où sont les experts français ??
- gerd
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Ich weiß daß in Frankreich die KFZ Steuer aufs Benzin umgelegt ist, und die Altersgrenze unter 30 JAhren liegt, wie ist es mit der Versicherung, der Zulassung etc und wo liegt die Altersgrenze der Wagen!
Salutation et merci davance
Gerd
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- laura
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Das Benzin ist in Frankreich nicht teurer als hier,aber es gibt keine STeuer!Kein Wunder,dass hier nix mehr läuft!
Salut Alfred
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wie kannst Du sagen, dass hier nichts mehr läuft.....doch, die Nase von Schröder
Martin
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- johannes
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Saludos aus Spanien
johannes/españa
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- Juergen
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Dann war Dien Studium aber lange vor meinem und das ist auch schon eien Weile her.
Juergen
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- laura
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Ist es möglich in Frankreich pro forma einen Zweitwohnsitz zu haben auf den man dann sein Auto anmelden kann?Sozusagen eine Briefkastenwohnung
Gruss Alfred
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Il existe la possibilité davoir une résidence secondaire en France. Cela veut dire que tu habites hors de la France, tes papiers sont dans ton pays dorigine et tu ne passe pas plus que 6 mois en France. En tout cas, tu es obligé de te présenter à la mairie. Mais tout cela ne te permet pas dimmatriculer une voiture en France. Pour immatriculer une voiture en France, il est indispensable dêtre en résidence principale en France. Donc, si tu habite proche de la frontière, rég. Strasbourg par exemple, pourquoi ne pas déménager en France? Il na pas de mieux en art de vivre, les repas, les vins. 35 heures, les filles..... allez! Et bienvenu )
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In Dänemark gibt es Zulassungsgebühren von 200%, die vor MwSt. auf den Nettofahrzeugpreis aufgeschlagen werden. Dies weckte in zahlreichen Dänen die Begehrlichkeit, ihr Fz im nahen und insofern viel billigeren Deutschland zuzulassen - was rechtlich natürlich nur dann möglich ist, wenn man sich dort mehr als 183 aufhält.
Wie geht die Geschichte wohl weiter...
So weit so gut, dachten sich einige Dänen, und ließen ihr Auto in Deutschland zu. Ergebnis: Neidische Nachbarn, die selber die 200% gezahlt hatten, verpfliffen die "Deutschen" regelmäßig kurz, nachdem die sechs Monate verstrichen waren, beim Fiskus - mit furchtbaren Folgen.
Ich habe von einem reichen Dänen gehört, der sich in Norddeutschland Kleinstwohnung und Garage hält. In letzterer parkt sein Ferrari. Hin und wieder macht er sich den Spaß und besucht das Mutterland der Autobahnen.
Also: Vorsicht beim Auslandskennzeichen. Der Feind, der wohnt gleich nebenan und kreuzt schon den Kalender an...
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- gerd
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danke für die Auskunft, ein HAuptwohnsitz wäre für mich möglich, ich wer mal vorstellig werden!
Gerd
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- astral
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Alles in allem erscheint mir die Variante nicht ratsam, außer als ABM für den dann später mit der Verteidigung zu beauftragenden Kollegen.
Gruß, Heinz
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- gerd
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Gerd
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hast Du mein Dänemark-Beispiel denn nicht gelesen?
Grüße, HM
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- gerd
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In unserem Falle geht es ja um die KFZ Steuer, die ja explicit auf ein in D zugelassenes Fahrzeug erhoben wird. Wenn esin D nicht zugelassen ist, fällt ja der Steuergrund weg, zumal wir ja auch noch eine Treibstoffsteuer haben.
Gerd
(ujujuj - ich nähere mich unaufhaltsam meinem 1000. Posting)
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : gerd am 23-11-2004 17:36 ]
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Die von Dir geschilderte Problematik ist doch dieselbe wie in dem DK-Beispiel: Du gibst vor, ein Besucher aus F zu sein, obwohl Du in Wahrheit in D wohnst. Dabei sparst Du Steuern. So etwas nennt man - bei Vorsatz - Steuerhinterziehung. Ob das nun etwas Gutes oder Schlechtes ist, weiß ich nicht. Jedenfalls kann man Probleme mit neidischen Nachbarn kriegen - und Du ahnst ja gar nicht, wie viele es davon gibt. Die Steuerfahndung ist auf den Neid der Bürger angewiesen. Die könnten sonst glatt dicht machen...
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- Haissel
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über das Thema ein Auto in F zuzulassen hab ich auch schon mal nachgedacht und entsprechende Recherchen betrieben. Hier gehts zwar nicht um den 350slc (Ein 73er und deshalb schon seit letztem Jahr auf H-Nummer) aber bei dem 87er XJ ist auch ne Menge Steuern zu sparen.
Da wir ein kleines Ferienhaus am Mittelmeer besitzen hab ich da mal bei den Nachbarn aus D, die mit franz. Kennzeichen rumfahren, nach den Voraussetzungen gefragt. Hier die wichtigsten Punkte:
1. Datenblatt des Herstellers/Importeurs in französischer Sprache
2. Versicherungsbestätigung einer franz. Versischerung
3. Für ein Fahrzeug das älter als drei Jahre ist muß eine technische Abnahme (contrôle technique) ähnlich unserer HU gemacht werden.
4. Nachweis über einen Wohnsitz in Frankreich (Tax de fournier, tax de habitation, Telefonrechnung, EDF/GDF-Rechnung)
5. Mit den Unterlagen 1-4 zur Prefecture/Sous-Prefecture nach Zahlung einer Gebühr die sich nach den franz. Steuer-PS (CV) richtet erhält man dort die carte grise (dauert ein paar Tage) und kann sich dann die entsprechenden Nummernschilder fertigen lassen.
KFZ-Steuern sind in Frankreich dann keine mehr fällig! Die Vericherung soll wohl etwas mehr als in D kosten. Für Autos über 15 Jahre soll die Zulassungsgebühr für die Erteilung der carte grise nur noch die Hälfte betragen (konnte ich noch nicht nachvollziehen)
Die franz. Behörden haben wohl überhaupt nicht nachgefragt ob und wie lange man sich in Frankreich aufhält. Aber wie weiter oben schon beschrieben - was werden die deutschen Nachbarn dazu sagen, wenn man mit einem gelben Nummernschild (zwar nur hinten) das ganze Jahr in D rumfährt.
Demnächst werde ich das ganze mal aus fiskalischer Sicht mit ein paar Steuerberatern aus meiner Kundschaft besprechen.
Gruß Haissel
Der noch lieber als in F in L oder And tankt!!!
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In Deiner Ausgangsfrage war von historischen Automobilen die Rede. Weiter unten hast Du klargestellt, daß es Dir nur um die Steuer geht.
Sehe ich das richtig, daß Du den Umweg mit der Zulassung über F nur erwägst, um 190€ Steuern p.a. zu sparen?
Da steckt doch wohl -hoffentlich- noch mehr dahinter?
Gruß, Heinz
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- gerd
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- weil ich als "Halbfranzose"=Saarländer bin und mehr Verwandte in F habe als hier.
- Dann möchte ich wirklich in ca 5-8 JAhren ins Elsass übersiedeln
- Dann hab ich noch einen guten Freund im Elsass, bei dem ich zum einen ohnehin oft bin, und dort auch eine kleine Wohnung mieten kann
- dann gehts um den 6.9er, der immerhin fast € 2.000 p.a. Steuer kosten würde und ggf eine Neuwerwerbung.
Es käme dann auch nur ein Hauptwohnsitz in Frage, ich muß auch noch abklären, welchen Status dann mein deutscher Wohnsitz hätte.
Gerd
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Gruß, Heinz
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- frenek
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nur als Auslandsdeutscher darfst Du in Dtl. ein im Ausland zugelassanes Fz. im öffentl. Straßenverkehr bewegen. (d.h. KEIN Wohnsitz!). Sobald Du mind. einen hast, fällt Dein Ansinnen ins Wasser - wobei ein Wohnsitz in Dtl. für die dt. Behörden IMMER der Erstwohnsitz ist. Die Anzahl Deiner Auslandswohnsitze ist hier völlig wurscht - das kommt erst bei der Berechnung der EKSt. zum Tragen.
Gruß
Frenek
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- Eike
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kann ich Frenek nur zustimmen. Kurzes Erlebnis dazu:
bevor meine Eltern 1985 nach Deutschland gezogen sind, haben sie in Stuttgart einen Wagen abgeholt - mit Zollnummer, da sie keinen Wohnsitz in Dtld hatten. Meine Mutter blieb in Dtld, um den Umzug vorzubereiten. Zum Autofahren benutzte sie den alten deutschen Führerschein. Dann kam eine Zollkontrolle mitten auf einer kleinen Landstrasse im Lippischen. Ergebnis: Auf Grund des Führerscheins (!) nahm der Zoll an, dass sie ihren Lebensschwerpunkt in Deutschland habe. Der Mercedes war innerhalb von 10 Minuten beschlagnahmt, verladen und ins Zolllager verfrachtet worden. Auslösesumme: 100% des Anschaffungswertes. Da Italien keine Meldebescheinigungen in deutschen Sinne kennt, waren die Beamten auch nicht davon zu überzeugen, dass die Carta didentita unserem Personalausweis entspricht und ein Meldenachweis ist (heute dank Europa etwas weiterentwickelt). Zum Diplomatenpass, den meine Mutter auf Grund des Berufes meines Vater hatte, meinte der Beamte nur, dass der ja wohl nicht echt sein könne..... Erst massiver Einspruch des Auswärtigen Amtes hat etwas bewirkt. Zwei Wochen später bin ich mit meiner Schweizer Nummer einer Zollkontrolle in Detmold aufgefallen. Als die Beamten meinen Namen gelesen haben, haben sie was gemurmelt von: schon wieder eine von denen..... und mich laufen lassen.
Also Gerd, sei vorsichtig mit solchen Meldeexperimenten. Wenn Du ins Ausland ziehst, dann richtig. Dann bist Du auch in Dtld Steuerausländer etc. Musst aber auch alle Konsequenzen der Ummeldung über Dich ergehen lassen.....
Grüsse
Eike - noch immer mit Erstwohnsitz in Frankfurt....... [ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Eike am 24-11-2004 06:30 ]
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ich denke, mehr als 183 Tage am ausl. Hauptwohnsitz sollten reichen. Alles andere - auch die ebenso haarsträubenden wie glaubhaften Erfahrungsberichte - verletzt materielles Gemeinschaftsrecht (ja genau, das Recht der Europäischen Gemeinschaft, gegen die hier und vor allem im Nachbarforum viele so gerne anstänkern). Ohne meine bescheidenen Dienste hier konkret anpreisen zu wollen, würde ich mir ohne weiteres zutrauen, eine solche causa gegen alle Behördenfatzkes und Betonkopfrichter per Brüssel & Luxemburg durchzupauken.
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