Fantasiepreis für einen 300er
- agossi
- Autor
- Offline
- Premium
-
Da glaubt wieder mal einer, sich eine goldene Nase zu verdienen.
Der Verkäufer ist übrigens ein "Freund" von ein paar Usern hier (Stichwort hölzerner Apfel...).
300SL für 111111.- Fr.
Gruss
Andi
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Edgar_Markus
-
- Offline
- Elite
-
- Beiträge: 1277
- Dank erhalten: 24
Lebst Du nur oder schraubst Du schon?
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- JE
-
- Offline
- Elite
-
- Beiträge: 1304
- Dank erhalten: 2
Ich mein, 11.000 km ist ne Ansage. Das sind seit 1988 gerade mal 550 km pro Jahr, sozusagen einmal zur Abgasuntersuchung und zurück mit Probefahrt durch den Schweizer TÜV.
Ich frag mich allerdings, wer dem Auto sowas angetan hat ? Die Dinger sind zum Fahren da, nicht zum Rumstehen. Der Kleine muß ja völlig verstört sein, unter völliger Vereinsamung leiden und psychisch ... ich weiß nich, das bekommt keinem Auto gut.
Gruß Jens (Signature s#cks)
Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage ?
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Mr_T
- Offline
- Senior
-
- Beiträge: 956
- Dank erhalten: 1
Irgendwo treibt der immer noch Perlen auf, die andere - mich eingeschlossen - vergeblich suchen, das muss ich neidlos anerkennen.
BTW: Mittlerweile haben Auswärtige immer weniger Chancen in der Schweiz zu "wildern", da es sich mittlerweile auch in Confoederatio Helvetica herumgesprochen hat. Ich selbst hab meinen 450SLC 5.0 nur mit sehr viel Glück erstanden. Ist wie Lotto oder Roulette.
Ich denke der Preis von CHF 111.111.- (EUR 68.000.-) ist eher symbolisch gemeint.
Ich schätze für EUR 45.000.- könnte der Wagen weggehen.
Beispiel 1
Besipiel 2
Da ist der hier gerade zu ein Schnapp:
380er mit wenig km
Gruss,
Michael
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Mr_T am 28-05-2008 12:27 ]
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- GG2801
-
- Offline
- Elite
-
- Beiträge: 1385
- Dank erhalten: 3
On 2008-05-28 12:15, Mr_T wrote:
Ich denke der Preis von CHF 111.111.- (EUR 68.000.-) ist eher symbolisch gemeint.
Ich schätze für EUR 45.000.- könnte der Wagen weggehen.
Beispiel 1
Gruss,
Michael
Ja, Spitzensache - wurde der Wagen doch erstmalig 1996 zugelassen...somit H-Kennzeichen erst in 2026 möglich.
Abber im Lebbe net...
Gruß
Gerald
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- JE
-
- Offline
- Elite
-
- Beiträge: 1304
- Dank erhalten: 2
"Eyh Alda, was isse Daine letste Breis für ne Hobl."
Gruß Jens (Signature s#cks)
Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage ?
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Mr_T
- Offline
- Senior
-
- Beiträge: 956
- Dank erhalten: 1
On 2008-05-28 13:25, GG2801 wrote:
On 2008-05-28 12:15, Mr_T wrote:
Ich denke der Preis von CHF 111.111.- (EUR 68.000.-) ist eher symbolisch gemeint.
Ich schätze für EUR 45.000.- könnte der Wagen weggehen.
Beispiel 1
Gruss,
Michael
Ja, Spitzensache - wurde der Wagen doch erstmalig 1996 zugelassen...somit H-Kennzeichen erst in 2026 möglich.
Abber im Lebbe net...
Gruß
Gerald
Sehe ich ähnlich. Zudem gehöre ich sowieso eher zu der VorMopf-Fraktion.
Gruss,
Michael
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Jean
-
- Offline
- Gebannt
-
- Beiträge: 1205
- Dank erhalten: 1
Hallo
diese Aussage ist falsch und völliger Unsinn.
Für eine H-Zulassung ist nur das Baujahr entscheidend
und nicht der Tag der 1. Zulassung.
Jean
Wir sind nicht nur für das verantwortlich was wir tun, sondern auch für das, was wir widerspruchslos hinnehmen.
(Jean Baptiste Moliere)
Stammtisch Zeven/Nordheide für alle klassischen Mercedes-Benz
jeden 3. Samstag
im Monat ab 15.30 Uhr in Appel
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- GG2801
-
- Offline
- Elite
-
- Beiträge: 1385
- Dank erhalten: 3
On 2008-05-28 15:00, Jean wrote:
Ja, Spitzensache - wurde der Wagen doch erstmalig 1996 zugelassen...somit H-Kennzeichen erst in 2026 möglich
Hallo
diese Aussage ist falsch und völliger Unsinn.
Für eine H-Zulassung ist nur das Baujahr entscheidend
und nicht der Tag der 1. Zulassung.
Jean
Aha, der allwissende Jean mal wieder...
Dann mal her mit dem entsprechenden Gesetzestext, der für alle Bundesländer Gültigkeit hat ![ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : GG2801 am 28-05-2008 15:43 ]
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- beni560
-
- Offline
- Senior
-
Bei uns in der Schweiz ist es ebenso bei uns zält das Baujahr und nicht die erste Inverkehrssetzung!!
Gruss Beni
Gruss Beni
Mercedes-Benz 560 SL
www.107sl.ch
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- GG2801
-
- Offline
- Elite
-
- Beiträge: 1385
- Dank erhalten: 3
On 2008-05-28 15:53, beni560 wrote:
Ich denke Jean hat Recht!!
Bei uns in der Schweiz ist es ebenso bei uns zält das Baujahr und nicht die erste Inverkehrssetzung!!
Gruss Beni
Hi Beni,
dann hat "meine" Zulassungsstelle anscheinend gelogen - die sagten mir nämlich, daß zur Erlangung der "H-Weihe" (neben dem entsprechenden Gutachten) der Tag der Erstzulassung entscheidend ist.
Gruß
Gerald
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- gerd
-
- Offline
- Platin
-
Gerd
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Oliver107
-
- Offline
- Premium
-
- Beiträge: 2028
- Dank erhalten: 8
Schreiben die doch in Ihrem Infoblatt "Für ein H-Kennzeichen kommen nur Kraftfahrzeuge in Betracht, die mindestens vor 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden."
Blöd, dass diese ahnungslosen Ignoranten sich nicht mal bei anerkannten Fachleuten wie Jean erkundigen, bevor sie so einen Mist schreiben.
Fürchte deshalb: Der Wunsch als Vater des Gedanken ist bei behördlichen Genehmigungen nicht ausreichend.
Schön, wenns die Schweiz anders handhabt, aber 111.111 Fränkli für einen 107er sind dann irgendwie selbst in Euro zu viel...
Grüße aus Stuttgart
Oliver
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Mr_T
- Offline
- Senior
-
- Beiträge: 956
- Dank erhalten: 1
An sich ist das ein Reglement, dass es zwar gibt, aber m.E. komplett unlogisch und dumm ist.
Die Idee des H-Kennzeichens ist doch letztendlich, rollendes Kulturgut zu bewahren. Da spielt der Tag der 1. Zulassung m.E. absolut keine Rolle, sondern nur das Producktionsdatum ist relevant, da es sich dabei um das echte Alter des Fahrzeuges handelt.
Gruss,
Michael
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- frost
- Offline
- Senior
-
- Beiträge: 150
- Dank erhalten: 0
On 2008-05-28 16:44, Mr_T wrote:
Komisch, dieser Amtsschimmel!
An sich ist das ein Reglement, dass es zwar gibt, aber m.E. komplett unlogisch und dumm ist.
Die Idee des H-Kennzeichens ist doch letztendlich, rollendes Kulturgut zu bewahren. Da spielt der Tag der 1. Zulassung m.E. absolut keine Rolle, sondern nur das Producktionsdatum ist relevant, da es sich dabei um das echte Alter des Fahrzeuges handelt.
Gruss,
Michael
Entscheidend ist, daß der Staat so mehr Geld für seinen Wasserkopf bekommt - schließlich arbeiten wir ja schon mehr als das halbe Jahr nur zur Finanzierung desselben!
Der 300 SL würde mich nicht interessieren.
Grüße
Fritz
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- GG2801
-
- Offline
- Elite
-
- Beiträge: 1385
- Dank erhalten: 3
On 2008-05-28 16:39, Oliver107 wrote:
Die bei meiner Zulassungsstelle haben anschließend auch keine Ahnung!
Schreiben die doch in Ihrem Infoblatt "Für ein H-Kennzeichen kommen nur Kraftfahrzeuge in Betracht, die mindestens vor 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden."
Blöd, dass diese ahnungslosen Ignoranten sich nicht mal bei anerkannten Fachleuten wie Jean erkundigen, bevor sie so einen Mist schreiben.
Lol !
Da hab ich ja nochmal Glück gehabt - danke, Oliver.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Jean
-
- Offline
- Gebannt
-
- Beiträge: 1205
- Dank erhalten: 1
der unwissende User geht immer unvollbrachter Dinge, Ärgerlich und enttäuscht wieder nach Hause.
Wer etwas lernen möchte liest hier weiter.
Nur Fahrzeuge, die vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, können als Oldtimer positiv begutachtet werden und die Schlüsselnummer "98" erhalten. Die Nachweispflicht liegt beim Fahrzeughalter.
Das ist der Gesetzestext.
In den Verkehr gekommen heißt nicht zugelassen, sondern zB.
produziert und in Umlauf gebracht wurden.
Bei jedem alten Import-Fahrzeug wird im deutschen KFZ-Brief als Tag der 1. Zulassung immer
01.07.und das Baujahr eingetragen.
Das war schon 1980 so, als ich meine ersten US-Importe tätigte und hier damals sehr aufwändig
Bauratabnahmen durchführen ließ.
Ich kann stänkernde unbelehrbare Typen nicht leiden, eigentlich sollte man die dumm sterben lassen.
Hier habe ich mal etwas vor Jahren zusammen gestellt.
klick...........
Viel Spaß beim lesen
Jean
Stammtisch Zeven/Nordheide für alle klassischen Mercedes-Benz
jeden 3. Samstag
im Monat ab 15.30 Uhr in Appel 1, 27389 Helvesiek
www.meteo24.de/wetter/49X2074.html [ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Jean am 28-05-2008 20:47 ]
Wir sind nicht nur für das verantwortlich was wir tun, sondern auch für das, was wir widerspruchslos hinnehmen.
(Jean Baptiste Moliere)
Stammtisch Zeven/Nordheide für alle klassischen Mercedes-Benz
jeden 3. Samstag
im Monat ab 15.30 Uhr in Appel
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- beni560
-
- Offline
- Senior
-
Das Datum der 1. Inverkehrssetzung jedoch bezeichnet das Datum, an welchem, das betreffende Fahrzeug auf ein offizielles Kontrollschild eingelöst wurde.
Trozdem zählt auch hier zum Erlangen des Oldtimer- oder Veteranenstatus das Baujahr und nicht das Datum der 1. Inverkehrssetzung!!
siehe auch Beitrag Jean!!!!
Gruss Beni
Gruss Beni
Mercedes-Benz 560 SL
www.107sl.ch
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- frost
- Offline
- Senior
-
- Beiträge: 150
- Dank erhalten: 0
Grüße
Fritz
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Juergen
- Offline
- Premium
-
- Beiträge: 2066
- Dank erhalten: 2
Das staht aber auch in dem von Jean zitierten eigenen Beitrag,
also wie immer nicht so einfach und von Amt zu Amt vermutlich unterschiedlich gehandhabt. Somit könnten dann wieder alle Recht haben.
Gruss
Juergen
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- gerd
-
- Offline
- Platin
-
Hier zählt unisono (bis auf die oben von mir beschriebene Ausnahme) das Datum der Erstzulassung. Manche lassen sich gnädig noch auf den EZ Monat ein, die meisten bestehen auf den Tag.
Bringe mir einer ein amtliches Schreiben aus dem zweifelsfrei das Baujahr als Kriterium hervorgeht, er ist sich des Danks der gesamten Szene und aller Händler gewiss.
Gerd
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- frost
- Offline
- Senior
-
- Beiträge: 150
- Dank erhalten: 0
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Oliver107
-
- Offline
- Premium
-
- Beiträge: 2028
- Dank erhalten: 8
On 2008-05-28 20:41, Jean wrote:
Ich kann stänkernde unbelehrbare Typen nicht leiden, eigentlich sollte man die dumm sterben lassen.
Ooouups, Jean, bitte tu Dir nix an!!!
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- bstaiger
-
- Offline
- Elite
-
- Beiträge: 1030
- Dank erhalten: 11
Zuerst schauen wir mal ins Gesetz. Da steht "in Verkehr kommen". Dann schauen wir wieder ins Gesetz und suchen nach einer Legaldefinition (also ob dieser Begriff im Gesetz definiert ist). Wenn ja, dann sind wir fertig.
Dass allerdings dieser Begriff mit dem "Inverkehrbringen" aus dem Geräte und Produktsicherheitsrecht übereinstimmt, glaube ich eher nicht. Vermutlich gibts keine, weil sich der Gesetzgeber nicht die Mühe gemacht hat, an so wichtige Exotenfälle zu denken.
Wenn also nein, dann ist das ein "unbestimmter Rechtsbegriff" und der gibt dem Beamten einen Ermessensspielraum zur Beurteilung des Einzelfalles. Bei so 0815-Vorgängen wie der Zulassung von Kfz kann sich der Beamte ja aber nicht jedesmal zwei Stunden hinsetzen und jeden Fall bis zur Großmutter mütterlicherseits recherchieren. Vermutlich haben sich die Leut damals halt Gedanken gemacht, was heißt "in den Verkehr kommen" und haben als Handlungsanleitung für den armen Beamten gesagt, das ist der Tag der ersten Zula. Ist ja auch nicht so ganz unlogisch und 99% der Fälle dürften so problemlos ablaufen. Zudem ist der Nachweis einfach zu führen, den "Produktionstag" oder das "Verkaufsdatum" wissen die meisten von uns ja wohl nicht. Dass die Ämter zwischen Flensburg und Garmisch hier zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, verwundert auch nicht. Wir nennen das Föderalismus und sind mächtig stolz drauf in unserer Bunten Repuplik Deutschland mit ihren vielen Fürstentümern. In Frankreich ist das anders.
Wenn ich jetzt mit diesem SL und seiner Exotengeschichte komme und die Dame mich abweist, weil sie ihre Handlungsanleitung im Kopf und die 15 Leute hinter mir vor Augen hat, ist das doch erstmal ganz normal. Welche "Verwaltungstussi" beschäftigt sich denn mit weggestellten Oldtimern. In dem Fall muss man halt gescheit (und vielleicht auch ein bissel nett) begründen und notfalls mit der Amtsleitung reden und auf den exotischen Einzelfall verweisen und darstellen, das das Anliegen im Sinne des Gesetzes ist (und diesem dem Grunde nach ja auch nicht widerspricht).
Und wenn das nicht hilft (weil aus welchen Gründen auch immer das Amt an seiner Auslegung festhält, beispielsweise aus Bequemlichkeit oder was was ich), kann man immer noch klagen. Bis hoch zum Bundesverwaltungsgericht. Wegen jedem Scheiß. So wie der Viagra-Kalle oder der Florida-Rolf.
Das ist das tolle am Rechtsstaat.
Gruß Björn,
als Antragssteller manchmal genervt, als ehem. Entwicklungshelfer und Afrikafahrer gottfroh um diesen Staat! Ehrlich.
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : bstaiger am 30-05-2008 07:31 ]
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- frost
- Offline
- Senior
-
- Beiträge: 150
- Dank erhalten: 0
On 2008-05-30 07:19, bstaiger wrote:
Dass die Ämter zwischen Flensburg und Garmisch hier zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, verwundert auch nicht. Wir nennen das Föderalismus und sind mächtig stolz drauf in unserer Bunten Repuplik Deutschland mit ihren vielen Fürstentümern. In Frankreich ist das anders.
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : bstaiger am 30-05-2008 07:31 ]
Rechtsstaatlichkeit muß nicht Wasserkopf bedeuten. Für Föderalismus fehlt mir jegliches Verständnis! Wozu z.B unterschiedliche Zulassungsregeln, Schulprüfungen, Rechtschreibregeln, Blockaden Bundesrat-Bundestag... Klar, die ganzen überflüssigen Minister wollen wichtig sein und ihren Job nicht verlieren.
Grüße
Fritz
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- CeeJay
- Offline
- Junior
-
- Beiträge: 30
- Dank erhalten: 0
In Frankreich ist das anders.
Aha. Da weiss es aber einer ganz genau, wie das so in Frankreich ist.
Ich kann Dir sagen, dass es da die gleichen Unterschiede gibt wie hier und vieles auf Auslegungen beruht. Einige Zulassungsstellen akzeptieren z.B. eine deutschsprachige EWG-Konformitaets-Bescheinigung, andere nicht, und Du besorgst Dir erstmal eine in Landessprache ueber die Haendlerniederlassung hier. 100 Eur und 4 Wochen ...
Ciao,
Carsten
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- RC450
- Offline
- Junior
-
- Beiträge: 97
- Dank erhalten: 0
76.000.- EURO !!!
Er hat nach Ansage noch keinen Eintrag im Bries und in Summe 128 km (nicht 128.000...!)
Halte ich aber für recht unrealistisch.
Gruß
Ralf
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : RC450 am 02-06-2008 21:27 ]
Ralf
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Mr_T
- Offline
- Senior
-
- Beiträge: 956
- Dank erhalten: 1
Zahlt ein solventer Liebhaber - und es braucht nur den Einen - aus der Portokasse.
Gruss,
Michael
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.