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Autogasanlage H-Kennzeichen oder nicht oder wie oder was....
- 12krocko
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ich werde jetzt mein Auto vorführen, erst beim TÜV, und dann zu H-Kennzeichenabnahme.
Im FZG ist eine ganz simpele Autogasanlage verbaut - vom Gastank in den Verdampfer - vom Verdampfer in die Ansaugbrücke - Ende. Ich glaube mich zu erinnern, dass in den 70er Jahren schon solche Anlagen verbaut wurden sind, wenn nicht sogar noch früher. Das könnte also Zeitgemäß sein, wenn sie auch später reingekommen ist.
Nun kann man in jeder Veröffentlichung zu diesem Thema eine andere Aussage finden: Ja - Nein - vielleicht - -eventuell, wenn... . Neulich habe ich ein Inserat gelsen, in dem jemand seinen Mercedes w111 angeboten hat, mit H-Kennz. und Gasanlage - eingetragen, leider habe ich den jenigen am Tel. nicht ausquetschen können - der wollte verkaufen.
Hat denn einer von Euch eine eingetragene Autogasanlage UND ein H-Kennzeichen?
Naja, und eben die ganzen Fragen, die sich daraus ergeben: welche Anlage, wann eingebaut, und so weiter. Gern auch als PN.
es würde mir sehr helfen.
Gruß
Heinrich
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- 350SLC
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...
Also meines Wissens muß die Anlage maximal 10 Jahre nach Erstzullasung des Fahrzeugs eingebaut worden sein, oder ein Gutachten dabei das die Anlage zumindest in diesem Zeitraum bereits erhältlich gewesen sein muß.
Wenn dies vorhanden ist dürfte es also kein Problem sein, da es Zeitgenössisches Zubehör ist.
....
Grüße Manfred
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- wollo
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ist es eine zeitgenössische Anlage, so kann sie die H-Zulassung nicht stören. Gleichzeitig entspricht aber eine damals zeitgenössische Anlage nicht mehr den heutgen Prüfkriterien und ihr Betrieb wird Dir vom TüV nicht erlaubt. Und deshalb muss sie dann raus.[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : wollo am 18-09-2013 15:34 ]
Gruß aus Osnabrück:
wollo
Hier ging es zu wollos Angebotsliste, die hier aber nicht erwünscht ist.
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- 350SLC
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- 12krocko
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Gut, das ich im Bereich TÜV Süd wohne... .
Gruß
Heinrich
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- Dr_Benz
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ich habe aktuell 3 Fahrzeuge mit (Venturi-)Gasanlage und H-Kennzeichen.
Die Eintragung, auch einer nagelneuen Venturianlage, ist seit Erneuerung der Richtlinien kein Problem mehr.
Die "zeitgenössische Gasanlage" ist ja wortwörtlich dort erwähnt...
Aber was heisst "zeitgenössisch" ????
Damals gab es Anlagen z.B. OHNE mag. Absperrventile oder Kofferraumbetankung...heute undenkbar !
Oder alte Tanks müssen immer noch alle 10 Jahre zur Druckprüfung....neue Tanks (ab 2005) nie mehr...mmmhh ?
Es gab seit Anfang der 80er Jahre die ersten Versuche einer LPI-Anlage...
oder was spricht gegen eine geregelte Venturianlage ? wenn auch die Nachrüstung eines G-Kats legal ist ?
Eine geregelte Anlage ist immer sparsamer und damit "umweltverträglicher"...
Eine Sache ist noch wichtig...die Prüfer achten sehr gerne auf die Norm 67R01
früher hatten alle Bauteile die Norm 67R00...das kann zu Problemen führen.
Letztendlich hilft vorher einfach den Prüfer fragen...
so habe ich fast alles auf H-Kennzeichen eingetragen bekommen, was nötig war
Grüsse Stefan
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Dr_Benz am 18-09-2013 17:21 ]
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- FrankW116
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Die neuen Richtlinien erlauben eine neue Gasanlage und H-kennzeichen.
Ein paar dinge sollten beachtet werden, ungeregelte Venturiangalge, Zylindertank, da es Radmulde damals nicht gab, Kupferleitung ummantelt, neue Ventile aus Sicherheitsgründen. Verdampfer muss nicht neu sein....Verbaue selber seit jahren meine Anlagen selber und bekomme alles mit H beim tüv Nord eingetragen....
Selber fahre ich 350se 5.0 bj 79 mit H und Gasanlage, gleiches gilt für meinen 500se bj 81
Gruss Frank
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- sl-tom
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Hast du da einen Alu M117 eingebaut und eingetragen bekommen?
Gruß
Tom
Irren ist menschlich, aber wer richtigen Mist bauen will, braucht einen Computer!
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- FrankW116
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Laut den neuen richtlinien muss der motor 30 jahre alt sein und das ist der M117961 mit 4 gang automatik und dem tacho vom W107. Wurde alles eingetragen, sogar getriebe und diff.
Gruss Frank
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- 12krocko
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Frank und Stefan - meine Frau ist ja schon total happy - das sind mal gute Nachrichten. Ich habe mir meine zwei 107er in Holland gekauft, weil es dort viel einfacher ist, FZGe mit schon vorhandenem Gaseinbau zu finden. Und Gasanlage vorhanden, das stand für mich fest, muß sein.
Seit 1995 fahre ich Autogas, sozusagen als "Pionier", ich habe die Vorzüge im Ausland kennen und schätzen gelernt, als Autogas hier noch total unpopulär war, und man tagsüber auf irgendwelchen Betriebshöfen tanken mußte und nachts garnicht tanken konnte.Probleme hatte ich nie, obwohl ich immer pur Gas gefahren bin, ohne Benzin auch im Winter - starten ging immer. nur auf die Ventile muß man achten - regelmäßig einstellen und wenn sich mal durch defekte ZKD sowieso die Sache ergibt, dass der Kopf runter muß - dann gleich die Ventilsitze austauschen gg. Hitzefeste.
Na klar mach ich das nicht aus Umweltgründen, sondern weil mir der Sprit zu teuer ist - ich hatte sogar Hoffnung Steuern sparen zu können - ging aber nicht durchzusetzen.
Jetzt bin ich beruhigt und fahre zum TÜV.
Dann kommt der zweite in die Garage zum Restaurieren.
viel Arbeit noch...
Gruß
Heinrich
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : 12krocko am 18-09-2013 19:11 ]
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : 12krocko am 18-09-2013 19:11 ][ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : 12krocko am 18-09-2013 19:12 ]
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- FrankW116
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Wenn die gasanlage in holland eingetragen war, übernimmt der tüv nord die ohne probleme und erteit auch das h-kennzeichen.
Gruss Frank
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- FrankW116
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- FrankW116
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Gruss Frank
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- 12krocko
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Du kommst bei uns auf die ewige Gästeliste für unsere berüchtigten Grillpartys!
Ja, bei beiden Autos war die Gasanlage in Holland eingebaut und eingetragen - ich habe zu den Verkaufsunterlagen die entsprechenden Einbau-, und Eintragungsunterlagen dazu bekommen.
Prima, Prima - da freu ich mich - mach manchmal auch was richtig!
Danke
Heinrich
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- 12krocko
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Das alles zusammen soll ca. 200,-€ kosten, was egal ist, denn durch die Pauschalbesteuerung bei H- Kennz. spare ich das im ersten Jahr schon dicke ein.
Prima
Heinrich[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : 12krocko am 24-09-2013 20:04 ]
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