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Ab wann gibt es das "H" Kennzeichen?
- harbus
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wer kann mir mal bei folgender Konstellation weiterhelfen.
Mein nächster 500 SL hatte sein Produktionsdatum in 09/85 laut DB Datenkarte.
Die Erstauslieferung und die erste Zulassung war in 11/85 in BRD.
Leider ist dazu kein Brief mehr vorhanden, und das KBA speichert die Daten nur 7 Jahre.
Dann 1986/87 Export in die USA jetzt wieder zurück in der BRD.
Im US Title steht "Date of Import 1987".
Wer hat etwas ähnliches mal erlebt und kann sagen welches Datum der TÜV für ein H Kennzeichen zu Grunde legt.
1985 oder 1987 ???
Aber wenn möglich bitte keine Mutmaßungen sondern lieber harte Fakten
Danke
Harald[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : harbus am 28-01-2015 18:50 ]
Harald
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Die Erinnerung an schlechte Qualität wahrt meist länger als die kurze Freude über einen niedrigen Preis...
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- gerd
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um ein Fahrzeug als Oldtimer mit H - Kennzeichen zulassen zu können, sind diverse Voraussetzungen zu erfüllen:
Gem. § 2 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist unter Nr. 22 definiert: Im Sinne dieser Verordnung sind:
"Oldtimer, Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen."
So weit so gut, aber was heißt: "erstmals in Verkehr gekommen sind" ? Vielfach wird von den Zulassungsstellen leider entweder auf das Jahr der Erstzulassung, oder aber auf das genaue Datum der Erstzulassung aus den Fahrzeugpapieren abgestellt. Beides ist irrig, denn was ist mit Fahrzeugen, die zwar älter als 30 Jahre sind, aber erst später oder noch nie zugelassen wurden?
Hierzu hat mir unter Datum vom 2.3.2009 die hiesige Bezirksregierung als der Zulassungsstelle übergeordnete Behörde schriftlich mitgeteilt, wie die FZV Hand zu haben ist. Ich zitiere wörtlich: "Als Oldtimer im Sinne des Verordnungsgebers (§ 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungs VO) sind Fahrzeuge zu verstehen, die nachweislich vor mehr als 30 Jahren hergestellt wurden oder in den Verkehr gekommen sind. Neben dem Erstzulassungsdatum aus den Fahrzeugpapieren sind u.a. auch Produktionsnachweise des Fahrzeugherstellers oder entsprechende Fachliteratur zur Nachweisführung geeignet.
Die Nachweispflicht des Fahrzeugalters liegt in der Hand des Fahrzeughalters.
Gemäß § 23 Straßenverkehrs-ZulassungsVO ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen zur Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer erforderlich. Wenn Sie der Zulassungsbehörde ein entsprechendes Gutachten vorlegen, kann das Fahrzeugals Oldtimer zugelassen werden."
Somit ist bei Vorlage eines entsprechenden Gutachtens bei der Zulassungsbehörde wohl jedes allen diesen Anforderungen gerecht werdende Fahrzeug als Oldtimer zulassungsfähig.
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- gerd
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Wichtig ist bei dem fetten Absatz das "oder" in der fünften Zeile
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- harbus
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Sehe Du kommst auch aus Frankfurt, dann kennst Du ja sicher das Prozedere hier,
die Herren stellen sich je meist immer irgendwie besonders schwerfällig an.
Trotzdem vielen lieben Dank für die schnelle und kompetente Auskunft.
Werde also mein Glück versuchen und auf EZ November 1985 hoffen.
Die Datenkarte von DB gibt es ja so her.
L.G
Harald
Harald
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- gerd
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Ob die Datenkarte für die Zulassungsstelle reicht, bezweifle ich, die wollen was unterschriebenes von Daimler
Gruß
Gerd
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- Kiki
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zunächst gilt für die Zulassungsstelle und Erteilung eines H Kennzeichens das Datum der Erstzulassung
die gehen Strich nach den vorliegenden Dokumenten vor in deinen Fall 1987 (US Brief Title).
Bei uns gilt nicht das Produktionsdatum sondern das der Erstinbetriebnahme EZ
Da in der heutigen Zeit zu viele zwischenproduzierte Fahrzeuge gibt die zum Teil 6 Monate und länger rumstehen oder auf dem Seeweg importiert werden und in Europa zum Teil vorher noch umgebaut werden (bsp. Toyota) könnten manche Händler keine Neuwagen verkaufen
Wenn du eine Datenkarte für das Fahrzeug hast besteht noch die Möglichkeit den in der Datenkarte vermerkten Händler anzuschreiben und dir eine Bestätigung über die Auslieferung und Zulassung des Fahrzeugs in Deutschland ausstellen zu lassen.
in Bayern funktioniert es so beim TÜV
Möglichkeit zwei ist es eine Bestätigung von Daimler über das Classic Center
( gegen einwurf klingender Münze)
die Leute dort verstehen zwar nicht viel von unseren Autos aber Papier ist Ihr Metier.
da wird dir in dieser Beziehung geholfen bei Technik hörts leider auf.
Bei der von Gerd zitierten Variante in FRA wird es schon funktionieren.
Ich komme aus der kleinsten Kreisfreien Stadt in Bayern die Sachbearbeiter hier können gerade OLDTIMER buchstabieren no more.
Mit einen Gutachten kommst du hier auch nicht weiter.
Ich kenne ein Beispiel der nur über eine Tageszulassung in Nürnberg zum H Kennzeichen gekommen ist.
wenn ich die Tür betrete rennt eine von dreien schon mal vorsichtshalber in die Pause wahrscheinlich
hat Sie meine Disskussion vor ca 4 Jahren bis heute nicht vergessen
Dienst nach Vorschrift und Ende.
Gruß
Igor
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Igor
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- SvenSLC
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mein SLC ist 07/79 gebaut, aber erst 03/81 erstmalig zugelassen gewesen. Mein H habe ich natürlich erst 03/2011 bekommen!
Gruß
Sven
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Sven
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- gerd
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Bei dem 87 zugelassenen BMW wollten die das erst auch nicht, erst als wir ihnen die Werksbestätigung über das Baujahr 84 und die Vorschrift zeigten, haben sie dem Wagen die H-Weihen gegeben
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- Peter-MS
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On 2015-01-29 10:00, gerd wrote:
Die meisten wissen halt nicht, dass es eine EZ oder Bj Regelung ist, auch nicht beim TÜV oder der Zlassungsstelle. Man muss dass denen erstmal schriftlich zeigen.
Bei dem 87 zugelassenen BMW wollten die das erst auch nicht, erst als wir ihnen die Werksbestätigung über das Baujahr 84 und die Vorschrift zeigten, haben sie dem Wagen die H-Weihen gegeben
Historische Fahrzeuge sind: vor mindestenes 30 Jahren erstmals im Verkehr gekommen
Wann Fahrzeuge produziert wurden ist unerheblich.
Peter
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Gerd
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- Peter-MS
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On 2015-01-29 11:02, gerd wrote:
Zum Glück bis Du nicht der TÜV oder die Zulassungsstelle Peter
Gruß
Gerd
Stimmt, ich wollte aber auch nie TÜV oder Zulassungsstelle werden
Trotzdem ist das Gesetz eindeutig und auf meiner Seite.
Gruss
Peter
Oldtimer (§ 2 Nr. 22 FZV i.v.m. § 23 StVZO)
Der Begriff des Oldtimers wurde neu definiert. Demnach muss ein Fahrzeug für die Einstufung als Oldtimer zukünftig mindestens 30 Jahre alt sein und es muss eine Begutachtung erfolgen. Die bisherige Regelung der sog. 49. Ausnahmeverordnung, wonach für ein rotes Oldtimerkennzeichen (sog. 07er Kennzeichen) eine Altersgrenze von 20 Jahren galt, wurde aufgehoben.
Ab dem 01.03.07 werden sowohl Historische Kennzeichen (Zusatz "H" hinter dem Kennzeichen) als auch rote Oldtimerkennzeichen (07er-Kennzeichen) nur noch für Fahrzeuge ausgegeben, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind und für die ein Gutachten nach § 23 StVZO einer anerkannten Prüforganisation (TÜV, DEKRA u.a.) vorgelegt wird.
nur noch für Fahrzeuge ausgegeben, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Peter-MS am 29-01-2015 11:10 ]
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Gerd
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- Peter-MS
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On 2015-01-29 11:10, gerd wrote:
Aber - falls Du mal ein 85 gebautes Auto mit 88er Erstzulassung kaufst, wende Dich vertrauensvoll an mich Hier werden sie geholfen
Gruß
Gerd
Ich habe direkt Bedarf: Mein Auto wurde 85 gebaut, aber 86 erst zum Verkehr zugelassen.
Wenn ich in diesem Jahr noch das "H" bekomme, bzw. du mir dazu verhilfst lade ich dich zum Essen ein, oder zum Eis....mal sehen....
Peter
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- gerd
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Besorg Dir vom Jaguar Heritage Trust das Zertifikat und dann machen wir das!
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Die Prüfung für das H einen Tag früher geht nicht, die muss tagesgleich oder danach erfolgen.
Willy
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- Peter-MS
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On 2015-01-29 11:19, gerd wrote:
angenommen, zum Essen natürlich!
Besorg Dir vom Jaguar Heritage Trust das Zertifikat und dann machen wir das!
Ist mein 500 SL, Datenblatt habe ich.
Gruss
Peter
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- SvenSLC
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wir sind alle in einem anderen Jahr gebaut - aber erst später zum "Verkehr" zugelassen worden
Was regen wir uns also auf.
Gruß
Sven
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Sven
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- gerd
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On 2015-01-29 11:34, Peter-MS wrote:
On 2015-01-29 11:19, gerd wrote:
angenommen, zum Essen natürlich!
Besorg Dir vom Jaguar Heritage Trust das Zertifikat und dann machen wir das!
Ist mein 500 SL, Datenblatt habe ich.
Gruss
Peter
dann latsch mal mit meinen o.g Ausführungen zum TÜV und zur Zulassungstelle, ggf auch über euren Regierungspräsidenten. Bei dem 635 CSIM hat das via TÜV Alzenau und Zulassungsstelle Frankfurt und dann bei Verkauf in München ohne große Diskussionen geklappt. Können wir auch gerne hier machen, dann müsstest Du Dich nur kurzfristig bei mir anmelden
PS: Ich hatte, nachdem das Problem mit dem Verkauf des 635 das H-Kennzeichen war, nach dieser Regel gesucht und im Aston Martin Forum gefunden.
Link [ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : gerd am 29-01-2015 15:45 ]
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dann latsch mal mit meinen o.g Ausführungen zum TÜV und zur Zulassungstelle, ggf auch über euren Regierungspräsidenten.
Ok, ich werde dem Regierungspräsidenten sagen, dass er es sich 3x überlegen soll, ob er es sich mit dir verscherzen will.........dann wird der Typ vermutlich blitzschnell einlenken
Gruss
Peter[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Peter-MS am 29-01-2015 19:01 ]
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freunde [ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : gerd am 29-01-2015 19:05 ]
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On 2015-01-29 19:02, gerd wrote:
sag ihm, dass wir doch Freunde bleiben wollen..............
freunde
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : gerd am 29-01-2015 19:05 ]
....gute Idee!.....ausserdem werde ich meinen Kampfpudel mitnehmen.
Peter
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das Datum der Erstzulassung ist als Nummer eins für ein H Kennzeichen auschlaggebend.
Die Paragraphensache mit dem Baujahr ist auch eine Version.
aber der TÜV bescheinigt es nur, wenn er ein genaues Baudatum des Fahrzeuges kennt und einenNachweiss in den Händen hält.
Kein Gutachter beschenigt dir anhand der FgstNr. das Baujahr auch nicht wenn da eine 000001 steht
@ Gerd das Heritage Zertifikat ist ein Nachweiss,absolut ausreichend für den TÜV.
Die Zulassungstelle ist mit TÜV Gutachten neueren Datums absolut glücklich ( Dienst nach Vorschrift)
Wenn jemand einen Exoten von Hersteller X importiert und die Baureihe wurde 5 Jahre gebaut dann bestätigt dir der TÜV maximal das Bauzeitfenster jedoch nicht das Baujahr.
somit kann mann unter Umständen eine A-Karte für ein H Kennzeichen ziehen.
Von Daimler bekommt man gegen ein Entgelt eine Bescheinigung über das genaue Herstellungsdatum
und das ohne Probleme.
Das Papier kann man sich auch über den örtlichen MB Händler organisieren.
Offtopic
Ich kenne jemanden der einen W 201 Evo in der Sammlung hat, das Fahrzeug hat ca 8000 Km auf dem Tacho und eine originale Unterschrift von Ellen Lohr mit Datum auf der Haube, keinen Fz.Brief und wahrscheinlich nur eine Originalrechnung im Tresor.
Das Auto hatte nur für Fotos normale Kennzeichen montiert.
Das Fahrzeug wurde bis bis heute nicht offiziell zugelassen, mit einen M3 CLS das gleiche.
Eins ist sicher finanzielle Mittel hatte derjenige sicher nicht vernichtet.
Der eine sammelt postfrische Briefmarken ein anderer baufrische zulassungsfreie Autos.
Gerne würde ich mich auch für diese Anlageform entscheiden leider fehlen mir die F-Mittel und die Räumlichkeiten, mit Briefmarken kenne ich mich nicht aus also bleiben dreckige Finger und Spass mit euch übrig.
ESSEN : Ich gebe mich mit einen Bratwurstweckla am Pfingstreffen in Ornbau zufrieden
Gruß
Igor
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Grüße aus dem Ölsumpf Ulli
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habe genau das gleiche Problem vor mir, habe letztes Jahr einen 500 sl als Reimport gekauft, und die Zulassungsstelle wollte auch nur den Amerikanischen Titel bzw Datum des Imports eintragen. Gebaut 85 (Vormopf) und 1 Jahr später nach Amerika mitgenommen.
Aber dann brauche ich nur beim Händler mit der FIN die Datenkarte anfordern und das H-Kennzeichen beantragen, das wäre super,
danke und gruß
Arnd
Schrauben macht Spass
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Gruß
Gerd
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für dich das gleiche, ganzen Thread lesen und.
Mit der Datenkarte kannst du Papierflieger bauen ( das ist kein Dokument) da stehen nur die Daten drin nicht mehr und nicht weniger.
Eine Datenkarte kann ich dir auch ausdrucken wenn ich die FGstNr. kenne manch anderer hier genauso.
In der Datenkarte Steht die Auftragsnummer mit dieser Nummer + Us Title kann man sich an den Hersteller wenden.
Ohne ein offizieles Schreiben vom Hersteller über das tatsächliche Herstellungsdatum zählt das
Datum aus dem US Title . Und das braucht der TÜV oder ein entsprechender Gutachter .
genug dazu
ENDE
Gruß
I.
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Igor
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Aus welchem Gesetz ergibt sich denn, dass dieses Datum anstelle der Erstzulassung anzuwenden ist?
Gruss, Peter
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Ich kenne hier gerade aktuell (von einem befreundeten Händler) einen Fall, dass ein Ferrari 288 GTO erstmals im Jahre 2004 oder 2005 zugelassen wurde, hier griff diese Regelung ebenfalls. Ob dies jetzt bei wenigen Monaten Differenz anerkannt wird, weiss ich nicht, bei dem 635SCI M handelte es sich um knapp 2 Jahre Differnenz.
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On 2015-01-30 19:56, gerd wrote:
aus dem § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungs VO, hier ein gesondertes Merkblatt/Nachtrag zur genaueren Definition der 30 Jahre Frist in der originär nur die erste Inbetriebnahme angeführt wurde, aber aufgrund von Widersprüchen wg. teilweise Jahre oder sogar Jahrzehntelanger Differenz zwischen Produktionsdatum und Erstzulassung. Gerade bei Exoten gingen relativ viele Fahrzeuge unzugelassen in eine Sammlung.
Das wird so sein wenn du es sagst, aber wo steht das?........wird ja wohl kein geheimes Merkblatt sein. Ich kann dieses Merkblatt bzw. den Nachtrag nirgends finden.
Für mein Auto ist das sowieso uninteressant, die paar Monate bedeuten ohnehin nur Klimpergeld.
Trotzdem wäre gut zu wissen wo es geschrieben steht.
Peter
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