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Mit 205 /70 R14 H Reifen neuen Tüv 350sl

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3 years 4 months ago #319009 by karlo63
Habe heute meinen 350sl ohne Mängel durch  den TÜV bekommen , Reifen Falken 205/70 r14 H zugelassen bis 210 KM /h also braucht der Wagen nicht zwingend V Reifen , läuft ja auch lt Schein nur 205 Km /h .

Gruss an alle Karl

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3 years 4 months ago #319011 by Dr-DJet
Hallo Karl,

bloß weil das ein TÜV Mitarbeiter übersehen hat, ist das noch keine generelle Erlaubnis. Der 350 SL braucht auch laut Mercedes-Benz Reifenfreigabe V Reifen. Das hat was damit zu tun, dass auf die 205 km/h noch eine Sicherheitsmarge aufgeschlagen wird.

Freue Dich also, dass es geklappt hat. Man kann sich allerdings nicht darauf verlassen, dass das ein anderer TÜV auch akzeptiert.

Viele Schraubergrüße - best regards, Volker, Admin und Betreiber
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  • wudi
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3 years 4 months ago - 3 years 4 months ago #319026 by wudi
Nicht nur das

im Tüvbericht steht sicher nicht die Reifengrösse die montiert ist drin.
ist auch unerheblich ,
kostet 50 €
- Betriebserlaubnis erlischt
- sofortige Stilllegung des Fahrzeuges
- kostenpflichtige Vorführung beim Sachverständigen

das unangenehmste ist Verlust des Versicherungsschutzes bei Gefärdung oder Unfall
Dann lieber ein Allwetterreifen oder Winterreifen in der Grösse montieren mit Geschwindigkeitskleber
hier nachzulesen ( Geschwindigkeitsindex & Tragfähigkeitsindex: Bußgeldkatalog 2023 (bussgeldkatalog.de))

mit freundlichen Grüßen
aus dem wilden Südwesten

Peter
Last edit: 3 years 4 months ago by wudi.
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3 years 4 months ago #319035 by karlo63
Habe die Reifen bei Euromaster gekauft und aufziehen lassen , sie haben von mir den Fahrzeugschein bekommen und die Reifen aufgezogen war auch schon in einer Polizeikontrolle ,damit war kein Problem ( wenn ich zum Fachbetrieb gehe bin ich aus der Nummer doch wohl raus ), als Laie.

Gruss an alle Karl

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3 years 4 months ago #319036 by Dr-DJet
Hallo Karl,

eher nicht. Wie Du aus dem anhängenden Link erkennen kannst, brauchst Du mit einem Fahrzeug vor 2009 bei eingetragenen 205 km/h Reifen der Geschwindigkeitsklasse V.  Bei einer Polizeikontrolle kannst Du eben eine Strafe bekommen. Du kannst dann versuchen, die von der Fachfirma zurück zu bekommen.

Es geht hier um wenige km/h und man mag das als Bürokratie abtun. Aber so ist nun mal die Gesetzeslage. Deshalb steht auch in Deinem Fahrzeugschein, dass Du 205/70 R14 V Reifen brauchst. Das ist jetzt Deine Entscheidung.

Ich konnte nur nicht stehen lassen, dass das deswegen jetzt alles mit Geschwindigkeitsindex H okay sei. Ist es leider nicht.

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3 years 4 months ago - 3 years 4 months ago #319039 by gelberbenz
Hallo Karl
dann fahr zu Euromaster und lasse die V montieren..Das war der Fehler von Euromaster.
So wie Dr D Jet und Peter schon geschrieben haben...Betreibserlaubnis erloschen !!
Im Fahrzeugschein steht V Reifen,


Grüsse Werni
Last edit: 3 years 4 months ago by gelberbenz.

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3 years 4 months ago #319041 by topi
Hallo Karl,

dann hast Du Glück gehabt, dass die Beamten entweder nicht richtig hingeschaut haben oder keine Ahnung hatten.
Laut Bußgeldkatalog wären ansonsten 50€ fällig und das Fahrzeug stillgelegt worden.
Hier steht es schwarz auf grau:

Bußgeldkatalog 2023

Gruß,  Thomas

380 SLC

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3 years 4 months ago #319044 by Doodoo
Hallo Karl ich würde an deiner Stelle die richtigen Reifen mit V montieren, wenn was passiert wirfst du es bereuen…

Viele Grüße
Andreas

Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, ausser durch noch mehr Hubraum.

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3 years 4 months ago #319088 by MaLue76
Hallo Karl,

ich kann auch nur empfehlen,  Reifen mit entsprechendem V Index drauf zu machen.
Ich hatte mich vor einiger Zeit für die Reifen von Maxxis entschieden und habe es nicht bereut.
Anbei ein Test von Auto Bild:
www.autobild.de/artikel/reifen-fuer-oldtimer-38661.html

Schau mail bei Idealo noch den aktuellen Preisen.
 

Grüße aus der Klingenstadt Solingen
Markus
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3 years 4 months ago #319110 by Neckartaler
.....den Maxxis habe ich auf meinem 500 SL VorMOPF auch montiert und bin sehr zufrieden damit.

Der Reifen hat ein sehr gutes Preis / Leistungsverhältnis.

Viele Grüße
Uwe
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3 years 4 months ago #319135 by gelberbenz
Hallo Karl
und hat du bei Reifenhändler vorgesprochen ?
In 2 Jahren kannst du beim TÜV ( anderer Prüfer )dann Probleme bekommen und der verweigert die Plakette.


Grüsse Werni

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3 years 4 months ago - 3 years 4 months ago #319140 by Albuchler
Auf meinem sind auch noch die Michelin H-Reifen aus den USA drauf, einer sogar verkehrt herum aufgezogen Der TÜV hat es nicht gemerkt. Ich werde diese zumindest noch zwei Jahre bis zum nächsten TÜV fahren. Dann sind diese auch 10 Jahre alt und es kommen natürlich V-Reifen drauf. Da wir nicht annähernd über 200 Km/h fahren, ist das für die Sicherheit nun wirklich egal. Ich finde es einfach Schade, die Reifen wegzuschmeißen, sind doch noch gut.

Und ich möchte auch der immer wieder in Foren getätigten Behauptung widersprechen, daß man pauschal den kompletten Versicherungsschutz verliert, wenn man ein nicht korrektes Teil am Auto hat. Da muß schon ein Zusammenhang zwischen Schaden und Teil bestehen. Also z.B. Reifenplatzer bei 220 Km/h, dann wird die Versicherung natürlich nichts / weniger zahlen. Also sollte man nicht mal annähernd so schnell fahren. Aber wenn mir meine Kiste gestohlen und in einem See versenkt wird, kann die Versicherung nicht die Vollkasko verweigern, weil die falschen Reifen oder ein Blinkerglas ohne E-Prüfzeichen verbaut wurde. Wer es anders sieht, soll bitte mal ein paar Beispiele bringen, wo die Versicherung erfolgreich (?) entsprechend die Zahlung verweigert hat, obwohl es keinen Zusammenhang zwischen falschen Teil und Unfall gab. Das ist bisher noch keinem Foristen gelungen und man liest diese Behauptung wirklich nicht selten. Das man generell nicht unnötig z.B. H-Reifgen verbauen sollte, ist klar und ja auch völlig unnötig bei dem geringen Aufpreis.

____________
Viele Grüße
Eike

560SL 1988 & Dodge Ramcharger 318 4x4 1984
Last edit: 3 years 4 months ago by Albuchler.

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3 years 4 months ago - 3 years 4 months ago #319158 by gelberbenz
Hallo
der Tüv hat es nicht gemerkt ???
Macht doch was Ihr wollt mit Euren Reifen und lasst euch nicht erwischen .
Fakt ist,  die Betrieberlaubnis ist erloschen !. Da gibt es keine Ausreden !


Nur mal am Rande ...ein Motorrad mit zu kleinen Spiegeln ist direkt vom TÜV gekommen und danach in eine Polizeikontrolle gekommen. Der Fahrer hat eine Strafe bekommen und die Sheriffs sind zum TÜV gefahren und den TÜV Prüfer wegen Falschbegutachtung angezeigt !! Ging dann vor Gericht und der Prüfer wurde zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

Grüsse Werni
Last edit: 3 years 4 months ago by gelberbenz.
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3 years 4 months ago #319159 by karlo63
Hallo , habe jetzt Maxis V Reifen drauf , ob wohl ich persönlich das total überzogen finde,
die Falken Reifen waren deutlich leiser ,was will man machen bei der Bürokratie wegen 4km/h.

Gruss an alle Karl

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3 years 4 months ago #319162 by johannes
Sankta Bürokrazia bitte für uns !

Saludos

johannes/españa.

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3 years 4 months ago #319223 by Pfalzfan
Hallo,
was soll das Lametieren über Verordnungen und gesetzlichen Vorgaben? Sind wir ein Volk, das alles besser weiß als Leute, die wissenschaftlich ihre Hausaufgaben gemacht und Grenzwerte als unabdingbar festgelegt haben? Sollen wir jetzt streiten, ob eine rote Ampel um 23 Uhr ohne Querverkehr überhaupt noch beachtet werden muss?
Meine Maxxis V sind sind technisch ein totaler "Overkill", aber preislich bei dem geringen Angebot eine Freude, die sich auch im Fahrverhalten fortsetzt und mich bei Ausfahrten auch nicht sonderlich "laut" erscheinen lassen.
Walter
 


Gruß
Walter

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3 years 4 months ago #319242 by Albuchler

Hallo
der Tüv hat es nicht gemerkt ???
Macht doch was Ihr wollt mit Euren Reifen und lasst euch nicht erwischen .
Fakt ist,  die Betrieberlaubnis ist erloschen !. Da gibt es keine Ausreden !

Nur mal am Rande ...ein Motorrad mit zu kleinen Spiegeln ist direkt vom TÜV gekommen und danach in eine Polizeikontrolle gekommen. Der Fahrer hat eine Strafe bekommen und die Sheriffs sind zum TÜV gefahren und den TÜV Prüfer wegen Falschbegutachtung angezeigt !! Ging dann vor Gericht und der Prüfer wurde zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

Grüsse Werni
 
Hallo Werni, klingt für mich ein bißchen wie "Geschichten aus dem Paulaner Garten". Sowas hat jeder mal gehört, manchmal erzählt man sowas weiter, wenn es wenigstens lustig ist, meistens nicht. Aber dennoch ist hier der Sachverhalt ganz anders: Der TÜVler hat offenbar nicht zulässige Spiegel aktiv eingetragen, also mit Vorsatz gehandelt. Dafür ist es natürlich (theoretisch) möglich, von einem Gericht verurteilt zu werden. Wäre aber extrem, wenn man bedenkt, wie viele Autos mit frischem TÜV, aber objektiv nicht verkehrstüchtig, jedes Jahr als Gebrauchte verkauft werden. Da habe zumindest ich noch nie was von einer Verurteilung gehört. In die gleiche Kategorie fällt dann wohl auch ein falscher Geschwindigkeitsindex bei Reifen. Übersehen, aber sicher keine Straftat, die "mit einer hohen Gelstrafe" geahndet wird. Eher bekommt der TÜVler intern Probleme, was ja auch OK ist. Und das mit der erloschenen Betriebserlaubnis? Was bedeutet das denn real? Genau, nichts.  So lange man nicht über 200 Km/h fährt. Außer vielleicht Ärger bei einer Kontrolle, zu 99% fährt man aber einfach weiter und soll sich mal bei Gelegenheit um die Reifen kümmern. Der Geschwindigkeitsindex der Reifen wird vielleicht rund um das Tunertreffen mal geprüft, bestimmt aber nicht bei einer einfachen Verkehrskontrolle. Das ist wie illegale Einreise - Straftat ohne jede Konsequenz in Deutschland.

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Viele Grüße
Eike

560SL 1988 & Dodge Ramcharger 318 4x4 1984
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3 years 4 months ago - 3 years 4 months ago #319244 by 80erFan
Hm, so ganz ohne Folgen muss es auch nicht bleiben.

Wenn ich mich recht erinnere, geht es bei diesen Fragestellungen immer um den Punkt der „Gefahrenerhöhung“ und ob dies fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist. Hinzu kommt, dass die Gefahrenerhöhung immer ursächlich für den Unfall selbst oder eine beim Unfall eingetretene Schadenserhöhung sein muss, wobei hier die Beweislast, dass es nicht so war, natürlich den Fahrer trifft.

Folgen sind sind bei Kasko- und Haftpflichtversicherung unterschiedlich, während der Versicherer in der Kaskoversicherung im schlimmsten Fall nicht zu leisten braucht, bleibt es bei der Haftpflichtversicherung bei einem möglichen Regreß von max. 5.000€.

Pleite gehen kann also eigentlich keiner, Ärger geben kann es durchaus und Geld kosten kann es auch.

Darüber hinaus geht in der Tat natürlich die Betriebserlaubnis verloren, was einen OWi Tatbestand darstellt und mit 90€ Bußgeld belohnt wird.

So aus meiner Erinnerung, vielleicht weiß es jemand noch genauer und eine Rechtsberatung ist dies natürlich auch nicht wirklich.
 

Grüße, Holger
Last edit: 3 years 4 months ago by 80erFan.

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3 years 4 months ago #319249 by Albuchler
Das stimmt ja auch: Wenn Du mit H-Reifen mit 220 über die Autobahn bretterst und ein Reifen platzt, wird Du eventuell ein Problem haben. Wenn Du nicht zugelassene Scheinwerfer verwendest und der Unfallgegner fühlte sich geblendet, sicher auch. Wenn Du an den Gurten nicht sachgerecht rumbastelst und Dich dadurch schwerer verletzt, wird die gegnerrische Versicherung evtl. auch weniger zahlen. Aber wenn Dir in der 30er Zone jemand die Vorfahrt nimmt, bist Du doch wegen H-Reifen nicht 5.000€ los. Wenn es der TÜV-Ingeneur nicht merkt oder nicht als schlimm betrachtet oder die Werkstatt wie beim TE es nicht weiß, wie soll man es denn als Laie wissen?

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Viele Grüße
Eike

560SL 1988 & Dodge Ramcharger 318 4x4 1984

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3 years 4 months ago #319253 by gelberbenz
Hallo Eike
das habe ich aus 1. Hand. Die Spiegel wurden nicht eingetragen , Es war eine normaler TÜV Termin..

Und wenn du mit dem Motorrad einen zu lauten Auspuff , nicht eingetragenen Vergaser , Reifen oder Bremsen hast ,wird bei uns bei einer Kontrolle das Moped stillgelegt und du kannst dich um den Abtransport kümmern und nach Hause mit dem Taxi fahren.

Aber egal soll jeder machen was er meint. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Grüsse Werni

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