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Fantasiepreis für einen 300er

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18 Jahre 4 Monate her #58207 von agossi
Hallo zusammen,

Da glaubt wieder mal einer, sich eine goldene Nase zu verdienen.

Der Verkäufer ist übrigens ein "Freund" von ein paar Usern hier (Stichwort hölzerner Apfel...).

300SL für 111111.- Fr.

Gruss
Andi

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18 Jahre 4 Monate her #58208 von Edgar_Markus
biete EUR 120,-


Lebst Du nur oder schraubst Du schon?

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18 Jahre 4 Monate her #58209 von JE
Markus, für ne Buchhalterausstattung ?

Ich mein, 11.000 km ist ne Ansage. Das sind seit 1988 gerade mal 550 km pro Jahr, sozusagen einmal zur Abgasuntersuchung und zurück mit Probefahrt durch den Schweizer TÜV.

Ich frag mich allerdings, wer dem Auto sowas angetan hat ? Die Dinger sind zum Fahren da, nicht zum Rumstehen. Der Kleine muß ja völlig verstört sein, unter völliger Vereinsamung leiden und psychisch ... ich weiß nich, das bekommt keinem Auto gut.

Gruß Jens (Signature s#cks)

Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage ?

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18 Jahre 4 Monate her #58210 von Mr_T
Man kann sagen was man will, ein fixes Kerlchen.

Irgendwo treibt der immer noch Perlen auf, die andere - mich eingeschlossen - vergeblich suchen, das muss ich neidlos anerkennen.

BTW: Mittlerweile haben Auswärtige immer weniger Chancen in der Schweiz zu "wildern", da es sich mittlerweile auch in Confoederatio Helvetica herumgesprochen hat. Ich selbst hab meinen 450SLC 5.0 nur mit sehr viel Glück erstanden. Ist wie Lotto oder Roulette.

Ich denke der Preis von CHF 111.111.- (EUR 68.000.-) ist eher symbolisch gemeint.

Ich schätze für EUR 45.000.- könnte der Wagen weggehen.

Beispiel 1

Besipiel 2

Da ist der hier gerade zu ein Schnapp:

380er mit wenig km

Gruss,

Michael
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Mr_T am 28-05-2008 12:27 ]

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18 Jahre 4 Monate her #58211 von GG2801

On 2008-05-28 12:15, Mr_T wrote:

Ich denke der Preis von CHF 111.111.- (EUR 68.000.-) ist eher symbolisch gemeint.

Ich schätze für EUR 45.000.- könnte der Wagen weggehen.

Beispiel 1


Gruss,

Michael


Ja, Spitzensache - wurde der Wagen doch erstmalig 1996 zugelassen...somit H-Kennzeichen erst in 2026 möglich.

Abber im Lebbe net...

Gruß
Gerald

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18 Jahre 4 Monate her #58212 von JE
Wennst ihn ärgern willst, schickst Du ihm per Email den Link RT52 Ebaypreise und schreibst drunter,

"Eyh Alda, was isse Daine letste Breis für ne Hobl."

Gruß Jens (Signature s#cks)

Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage ?

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18 Jahre 4 Monate her #58213 von Mr_T

On 2008-05-28 13:25, GG2801 wrote:

On 2008-05-28 12:15, Mr_T wrote:

Ich denke der Preis von CHF 111.111.- (EUR 68.000.-) ist eher symbolisch gemeint.

Ich schätze für EUR 45.000.- könnte der Wagen weggehen.

Beispiel 1


Gruss,

Michael


Ja, Spitzensache - wurde der Wagen doch erstmalig 1996 zugelassen...somit H-Kennzeichen erst in 2026 möglich.

Abber im Lebbe net...

Gruß
Gerald


Sehe ich ähnlich. Zudem gehöre ich sowieso eher zu der VorMopf-Fraktion.


Gruss,

Michael

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18 Jahre 4 Monate her #58214 von Jean
Ja, Spitzensache - wurde der Wagen doch erstmalig 1996 zugelassen...somit H-Kennzeichen erst in 2026 möglich

Hallo

diese Aussage ist falsch und völliger Unsinn.

Für eine H-Zulassung ist nur das Baujahr entscheidend
und nicht der Tag der 1. Zulassung.


Jean


Wir sind nicht nur für das verantwortlich was wir tun, sondern auch für das, was wir widerspruchslos hinnehmen.
(Jean Baptiste Moliere)

Stammtisch Zeven/Nordheide für alle klassischen Mercedes-Benz
jeden 3. Samstag
im Monat ab 15.30 Uhr in Appel

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18 Jahre 4 Monate her #58215 von GG2801

On 2008-05-28 15:00, Jean wrote:
Ja, Spitzensache - wurde der Wagen doch erstmalig 1996 zugelassen...somit H-Kennzeichen erst in 2026 möglich

Hallo

diese Aussage ist falsch und völliger Unsinn.

Für eine H-Zulassung ist nur das Baujahr entscheidend
und nicht der Tag der 1. Zulassung.


Jean




Aha, der allwissende Jean mal wieder...

Dann mal her mit dem entsprechenden Gesetzestext, der für alle Bundesländer Gültigkeit hat ![ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : GG2801 am 28-05-2008 15:43 ]

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18 Jahre 4 Monate her #58216 von beni560
Ich denke Jean hat Recht!!

Bei uns in der Schweiz ist es ebenso bei uns zält das Baujahr und nicht die erste Inverkehrssetzung!!

Gruss Beni

Gruss Beni
Mercedes-Benz 560 SL
www.107sl.ch

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18 Jahre 4 Monate her #58217 von GG2801

On 2008-05-28 15:53, beni560 wrote:
Ich denke Jean hat Recht!!

Bei uns in der Schweiz ist es ebenso bei uns zält das Baujahr und nicht die erste Inverkehrssetzung!!

Gruss Beni


Hi Beni,

dann hat "meine" Zulassungsstelle anscheinend gelogen - die sagten mir nämlich, daß zur Erlangung der "H-Weihe" (neben dem entsprechenden Gutachten) der Tag der Erstzulassung entscheidend ist.

Gruß
Gerald

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18 Jahre 4 Monate her #58218 von gerd
Grundsätzlich gilt exact der Tag der ersten Zulassung. Differieren Baujahr und EZ allerdings erheblich, so ab ca drei Jahren, kann man eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Hierzu benötigt man dann die Erklärung des Herstellers über das Produktionsjahr.

Gerd

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18 Jahre 4 Monate her #58219 von Oliver107
Die bei meiner Zulassungsstelle haben anschließend auch keine Ahnung!

Schreiben die doch in Ihrem Infoblatt "Für ein H-Kennzeichen kommen nur Kraftfahrzeuge in Betracht, die mindestens vor 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden."

Blöd, dass diese ahnungslosen Ignoranten sich nicht mal bei anerkannten Fachleuten wie Jean erkundigen, bevor sie so einen Mist schreiben.

Fürchte deshalb: Der Wunsch als Vater des Gedanken ist bei behördlichen Genehmigungen nicht ausreichend.

Schön, wenns die Schweiz anders handhabt, aber 111.111 Fränkli für einen 107er sind dann irgendwie selbst in Euro zu viel...

Grüße aus Stuttgart

Oliver

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18 Jahre 4 Monate her #58220 von Mr_T
Komisch, dieser Amtsschimmel!

An sich ist das ein Reglement, dass es zwar gibt, aber m.E. komplett unlogisch und dumm ist.

Die Idee des H-Kennzeichens ist doch letztendlich, rollendes Kulturgut zu bewahren. Da spielt der Tag der 1. Zulassung m.E. absolut keine Rolle, sondern nur das Producktionsdatum ist relevant, da es sich dabei um das echte Alter des Fahrzeuges handelt.

Gruss,

Michael

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18 Jahre 4 Monate her #58221 von frost

On 2008-05-28 16:44, Mr_T wrote:
Komisch, dieser Amtsschimmel!

An sich ist das ein Reglement, dass es zwar gibt, aber m.E. komplett unlogisch und dumm ist.

Die Idee des H-Kennzeichens ist doch letztendlich, rollendes Kulturgut zu bewahren. Da spielt der Tag der 1. Zulassung m.E. absolut keine Rolle, sondern nur das Producktionsdatum ist relevant, da es sich dabei um das echte Alter des Fahrzeuges handelt.

Gruss,

Michael



Entscheidend ist, daß der Staat so mehr Geld für seinen Wasserkopf bekommt - schließlich arbeiten wir ja schon mehr als das halbe Jahr nur zur Finanzierung desselben!

Der 300 SL würde mich nicht interessieren.


Grüße


Fritz

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18 Jahre 4 Monate her #58222 von GG2801

On 2008-05-28 16:39, Oliver107 wrote:
Die bei meiner Zulassungsstelle haben anschließend auch keine Ahnung!

Schreiben die doch in Ihrem Infoblatt "Für ein H-Kennzeichen kommen nur Kraftfahrzeuge in Betracht, die mindestens vor 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden."

Blöd, dass diese ahnungslosen Ignoranten sich nicht mal bei anerkannten Fachleuten wie Jean erkundigen, bevor sie so einen Mist schreiben.


Lol !

Da hab ich ja nochmal Glück gehabt - danke, Oliver.

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18 Jahre 4 Monate her #58223 von Jean
Nabend,

der unwissende User geht immer unvollbrachter Dinge, Ärgerlich und enttäuscht wieder nach Hause.

Wer etwas lernen möchte liest hier weiter.

Nur Fahrzeuge, die vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, können als Oldtimer positiv begutachtet werden und die Schlüsselnummer "98" erhalten. Die Nachweispflicht liegt beim Fahrzeughalter.
Das ist der Gesetzestext.

In den Verkehr gekommen heißt nicht zugelassen, sondern zB.
produziert und in Umlauf gebracht wurden.

Bei jedem alten Import-Fahrzeug wird im deutschen KFZ-Brief als Tag der 1. Zulassung immer
01.07.und das Baujahr eingetragen.
Das war schon 1980 so, als ich meine ersten US-Importe tätigte und hier damals sehr aufwändig
Bauratabnahmen durchführen ließ.

Ich kann stänkernde unbelehrbare Typen nicht leiden, eigentlich sollte man die dumm sterben lassen.

Hier habe ich mal etwas vor Jahren zusammen gestellt.
klick...........

Viel Spaß beim lesen

Jean



Stammtisch Zeven/Nordheide für alle klassischen Mercedes-Benz
jeden 3. Samstag
im Monat ab 15.30 Uhr in Appel 1, 27389 Helvesiek
www.meteo24.de/wetter/49X2074.html [ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Jean am 28-05-2008 20:47 ]

Wir sind nicht nur für das verantwortlich was wir tun, sondern auch für das, was wir widerspruchslos hinnehmen.
(Jean Baptiste Moliere)

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jeden 3. Samstag
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18 Jahre 4 Monate her #58224 von beni560
Richtig, hier z.B. wurden viele Neu-Fahrzeuge in Verkehr gebracht und jahrelang nur mit einem Händlerschild bewegt!

Das Datum der 1. Inverkehrssetzung jedoch bezeichnet das Datum, an welchem, das betreffende Fahrzeug auf ein offizielles Kontrollschild eingelöst wurde.

Trozdem zählt auch hier zum Erlangen des Oldtimer- oder Veteranenstatus das Baujahr und nicht das Datum der 1. Inverkehrssetzung!!

siehe auch Beitrag Jean!!!!

Gruss Beni





Gruss Beni
Mercedes-Benz 560 SL
www.107sl.ch

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18 Jahre 4 Monate her #58225 von frost
Es heißt "in den Verkehr gesetzt" und nicht Erstzulassung. Daß die meisten Zulassungsstellen auf der Erstzulassung bestehen wollen, heißt noch nicht, daß das berechtigt ist. Mein Verständnis der Sache entspricht dem von Jean.


Grüße

Fritz

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18 Jahre 4 Monate her #58226 von Juergen
Da die Vorgehensweise diesbezüglich unterschiedlich ist, wird empfohlen, bereits im Vorfeld mit der zuständigen Verwaltungsbehörde im Einzelfall Kontakt aufzunehmen.


Das staht aber auch in dem von Jean zitierten eigenen Beitrag,
also wie immer nicht so einfach und von Amt zu Amt vermutlich unterschiedlich gehandhabt. Somit könnten dann wieder alle Recht haben.

Gruss
Juergen

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