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Gesetzeslage beim Kauf - Updates?
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12 Sep. 2003 05:42 #2994
von Nichtraucher
500SL
Grand Cherokee WJ
Gesetzeslage beim Kauf - Updates? wurde erstellt von Nichtraucher
Hallo allerseits,
ich spiele sehr mit dem Gedanken, mich demnaechst auf die Suche nach einem 280er oder 300er zu begeben. Deshalb noch einmal der Aufgriff des Themas zur Gesetzeslage zur Haendlergarantie. Hat irgendwer irgendwelche Updates oder neuen Erfahrungen?
Auch wenn die Haendler sicher sehr viel besser im Schoenreden eines Wagens sind, erscheint es mir inzwischen sicherer, von einem Haendler als von einer Privatperson zu kaufen. Denn wenn ich richtig verstanden habe, kann man das Finden von Rost bzw. dessen Beseitigung innerhalb der Gewaehrleistungsfrist dann auf den Haendler abwaelzen? (Sollte wohl ein groesserer Haendler sein, der sowas finanziell auch aushalten bzw. an seine Versicherung weiterleiten kann...)
Ich will das nicht als Ausnutzen/Hereinlegen der Haendler verstanden wissen - aber wenn mir jemand versichert, dass ein Wagen keinen Rost hat, faende ich es aus Kaeufer-Sicht natuerlich gut, wenn ich denjenigen dann auch zur Verantwortung ziehen koennte.
Infos/Meinungen?
Gruss,
Alex
ich spiele sehr mit dem Gedanken, mich demnaechst auf die Suche nach einem 280er oder 300er zu begeben. Deshalb noch einmal der Aufgriff des Themas zur Gesetzeslage zur Haendlergarantie. Hat irgendwer irgendwelche Updates oder neuen Erfahrungen?
Auch wenn die Haendler sicher sehr viel besser im Schoenreden eines Wagens sind, erscheint es mir inzwischen sicherer, von einem Haendler als von einer Privatperson zu kaufen. Denn wenn ich richtig verstanden habe, kann man das Finden von Rost bzw. dessen Beseitigung innerhalb der Gewaehrleistungsfrist dann auf den Haendler abwaelzen? (Sollte wohl ein groesserer Haendler sein, der sowas finanziell auch aushalten bzw. an seine Versicherung weiterleiten kann...)
Ich will das nicht als Ausnutzen/Hereinlegen der Haendler verstanden wissen - aber wenn mir jemand versichert, dass ein Wagen keinen Rost hat, faende ich es aus Kaeufer-Sicht natuerlich gut, wenn ich denjenigen dann auch zur Verantwortung ziehen koennte.
Infos/Meinungen?
Gruss,
Alex
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- Mad_Eye_Moody
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12 Sep. 2003 06:49 #2995
von Mad_Eye_Moody
Grüße aus dem Pfälzerwald,
Michael
280 SL mit Buchhalterausstattung, Bj. 1978, Lack weiß 050, Stoff blau, 4-Gang Handschalter, Barockalus, Becker Mexico Cassette
Mad_Eye_Moody antwortete auf Gesetzeslage beim Kauf - Updates?
Hallo Alex,
hier ein paar Hinweise an Dich und alle Kaufinteressierten:
Prinzipiell gilt, dass der Autohändler, sofern er nicht undercover als Privatmann auftritt, 2 Jahre Garantie auf das gebrauchte Fahrzeug geben muß, welche er aber schriftlich im Vertrag auf 1 Jahr herabsetzten darf. Das neue Gesetz ist insoweit äußerst verbraucherfreundlich, als das sämtliche gesetzteswidrigen Vereinbarungen unwirksam sind und in einem solchen Fall automatisch der Gesetztestext gilt. Es ist in sofern also nur positiv für den Käufer, wenn der Verkäufer beispielsweise die Garantie auf nur 6 Monate begrenzen will, die Garantie ausschließt im Vertrag weil es sich um ein Bastlerfahrzeug oder Schrott handelt und so weiter. Denn alle diese Tricks hat der Gesetzgeber als nicht legal deklariert, es gilt sofort die 2-jährige Garantiefrist. Versucht der Verkäufer also solche Tricks, könnt Ihr bedenkenlos unterschreiben. Die Klauseln haben eh keine Verbindlichkeit für Euch. Ein wirklich mal tolles Gesetz.
Über die zugesicherten Eigenschaften des Wagens muß der Verkäufer genauste Angaben nach bestem Gewissen machen. Alles was im Kaufvertrag an Mängeln aufgelistet wird, kann hinterher nicht mehr reklamiert werden.
Doch jetzt Vorsicht: Es gab auch schon Urteile gerade bei Oldtimern, wo der Käufer mit dem Hinweis auf "alterstypische" Mängel vor Gericht kein Recht bekam. Daher wäre ich hier nicht allzu blauäugig beim Kauf eines 107ers, denn bei einem mehr als 20 Jahre alten Auto sind versteckte Rostschäden absolut alterstypisch. Auch die 107er der Händler stammen i.d.R. aus privater Hand und rosten genauso wie alle anderen. Das der Verkäufer im Vertrag 100%ige Rostfreiheit garantiert, dürfte die Ausnahme bleiben. Also unbedingt versuchen, diese Klausel mit aufzunehmen. Ansonsten was die technische Seite betrifft, hat man sicher beim Händlerkauf die besseren Karten auf ein wenig Sicherheit im Schadensfall. Aber diese Sicherheit muß auch teuer erkauft werden, denn Privatangebote sind günstiger.
Mein Tipp bleibt daher nach wie vor:
Fachmann für 107er (es gibt hier genug) beim Kauf von privat mitnehmen und handeln. So kann man sicher das bessere Schnäppchen machen und ganz nebenbei ist sowas viel interessanter. Neuwagenkauf ist Händlersache, Schnäppchenjagt läuft besser auf dem Privatmarkt.
So long
*** Mad ***[ Diese Nachricht wurde editiert von : Mad_Eye_Moody am 12-09-2003 06:53 ]
hier ein paar Hinweise an Dich und alle Kaufinteressierten:
Prinzipiell gilt, dass der Autohändler, sofern er nicht undercover als Privatmann auftritt, 2 Jahre Garantie auf das gebrauchte Fahrzeug geben muß, welche er aber schriftlich im Vertrag auf 1 Jahr herabsetzten darf. Das neue Gesetz ist insoweit äußerst verbraucherfreundlich, als das sämtliche gesetzteswidrigen Vereinbarungen unwirksam sind und in einem solchen Fall automatisch der Gesetztestext gilt. Es ist in sofern also nur positiv für den Käufer, wenn der Verkäufer beispielsweise die Garantie auf nur 6 Monate begrenzen will, die Garantie ausschließt im Vertrag weil es sich um ein Bastlerfahrzeug oder Schrott handelt und so weiter. Denn alle diese Tricks hat der Gesetzgeber als nicht legal deklariert, es gilt sofort die 2-jährige Garantiefrist. Versucht der Verkäufer also solche Tricks, könnt Ihr bedenkenlos unterschreiben. Die Klauseln haben eh keine Verbindlichkeit für Euch. Ein wirklich mal tolles Gesetz.
Über die zugesicherten Eigenschaften des Wagens muß der Verkäufer genauste Angaben nach bestem Gewissen machen. Alles was im Kaufvertrag an Mängeln aufgelistet wird, kann hinterher nicht mehr reklamiert werden.
Doch jetzt Vorsicht: Es gab auch schon Urteile gerade bei Oldtimern, wo der Käufer mit dem Hinweis auf "alterstypische" Mängel vor Gericht kein Recht bekam. Daher wäre ich hier nicht allzu blauäugig beim Kauf eines 107ers, denn bei einem mehr als 20 Jahre alten Auto sind versteckte Rostschäden absolut alterstypisch. Auch die 107er der Händler stammen i.d.R. aus privater Hand und rosten genauso wie alle anderen. Das der Verkäufer im Vertrag 100%ige Rostfreiheit garantiert, dürfte die Ausnahme bleiben. Also unbedingt versuchen, diese Klausel mit aufzunehmen. Ansonsten was die technische Seite betrifft, hat man sicher beim Händlerkauf die besseren Karten auf ein wenig Sicherheit im Schadensfall. Aber diese Sicherheit muß auch teuer erkauft werden, denn Privatangebote sind günstiger.
Mein Tipp bleibt daher nach wie vor:
Fachmann für 107er (es gibt hier genug) beim Kauf von privat mitnehmen und handeln. So kann man sicher das bessere Schnäppchen machen und ganz nebenbei ist sowas viel interessanter. Neuwagenkauf ist Händlersache, Schnäppchenjagt läuft besser auf dem Privatmarkt.
So long
*** Mad ***[ Diese Nachricht wurde editiert von : Mad_Eye_Moody am 12-09-2003 06:53 ]
Grüße aus dem Pfälzerwald,
Michael
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12 Sep. 2003 18:24 #2996
von Nichtraucher
500SL
Grand Cherokee WJ
Nichtraucher antwortete auf Gesetzeslage beim Kauf - Updates?
Hi Mad,
danke fuer die Antwort. Hmm... dann hoert sich das Verlassen auf die Gesetzeshueter wohl eher nach einem Lotteriespiel an. Ausser mit einer expliziten "Kein-Rost-Passage" im Vertrag. Hat jemand sowas schon mal versucht? Spielen die Haendler da mit?
Wie Du sagst, hat ein Kauf von einer Privatperson natuerlich auch seine Vor- und Nachteile. Wahrscheinlich preiswerter, dafuer aber entfaellt die Garantie weshalb wohl das Mitbringen eines Profis ein absolutes Muss ist (natuerlich auch besser fuer den Haendler-Kauf).
Immer diese Entscheidungen... besser erst mal abwarten, was dann ueberhaupt so gegen Februar gerade auf dem Markt ist...
Gruss,
Alex
danke fuer die Antwort. Hmm... dann hoert sich das Verlassen auf die Gesetzeshueter wohl eher nach einem Lotteriespiel an. Ausser mit einer expliziten "Kein-Rost-Passage" im Vertrag. Hat jemand sowas schon mal versucht? Spielen die Haendler da mit?
Wie Du sagst, hat ein Kauf von einer Privatperson natuerlich auch seine Vor- und Nachteile. Wahrscheinlich preiswerter, dafuer aber entfaellt die Garantie weshalb wohl das Mitbringen eines Profis ein absolutes Muss ist (natuerlich auch besser fuer den Haendler-Kauf).
Immer diese Entscheidungen... besser erst mal abwarten, was dann ueberhaupt so gegen Februar gerade auf dem Markt ist...
Gruss,
Alex
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12 Sep. 2003 20:43 #2997
von Nichtraucher
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Nichtraucher antwortete auf Gesetzeslage beim Kauf - Updates?
Ihr dürft hier nicht Garantie und Gewährleistung durcheinanderwerfen. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Im Gesetz geht es um Gewährleistug, d. h. das Fahrzeug hat beim Verkauf die zugesicherten Eigenschaften. Nach 6 Monaten ist jedoch die Beweislast auf der Seite des Kaufers.
Werden bestimmt noch mehr schlaue Postings hierzu kommen, die mehr Klarheit bringen.
Gruß
Burki
Werden bestimmt noch mehr schlaue Postings hierzu kommen, die mehr Klarheit bringen.
Gruß
Burki
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- Mad_Eye_Moody
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14 Sep. 2003 08:48 #2998
von Mad_Eye_Moody
Grüße aus dem Pfälzerwald,
Michael
280 SL mit Buchhalterausstattung, Bj. 1978, Lack weiß 050, Stoff blau, 4-Gang Handschalter, Barockalus, Becker Mexico Cassette
Mad_Eye_Moody antwortete auf Gesetzeslage beim Kauf - Updates?
Hast Recht Burki,
Gewährleistung ist das richtige Wort.
Bei Mängeln innerhalb 6 Monaten nach Kauf muß der Verkäufer beweisen, dass die Mängel beim Kauf noch nicht vorlagen.
Nach 6 Monaten liegt die Beweislast beim Käufer, dann muß dieser nachweisen, dass der Mangel beim Kauf schon vorhanden war. Schwierig, schwierig...
Aber ich sag Euch was:
Ich pfeife auf jegliche Gewährleistung, wenn ich von privat ein gutes Schnäppchen machen kann. Ich mag diese Vollkasko-Mentalität nämlich nicht, sich gegen alles und jeden rundum absichern zu müssen. Leute, wo bleibt da der Spaß im Leben?
No risk, no fun !!!
So long
*** Mad ***[ Diese Nachricht wurde editiert von : Mad_Eye_Moody am 14-09-2003 08:48 ]
Gewährleistung ist das richtige Wort.
Bei Mängeln innerhalb 6 Monaten nach Kauf muß der Verkäufer beweisen, dass die Mängel beim Kauf noch nicht vorlagen.
Nach 6 Monaten liegt die Beweislast beim Käufer, dann muß dieser nachweisen, dass der Mangel beim Kauf schon vorhanden war. Schwierig, schwierig...
Aber ich sag Euch was:
Ich pfeife auf jegliche Gewährleistung, wenn ich von privat ein gutes Schnäppchen machen kann. Ich mag diese Vollkasko-Mentalität nämlich nicht, sich gegen alles und jeden rundum absichern zu müssen. Leute, wo bleibt da der Spaß im Leben?
No risk, no fun !!!
So long
*** Mad ***[ Diese Nachricht wurde editiert von : Mad_Eye_Moody am 14-09-2003 08:48 ]
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