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US380: AGR stilllegen und Kat austragen lassen

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17 Mai 2021 18:17 - 17 Mai 2021 18:19 #275717 von chrille380
US380: AGR stilllegen und Kat austragen lassen wurde erstellt von chrille380
Liebe Leute,

das Thema AGR Stilllegen wurde hier ja schon desöfteren diskutiert.

Hatte das bei meinem 84er US 380 vor 5 Jahren auch so gemacht und das Gefühl, dass dies etwas mehr Durchzug brachte.

Bei der nächsten AU ging dann aber gar nix mehr. Habe im Rahmen der Fehlersuche dann alles wieder (US-)Original zurückgebaut. Fehler wurde letztlich durch Fachwerkstatt im Bereich undichte Ansaugbrücke gefunden. Seitdem ist die AGR Gschichte jedenfalls wieder (noch) drin.

Letzte Woche flog mir die AU wieder um die Ohren. Diesmal ist es wohl eher der US Kat selbst. Lösung könnte jetzt sein, den US Kat schlicht austragen zu lassen. TÜV Prüfer würde das wohl in Analogie zu den deutschen Fahrzeugen der Jahre mitgehen. Spricht aus Eurer Sicht irgendwas dagegen, Umweltgesichtspunkte mal außen vorgelassen?

Und kann dann nicht der AGR Krempel auch wieder raus bzw. welche AU Werte gelten dann? Oder muss man die AGR immer vor der AU wieder einbauen (wäre mir zu aufwendig..).

Danke, Chrille.

Chrille 380
Letzte Änderung: 17 Mai 2021 18:19 von chrille380.

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17 Mai 2021 18:39 - 17 Mai 2021 18:41 #275721 von Leo63
Hallo Chrille,

da nicht erlaubt ist, ein Fahrzeug abgastechnisch schlechter zu stellen, wie es das Werk verlassen hat, ist es auch nicht erlaubt den Kat austragen zu lassen. :-(

Ich habe meinen Kat bei Erreichen des H-Alters austragen lassen, aber den hatte ich 1997 nachgerüstet. Da der SL das Werk ohne Kat verlassen hatte, war das Austragen des nachgerüsteten Kats kein Problem.

Gruß Stefan

Sauerland, da wo andere Leute Urlaub machen.
Letzte Änderung: 17 Mai 2021 18:41 von Leo63.

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21 Mai 2021 09:58 #275841 von vulcan62
Hallo Chrille,
ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen.
Ich hatte vor zwei Wochen ein Gespräch mit einem TÜV-Prüfer, da ich überlege meinen nachtäglich eingebauten Wurm-Kat ausbauen zu lassen.
Aussage war, grundsätzlich darf nur der Originalzustand/Auslieferungszustand ab Werk hergestellt werden. Werden abgasrelevante Teile ausgebaut/stillgelegt die ab Werk verbaut wurden oder so verändert, das Abgas und Lautstärke die gesetzlichen Vorgaben überschreiten, erlischt die Betriebserlaubnis.

Viele Grüße,
Stefan

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