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LED-Licht für den 107er

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2 Jahre 2 Monate her - 2 Jahre 2 Monate her #334683 von Lamelle
Die Freigabe für die Baureihe 116 habe ich selbst eingefädelt. Die müßte demnächst mit der neuen Kompatibilitätsliste von Philips veröffentlich werden - da sind dann auch Freigaben für die Baureihen 123 und 124 enthalten.

Gruß aus der Garage
Heinrich
Letzte Änderung: 2 Jahre 2 Monate her von Lamelle. Begründung: Präzisierung
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2 Jahre 2 Monate her #334688 von SCHORSCH13
Das ist Klasse, Heinrich.
Wie hast du das hinbekommen?

Liebe Grüße

Schorsch

Echte Autos haben Durst, keine Ladezeiten
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2 Jahre 2 Monate her #334695 von 560-OC

Dass es dich nicht stört, dass die ABE des Autos und damit auch der Veersicherungsschutz erlischt, wissen wir seit dem Sonnenblenden Thread. Dennoch wäre es schön, wenn du vielleicht andere darauf hinweist, wenn du schon solche "Tipps" in einem öffentlichen Forum gibst.
Moin. 

Mit Deiner Lesekompetenz scheint es nicht weit her zu sein. Ich habe lediglich die Sonnenblenden entfernt. Ein anderes Mitglied hat seine Lösung mit Kraftmagneten vorgestellt. 

Wenn das Leuchtbild mit LED wesentlich besser ist und ich nachts die Straße besser ausleuchten kann, freut sich das Haarwild, dass ich nicht überfahren habe (wahlweise auch das Kind in der 30 km/h Zone), weil ich keinen funzeligen Halogenschrott eingebaut hatte. 

Mit freundlichem Gruß 

Carmine 

Viele Grüße aus dem Naturpark Wiehengebirge - Teutoburger Wald von Carmine.

„Ich glaube an das Pferd, das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.“

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2 Jahre 2 Monate her - 2 Jahre 2 Monate her #334696 von M119_Fan


Mit Deiner Lesekompetenz scheint es nicht weit her zu sein. Ich habe lediglich die Sonnenblenden entfernt. Ein anderes Mitglied hat seine Lösung mit Kraftmagneten vorgestellt.

 
Danke für die Blumen. Meine Lesekompetenz ist voll in Ordnung. Deine Kompetenz in Sachen Verständnis der StVZO offenbar nicht, denn du wurdest bereits in dem Thread darauf hingewiesen, dass das Entfernen der Sonnenblenden nicht zulässig ist. Relevant ist hier übrigens §35b.

Und mit deiner Argumentation zum Leuchtbild magst du recht haben, ändert aber dennoch nichts daran, dass die ABE des Autos erlischt solange die LEDs keine Freigabe haben. Einen Tipp habe ich hier noch: Wenn das Licht zu funzelig ist: Geschwindigkeit anpassen.

Viele Grüße,
Michael
Disclaimer: Das meiste, was ich schreibe, ist "leider nicht ganz richtig".
Letzte Änderung: 2 Jahre 2 Monate her von M119_Fan.
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2 Jahre 2 Monate her #334698 von Lamelle

Das ist Klasse, Heinrich.
Wie hast du das hinbekommen?
 
Im Juli 2023 berichtete der ADAC, daß er auf Anfrage des R/C 107 SL-Club zusammen mit diesem und Philips eine Zulassung für die Baureihe 107 erwirkt hätte. Mit dem TÜV wurde geklärt, daß eine Verwendung in Oldtimern nicht den Vorgaben des H-Kennzeichens widerspricht.

Diese Nachricht hat mich geradezu elektrisiert, denn gutes Licht ist für mich die Grundlage für sicheres Fahren. Also habe ich über den ADAC Kontakt zu Philips bzw. Lumileds (der "LED-Abteilung" von Philips) hergestellt, wo man für eine Freigabe für die Baureihe 116 offen war.

Die Prozedur sieht vor, daß neuwertige Scheinwerfer zusammen mit dem LED-Leuchtmittel vom Hersteller im Lichtkanal vermessen werden. Erfüllt diese Kombination die gesetzlichen Vorgaben, muß noch ein Einbauversuch gemacht werden, bei dem z.B. die Platzverhältnisse im Scheinwerfergehäuse geprüft und etwaige Fehlermeldungen des Fahrzeugs ermittelt werden.

Da ich in der glücklichen Lage war, ein Paar NOS-Scheinwerfer auf dem Dachboden zu haben, war der erste Punkt nur Fleißarbeit: Bruchsicheres Verpacken der Scheinwerfer und Versand nach Aachen zu Lumileds.
Nach erfolgter positiver Vermessung wurde dann noch mit dem TÜV ein Einbauversuch am Fahrzeug durchgeführt und schließlich die Bürokratie gefüttert, die dann die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) ausgestellt hat.

Gruß aus der Garage
Heinrich
Folgende Benutzer bedankten sich: M119_Fan
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2 Jahre 2 Monate her #334700 von 560-OC


Mit Deiner Lesekompetenz scheint es nicht weit her zu sein. Ich habe lediglich die Sonnenblenden entfernt. Ein anderes Mitglied hat seine Lösung mit Kraftmagneten vorgestellt.


 
Danke für die Blumen. Meine Lesekompetenz ist voll in Ordnung. Deine Kompetenz in Sachen Verständnis der StVZO offenbar nicht, denn du wurdest bereits in dem Thread darauf hingewiesen, dass das Entfernen der Sonnenblenden nicht zulässig ist. Relevant ist hier übrigens §35b.

Und mit deiner Argumentation zum Leuchtbild magst du recht haben, ändert aber dennoch nichts daran, dass die ABE des Autos erlischt solange die LEDs keine Freigabe haben. Einen Tipp habe ich hier noch: Wenn das Licht zu funzelig ist: Geschwindigkeit anpassen.
Moin. 

Selbst als Jurist ist mir § 0815 zu den Sonnenblenden völlig egal. Im 107 sehe ich bei heruntergeklappten Sonnenblenden absolut nichts, also flogen sie raus. Dass damit die „ABE“ des Fahrzeugs erlischt, halte ich für, gelinde gesagt, für Quark (Magerstufe). 

LED Licht schafft Sicherheit. Aber früher war ja sicher alles besser. Und aus Holz 🤦🏻. Also fahr‘ Du weiter mit Deinen Funzeln. Ich tue es nicht.

Mit freundlichem Gruß 

Carmine (seit Jahren mit LED im Fiat Uno, Alfa Romeo Giulia Nuova Super, S124 E 300 TD, W168 A140 1.6, Kubota GR 2120)

Viele Grüße aus dem Naturpark Wiehengebirge - Teutoburger Wald von Carmine.

„Ich glaube an das Pferd, das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.“

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