christian zustimmen, nicht die Interpretation von Gesetzestexte ist relevant, sondern wie sieht die Praxis aus.
Nichts anders zählt.

Liebe Grüße aus München
Markus

SL560 Bj 7.89; Porsche 993 Bj 94; Range Rover 2 Bj 98
Moto Guzzi California 2 Bj 82; Suzuki SP370 Bj 78
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05 Apr. 2023 23:22 #314090 von Obelix116
Obelix116 antwortete auf Erstzulassung US-107er in Deutschland
...und hier sind ja der Gesetzestext und die Praxis eins, den genau für solche Fälle sind diese Ausnahmen da ja beinhaltet ! 

Gruß
Christian
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06 Apr. 2023 09:02 #314097 von Twinviewbay
Twinviewbay antwortete auf Erstzulassung US-107er in Deutschland
Wenn das tatsächlich so interpretiert wird und auch gängige Praxis ist, so finde ich das nicht nur ausserordentlich erstaunlich sondern auch deutlich bedenklich.
In einem Rechtsgeflecht wo sonst jeder laue Wind bis ins kleinste reglementiert ist , soll nun gerade bei den Fällen, wo wir wirklich absolut Nichts der sonstig notwendigen Vorraussetzungen haben, eine Hilfslösung geschaffen sein.
Bei dieser ersten Fahrt zum Erlangen des §21 hat das Fahrzeug nicht eine einzige Vorraussetzung eines sicheren Betreibens.

Keine Typzulassung
Keine Einzelabnahme (da will man ja grade hin)
Keine COC Papiere
Keine technische Prüfung irgendeiner Art
Nicht einmal eine Grobprüfung auf Fahrsicherheit wie es z.B. bei rote Kennzeichen Fahrt durch den Sachverstand des rote Kennzeichen Inhabers erfolgt
Keinerlei Basis für eine Versicherung dieser Fahrt,
Selbst der Ausstellende des Kurzzeitkennzeichens macht keine oberflächliche Sichtprüfung
Keiner weiss, ob Ausnahmegenehmigungen notwendig werden oder nicht erteilt werden können
Kein Mensch weiss, ob die Einzelabnahme nicht zu einem negativen Ergebnis kommt und dann die Betriebserlaubnis versagt werden muss

Man stützt sich also auf den Absatz 6 (alle anderen auch 7 dürften nicht zutreffen können) auf die Formulierung „ Fahrten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung der Betriebserlaubnis stehen“ . Aber auch diese Formulierung ist extrem schwammig. Es könnte ja auch die Fahrt zur Zulassungsstelle zur Erlangung der Betriebserlaubnis NACH Einzelabnahme nach §21 gemeint sein. Das würde dann natürlich schon Sinn ergebe denn das Fahrzeug hat ja nun eine fachtechnische Begutachtung.
Irgendwie hat man Es aber vermieden den speziellen Fall genau zu bezeichnen obwohl man ganz konkret den §21 hätte einbauen können.
Unter diesen Umständen ist meine Verwirrung wohl verständlich.
Es ist auch nicht klar warum dieser schlechteste Fall ausgerechnet möglich sein soll. Wenn Niemand weiss was mit dem Auto los ist gibt es eigentlich keinen Grund nicht auf einen Transport auf fremder Achse zu bestehen.
Ich stelle mir einen Totalschaden auf beschranktem Bahnübergang wegen versagender Bremsen bei dieser Fahrt vor. Die Haftungsfrage wird spassig.
Der Fahrzeuglenker könnte auch unterwegs auf der Strasse sitzen weil das Bodenblech unterwegs verschwindet.
Ehrlich gesagt: eine Anwendung solch einer Auslegung mag und befürworte ich nicht.

Der Michael





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06 Apr. 2023 09:13 #314098 von Obelix116
Obelix116 antwortete auf Erstzulassung US-107er in Deutschland
...das stimmt natürlich mit der vielleicht nicht gegebenen Verkehrssicherheit, aber das Problem kann auch bei jedem abgemeldeten Fahrzeug mit bereits vorhandenen Papieren und abgelaufenem TÜV (und vielleicht längeren Standzeiten) auftreten wenn es mit Kurzzeitkennzeichen zur Prüfstelle bewegt wird.

Ebenfalls ist es teilweise bedenklich was so mit roten 06 und 07er Kennzeichen bewegt wird, eine Abfahrt und Funktionskontrolle ist da auch eher die Ausnahme, und da beschränken sich die Fahrten meist nicht auf den Weg zur Prüfstelle, Werkstatt oder Zulassung !

Gruß
Christian
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06 Apr. 2023 09:55 #314100 von Allman
Schade, dass manche Threads juristisch, politisch oder persönlich ins Unangenehme ausufern.

Euch ist schon klar, was auf deutschen Straßen für "Gurken" aus dem Ostblock und unserem eigenen Land unterwegs sind?  Die würden mir bzgl. Sicherheit im Straßenverkehr mehr Sorgen bereiten als Eike, der lediglich seinen ordentlichen 560er anmelden möchte

Lasst uns doch einfach bei der Sache bleiben und nützliche Tipps geben - da macht das Lesen mehr Spaß. Und jemand, der auf dem "Dorf mit 3 Bauernhöhen" wohnt wird unsere Tipps sowieso anders umsetzen als der Kollege aus der Millionenstadt, wo Kommissar Glockner aufpasst.  

Grüße
Daniel

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06 Apr. 2023 10:06 #314102 von Dr-DJet
Dr-DJet antwortete auf Erstzulassung US-107er in Deutschland
Hallo,

der 560 SL dürfte aber dann wohl die Bedingungen auf keinen Fall für die Fahrt zum TÜV erfüllen. Der scheitert ja an

es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist,


Denn für den 560 SL (und wahrscheinlich alle Importfahrzeuge) gibt es keinen genehmigten Typ in Deutschland und die Einzelgenehmigung ist vor §21 und wahrscheinlich Zulassung nicht erteilt. Kurzzeitkennzeichen gibt es auch keine, da die ohne TÜV nicht erteilt werden.

Es bleibt eigentlich dabei: Wegen 50€ für einen Autoanhänger ist der entstehende und auf einen selbst zurück fallende Schaden im Verhältnis zu hoch. Das Risiko muss jeder selbst beurteilen. Ich hatte mal 2 ähnlich aussehende W124 Kombis und man hat mir vorgeschlagen, den nicht angemeldeten mit dem Kennzeichen des angemeldeten zu überführen. Ich habe mich dagegen entschieden. Tritt dann das Restrisiko ein, ist der Schaden gigantisch. Lohnt sich wegen der 50€ wirklich nicht.

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06 Apr. 2023 10:09 #314103 von Obelix116
Obelix116 antwortete auf Erstzulassung US-107er in Deutschland
...eben nicht, wie die Punkte 6 und 7 erläutern !!!!

Gruß
Christian
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06 Apr. 2023 10:15 #314104 von texasdriver560
texasdriver560 antwortete auf Erstzulassung US-107er in Deutschland
..... ich bin raus und hole mir einen Trailer 

Gruß Ralf


1-5-4-8-6-3-7-2 😍
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06 Apr. 2023 10:47 #314105 von Dr-DJet
Dr-DJet antwortete auf Erstzulassung US-107er in Deutschland
Hallo,

man darf ohne TÜV und ohne Einzelabnahme bzw. Typgenehmigung mit einem versicherten Kurzzeitkennzeichen zum TÜV fahren. Ohne Kurzzeitkennzeichen aber nicht. Die Zulassungsstelle trägt dann aber in die Papiere des Kurzkennzeichens ein, dass dieses nur für die Fahrt zum und vom TÜV beschränkt ist.

Quelle: www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufe...kurzzeitkennzeichen/

Das kostet aber alles mindestens so viel wie der Anhänger. Wer also ein Zugfahrzeug und den BE Führerschein hat oder jemand mit einem solchen kennt, ist mit dem Anhänger in meinen Augen besser bedient. Fahren ohne Kurzzeitkennzeichen sind nicht in diesem Gesetzestext erlaubt. Denn selbst wenn Abs. 1 Satz 1  1. und 2. durch die Bemerkungen (6) und (7) aufgehoben sind, so sind es nicht Satz 1 3 und 4. Damit besteht aber auch Haftpflichtversicherung.

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06 Apr. 2023 11:09 #314106 von Chromix
Chromix antwortete auf Erstzulassung US-107er in Deutschland
Daß das Fahrzeug auch ohne Kennzeichen gefahren werden darf, hat der Christian auch nie behauptet!

Und ein Zugfahrzeug, das einen 107er ziehen darf, muß man erstmal haben. Und die BE-Berechtigung im Führerschein. Und jemand, der einen Autotransporter verleiht, möglichst in der Nähe.
Für die meisten dürfte daher das Kurzzeitkennzeichen die geeignetere Alternative sein.

Hälsningar,
Lutz

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06 Apr. 2023 13:15 #314109 von eglidecascais
eglidecascais antwortete auf Erstzulassung US-107er in Deutschland
Schade um die Zeit, die man in die eigene Antwort investiert - Lösungen scheinen nicht von Interesse!
Ich bin auch mal wieder raus.

Gruß Reinhard 

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