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Scheinwerfer-Leuchtweitenregelung

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15 Feb. 2007 14:37 #45915 von wundhaken
Scheinwerfer-Leuchtweitenregelung wurde erstellt von wundhaken
hallo,
kann mir jemand sagen ab wann für den tüv(baurat) die Scheinwerfer-Leuchtweitenregelung im sl pflicht ist?
würde gerne von us auf standard umrüsten.
gruß benny.

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15 Feb. 2007 15:28 #45916 von Juergen
Juergen antwortete auf Scheinwerfer-Leuchtweitenregelung
Soviel ich weiss ist die garnicht Pflicht, erst recht nicht TÜV-relevant. Pflicht ist die AUTOMATISCHE Leuchtweitenreg. für Xenon-Leuchten.

Juergen

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15 Feb. 2007 17:20 #45917 von GG2801
GG2801 antwortete auf Scheinwerfer-Leuchtweitenregelung

On 2007-02-15 15:28, Juergen wrote:
Soviel ich weiss ist die garnicht Pflicht, erst recht nicht TÜV-relevant.

Juergen


Hm,

also auf dem Prüfbericht für meine Alltagskiste war bei der vorletzten HU als "geringer Mangel" die defekte LWR vermerkt.

Gruß
Gerald

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15 Feb. 2007 18:32 #45918 von sfmathias
sfmathias antwortete auf Scheinwerfer-Leuchtweitenregelung
Hallo Benny,

darüber brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. Die Leuchtweitenregulierung hatte Mercedes lange bevor andere Hersteller, geschweige denn die Kfz-Zulassungsbehörden, daran dachten. Nicht mal die anfänglichen Golf III hatten die drin - Noch Fragen? Kurz und gut - es verhält sich wie mit den Sicherheitsgurten. Wenn das damals zur Bauzeit keine Pflicht war, ist es auch kein Muß diese einzubauen.

Für die Statistik noch was: Die LWR kam soviel ich weiß zunächst per Hebelumstellung im Motorraum mit der Einführung der Baureihe W123 auf den Markt. Pneumatisch, also mittels unterdruck, wurde die LWR wahrscheinlich Ende 1978. Ganz präzise weiß ich das nicht...

Gruß,
Mathias

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15 Feb. 2007 22:04 #45919 von Juergen
Juergen antwortete auf Scheinwerfer-Leuchtweitenregelung

On 2007-02-15 17:20, GG2801 wrote:

On 2007-02-15 15:28, Juergen wrote:
Soviel ich weiss ist die garnicht Pflicht, erst recht nicht TÜV-relevant.

Juergen



Die LWR hat bei mir noch nie jemand geprüft , weder beim 107 noch bei den neueren Fahrzeugen. Ein Porsche 993 von 1997 hat noch nichtmal eine.
Der TÜV will mit dieser Mängelliste, die im Fall der LWR noch nicht einmal relevant ist, nur seine Existenberechtigung unter Beweis stellen. Dazu gab es schon mal einen Bericht (Fernsehen, Zeitung ) es mit diesen irrelaventen geringf. Mängeln auf sich hat.

Juergen

Hm,

also auf dem Prüfbericht für meine Alltagskiste war bei der vorletzten HU als "geringer Mangel" die defekte LWR vermerkt.

Gruß
Gerald

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16 Feb. 2007 07:34 #45920 von Ulrich
Ulrich antwortete auf Scheinwerfer-Leuchtweitenregelung
Die Leuchtweitenregulierung ist meines Wissens 1990 für Neuwagen vorgeschrieben gewesen. Ich hatte damals ein Wohnmobil gekauft, bei dem das Fahrgestell mit Führerhaus 1989 von Fiat produziert worden ist (natürlich ohne Leuchtweitenregulierung). Zugelassen hatte ich es erst im März 1990. Für die Zulassung bekam ich eine Ausnahmegenehmigung wegen der Leuchtweitenregulierung (im Fahrzeugschein war wegen der fehlenden Leuchtenweitenregulierung ein Eintrag).

Beim PORSCHE 911 wurde wohl eine Ausnahmegenehmigung erteilt, weil er bei Beladung bauartbedingt vorne in die Knie ging - also die Scheinwerfer eher weniger geblendet haben. Vielleicht blenden die 911er deshalb auch eher im unbeladenen Zustand.

Gruß ausm Ländle
Ulrich[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Ulrich am 16-02-2007 07:35 ]

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16 Feb. 2007 08:36 #45921 von HvH107
HvH107 antwortete auf Scheinwerfer-Leuchtweitenregelung
Hallo,

auch ich glaube, dass die LWR in D ab ca. 1990 zur Pflichtausstattung gehörte (die letzten Golf II hatten sie schon serienmäßig, der Golf III ab Mj. 1992 hatte sie in D IMMER, s.o.).
Lediglich aus dem Ausland reimportierte Fahrzeuge hatten sie z.T. nicht (weshalb ja auch gerne mal vor Re-Importen gewarnt wurde ...). Es gab aber für Reimporte üblicherweise eine (eingetragene?) Ausnahmegenehmigung.

Wenn das Auto EZ vor 1990 hatte, sollte also eine Nachrüstung nicht unbedingt nötig sein, wenn sie allerdings verbaut ist und nicht funktioniert (s.o.), dann darf der TÜV dies in jedem Fall monieren. Auch z.B. Nebelscheinwerfer (die bis heute nicht Pflicht sind) müssen funktionieren, wenn sie verbaut sind, sonst


Viele Grüsse
Harald

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16 Feb. 2007 09:32 #45922 von Juergen
Juergen antwortete auf Scheinwerfer-Leuchtweitenregelung
Also,

ich habe beim 107 auf US-Scheinwerfer umgerüstet und die kann man ja bekanntlich nicht in der Leuchtweite regeln , das hat noch NIE jemanden gestört , auch den TÜV nicht . Und was soll für die europ. Scheinwerfer notwendig sein, was für die US-SW nicht notwendig ist . Und wie erwähnt, die Funktion der LWR hat noch nie jemand geprüft , nur die Einstellung der Leuchten wegen Blendgefahr.

Da besteht auch kein Zusammenhang zu funktionierenden Nebenscheinwerfern.
Der Airbag muss auch nicht funktionieren auch wenn er verbaut ist, weil keine Airbagpflicht besteht. Die Sicherheitsgurte müssen hingegen sehr wohl funktionieren und das wird auch geprüft.

Juergen

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16 Feb. 2007 09:38 #45923 von wundhaken
wundhaken antwortete auf Scheinwerfer-Leuchtweitenregelung
vielen dank für die rückmeldungen.
werde mir wohl jetzt mal die standard-lampen zulegen (gebraucht).
diese sind ohne lwr. sollen mit zustellung+blinker 350€ kosten.
ist der preis angemessen?
gruß benny

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15 Feb. 2024 18:06 #329526 von TCC
Mich wurmt das auch gerade.
Habe mal weiter gegoogled hier das Ergebnis:

italo-youngtimer.de/index.php?thread/901...n-f%C3%BCr-oldtimer/

Die Jungs aus Italien haben es schön zusammengefasst!

Ab 1990 Pflicht!
Gruß André

Gruß André

SL 450 MRZ/1972 906 BlauGrau

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