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Ausbau meines Katalysators

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29 Nov. 2005 12:34 #33652 von StefanDaum
Ausbau meines Katalysators wurde erstellt von StefanDaum
Hallo,
ich beabsichtige über die Wintersaison meinen nachgerüßteten Kat zu demontieren. Aus folgenden Grund: Mein Fahrzeug ist 2006 dreißig Jahre alt, und ich möchte es mit einem historischen Kennzeichen zulassen. Da mein Kat eh sein Geist aufgegeben hat (das Innenleben klappert) bietet sich die Entfernung ohne Ersatz für mich an. Nun zur Frage: Kann ich den Kat einfach so entfernen, auch in Bezug auf die Lamda- Sonde? Oder was muß ich da alles beachten?
Ich würde mich über ein paar Hinweise freuen!

Danke, Stefan

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  • Frischling
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29 Nov. 2005 13:13 #33653 von
M.E. muß der Kat offiziell zurückgerüstet werden, da er eingetragen ist.

Die Lambdasonde muß ebenfalls heraus, da sie den Motorlauf und Abgas ohne Katalysator spürbar negativ beeinflußt.

Grüße, HM

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29 Nov. 2005 15:50 #33654 von Micha B.
Micha B. antwortete auf Ausbau meines Katalysators
Stefan,

der Ausbau ist überhaupt kein Problem! Du mußt ihn dann allerdings auch elektronisch zurückrüsten. Das haißt, die Lambdasonde und das zugehörige Steuergerät, sowie alle weiteren Komponennten (Herstellerabhängig) müssen mit ausgebaut werden. Da dann die Fzg.-ABE erlischt, mußt Du die Rückrüstung vom Tüv (im Osten Dekra) absegnen und attestieren lassen. Im Zuge einer Prüfung für das H-Kennzeichen wird aber ohnehin der Ist-Zustand geprüft und bestätigt. Also kein Problem. Auch fiskalisch nicht, dort mußt Du die Änderung zwar angeben, sie hat aber wegen der dann hoffentlich erfolgreichen H-Zulassung (bislang) keine negativen Auswirkungen.

Micha

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29 Nov. 2005 16:46 #33655 von GG2801
GG2801 antwortete auf Ausbau meines Katalysators
Naja, ein wenig ändert sich schon - der Hobel "darf" nach erfolgter/erfolgreicher Katentsorgung wieder jedes Jahr zur AU statt wie vorher nur alle zwei Jahre.

Gruß
Gerald

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29 Nov. 2005 16:58 #33656 von topi
topi antwortete auf Ausbau meines Katalysators
@Gerald
Stimmt das: Müssen Fahrzeuge mit H-Kennzeichen wirklich zur AU? Oder ist die AU altersabhängig. Interessiere mich gerade für einen 190SL; Bj. 60; Der Verkäufer erzählte mir, dass AU bei H-Fahrzeugen nicht mehr vorgeschrieben wäre. Welche Grenzwerte gelten und was ist, wenn diese nicht erreicht werden (können)? Fahrzeug ins Wohnzimmer stellen?

Schlimmes ahnend,

Thomas

380 SLC / Jaguar XKR-100 (LE) / Keilwerth SX90 / Ladyface M10

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29 Nov. 2005 17:05 #33657 von Peter-MS
Peter-MS antwortete auf Ausbau meines Katalysators
Hallo Thomas,

die jährliche AU ist erst bei Fahrzeugen ab EZ 1966 erforderlich.

Zumindest habe ich das mal gehört. Mein Benz von `64 braucht jedenfalls keine AU.

Gruss, Peter

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29 Nov. 2005 17:14 #33658 von GG2801
GG2801 antwortete auf Ausbau meines Katalysators

On 2005-11-29 17:05, Peter-MS wrote:
Hallo Thomas,

die jährliche AU ist erst bei Fahrzeugen ab EZ 1966 erforderlich.

Zumindest habe ich das mal gehört. Mein Benz von `64 braucht jedenfalls keine AU.

Gruss, Peter



Fast Peter.

Die AU ist für alle Fahrzeuge vorgeschrieben, die vom 1.7.1969 an zum ersten Mal zugelassen wurden.

Bis Erstzulassung 30.6.1969 besteht keine AU-Pflicht.

Gruß
Gerald[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : GG2801 am 29-11-2005 17:15 ]

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29 Nov. 2005 19:33 #33659 von FFM350sl
FFM350sl antwortete auf Ausbau meines Katalysators
Hallo allerseits,ich muß auch erwähnen das die AU für ein Jahr auch etwa die hälfte billiger ist und bei ungeregeltem Kat ist die AU auch nur ein Jahr gültig.Also ist der gang im nicht TÜV Jahr zur AU auch kein Kostenproblem eher eine leicht zu Übersehbare angelegenheit.Gruß Sigi[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : FFM350sl am 29-11-2005 19:35 ]

Sigmar Batschi Wilhelmshöherstr.278 a 60389-Frankfurt

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29 Nov. 2005 21:18 #33660 von StefanDaum
StefanDaum antwortete auf Ausbau meines Katalysators
Hallo,

ich muß noch mal nachhacken, verstehe ich das richtig, das es hier immer noch um die H- Zulassung geht ( also mit der jährlichen AU ) ?

Stefan

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29 Nov. 2005 22:21 #33661 von Micha B.
Micha B. antwortete auf Ausbau meines Katalysators
Stefan,

es geht noch immer um die H-Zulassung. Wobei das AU-Procedere unabhängig davon ist.

Micha

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