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Seitliche Begrenzungsleuchten

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01 Feb. 2005 14:03 #22127 von Juergen
Seitliche Begrenzungsleuchten wurde erstellt von Juergen
Weil wir das Thema ja kürzlich in Verbindung mit den Doppelscheinwerfern hatten und dazu unterschiedliche Meinungen über die Rechtmässigekeit vorlagen, hier im Folgenden eine Antwort zu dem Thema direkt vom Kraftfahrtbundesamt.
Entscheidend ist dabei für mich der letzte Abschnitt,

Gruss Juergen


Ich danke für Ihre Anfrage.

Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen ist im § 51a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) behandelt. Die Vorschriften decken sich insoweit mit der nach EG-Recht anzuwendenden ECE-Regelung Nr. 48 über den Anbau von Beleuchtungseinrichtungen.

§ 51a Abs. 6 StVZO lautet wie folgt:

(6) Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6,0 m- ausgenommen Fahrgestelle
mit Führerhaus, land- oder forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen
und deren Anhänger sowie Arbeitsmaschinen und Stapler,
die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells nicht den Lastkraftwagen
und Zugmaschinen gleichzusetzen sind - müssen an den
Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten
nach der Richtlinie 76/756/EWG ausgerüstet sein. Für andere
mehrspurige Fahrzeuge ist die entsprechende Anbringung von Seitenmarkierungsleuchten zulässig.
Ist die hintere Seitenmarkierungsleuchte
mit der Schlussleuchte, Umrissleuchte, Nebelschlussleuchte oder
Bremsleuchte zusammengebaut, kombiniert oder ineinander gebaut
oder bildet sie den Teil einer gemeinsam leuchtenden Fläche mit dem
Rückstrahler, so darf sie auch rot sein.

Nach den Vorschriften der ECE-R 48 sind Seitenmarkierungsleuchten an anderen Fahrzeugen zulässig, müssen aber hinsichtlich ihrer Anbringung den Vorschriften genügen.
Sie müssen auf jeden Fall - sofern nicht der oben geschilderte Fall für die hinterste Leuchte zutrifft - gelb sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Reimer Speck
Kraftfahrt-Bundesamt
Abteilung Technik
24932 Flensburg

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01 Feb. 2005 17:57 #22128 von MaVo
MaVo antwortete auf Seitliche Begrenzungsleuchten
Hi Jürgen,

ich habe mein Fahrzeug letzte Woche beim TÜV vorgeführt und er hat die Beleutungsanlage problemlos genehmigt.
Ich habe es nun so gelöst, dass vorne die Blinker unter der Stoßstange nur blinken und die seitlichen orangenen Leuchten reine Seitenbegrenzungsleuchten sind. Die Doppelscheinwerfer vorne sind nun aussen 2xH4 und innen 2xH1 Fernlicht.
Hinten habe ich nix gemacht, d.h. die rote Seitenmarkierungsleuchte blieb.
Er hat das aber ehrlicherweise nicht wirklich geprüft, sondern sich vielmehr gewundert warum der seitliche Blinker nicht tut. Als ich Ihn darauf hinwies dass der Blinker nur unter der Stoßstange sitzt und seitlich nur ne Leuchte ist war es dann okay. *grins*
So wäre dann auch durchgegangen wenn die Seitenmarkierungsleuchte mitgeblinkt hätte, was ja auch schon jemand vorhatte zu realisieren.

Ansonsten war TÜV Vollgutachen und H-Kennzeichen kein Problem und das Auto ist heute zugelassen worden.

Gruss

Matthias

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01 Feb. 2005 19:16 #22129 von Juergen
Juergen antwortete auf Seitliche Begrenzungsleuchten
MaVo,

Glückwunsch zur Vollabnahme !

Ja, bei meinem 107 blinken die seitlchen Blinker vorne mit.

Juergen

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