Fantasiepreis für einen 300er
Hier zählt unisono (bis auf die oben von mir beschriebene Ausnahme) das Datum der Erstzulassung. Manche lassen sich gnädig noch auf den EZ Monat ein, die meisten bestehen auf den Tag.
Bringe mir einer ein amtliches Schreiben aus dem zweifelsfrei das Baujahr als Kriterium hervorgeht, er ist sich des Danks der gesamten Szene und aller Händler gewiss.
Gerd
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On 2008-05-28 20:41, Jean wrote:
Ich kann stänkernde unbelehrbare Typen nicht leiden, eigentlich sollte man die dumm sterben lassen.
Ooouups, Jean, bitte tu Dir nix an!!!
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Zuerst schauen wir mal ins Gesetz. Da steht "in Verkehr kommen". Dann schauen wir wieder ins Gesetz und suchen nach einer Legaldefinition (also ob dieser Begriff im Gesetz definiert ist). Wenn ja, dann sind wir fertig.
Dass allerdings dieser Begriff mit dem "Inverkehrbringen" aus dem Geräte und Produktsicherheitsrecht übereinstimmt, glaube ich eher nicht. Vermutlich gibts keine, weil sich der Gesetzgeber nicht die Mühe gemacht hat, an so wichtige Exotenfälle zu denken.
Wenn also nein, dann ist das ein "unbestimmter Rechtsbegriff" und der gibt dem Beamten einen Ermessensspielraum zur Beurteilung des Einzelfalles. Bei so 0815-Vorgängen wie der Zulassung von Kfz kann sich der Beamte ja aber nicht jedesmal zwei Stunden hinsetzen und jeden Fall bis zur Großmutter mütterlicherseits recherchieren. Vermutlich haben sich die Leut damals halt Gedanken gemacht, was heißt "in den Verkehr kommen" und haben als Handlungsanleitung für den armen Beamten gesagt, das ist der Tag der ersten Zula. Ist ja auch nicht so ganz unlogisch und 99% der Fälle dürften so problemlos ablaufen. Zudem ist der Nachweis einfach zu führen, den "Produktionstag" oder das "Verkaufsdatum" wissen die meisten von uns ja wohl nicht. Dass die Ämter zwischen Flensburg und Garmisch hier zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, verwundert auch nicht. Wir nennen das Föderalismus und sind mächtig stolz drauf in unserer Bunten Repuplik Deutschland mit ihren vielen Fürstentümern. In Frankreich ist das anders.
Wenn ich jetzt mit diesem SL und seiner Exotengeschichte komme und die Dame mich abweist, weil sie ihre Handlungsanleitung im Kopf und die 15 Leute hinter mir vor Augen hat, ist das doch erstmal ganz normal. Welche "Verwaltungstussi" beschäftigt sich denn mit weggestellten Oldtimern. In dem Fall muss man halt gescheit (und vielleicht auch ein bissel nett) begründen und notfalls mit der Amtsleitung reden und auf den exotischen Einzelfall verweisen und darstellen, das das Anliegen im Sinne des Gesetzes ist (und diesem dem Grunde nach ja auch nicht widerspricht).
Und wenn das nicht hilft (weil aus welchen Gründen auch immer das Amt an seiner Auslegung festhält, beispielsweise aus Bequemlichkeit oder was was ich), kann man immer noch klagen. Bis hoch zum Bundesverwaltungsgericht. Wegen jedem Scheiß. So wie der Viagra-Kalle oder der Florida-Rolf.
Das ist das tolle am Rechtsstaat.
Gruß Björn,
als Antragssteller manchmal genervt, als ehem. Entwicklungshelfer und Afrikafahrer gottfroh um diesen Staat! Ehrlich.
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : bstaiger am 30-05-2008 07:31 ]
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On 2008-05-30 07:19, bstaiger wrote:
Dass die Ämter zwischen Flensburg und Garmisch hier zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, verwundert auch nicht. Wir nennen das Föderalismus und sind mächtig stolz drauf in unserer Bunten Repuplik Deutschland mit ihren vielen Fürstentümern. In Frankreich ist das anders.
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : bstaiger am 30-05-2008 07:31 ]
Rechtsstaatlichkeit muß nicht Wasserkopf bedeuten. Für Föderalismus fehlt mir jegliches Verständnis! Wozu z.B unterschiedliche Zulassungsregeln, Schulprüfungen, Rechtschreibregeln, Blockaden Bundesrat-Bundestag... Klar, die ganzen überflüssigen Minister wollen wichtig sein und ihren Job nicht verlieren.
Grüße
Fritz
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In Frankreich ist das anders.
Aha. Da weiss es aber einer ganz genau, wie das so in Frankreich ist.
Ich kann Dir sagen, dass es da die gleichen Unterschiede gibt wie hier und vieles auf Auslegungen beruht. Einige Zulassungsstellen akzeptieren z.B. eine deutschsprachige EWG-Konformitaets-Bescheinigung, andere nicht, und Du besorgst Dir erstmal eine in Landessprache ueber die Haendlerniederlassung hier. 100 Eur und 4 Wochen ...
Ciao,
Carsten
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76.000.- EURO !!!
Er hat nach Ansage noch keinen Eintrag im Bries und in Summe 128 km (nicht 128.000...!)
Halte ich aber für recht unrealistisch.
Gruß
Ralf
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : RC450 am 02-06-2008 21:27 ]
Ralf
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Zahlt ein solventer Liebhaber - und es braucht nur den Einen - aus der Portokasse.
Gruss,
Michael
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