Rücksitzbank eintragen lassen
- Andi_Fritz
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ich habe von KHM eine Rücksitzbank gekauft und in meinen SL560 eingebaut. Möchte sie beim nächsten TÜV eintragen lassen.
Wo muss was im Brief stehen oder was muss ich beachten?
Vielen Dank an die Experten.
PS: Bitte kein Mursi Diskussion
Danke
Andi
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- Oliver107
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keine Ahnung, was bei einem US-Modell in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird, aber beim Deutschen 107er ist die Sitzplatzzahl im Zusatztext mit 4 angegeben und zwar grundsätzlich, egal, ob das Fahrzeug mit oder ohne Rücksitzbank ausgeliefert wurde.
Hab noch nie gehört, dass eine nachgerüstete Sitzbank beim 107er eintragungspflichtig gewesen wäre.
Viele Grüße
Oliver
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- ulflei
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Jetzt hab ich mal in meinem alten KFZSchein nachgesehen von 1991 da steht, Sitzplaetze einschliesslich Fuererplatz und Notsitze 2.
Ich habe Kindersitze serienmaessig somit verwundert mich das noch mehr
Ulf
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Volker
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- DerMeerdorfer
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habe ich beim TÜV machen lassen. Ist überhaupt kein Problem. Der Prüfer hat sich die Sitzanlage angesehen, die Daten hatte er im System. Die ganze Aktion hat 15 Minuten gedauert.
Allerdings meinte er, daß sich der Text im laufe der Zeit geändert hätte. Es werden nicht mehr 2+2 Sitze eingetragen, sondern Anzahl der Sitzplätze 4, davon 2 Notsitze.
Viele Grüße
Stefan
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- ulflei
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Ziff.12: Auch 4* so genau steht es da.
Ulf
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- Andi_Fritz
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alles ohne Probleme geklappt.
Gruss
Andi
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- Adil
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Gruss,
Adil
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- Juergen
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Originalteile muss man garnicht eintragen lassen (ausser abweichenden Felgengrössen)
Für Originalteile gibt es eine grundätzliche Freigabe für den Hersteller.
Die Eintragung ist raus geworfenes Geld.
Juergen
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- Peter-MS
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Diese Eintragung ist scheinbar wichtig, wenn man den Wagen später im Ausland zulassen möchte.
Gruss, Peter
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- Juergen
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es steht ja auch nirgendwo , dass die Sitze ab Werk eingebaut sind, warum
dann eine Eintragung , wenn sie nachgerüstet sind ?
Juergen
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- ulflei
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Ulf
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- Juergen
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Ulf, ich habe jetzt ein rotes 07-Kennzeichen und da steht im Schein jetzt garnichts mehr drinvon Sitzplätzen etc. darf ich jetzt überhaupt noch damit fahren.
Juergen
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- Frischling
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Bin sogar mal auf Kurzstrecke mit 4 Personen von der Polizei angehalten worden. Obwohl hinten noch keine Sitzanlage drin war und folglich auch keine Gurte, hatten sie nichts zu beanstanden, da nach deren eigener Aussage Fahrzeuge vor 1993 hinten keine Gurte brauchen.
Mittlerweile ist alles eingebaut und damit fühle ich mich auch wohler. aber nach wie vor nur für Kurzstrecken. Kinder sind ohne Kopfstützen und nur mit 2-Punktgurten einfach nicht sicher.
Grüße
Matthias
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- Juergen
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Juergen
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- DerMeerdorfer
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bei der Einzelabnahme meines 560ers sind seinerseits nur 2 Sitzplätze eingetragen worden, obwohl die Notsitze eingebaut waren. Ob es die Polizei beanstandet ist eine Sache. Die andere Sache ist, wenn etwas passiert. Die Versicherung wird bestimmt versuchen, eventuelle Ansprüche abzulehnen. Begründung: Laut Fahrzeugpapieren hätte dort niemans sitzen dürfen.
Jürgen:
Originalteile muss man garnicht eintragen lassen (ausser abweichenden Felgengrössen)
Das mag ja für irgendwelche Karosserieteile gelten, aber wenn nur 2 Sitzplätze eingetragen sind, ändern auch Originalteile daran nichts.
Viele Grüße
Stefan
p.s. In meinem TÜV Bericht zu den Sitzen steht extra, daß die Eintragung erst dann wirksam ist, wenn sie von der Zulassungsstelle auch in die Fahrzeugpapiere übernommen ist. Sofortige Änderung der Papiere nötig. Bei Felgen oder Spoilern reicht es ja, den Tüvbericht dabeizuhaben und bei Ummeldung mit eintragen zu lassen.
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