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Ausbau von Sicherheitszubehör
- Juergen
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Ausbau sicherheitsrelevanter Teile
In der Vergangenheit konnte man bei Defekten an werksseitiger
sicherheitsrelevanter Zusatzausstattung diese teilweise
ausbauen und so den Vorschriften der Hauptuntersuchung
genügen. Das galt selbstverständlich nur für Zusatzausstattungen, die nicht Pflicht sind. Unter anderem betrifft dies Rückhaltesysteme, ABS und Airbags.
Ein solcher Rückbau ist nun nicht mehr möglich. Der werksseitige
Sicherheitsstandard eines Fahrzeuges ist nun Mindeststandard
für das einzelne Fahrzeug. Wird dieser nicht eingehalten,
kann dem Fahrzeug keine HU-Plakette mehr zugeteilt
werden.
HU wird auf Elektronikkomponenten ausgedehnt
Die Hauptuntersuchung wird voraussichtlich ab dem 1. April
2006 auf sicherheits- und umweltrelevante Elektronikkomponenten ausgedehnt. Überprüft werden unter anderem ABS, elektronische Lenkung, elektronisch geregelte Scheinwerfer und Leuchten, Rückhaltesysteme, Geschwindigkeitsbegrenzer und -regler, sowie Fahrdynamiksysteme wie zum Beispiel ESP.
Die Ausdehnung der HU auf diese Komponenten soll vorerst
nur der Datensammlung dienen. Trotz des höheren Aufwandes
soll es keine Gebührenerhöhung für die HU geben.
Lediglich eine zusätzliche Gebühr von einem Euro pro
Fahrzeug wird zur Finanzierung der Erhebung der erforderlichen
Daten bei den Fahrzeugherstellern fällig.
Gruss
Juergen [ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Juergen am 04-01-2006 10:35 ]
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- Frischling
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Klasse,
einen Euro legt der TÜV schon mal drauf und am Ende zahlen wir alle für die 150.000 Euro Superschlitten die zur Prüfung ein Elektronikstudium und einen Großrechner erfordern!
Ich hoffe die beweisen da genug Sensibilität um nach Art der Ausstattung zu prüfen und vor allem zu KASSIEREN!!!.
Gruß Willy
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Andererseits ist auch festzustellen, daß ein werkseitig verbautes Antiblockiersystem, pyrotechnische Gurtstraffer usw. durchaus auch nach zwanzig Jahren noch funktionieren sollten.
Das empfinde ich im übrigen auch unter den Blickwinkeln der Werterhaltung und Originalität so.
Es ist schon fragwürdig, bei den "matching numbers" einen Aufstand anzuzetteln und dann das ABS abzuklemmen, weil 500 Euro für dessen Instandsetzung fehlen.
Grüße, HM
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On 2006-01-04 10:54, HMKoopmann wrote:
...... dann das ABS abzuklemmen, weil 500 Euro für dessen Instandsetzung fehlen.
Grüße, HM
Moin,
ich weiß nicht ob die ABS Systeme der Anfangszeit, und aus denen stammt zumindest das in meinem 500er, den heutigen Ansprüchen noch genügt.
Das ein halbwegs routinierter Fahrer bessere Bremswerte zustande bringt muss nicht mehr bewiesen werden, viele hier fahren also Dinge spazieren die für unsensible Bremsfüße konstruiert sind, uns aber eher anständige Bremswege vermiesen.
Gruß Willy
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Kann ich aber zugegebenermaßen nicht beurteilen.
Grüße, HM
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Doch, isso.
Wenn du mit 180 optimal in eine Autobahnausfahrt reinbremsen willst, musst du aufpassen das dein ABS ruhig bleibt!
Wird es aktiviert geht dir die Bremsleistung flöten und der Puls nach oben....
Gruß Willy
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Gruß, Heinz
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On 2006-01-04 12:28, Klostermeyer wrote:
Gibt´s zerstörungsfreie Methoden, die Funktionalität von Airbag und Gurtstraffern zu testen? Ich kann mir das kaum vorstellen.
Gruß, Heinz
Hallo Heinz,
man kann eigentlich nur den Widerstand der Zuleitungen messen und den Fehlerspeicher der Steuergeräte auslesen. Ob die Dinger aber im Ernstfall wirklich zünden, das zeigt sich erst, wenn es soweit ist.
Gruß
Günther
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Willy, sicherlich nicht - aber es ist immerhin etwas und war in damaligen Zeiten bestimmt en vogue. Auch wird jedes Auto, egal wie alt, nur auf dem entsprechenden Alterslevel geprüft.
Klar bremst ein routinierter Fahrer mitunter besser - aber wer ist das schon? Wer kann ein Auto richtig fahren und nicht nur bewegen? Mit fahren meine ich sichere Beherrschung im Grenzbereich. Sicherlich nicht die Masse - und hier greift die Sinnhaltigkeit auch älterer ABS-Systeme.
Noch einmal zu Erinnerung, die Verkürzung des Bremsweges ist nicht der Sinn des ABS.
Gruß
Frenek[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : frenek am 04-01-2006 13:39 ]
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- Micha B.
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genau das ist ein Problem! Das ganze pyrotechnische Gelumpe kann man bislang nicht zerstörungsrei testen. Darüber hinaus dürfte es bei optional ausgestatteten Fahrzeugen nicht ohne weiteres möglich sein zweifelsfrei zu sagen, ob ein Airbag (nur ein Beispiel!) ab Werk drin war, oder eben nicht. Vom Prinzip ist es aber m. E. richtig ein ESP zum Beispiel auf Funktion zu prüfen. Willy hat das schon gut auf den Punkt gebracht: Da werden zunehmend Heinzelmännchen für Leute verbaurt, die eigentlich von der Technik überfordert sind. Wenn diese nun auf eine Funktion vertrauen, die im Ernstfall versagt, dann haben wir alle ein Problem! Es ist halt wie fast immer im Leben: Es gibt zwei Seiten!
Micha
P.S. Ich bin auch für selbstbestimmtes Fahren! Alternativ gern auch vollautomatischen Fahren. Nur diese unglückliche Zwischenfase, in der wir uns gerade befinden, die nervt mich gewaltig!
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- Guenni
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Solche Systeme kommen zur Zeit bei den Sicherheitsgurten auf den Markt (z.B. rückstellbarer Gurtstraffer bei der neuen S-Klasse W/V221 im Pre-Safe Packet). Bei den Airbags wird das noch einige Zeit dauern, da nach wie vor das Füllgas durch eine chemische Verbrennung erzeugt wird. Und - wer will schon einen Gasspeicher unter hohem Druck im Fahrzeug mit sich führen.
Ein weiteres Problem ist dass eine Druckspeicherentladung viel langsamer ist als eine Gaserzeugung durch Verbrennung.
Grundsätzlich sehe ich bei den "Zündern" der Airbags die wenigstens Probleme, auch wenn sie schon 20 oder 30 Jahre alt sind. Allenfalls Kontaktprobleme der Zündstecker durch Korrosion könnte ich mir als Fehlerquelle vorstellen.
Bei den Gasgeneratoren bin ich mir da nicht so sicher, wie sich ein 30 Jahre alter Generator bei Zündung verhält. Ich bin zwar kein promovierter Chemiker aber die Pellets, mit denen das Gas erzeugt wird, unterliegen sicherlich einem Performanceverlust (Gasmenge und Reaktionsgeschwindigkeit) bedingt durch Alterung.
Anderererseits sind die gesetzlichen Bestimmungen, gerade in den USA, so scharf dass sich eigentlich kein OEM erlauben kann die sicherheitsrelevanten Teile auf eine Lebensdauer von +/- 15 Jahre zu entwickeln, man denke nur an Regressansprüche und Produkhaftungsprozesse die in der Vergangenheit gegen Automobilhersteller angestrengt worden sind. Die amerikanische Zulassungsbehörde NHTSA (vergleichbar mit der deutschen Bundesanstalt für Straßenwesen) behält sich vor bis 15 Jahre (!)nach Abkündigung einer Baureihe Fahrzeuge aus dem Feld auf Einhaltung sowohl der Sicherheitsbestimmungen wie auch der physischen Belastungsgrenzwerte hin zu überprüfen. Konsequenterweise kann noch 15 Jahre nach Abkündigung eine Rückhol bzw. Serviceaktion angewiesen werden.
Wohl dem der den Airbag nie sieht!
Grüße
Günni
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- Guenni
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On 2006-01-04 13:46, Micha B. wrote:
Heinz,
...Darüber hinaus dürfte es bei optional ausgestatteten Fahrzeugen nicht ohne weiteres möglich sein zweifelsfrei zu sagen, ob ein Airbag (nur ein Beispiel!) ab Werk drin war, oder eben nicht. ....
Micha,
eigentlich sollten (ich sage hier bewußt "eigentlich sollte") zumindest beim Airbag alle Komponenten wie Luftsack, Zünder, Generator, Steuergerät mit Serien-/Chargennummer und Produktionsdatum in der Fahrzeugdokumentation beim OEM gespeichert sein, alleine schon wegen Produkthaftung.
Grüße
Günni
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viele wollen alle Extras aber ob sie funktionieren ist Wurst, Hauptsache man(n) hat sie.
Nun häkelt der Tüv mal ein wenig nach, richtig, für die Gebühr kann man einiges verlangen.
Da der TÜV nicht nur den ganzen Tag aus dem Fenster guckt, werden sie diese Komponenten auch testen können.
Ein Blick in den PC reicht für den TÜV um zu wissen, welches Zubehör verbaut wurde......
Martin
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Also erst Daten sammeln, dann zur Bundesregierung wackeln und Zeter und Mordio schreien und die TÜB-Untersuchung jedes Jahr einfordern!! (Warum nicht täglich oder noch besser vor jeder Fahrt, die Lizenz zum Gelddrucken ist da...)
Ich bin dafür das die Ausstattung geprüft wird. Je mehr desto teuerer.
Bei meinem ABS denke ich gerade intensivst über das Problem nach. Das Problem sehe ich in der Lagerhaltung der Bauteile.
ABS-Pumpe und Elektronik sind aufeinander abgestimmt. Nur eine Teil tauschen geht nicht. Wenn die Teile zu einem vernünftigen Preis nicht mehr liefer-/reparierbar sind, sollte es möglich sein, diese Teile rückzubauen um die Funktionsfähigkeit des Wagens zu erhalten.
Grüßle TT
PS. Ein neuer Jaguar mit 200 PS und Euro 4 braucht 12 Liter, meine SL mit 186 PS und Euro 2 auch. Warum einen teuren Neuwagen, nur dass der TÜV Geld verdient??
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- Andreas_MB
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die TÜV-intere Vorgabe, daß jedes 10-Jähige Auto mindestens ein Mangel haben muß, erlebe ich bei jeden AU-Termin.
Da wird bei einem 260SE bemängelt, daß kein M+S-Aufkleber vorhanden ist obwohl H-Winterreifen montiert sind (die Sommerreifen müssen auch nur H-Reifen sein...) oder es wird die Funktion des Heckwischers beim TE moniert nur weil der Prüfer den Schalter nicht findet.
Generell bin ich aber schon der Meinung, das "Sicherheitsextras" die Serienmäßig verbaut waren auch funktionieren sollten. Bei Sonderausstattungen halte ich eine Rückrüstung auf "Basisaustattung" jedoch für vertretbar.
Bei der Kompetenz, die ich häufig bei Prüfern antreffe, bezweifel ich, daß die die Elektronik sicher überprüfen können. Ich sehe jetzt schon den Mängeleintrag vom 300SL (Bj86 mit original Airbag):
- " Fehlende Diagnosedose" -
Gruß
Andreas
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