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H-Kennzeichen
- Zyklone
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habe da ein paar Fragen zu dem H-Kennzeichen. Mein SL erfüllt ab April die 30 Jahre seit Erstzulassung.
Da im April der TÜV fällig ist, will ich gleichzeitig das H-Kennzeichen beantragen.
Die Anforderungen habe ich bereits hier gelesen und sehe diesbezüglich kein Problem.
Folgende Fragen:
1. Lässt sich das H-Kennzeichen bei jedem TÜV beantragen oder wo sollte man es machen lassen?
2. Derzeit ist das Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen (03-10) versehen, dies entfällt beim H-Kennzeichen. Benötigt man eine neue Deckungskarte seitens der Versicherung, um das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle auf H-Kennzeichen umzumelden?
3. Behält man die alte Kennzeichenziffer und wird diese nur um das H am Ende ergänzt? (würde die Kombination ungern abgeben)
Gibt es sonst noch etwas zu beachten?
Vielen Dank,
Helau und Alaaf
Mario
Mercedes 350 SL, Bj 72
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- Jean
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Zu 1 nein, es muß eine Vollabnahme gemacht werden,
Darf nur ein berechtigter Prüfer.
Der Monat ist nicht entscheidend, es genügt das Jahr.
Im Osten gibt es andere Bestimmungen.
Zu 2
Ja, neue Deckungskarte.
Zu 3
Es sind nur max. 8 Zeichen auf dem Nummernschild zulässig,
ich kenne Deine Nummer aber nicht.
Sonst ist es schon so, dass es ums H ergänzt wird.
Jean
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- Zyklone
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vielen Dank für die schnelle Antwort.
Werde mich dann mal hier in meiner Gegend schlau machen, wer solch eine Vollabnahme hier durchführen darf.
Mit den 8 Zeichen würde bei mir hinhauen, derzeit habe ich das Kennzeichen "WW SL 107" und könnte es demnach ja behalten.
Gruß
Mario
Mercedes 350 SL, Bj 72
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- Jean
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Wenn Du bei "Deiner Tüv-Station" nachhakst,
wird man Dir sagen wann der richtige Mann, Prüfer vor Ort ist.
Ja, bei der Nummer wird das H ergänzt
Jean
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- strich-acht
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Bei der Versicherung solltest du auch evtl. einen Wechsel erwägen, meine Arroganz wurde nicht billiger, während bei der Zürich nur rund ein Drittel des Betrages fällig werden.
2001 die Nummer LAU-SL 107 verloren
michael
/8ungsvoll
Michael
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- Mad_Eye_Moody
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mein 280er ist Erstzulassung Anfang 1978, der Brief wurde aber ausgestellt bereits im November 1977. Kriege ich somit das H-Kennzeichen erst 2008, oder bereits schon 2007 ??
Das Baujahr des Wagens ist doch offensichtlich 1977, oder gilt tatsächlich nur die Erstzulassung?
Grüße aus dem Pfälzerwald,
Michael
280 SL mit Buchhalterausstattung, Bj. 1978, Lack weiß 050, Stoff blau, 4-Gang Handschalter, Barockalus, Becker Mexico Cassette
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nördliche Grüße Holger P.
Grße aus dem echten Norden Holger
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- Jean
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@Strich Acht
Musst hier nicht für Verwirrung sorgen,
ich schrieb doch schon, nicht jeder Tüvprüfer kann eine H-Zulassung machen,
es ist nur der Bauratmensch.........
Das es im Osten nicht so ist und jeder Tüvprüfer auch der von der DEKRA diese Abnahme machen kann sagte ich doch schon..........
@MAD
Der KFZ-Brief wurde schon immer Monate vor Zulassung ausgestellt und trägt
eine Bemerkung; Erstellt, bescheinigt durch das Kraftfahrt-Bundesamt am.......
Früher wurde ein Unwissender von unseriösen Händlern, bei einer Inzahlunggabe so beschi.......
Oh, ihr Fahrzeug ist ja ein "Haldenwagen" sehen sie einmal, Der Wagen ist ja gar
nicht aus 4/92 sondern aus 7/91 und schon wurde der Wagen für 2500,-DM weniger
in Zahlung genommen.........
Ist in Deiner Wohnwagenbranche nicht anders gelaufen.......
Jean [ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Jean am 22-02-2004 14:23 ]
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- TomTom1964
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SLC fahren ist Leben, der Rest ist warten...
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- Holger
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so langsam verstehe ICH die Antworten von Jean.
man ,der TÜV ist zuständig--und das in DEUTSCHLAND!
nördliche Grüße Holger P.
Grße aus dem echten Norden Holger
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- bstaiger
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für das H- Kennzeichen mußt du zuerst zum Tüv, das hat mit der Versicherung nix zu tun.
Der Ingenieur (bei mir war das einer, also nicht ein Prüfer) macht eine Art Gutachten, bei dem er die Originalität des Wagens überprüft. Gleichzeitig wird eine HU gemacht, unabhängig wie lange die letzte HU noch gültig ist.
Das ganze ist keine "Vollabnahme" im Sinne eines Vollgutachten, etwa nach einer endgütligen Stilllgeung, Import, etc...
Danach gehts ab aufs LRA, neue Nummernschilder machen.
Was du schließlich mit der Versicherung machst, ist nen anderes Paar Schuhe.
Gruß Björn
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- Zyklone
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meine Lady ist Bj. 02/72 und EZ 04/74.
Hatte mal vor zwei Jahren bei meiner Zulassungsstelle angefragt und die sagten, dass was hier schon genannt wurde, die Erstzulassung bzw. das Erstzulassungsjahr ist maßgebend für die Beantragung eines H-Kennzeichens.
Die einzige Möglichkeit dies zu umgehen, wäre den Kfz-Brief als verloren zu melden und sich einen neuen ausstellen zu lassen. Dort würde dann als EZ das BJ eingetragen, da nirgendwo die EZ außer im Brief vermerkt bzw. gespeichert wäre.
Dies kam aber für mich nicht in Frage, da zwecks Historie der Brief für mich ein wichtiges Dokument darstellt.
Wenn ich im April Urlaub habe, werde ich das H-Kennzeichen beantragen und hier berichten, ob alles glatt über die Bühne gegangen ist.
Gruß
Mario
Mercedes 350 SL, Bj 72
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- Hellracer1
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das Kennzeichen was du hast, wirst du nicht behalten können, da bei einzeiligen Kennzeichen nur 7 Zeichen mit dem H-Zeichen seien dürfen, bei zweizeiligen dürfen es 8 Zeichen incl. H-Zeichen sein. Siehe Bilder.
Gruß
Winfried
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- Jean
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Wilkommen im Tal der Ahnungslosen.
Was redest Du für einen Unsinn
OD SL 350 H fahre ich und ROW SL 129 zum Beispiel.
8 Zeichen sind Gesetz, da gibt es kein wenn und aber.
Ich hoffe nun ist langsam Schluß hier..............
Ist ja nicht zu glauben
Fahre auch ROW CJ 95 H auf US Oldie mit 80ccm Nummernschild, da die US-Größe nicht mehr zur verfügung steht.
Jean[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Jean am 22-02-2004 19:36 ]
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- strich-acht
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langsam reichts, ich wunderte mich eben schon in einem anderen Beitrag über dein Verhalten, du hast die Weisheit scheinbar echt mit Löffeln gefressen... nun gut, ich bin ja auch so ein Oberschlauer, bewahre aber doch zumeist eine gewisse Höflichkeit und neige zu präzisen Angaben (z.B. "technische Prüfstelle").
Noch zur Informationsverdichtung: Das eine Datum rechts im grünen Original-Brief stammt nicht von einer "Briefausstellung auf Vorrat", sondern zeigt den Änderungsstand der jeweils gültigen Fahrzeug-ABE, das andere (so vorhanden) ist der Auslieferungstag.
@Micha B.
entschuldige diese unfreundlichen Worte, aber der regt mich echt auf. Wenn meine unsachliche Kritik dein so überaus angenehmes Forum stören sollte (der Beste war Willy, der sich selbst für den erfolglosen Versuch einer Schaltplanübermitlung bedankte), dann lösch das hier ruhig wieder weg.
Deutschland sucht den Superschlau
michael
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Michael
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- Micha B.
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laß mal stecken - Du bist schon auf dem rechten Weg! Unser lieber Jean braucht ab und an einen klitze kleinen Hinweis, um zu seiner freundlichen Art zurück zu finden.
@ Jean, es wird Zeit den Schalter auf "nicht genervt" und "freundlich" umzulegen.
Alles klar?
Micha
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Grüsse aus Frankfurt von *eike*, ab 1.4. mit deutlich weniger Zeichen auf den Kennzeichen: F-E 420[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Eike am 23-02-2004 09:00 ]
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- Schubert
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Jaen hat insoweit recht wenn die Zulassungstelle mitspielt.
Das liegt im Ermessen der Zulassungsstelle und das ist ja bekanntlich sehr unterschiedlich.
Wer es nachlesen möchte STVZO Anlage Vc (zu§60 1d) Abschnitt4
Grundsätzlich ist nämlich die Mittelschrift zu verwenden und da gehen nich mehr als 7 Zeichen. Bei der Engschrift gehen dann 8, wenn die zulassungstelle will!
Gruß
Raimund
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- Hajo
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möchte meinen Senf, basierend auf den Erfahrungen mit Zulassungsstelle und TÜV Friedberg/Hessen noch zugeben.
Hatte meine H-Prüfung dort im Oktober 2003.
Der TÜV prüft auch auf H-Kennzeichentauglichkeit wenn das Kriterium 30 Jahre noch nicht erfüllt ist !!! (Das ist dem TÜV egal! Ihr bezahlt dafür ja schließlich! (Ihr könnt auch jeden Monat zur HU fahren, das interessiert dort auch keinen).
Ob ein Kfz aber als H-Zulassung (bei Vorlage des TÜV-H-Gutachtens) anerkannt wird und die Zulassung als solches erfolgt entscheidet die Zulassungsstelle!
Auf der Zulassungsstelle habe ich am 10.10.03 das H-Kennzeichen bekommen, obwohl die EZ am 15.10.73 war , da lt. Zulassungsstelle der Monat der Erstzulassung gilt.
Wie gesagt so war es bei meiner Kiste in Friedberg/Hessen, mag sein, dass hier jeder Landesfürst seine eigenen Regeln hat.
Gruß,
Hajo
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- bstaiger
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>>Der TÜV prüft auch auf H-Kennzeichentauglichkeit wenn das Kriterium 30 Jahre noch nicht erfüllt ist !!!
so isches!
>>Auf der Zulassungsstelle habe ich am 10.10.03 das H-Kennzeichen bekommen, obwohl die EZ am 15.10.73 war , da lt. Zulassungsstelle der Monat der Erstzulassung gilt.
Wie gesagt so war es bei meiner Kiste in Friedberg/Hessen, mag sein, dass hier jeder Landesfürst seine eigenen Regeln hat.
Man hat schon von Landratsämtern gehört, die haben das H am 1.1 eingetragen und nicht auf den Tag der ersten Zula gewartet. Also vielleicht mal nachfragen. Unser Landratsamt in Tü erinnert mich so ein bischen an die nigerische Botschaft: Jedesmal wenn man kommt, isses ein bischen anders, es wird aber behauptet, das sei überall und überhaupt schon immer so
Gruß Björn
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- Jean
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Jaen hat insoweit recht wenn die Zulassungstelle mitspielt.
Das liegt im Ermessen der Zulassungsstelle und das ist ja bekanntlich sehr unterschiedlich.
Wer es nachlesen möchte STVZO Anlage Vc (zu§60 1d) Abschnitt4
Grundsätzlich ist nämlich die Mittelschrift zu verwenden und da gehen nich mehr als 7 Zeichen. Bei der Engschrift gehen dann 8, wenn die zulassungstelle will!
Gruß
Raimund
Moin Raimund.........................................
genaus so ist das Gesetz, ergänzend aber noch dazu.
Die Zulassungsstelle hat nicht das letzte Wort, habe ich selbst
im Landkreis OD durchgezogen.
Die Zulassungsstelle ist dem Gesetz untergeordnet und darauf habe ich die Amtsleiterin hingewiesen. Leider habe ich den Paragraphen im Moment nicht zur Hand. Liegt dem Amtsleiter aber vor.
Nachdem diese immer noch quer schoss habe ich beim Verkehrsministerium in Kiel angerufen.
Nach einem Rückruf in der Zulassungstelle hatte ich
innerhalb einer 1/2 Stunde mein OD SL 350 H
Ihr könnt hier gegen mich wettern, so viel ihr wollt,
ich weiß schon, wovon ich schreibe und was ich tue.
Aber wer nichts lernen möchte, ist selber schuld
Jean
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hier ein Auszug, vom Gesetz................
Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gem. § 21c StVZO:
Grundsätzliches zum Geltungsbereich der Richtlinie für Oldtimerfahrzeuge:
Nur Fahrzeuge, die vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, können als Oldtimer positiv begutachtet werden und die Schlüsselnummer "98" erhalten. Die Nachweispflicht liegt beim Fahrzeughalter. Bei der Festlegung des Fahrzeugalters legen manche Zulassungsbehörden nicht das exakte Datum der Erstzulassung zugrunde, sondern nehmen lediglich Bezug auf das Jahr der Erstzulassung. Z.B. wird am 15. Januar 1999 ein VW Käfer mit einer EZ vom 28. November 1969 anerkannt. Da die Vorgehensweise diesbezüglich unterschiedlich ist, wird empfohlen, bereits im Vorfeld mit der zuständigen Verwaltungsbehörde im Einzelfall Kontakt aufzunehmen.
Wenn Du magst, kannst Du auch alles lesen
Hier
Jean
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Du kannst zu jedem TÜV fahren, da das H-Gutachten was die "Graukittel" erstellen bundesweit das gleiche ist.
Ich habe bislang in Friedberg mit dem TÜV zumindest bessere Erfahrungen gemacht als in Frankfurt, wo ich früher wohnte.
Gruß,
Hajo
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aber hab ich was anderes behauptet?
Abgesehen davon, die Damen bei meiner Zulassungsstelle sind sehr sensibel. Wenn man geschickt und nett auf sie zugeht, fressen sie einem schließlich aus der Hand.
Könnte mir vorstellen, daß sie auf deine Art - so sie auf der Zula ähnlich wohlerzogen wie hier im Forum rüberkommt - entsprechend reagieren. Kriegst zur Feier des Tages sogar mal nen die hast du doch so gerne.
Hochachtungsvoll Björn
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Gerd (aus Schöneck)
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