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Frage an die Profis im Materialprüfungsbereich
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05 Nov. 2010 18:51 #80351
von
Frage an die Profis im Materialprüfungsbereich wurde erstellt von
Hallo zusammen!
Frage:
Kann man anhand von Materialprüfungen erkennen, wann genau (keine Ahnung +/- 6 Monate), ein Unfallschaden an einem Fahrzeug eingetreten ist, der anschließend repariert wurde?
An der Beschaffenheit von Korrosion o.ä..?
Vielen Dank für Eure Antworten
Grüße
Matthias
Wen es interessiert, warum ich das frage, kann hier lesen:
Ich habe letztes Jahr über ebay einen alten Gebrauchtwagen verkauft.
Der Käufer wollte das Auto nicht prüfen und nicht einmal probefahren. Hat einfach geboten, gewonnen, ist gekommen und hat bezahlt.
Kurz darauf hat er mich wg. Arglistigkeit verklagt, weil ich angeblich einen Unfallschaden bagatellisiert hätte und zusätzlich ein weiterer Unfallschaden verschwiegen worden wäre...
Naja, das ist alles Quatsch - der Junge hat einfach festgestellt, dass er den Wagen eigentlich doch nicht haben wollte und versucht nun aus der Nummer wieder raus zu kommen.
Auf jeden Fall beschäftigt es jetzt meinen Anwalt und wenn ich gewinne, bleibe ich trotzdem auf meinen Kosten sitzen... mache ich so (über ebay) nie wieder, das ist zumindest eine Lehre.
Es git ein Gutachten, das besagt, tatsächlich wäre ein weiterer Unfallschaden feststellbar und dieser sei "aus Art der Verschmutzung und der Korrosion zu schließen" während meiner Besitzzeit eingetreten... Das ist natürlich eine vage Aussage und ich weiss nicht, wie das Gericht das bewertet. Auf jeden Fall hat mein Anwalt wegen der groben Ungenauigkeit dem Ganzen widersprochen.
Da definitiv kein mir bekannter, zweiter Unfallschaden (auch noch repariert) passiert ist, meine oben stehende Frage.
Frage:
Kann man anhand von Materialprüfungen erkennen, wann genau (keine Ahnung +/- 6 Monate), ein Unfallschaden an einem Fahrzeug eingetreten ist, der anschließend repariert wurde?
An der Beschaffenheit von Korrosion o.ä..?
Vielen Dank für Eure Antworten
Grüße
Matthias
Wen es interessiert, warum ich das frage, kann hier lesen:
Ich habe letztes Jahr über ebay einen alten Gebrauchtwagen verkauft.
Der Käufer wollte das Auto nicht prüfen und nicht einmal probefahren. Hat einfach geboten, gewonnen, ist gekommen und hat bezahlt.
Kurz darauf hat er mich wg. Arglistigkeit verklagt, weil ich angeblich einen Unfallschaden bagatellisiert hätte und zusätzlich ein weiterer Unfallschaden verschwiegen worden wäre...
Naja, das ist alles Quatsch - der Junge hat einfach festgestellt, dass er den Wagen eigentlich doch nicht haben wollte und versucht nun aus der Nummer wieder raus zu kommen.
Auf jeden Fall beschäftigt es jetzt meinen Anwalt und wenn ich gewinne, bleibe ich trotzdem auf meinen Kosten sitzen... mache ich so (über ebay) nie wieder, das ist zumindest eine Lehre.
Es git ein Gutachten, das besagt, tatsächlich wäre ein weiterer Unfallschaden feststellbar und dieser sei "aus Art der Verschmutzung und der Korrosion zu schließen" während meiner Besitzzeit eingetreten... Das ist natürlich eine vage Aussage und ich weiss nicht, wie das Gericht das bewertet. Auf jeden Fall hat mein Anwalt wegen der groben Ungenauigkeit dem Ganzen widersprochen.
Da definitiv kein mir bekannter, zweiter Unfallschaden (auch noch repariert) passiert ist, meine oben stehende Frage.
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- Reinhard54
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05 Nov. 2010 20:22 #80352
von Reinhard54
Reinhard54 antwortete auf Frage an die Profis im Materialprüfungsbereich
Hallo josh111,
jeder Gutachter wird hier zu einem anderen Ergebniss kommen,denn Alterungsprozesse werden maßgeblich,von der Umgebung beeinflußt!
Jeder gute Winkeladvokat, wird diesen Joker ziehen.
Hier geht es um eine Kosten Nutzen Analyse.
Emotionen sind hier fehl am Platz und Recht sowieso !
Der 1. Verlust ist der Beste.
Solltest du genug finanzielle ressourcen besitzen so bringe ein gegen Gutachten, wenn nicht werfe kein gutes Geld dem schlechten hinter her.
Sorry
Gruß reinhard54
jeder Gutachter wird hier zu einem anderen Ergebniss kommen,denn Alterungsprozesse werden maßgeblich,von der Umgebung beeinflußt!
Jeder gute Winkeladvokat, wird diesen Joker ziehen.
Hier geht es um eine Kosten Nutzen Analyse.
Emotionen sind hier fehl am Platz und Recht sowieso !
Der 1. Verlust ist der Beste.
Solltest du genug finanzielle ressourcen besitzen so bringe ein gegen Gutachten, wenn nicht werfe kein gutes Geld dem schlechten hinter her.
Sorry
Gruß reinhard54
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- Johnny-1951
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06 Nov. 2010 00:17 #80353
von Johnny-1951
--- Gruß Werner ---
Wirklich weise ist, wer mehr Träume hat, als die Realität zerstören kann.
Johnny-1951 antwortete auf Frage an die Profis im Materialprüfungsbereich
Matthias,
Korrosionen schreiten unterschiedlich schnell oder langsam vor, du kannst über die Korrosionen keine Rückschlüsse auf das Alter der Beschädigung bestimmen.
Beispiel dafür gibt es unendlich…
z.B.
Stahl geschliffen, wird von jemand angefasst der trockene Hände hat, da sieht
man am nächsten Tag so gut wie nichts. Ein anderer hat Schweißhände, der versaut so ein Stück innerhalb von 24 Stunden.
Ein Auto, das in oder unmittelbarer Nähe von Ställen steht, rostet mit erheblich höhere Geschwindigkeit als ein Fahrzeug, das in einer gut belüfteten Garage steht.
Warum Schimmelt ein Bad schneller als das andere im selben Haus darunter oder darüber, reine Umgebungsluft Sache, Lüftung.
Diese Beispiele treffen nicht nur bei Metallen auf, sonder auch bei anderen Materialien, bis hin zum Holz.
Dein Anwalt sollte sich mal mit einem Forschungsinstitut in Verbindung setzen, das sich mit Materialien und deren Beschaffenheit auseinander setzt.
Einfach nur eine Bestätigung anfordern, dass man an Hand einer Korrosion/Oxidation nicht feststellen kann wie alt eine Beschädigung ist, denke das wird vom Gericht dann schon bewertet, bin allerdings kein Anwalt.
Hier mal ein paar Adressen für deinen Anwalt die er anschreiben könnte, vielleicht kennt er selber auch einige.
Institut für Metallkunde und Metallphysik:
RWTH-Aachen-IMM
Forschungszentrum Jülich:
Forschungszentrum Jülich
Industriepark-Wolfgang:
Industriepark Wolfgang
Korrosionen schreiten unterschiedlich schnell oder langsam vor, du kannst über die Korrosionen keine Rückschlüsse auf das Alter der Beschädigung bestimmen.
Beispiel dafür gibt es unendlich…
z.B.
Stahl geschliffen, wird von jemand angefasst der trockene Hände hat, da sieht
man am nächsten Tag so gut wie nichts. Ein anderer hat Schweißhände, der versaut so ein Stück innerhalb von 24 Stunden.
Ein Auto, das in oder unmittelbarer Nähe von Ställen steht, rostet mit erheblich höhere Geschwindigkeit als ein Fahrzeug, das in einer gut belüfteten Garage steht.
Warum Schimmelt ein Bad schneller als das andere im selben Haus darunter oder darüber, reine Umgebungsluft Sache, Lüftung.
Diese Beispiele treffen nicht nur bei Metallen auf, sonder auch bei anderen Materialien, bis hin zum Holz.
Dein Anwalt sollte sich mal mit einem Forschungsinstitut in Verbindung setzen, das sich mit Materialien und deren Beschaffenheit auseinander setzt.
Einfach nur eine Bestätigung anfordern, dass man an Hand einer Korrosion/Oxidation nicht feststellen kann wie alt eine Beschädigung ist, denke das wird vom Gericht dann schon bewertet, bin allerdings kein Anwalt.
Hier mal ein paar Adressen für deinen Anwalt die er anschreiben könnte, vielleicht kennt er selber auch einige.
Institut für Metallkunde und Metallphysik:
RWTH-Aachen-IMM
Forschungszentrum Jülich:
Forschungszentrum Jülich
Industriepark-Wolfgang:
Industriepark Wolfgang
--- Gruß Werner ---
Wirklich weise ist, wer mehr Träume hat, als die Realität zerstören kann.
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06 Nov. 2010 09:33 #80354
von Mr_T
Mr_T antwortete auf Frage an die Profis im Materialprüfungsbereich
Hi,
ich bin weder Anwalt, Fachmann oder Profi, aber versuche mich in das was Du beschreibst hineinzuversetzen.
Erstmal eine Grundsatzfrage an Dich selbst: geht Dir um das Prinzip unbedingt Recht zu haben, oder geht es Dir darum kostengünstig zu agieren?
Daher die Frage: wie hoch ist die Wertminderung die durch den vermeintlchen Unfallschaden entstanden ist vs. Verfahrenskosten???
Wenn die Wertminderung unter den Verfahrenskosten liegt, ausbezahlen, und fertig.
Die Kosten für ein professionelles Gutachten dürfte den Streitwert übersteigen.
Wenn sich die Gegenpartei einen Spass draus macht kommt ein Gegengutachten.
Wobei sich die Parteien erstmal über Gutachter einigen müssten was sich ziehen kann. Daher stelle ich auch in Frage, ob das Gericht das bestehende Gutachten überhaupt anerkennt.
Dieser Entscheid wiederum wird Dich auch wieder viel Kosten.
Nochmals als Disclaimer: Ich bin weder Anwalt, Fachmann oder Profi, aber wie auch Reinhard54 empfielt: Verlust realisieren, bittere Pille schlucken & als learning abhaken.
Gruss,
Michael
p.s. vielleicht zieht der der Käufer diese Masche pofessionell auf. Dafür würde ich mal in eBay ansehen was er dort in der Vergangenheit gekauft hat. Falls er noch andere alte Fahrzeuge erstanden hat, dann kannst Du die Verkäufer zwecks Informationsaustausch kontaktieren.
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Mr_T am 06-11-2010 10:06 ]
ich bin weder Anwalt, Fachmann oder Profi, aber versuche mich in das was Du beschreibst hineinzuversetzen.
Erstmal eine Grundsatzfrage an Dich selbst: geht Dir um das Prinzip unbedingt Recht zu haben, oder geht es Dir darum kostengünstig zu agieren?
Daher die Frage: wie hoch ist die Wertminderung die durch den vermeintlchen Unfallschaden entstanden ist vs. Verfahrenskosten???
Wenn die Wertminderung unter den Verfahrenskosten liegt, ausbezahlen, und fertig.
Die Kosten für ein professionelles Gutachten dürfte den Streitwert übersteigen.
Wenn sich die Gegenpartei einen Spass draus macht kommt ein Gegengutachten.
Wobei sich die Parteien erstmal über Gutachter einigen müssten was sich ziehen kann. Daher stelle ich auch in Frage, ob das Gericht das bestehende Gutachten überhaupt anerkennt.
Dieser Entscheid wiederum wird Dich auch wieder viel Kosten.
Nochmals als Disclaimer: Ich bin weder Anwalt, Fachmann oder Profi, aber wie auch Reinhard54 empfielt: Verlust realisieren, bittere Pille schlucken & als learning abhaken.
Gruss,
Michael
p.s. vielleicht zieht der der Käufer diese Masche pofessionell auf. Dafür würde ich mal in eBay ansehen was er dort in der Vergangenheit gekauft hat. Falls er noch andere alte Fahrzeuge erstanden hat, dann kannst Du die Verkäufer zwecks Informationsaustausch kontaktieren.
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Mr_T am 06-11-2010 10:06 ]
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- Frischling
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09 Nov. 2010 10:00 #80355
von
antwortete auf Frage an die Profis im Materialprüfungsbereich
Danke für Eure Tipps.
Der Käufer hat die Beweispflicht, es gibt keine Beweislastumkehr bei Privatverkäufen.
Insofern werde ich kein Gegengutachten bemühen, es sei denn der Richter will dem Gutachten folgen und schreibt mir einen verschwiegenen Schaden zu. Dann werde ich Gegenmaßnahmen ergreifen.
Es ist für nicht einzusehen, dass ich für ein umfassend beschriebenes und günstiges Gebrauchtauto auch noch drauf zahlen soll. Dabei geht es mir tatsächlich um Prinzip und Recht... Wohin kommen wir, wenn jeder Käufer mit seinem Mist vor Gericht durchkommt und damit noch Kasse macht?
Momentan gehe ich aber auch noch davon aus, dass ich das gewinne. Jemanden zu unterstellen, er sei ein Lügner, ist schon hart, nachzuweisen, dass er es ist, sollte besonders vor Gericht eine große Hürde sein.
Grüße
Matthias
Der Käufer hat die Beweispflicht, es gibt keine Beweislastumkehr bei Privatverkäufen.
Insofern werde ich kein Gegengutachten bemühen, es sei denn der Richter will dem Gutachten folgen und schreibt mir einen verschwiegenen Schaden zu. Dann werde ich Gegenmaßnahmen ergreifen.
Es ist für nicht einzusehen, dass ich für ein umfassend beschriebenes und günstiges Gebrauchtauto auch noch drauf zahlen soll. Dabei geht es mir tatsächlich um Prinzip und Recht... Wohin kommen wir, wenn jeder Käufer mit seinem Mist vor Gericht durchkommt und damit noch Kasse macht?
Momentan gehe ich aber auch noch davon aus, dass ich das gewinne. Jemanden zu unterstellen, er sei ein Lügner, ist schon hart, nachzuweisen, dass er es ist, sollte besonders vor Gericht eine große Hürde sein.
Grüße
Matthias
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- SL380
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09 Nov. 2010 10:24 #80356
von SL380
Hallo Matthias,
interessanter Fall - aber was hat das mit Ebay zu tun, das hätte Dir doch auch bei einem Verkauf über eine Kleinanzeige, mobile.de oder autoscout24.de genauso passieren können, oder?
Ich frage deshalb, weil mein Neuwagen im Februar 2011 ausgeliefert wird und ich überlegt habe, meinen alten Wagen "just in time" dann über Ebay loszuwerden.
Ist das keine gute Idee??? Das Inzahlungsnahmeangebot vom Händler ist nämlich eine Frechheit...
Gruß
Norbert
SL380 antwortete auf Frage an die Profis im Materialprüfungsbereich
On 2010-11-05 18:51, josh111 wrote:
... mache ich so (über ebay) nie wieder, das ist zumindest eine Lehre.
Hallo Matthias,
interessanter Fall - aber was hat das mit Ebay zu tun, das hätte Dir doch auch bei einem Verkauf über eine Kleinanzeige, mobile.de oder autoscout24.de genauso passieren können, oder?
Ich frage deshalb, weil mein Neuwagen im Februar 2011 ausgeliefert wird und ich überlegt habe, meinen alten Wagen "just in time" dann über Ebay loszuwerden.
Ist das keine gute Idee??? Das Inzahlungsnahmeangebot vom Händler ist nämlich eine Frechheit...
Gruß
Norbert
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- Frischling
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10 Nov. 2010 11:07 #80357
von
antwortete auf Frage an die Profis im Materialprüfungsbereich
Ich habe auch schon Autos über ebay gekauft. Grundsätzlich ist das kein Problem...
Allerdings läuft es bei Kleinanzeigen so, dass du Interessenten zur Besichtigung/Probefahrt einlädst und man sich dann einig wird. Über ebay hast du blinde Bieter, die den Wagen gar nicht gesehen haben und dann ggf. anschließend unzufrieden sind, was sie da gekauft haben. Das möchte ich mir nicht mehr antun. Zukünftig nur noch über mobile.de und dem Hinweis im Kaufvertrag, dass der Käufer das Fahrzeug eingehend geprüft und probegefahren hat. Darauf würde ich jetzt immer bestehen.
Grüße
Matthias
Allerdings läuft es bei Kleinanzeigen so, dass du Interessenten zur Besichtigung/Probefahrt einlädst und man sich dann einig wird. Über ebay hast du blinde Bieter, die den Wagen gar nicht gesehen haben und dann ggf. anschließend unzufrieden sind, was sie da gekauft haben. Das möchte ich mir nicht mehr antun. Zukünftig nur noch über mobile.de und dem Hinweis im Kaufvertrag, dass der Käufer das Fahrzeug eingehend geprüft und probegefahren hat. Darauf würde ich jetzt immer bestehen.
Grüße
Matthias
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