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Wertgutachten - Realtität oder Wunschtraum? gestern wars soweit...

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23 Aug. 2012 16:57 #100743 von poldi
Mann, Mann, Mann.
Den Wert eines Autos auf der Basis des reingesteckten Geldes zu ermitteln ist doch völliger Schwachsinn.
(Wenn ich Euch sagen würde, wieviel Geld ich in meinem SLC versenkt habe, würdet Ihr hier alle auf dem Boden liegen und Euch krumm und schief lachen)
Das Versicherungsgutachten soll doch dazu dienen, im Fall eines Verlustes oder Schadens die Regulierungssumme zu ermitteln.
Ein Gutachter, der auf Grund der Restaurierungskosten solche Mondpreise für ein Versicherungsgutachten dokumentiert, macht sich des versuchten Versicherungsbetruges mitschuldig.

Grüße aus dem Ölsumpf Ulli

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23 Aug. 2012 17:17 #100744 von adischuster

On 2012-08-23 16:57, poldi wrote:
Mann, Mann, Mann.
Den Wert eines Autos auf der Basis des reingesteckten Geldes zu ermitteln ist doch völliger Schwachsinn.
(Wenn ich Euch sagen würde, wieviel Geld ich in meinem SLC versenkt habe, würdet Ihr hier alle auf dem Boden liegen und Euch krumm und schief lachen)
Das Versicherungsgutachten soll doch dazu dienen, im Fall eines Verlustes oder Schadens die Regulierungssumme zu ermitteln.
Ein Gutachter, der auf Grund der Restaurierungskosten solche Mondpreise für ein Versicherungsgutachten dokumentiert, macht sich des versuchten Versicherungsbetruges mitschuldig.

Grüße aus dem Ölsumpf Ulli


Hello !

Es geht nicht darum, wie viel €s in dem Fzg. versenkt wurden und was die Restaurierung gekostet hat. Die Summe der investierten €uro sind keine Garantie damit ein Fzg. der Zustandsklasse 1 + zu besitzen.

Bewertet wird nur das Ergebnis und der Gutachter hat das ja auch begründet.

Gruß adi


hubraum ist wichtiger als wohnraum

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23 Aug. 2012 17:41 #100745 von Mark7
Hallo zusammen,

was für eine herrliche Diskussion .

Ich denke hier werden über "zwei Paar Schuhe" gestritten. Das ein "Versicherungsgutachten" nicht unbedingt etwas mit einem realen Verkaufswert zu tun haben muss, ist wahrscheinlich unstrittig. Trotzdem ist ein entsprechendes Gutachten für die meisten Versicherungen notwendig. Ich kann jedem nur empfehlen sich genau zu überlegen, wie hoch der Wert im Gutachten sein soll (und hier kann man mit den meisten Gutachtern ja durchaus reden) und was genau versichert werden soll - Marktwert, Wiederbeschaffungswert oder Wiederherstellungswert. Denn aller Freude in Bezug auf einen hohen Wert zum Trotz sind für diesen in aller Regel auch entsprechende Prämien zu zahlen.
Ob sich diese dann nachhaltig rechnen, muss jeder für sich selbst entscheiden ...

Gruß
Manfred

Gruß

Manfred

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23 Aug. 2012 18:00 #100746 von poldi
"Bewertet wird nur das Ergebnis und der Gutachter hat das ja auch begründet."

Ach Adi ..

JA; JA JA ... JA (frei nach KIMI)

Grüße aus dem Ölsumpf Ulli

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23 Aug. 2012 19:19 #100747 von adischuster

On 2012-08-23 18:00, poldi wrote:
"Bewertet wird nur das Ergebnis und der Gutachter hat das ja auch begründet."

Ach Adi ..

JA; JA JA ... JA (frei nach KIMI)



Hello Poldi !

Hätte Michael den Gutachter bestellt dann würde ich mich nicht nur Deiner Meinung anschließen!

Fakt ist:

1. Michael will seinen 107er versichern und nimmt Kontakt mit einem Versicherer auf.

2. Der Versicherer bestellt einen Gutachter seines Vertrauens, ist genau so als ob ein Schaden zu besichtigen wäre.

3. Der Gutachter erscheint bei Michael und nimmt die Fakten auf.

4. Auf Grund der erhobenen Fakten wird ein Gutachten erstellt.

5. Auf Grundlage des Gutachtens legt der Versicherer Michael einen Vertrag vor.

Bis zu diesem Zeitpunkt wurde Michael nie aktiv und er konnte auch in den Ablauf des Geschehens nicht eingreifen und sah den Gutachter zum ersten mal.

6. Michael unterschreibt den ihm vorgelegten Vertrag. Hier wird Michael zum ersten mal aktiv.

Wie soll hier ein gefälligkeits Gutachten zu Stande kommen, kann mir das jemand nachvollziehbar erklären?

Der Marktwert, sofern es überhaupt einen gibt, hat hier keinerlei Relevanz denn diese Richtpreise berücksichtigen nicht die Gustostückerln und genau so wenig die mehrheitlichen Gurken.

Gruß adi

hubraum ist wichtiger als wohnraum
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23 Aug. 2012 19:39 #100748 von poldi
JA; JA JA ... JA (frei nach KIMI)

... na dann war er hat betrunken.

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24 Aug. 2012 08:25 #100749 von Mad_Eye_Moody
Hallo Adi,

kleine Korrektur, denn ich hatte den Gutachter schon irgendwie selbst bestellt. Von meiner Prüfstelle hier wurde er mir als zuständiger Sachverständige für Oldtimer in meinem Wohngebiet benannt und somit hatte ich einen Termin mit ihm vereinbart. Zuvor hatte ich mich natürlich drüber informiert gehabt, ob der Versicherer (ADAC) sein Gutachten auch akzeptiert.

Grund dafür war meine Bequemlichkeit, da der Tüv Rheinland Hausbesuche zur Begutachtung macht, Dekra und Classic Data aber nicht.

Natürlich kannte ich den Mann nicht, wir sind weder verwandt noch verschwägert.

Grüße
Michael

Grüße aus dem Pfälzerwald,
Michael

280 SL mit Buchhalterausstattung, Bj. 1978, Lack weiß 050, Stoff blau, 4-Gang Handschalter, Barockalus, Becker Mexico Cassette

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25 Aug. 2012 01:04 #100750 von Johnny-1951

On 2012-08-23 19:19, adischuster wrote:
Wie soll hier ein gefälligkeits Gutachten zu Stande kommen, kann mir das jemand nachvollziehbar erklären?

Gruß adi


Ich versuche es:
Ein Gutachter, der in den Augen des Oldtimer Besitzer den Wert zu oft zu gering wertet, wird nicht viele Gutachten in dieser Richtung erteilt bekommen ( Mundpropaganda, den nehme nicht, der hat meinem Schätzchen…) ist so als wenn de die Frisur von Frauchens Pudel madig machst, somit tut der Gutachter sich selber einen Gefallen, also ein Gefälligkeits-Gutachten

--- Gruß Werner ---
Wirklich weise ist, wer mehr Träume hat, als die Realität zerstören kann.

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25 Aug. 2012 07:54 #100751 von Sandokan500
Wie kann ein "Gutachter" ein Auto bei einem Hausbesuch begutachten oder setzt selbiger voraus, dass jeder eine Hebebühne besitzt?

Was, wenn ein Auto von unten total verfault ist?
Die Achsen total ausgeschlagen sind?
Das Getriebe undicht ist?
Die Auspuffanlage nur noch aus Blätterteig besteht?
Beulen im Unterboden vom Aufsetzen hat?
Am Unterboden jemand diletantisch Bleche eingebrutzelt hat?

Da könnte man auch den Cousinenschwager fragen, der könnte auch beurteilen ob der Wagen ganz gut aussieht und ein paar Zahlen aus dem Hut zaubern.

Denke aber mal, dass selbst der dümmste Cousinenschwager nicht mal auf die Idee käme bei einer halbgaren Besichtigung von einer Zustandsnote 1 zu sprechen
"Makelloser Zustand. Keine Mängel, Beschädigungen oder Gebrauchsspuren an der Technik und an der Optik. Komplett und perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug. Wie neu (oder besser*). Sehr selten.
Ein Fahrzeug, auf das man begeistert zugeht und bei dem man auch bei genauer Prüfung keine Mängel feststellt. Basis für die Bewertung in die Zustandsnote 1 ist der angenommene Zustand bei Erstauslieferung, d.h. der ehemalige Neuwagenzustand des entsprechenden Herstellers."

( CLASSIK-DATA)

Der TE schreibt ja selber: große Bereiche noch im Originallack, teils bereits nachlackiert

Wer würde einen Neuwagen kaufen der bereits nachlackiert wurde? Wenn, müßte der Wagen zur Restaurierung komplett entlackt und nicht hier und da mal nachlackiert worden sein.

Wie dem auch sei, wenn ein Käufer auf solch ein Stück Papier reinfällt ist er selber schuld, der überweist auch dem Captain Johnson Kohle auf die Western Union Bank

Martin

Gruß
Martin

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25 Aug. 2012 11:32 #100752 von jhwconsult
Martin, warum musst Du die Leute immer mit der Wahrheit so desillusionieren .....

. Hartmut aus Hessen .

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25 Aug. 2012 12:09 #100753 von driver
Geht doch auch viel kürzer, der Thread hieß " Wertgutachten- Realität oder Wunschtarum ? "

Wunschtraum !!!

Wolfgang

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25 Aug. 2012 13:34 #100754 von adischuster
Hello !

Auf Grund dieser Wunschträume, fällen Richter ihre Urteile.

Hat darüber schon jemand nachgedacht?

Gruß adi

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25 Aug. 2012 16:42 #100755 von Johnny-1951

On 2012-08-25 13:34, adischuster wrote:
Hello !

Auf Grund dieser Wunschträume, fällen Richter ihre Urteile.

Hat darüber schon jemand nachgedacht?

Gruß adi


Ja in Österreich schwenkens auf dem A1-Ring auch die gelbe Flagge, wo bei uns die Kühe weiden , war mal nen Spruch von Michael Schumacher, als er die gelbe Flagge übersehen hatte.


--- Gruß Werner ---
Wirklich weise ist, wer mehr Träume hat, als die Realität zerstören kann.

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25 Aug. 2012 16:52 #100756 von emanresu
Im Versicherungsfall - Realität!

Wenn Michael morgen die Karre einfach so blöde abfackelt, bekommt er 40k - ganz real und bar.

Wenn die Versicherung glaubt, so das beste Geschäft zu machen, bietet sie eben solche Verträge an. Das ist ihr gutes Recht in einer halbwegs freien Marktwirtschaft.

Gutachter ist im übrigen keine geschützte Berufsbezeichnung wie Fliesenlegermeister oder Zahnarzt. Jeder von uns kann nächsten Montag ein Gutachterbüro aufmachen - Sachverstand ist dafür erstmal nicht nachzuweisen.

Und wenn nun jemand glaubt, dieser Wiederbeschaffungswert sei das gleiche wie der Marktwert, hat er das System noch nicht begriffen.

Die Versicherung will das Optimum an Profit erziehlen, daher gerne eine hohe Prämie einstreichen. Gleichzeitg kalkuliert sie das Risiko, daß jemand sein seit Jahren gehegtes Schätzchen nachts an der unbeleuchteten Rückseite vom Bahnhof abstellt als eher gering oder schützt sich mit entsprechendem kleingedruckten in §59.2b-Absatz4 in der 14ten Novell des Ergänzungsschreiben IIIb der AGBs.

Versicherungen können im allgemeinen gut rechnen oder sind pleite.

Worum es bei der ganzen Sache überhaupt _nicht_ geht, ist ob Michael seinen weissen Buchhalter für 40k verscheuern kann! Kann er nicht und das weis jeder...


Sören

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25 Aug. 2012 21:13 #100757 von adischuster
Zitat Sören

Versicherungen können im allgemeinen gut rechnen oder sind pleite.

Worum es bei der ganzen Sache überhaupt _nicht_ geht, ist ob Michael seinen weissen Buchhalter für 40k verscheuern kann! Kann er nicht und das weis jeder...


Genau so ist es.

Ich weiß zwar nicht wie das in Germany abläuft, aber bei uns in Austria haben wir gerichtlich beeidete Sachverständige. In der Regel geben die nach dem Fahnenschwenken am Österreich Ring, fundierte Gutachten an den Auftraggeber weiter. Der lässt sich nicht darauf ein Heute ein Gutachten zu schreiben um Morgen vor dem Kadi zu stehen, der ihn an seinen Eid erinnert.

Ob Michael seinen weißen um die Summe die im Gutachten ausgewiesen ist verkaufen kann, wird eher unwahrscheinlich sein, aber genau so gut kann einer kommen und nimmt das Auto um diesen Preis, warum auch immer.

Abgesehen davon, dass der 107er gar nicht zum Verkauf steht, geht es bei diesem Gutachten darum, im Schadensfall oder bei Totalverlust, eine Basis zu haben nach der die Versicherung abrechnen kann. Ich weiß nicht wo hier für einige das Problem liegt.

Gruß adi

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26 Aug. 2012 05:37 #100758 von Sandokan500
Hier hat keiner ein Problem mit dem weißen 107er sondern eher damit, dass mittlerweile Gutachten über Zustandsnoten nicht mehr das Papier wert sind auf die sie geschrieben wurden.

Vielleicht sollte man mal überlegen nicht mehr von Zustandsnoten sondern von Versicherungswerten zu sprechen....ich kann auch meine Turnschuhe für 1000000.- versichern, ist nur ne Prämienfrage

Martin

Gruß
Martin

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26 Aug. 2012 12:13 #100759 von adischuster

On 2012-08-26 05:37, Sandokan500 wrote:
Hier hat keiner ein Problem mit dem weißen 107er sondern eher damit, dass mittlerweile Gutachten über Zustandsnoten nicht mehr das Papier wert sind auf die sie geschrieben wurden.

Vielleicht sollte man mal überlegen nicht mehr von Zustandsnoten sondern von Versicherungswerten zu sprechen....ich kann auch meine Turnschuhe für 1000000.- versichern, ist nur ne Prämienfrage

Martin


Hello !

Anscheinend haben schon einige ein Problem damit und Prämienfrage ist es auch keine.

Es ist ja im Grunde genommen ganz einfach wenn man die Parameter kennt und den Sinn einer Versicherung und deren gesetzlich Auftrag kennt.

Gesetzlich verpflichtet sind Versicherungen, zur Schadloshaltung des Versicherungsnehmers. Das hat jetzt grundsätzlich nicht primär mit dem Wert des zu versichernden Objektes zu tun. Selbst der "Marktwert" hat damit erstmals damit absolut nichts zu tun, sondern nur der Gestehungswert des zu versichernden Gegenstandes. Daraus würde sich bei einem Totalverlust, der Einkauf eines 107er + Restaurierung desselben auf den Level der Untergegangenen Sache, eben mit € 40.000,- zu Buche schlagen.

Um es für einige einfacher zu machen. Selbst bei Neuwagen werden Sonderlackierungen und div. Sonderausstattungen gesondert angeführt, welche den Neuwagenpreis wesentlich über den Listenpreis anheben. Da hat noch keiner gemeckert oder von Gefälligkeitsguachten gesprochen.

So hat es ja der Sachverständige auch begründet und ist damit nur seinem gesetzlichen Auftrag nachgekommen. So einfach ist das Prozedere zu verstehen oder hat da noch jemand Fragen dazu ?

Gruß adi


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26 Aug. 2012 13:16 #100760 von Oliver107
Nun ja, wies in Österreich mit den Gutachten ist, weiß ich nicht. Scheinbar ist es aber nicht vergleichbar. Das sind hier in Deutschland Interessensvertreter ihrer jeweiligen Auftraggeber. Nicht mehr und nicht weniger. So wie eben auch Rechtsanwälte bei gleicher Rechtslage zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

Was glaubt Ihr wohl, wenn ich einem Gutachter sage, ich überlege Michaels Fahrzeug zu kaufen und er solle es mal "besonders kritisch", also im Sinne des Kaufinteressenten unter die Lupe nehmen? Mehr Infos oder Vorgaben bräuchte der wohl nicht, um zum Ergebnis 3- (diverse Nachlackierungen, Verschleißsspuren, unterdurchschnittliche Ausstattung) und zum Wert 15.000 Euro zu kommen.

Ich hoffe nicht, dass Michael seine Versicherung in Anspruch nehmen muss. Aber die Wahrscheinlichkeit, im Falle eines Falles mit der in seinem Gutachten genannten Summe abgefunden zu werden, liegt bei Null. Da hilft dann nur eine gute Rechtschutzversicherung (möglichst aber bei einer anderen Gesellschaft).

Diese Diskussion hier fand ich sehr interessant (@ Michael: Danke für das Thema!) und ich fühle mich darin absolut bestätigt, dass diese Gutachterei zu 100 % hinausgeworfenes Geld ist. Bei mir gibt es künftig nur noch Kurzbewertungen zum Billigtarif (75 - 100 Euro) und auch die nur dann, wenn die Versicherung dies zur Bedingung macht.

Viele Grüße

Oliver

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26 Aug. 2012 13:29 #100761 von Sandokan500
Adi,

beantworte mir doch mal die Frage was ein Gutachten wert ist, wenn der "Gutachter" nicht mal unter das Auto guckt?

Martin

Gruß
Martin

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26 Aug. 2012 13:37 #100762 von Nichtraucher
An dieser Stelle muss ich ein lobendes Wort für den Classic-Data Menschen aussprechen, der meinen SL, doch recht eingehend, begutachtet hat.


Alle Hauben auf, Teppiche raus, auf die Bühne, Fahrprobe und die kurz vorher erfolgte HU und H-Abnahme angesehen.

Hat, wenn ich mich recht entsinne, über eine Stunde gedauert.

Willy

500SL

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26 Aug. 2012 15:04 #100763 von adischuster

On 2012-08-26 13:29, Sandokan500 wrote:
Adi,

beantworte mir doch mal die Frage was ein Gutachten wert ist, wenn der "Gutachter" nicht mal unter das Auto guckt?

Martin


Hello !

Das wäre ja ein neuer Aspekt, kann ich mir aber nicht vorstellen. Wo hast denn das gelesen?

Gruß adi

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26 Aug. 2012 15:41 #100764 von Sandokan500

On 2012-08-26 15:04, adischuster wrote:

On 2012-08-26 13:29, Sandokan500 wrote:
Adi,

beantworte mir doch mal die Frage was ein Gutachten wert ist, wenn der "Gutachter" nicht mal unter das Auto guckt?

Martin


Hello !

Das wäre ja ein neuer Aspekt, kann ich mir aber nicht vorstellen. Wo hast denn das gelesen?

Gruß adi


Steht doch im Eingangsfred "Hausbesuch" und nun?

Martin

Gruß
Martin

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26 Aug. 2012 15:47 #100765 von Ulrich

On 2012-08-26 15:04, adischuster wrote:

On 2012-08-26 13:29, Sandokan500 wrote:
Adi,

beantworte mir doch mal die Frage was ein Gutachten wert ist, wenn der "Gutachter" nicht mal unter das Auto guckt?

Martin


Hello !

Das wäre ja ein neuer Aspekt, kann ich mir aber nicht vorstellen. Wo hast denn das gelesen?

Gruß adi


Das ist doch ganz einfach. Lies dir den Eröffnungsthread von Michael mal unter diesem Aspekt aufmerksam durch. Hausbesuch ... des Gutachters ... von einer Grube oder Hebebühne schreibt Michael nichts.

Michael hatte vor ein paar Monaten schon seine Verkaufsabsicht geäußert. In mir kommt so der Gedanke auf, dass er sich wieder mal eine "schöne/interessante" Geschichte um das Auto macht, ....

Wir hatten das schon zweimal: Welchen soll ich behalten ? - Sinngemäß so waren die Überschriften.

a) 500 SL (blauschwarzmet., in Eigenregie restauriert) vs. 280 SL (weiß in Buchhalterausstattung)

b) zwei Familienkombis (BMW vs. MB?)

Und nun halt die Variante mit dem Gutachtenwert vs. angedachter Verkaufspreis. Durch das Gutachten ergibt sich ein weiteres Verkaufsargument bzw. eine Rechtfertigung des Wunschverkaufspreises.

Die beiden Threads finde ich nicht mehr - vermutlich wurden Sie durch den Hausmeister gelöscht, da es ... ich übe mich in Selbstzensur.


Gruß ausm Ländle
Ulrich

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26 Aug. 2012 15:53 #100766 von adischuster

On 2012-08-26 13:16, Oliver107 wrote:
Nun ja, wies in Österreich mit den Gutachten ist, weiß ich nicht. Scheinbar ist es aber nicht vergleichbar. Das sind hier in Deutschland Interessensvertreter ihrer jeweiligen Auftraggeber. Nicht mehr und nicht weniger. So wie eben auch Rechtsanwälte bei gleicher Rechtslage zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

Was glaubt Ihr wohl, wenn ich einem Gutachter sage, ich überlege Michaels Fahrzeug zu kaufen und er solle es mal "besonders kritisch", also im Sinne des Kaufinteressenten unter die Lupe nehmen? Mehr Infos oder Vorgaben bräuchte der wohl nicht, um zum Ergebnis 3- (diverse Nachlackierungen, Verschleißsspuren, unterdurchschnittliche Ausstattung) und zum Wert 15.000 Euro zu kommen.

Ich hoffe nicht, dass Michael seine Versicherung in Anspruch nehmen muss. Aber die Wahrscheinlichkeit, im Falle eines Falles mit der in seinem Gutachten genannten Summe abgefunden zu werden, liegt bei Null. Da hilft dann nur eine gute Rechtschutzversicherung (möglichst aber bei einer anderen Gesellschaft).

Diese Diskussion hier fand ich sehr interessant (@ Michael: Danke für das Thema!) und ich fühle mich darin absolut bestätigt, dass diese Gutachterei zu 100 % hinausgeworfenes Geld ist. Bei mir gibt es künftig nur noch Kurzbewertungen zum Billigtarif (75 - 100 Euro) und auch die nur dann, wenn die Versicherung dies zur Bedingung macht.

Viele Grüße

Oliver


Hello Oliver !

Eigentlich schätze ich Deine Artikel sehr und lese des Öfteren mit schmunzeln Deine treffenden Kommentare. Warum trennst Du hier nicht zwei vollkommen verschiedene Abläufe, zwischen Wiederbeschaffung und Verkauf aus freien Stücken?

Also die Gutachten welche österreichische Sachverständige erstellen, über die fährt die Eisenbahn drüber. Außerdem sind unsere Sachverständigen unabhängig in ihren Entscheidungen und niemandem Rechenschaft schuldig, ist also so wie mit dem Richterstand.

In Deinen beiden ersten Absätzen beginnst Du schon wieder zu vermischen, zwischen dem Auftrag den ein Gutachter erhält.
Im 1. Absatz beziehst Du dich richtiger Weise auf den Versicherer und dafür im 2. Absatz auf einen privaten Auftraggeber. Wir sprechen hier aber von einem Sachverständigen, der wie Du richtig bemerkt hast, im Interesse des Versicherers tätig wird.

Im ersten Fall gibt es natürlich staatliche Auflagen zu erfüllen, welche im zweiten Fall so nicht vorhanden sind. Im Klartext heißt das, dass sämtliche investierten Kosten in die Versicherungssumme ein zu rechnen sind, weil eben die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung diesen Aufwand erfordert. Hat jedoch mit dem Marktwert, wie ich schon bemerkte nichts zu tun.

Wenn jedoch im Auftrag für einen privaten Interessenten gearbeitet wird, sollte zwar bei einer korrekten Begutachtung eine ähnliche Summe errechnet werden, wird aber von niemandem wie im ersten Fall gefordert. Der Gutachter wird halt versuchen für seinen Auftraggeber einen besseren EK-Preis zu erzielen, wird halt so in der Nähe des handelsüblichen Preises liegen oder leicht darüber.

Der Unterschied bei den beiden Varianten liegt eben darin, dass im 1. Fall die Sache untergegangen ist und daher der Wiederbeschaffungswert herangezogen werden muss, um den Eigentümer gemäß des gesetzlichen Auftrages zu befriedigen.
Im 2. Fall sieht die Sache aber schon ganz anders aus. Hier gibt es keinen Geschädigten, dessen Ansprüche zu befriedigen sind, hier entscheidet der freie Wille das Fzg. zu einem geringeren Wert zu verkaufen oder nicht. Im Klartext, der Eigentümer wurde in seinem Vermögensstatus nicht geschädigt und ist im Gegensatz zum 1. Fall, in seinen Entscheidungen frei.

Natürlich wird im Schadensfall, Michael den Rechtsschutz in Anspruch nehmen müssen. Leider öffnen bei Vorsprache um Schadensliquidierung die Versicherer nicht freiwillig ihre Tresore und fordern zur gefälligen Schadloshaltung ein. Nur mit einem Gutachten vom Sachverständigen ihres Vertrauens, wird sich die Versicherung im Abweisen des Klagebegehren oder gar in einer Minderung des Wertes sehr schwer tun.

Michael schreibt aber von einem Kurzgutachten und war daher etwas erstaunt, dass so sorgfältig geprüft wurde. Also wo liegt hier das Problem?

Nachlackierungen und Ausbesserungen ziehen keinen nennenswerten Preisabschlag nach sich, sofern der Auslieferungszustand eingehalten wird. Natürlich wäre ein Fzg. mit Originallackierung noch einiges höher ein zu stufen.

Gruß adi

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26 Aug. 2012 15:59 #100767 von adischuster
Hello !

Ich habe mir den Eingagsthread mehrmals durchgelesen. Dass das Auto von unten nicht besichtigt wurde steht nirgends. Selbst das nicht vorhanden sein einer Bühne oder Grube, setzt nicht explizit voraus, dass der Unterboden nicht besichtigt wurde.

Oder war jemand dabei der etwas gesehen hat?

Ich möchte jetzt nicht Michael die Stange halten, aber nur Vermutungen zu präsentieren ist etwas dünn.

Gruß adi

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26 Aug. 2012 16:12 #100768 von Ulrich

On 2012-08-26 15:59, adischuster wrote:
Hello !

Ich habe mir den Eingagsthread mehrmals durchgelesen. Dass das Auto von unten nicht besichtigt wurde steht nirgends. Selbst das nicht vorhanden sein einer Bühne oder Grube, setzt nicht explizit voraus, dass der Unterboden nicht besichtigt wurde.

Oder war jemand dabei der etwas gesehen hat?

Ich möchte jetzt nicht Michael die Stange halten, aber nur Vermutungen zu präsentieren ist etwas dünn.

Gruß adi


Adi,

lass mal gut sein.

... Michael hätte bestimmt nicht unerwähnt gelassen, dass der "weiße" mit leisem Surren der Hebebühne ein noch höheres Niveau gefunden hätte.

... alternativ, wie der Gutachter mit blitzenden Augen in die Grube gestiegen ist, um diesen ...

Soll ich meinen Vorpost vielleicht doch besser löschen ? - Nicht dass es hier gleich wieder so abgeht wie damals (500 SL vs 280 SL) zur allerschönsten Weihnachtszeit ...

Gruß ausm Ländle
Ulrich

Nachtrag: Natürlich verfügt der ein oder andere unter uns auch über eine Hebebühne oder eine Grube ... der Michael vielleicht sogar auch ... zumindest könnte er darauf zugreifen, ... er schreibt es aber nicht.[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Ulrich am 26-08-2012 16:17 ]

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26 Aug. 2012 16:54 #100769 von western
Sonntag nachmittag ... und mäßiges Wetter, jedenfalls nix zum Cabrio fahren

.... ich glaube ich hol´mal Chips und Bier - hier ist noch Potential drin ...

Dirk

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26 Aug. 2012 20:50 #100770 von Mad_Eye_Moody
Jungs, Ihr seid echt der Hammer und habt anscheinend ein wenig Langeweile. Anders kann ich mir die letzten Beiträge hier nicht erklären und möchte diese daher auch nicht weiter kommentieren.

Daher in aller Kürze: Ja, ich habe eine Hebebühne. Und nein, mein Weißer steht nicht mehr zu Verkauf. Und ob mein Gutachter nun unfähig ist oder nicht ist mir völlig wurscht, da bin ich ziemlich entspannt.

Warum? Ganz einfach:
Gestern 120km Oldimerrallye mit meiner Liebsten gefahren - Traumstrecke, herrliches Wetter, leider ordentlich Strafpunkte abgeräumt. Danach nochmal 150km nach Rüsselsheim gedüst zur Feier eines 50. Und heute eine Traumtour nach Eltville und den Rhein entlang zurück unternommen. Insgesamt also über 500km im Weißen zurückgelegt, alles offen und in nur 2 Tagen. Soviel bin ich bisher nicht im ganzen Jahr gefahren.

Die ganze Aktion der H-Zulassung hat sich also gelohnt für mich, denn nun kann ich meinen Weißen entspannt und sorgenfrei geniesen und auch parken.

Für Unterstellungen von Leuten die mich in keinster Weise kennen habe ich übrigens keinerlei Verständnis und werde diese daher ignorieren. Über deren persönliche Charakterschwächen möge sich jeder einzelne User hier bitte seine eigene Meinung bilden.

Grüße
Michael

Grüße aus dem Pfälzerwald,
Michael

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26 Aug. 2012 21:34 #100771 von Nichtraucher
Hmmm....

"Und nein, mein Weißer steht nicht mehr zu Verkauf"

bei meinem Silbernen hat sich die Meinung noch nicht wieder gedreht aber vorhin bin ich am Steuer eingenickt...Minutenschlaf. In der Garage, im SL sitzend, leise Musik lief, (die meine Frau nicht mag) und da bin ich wohl weg gesackt....das Lenkrad in der Hand und recht zufrieden.....

Lass dich nicht von denen da oben ärgern
Willy

500SL

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26 Aug. 2012 22:13 #100772 von Guenni
Hallo Oli,

die sogenannte "Kurzbewertung", die für plusminus 75€ angeboten werden, beinhalten 4 Fotos, einmal ums Auto laufen, Motorhaube auf, Fahrgestellnummer aufschreiben, Motorhaube zu - und fertig.

Es gibt Fälle (Aktenzeichen habe ich gerade nicht zu Hand), da haben Versicherungen erfolgreich gegen den Versicherungsnehmer geklagt, der den in der Kurzbewertung festgestellten Wert wegen Totalverlust einforderte.

Die Kurzbewertung dient der Versicherung einzig und alleine der Bestimmung der Versicherungsgebühr, nichts weiter. Steht auch so drin: "Bei einer Kurzbewertung handelt es sich um eine Zustandseinstufung nach grober, äußerlicher Inaugenscheinnahme des Fahrzeugs ohne genauere technische Untersuchung und ohne eine Probefahrt, jedoch mit Identitätsprüfung. ..... Der dokumentierte Marktwert kann somit nur eine begrenzte Gültigkeit haben. Diese gilt bis zu einer Änderung des Fahrzeugzustandes bzw. maximal 6 Monate".

Wie die Versicherer argumentieren müssen steht fast schon in den "Bemerkungen zur Kurzbewertung" drin...

Genau deshalb sind diese 75€ hinausgeschmissenes Geld, weil wertlos. Zudem ist der "Bewerter" nicht haftbar zu machen, da es sich eben nicht um ein "Gutachten" handelt.


Viele Grüße
Günter

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