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TÜV und US Rückleuchten
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08 Aug. 2013 21:44 #114337
von PSL
Peter
TÜV und US Rückleuchten wurde erstellt von PSL
Hallo,
Ich habe ein interessantes Problem mit den freundlichen Herren, weil ich gerade versuche meinen US R 107 bei der Hauptuntersuchung und zum H Kennzeichen prüfen zu lassen.
Konkret stört man sich an den US Rückleuchten, da der Reflektor rot und nicht gelb ist. Da der offizielle Ersatz gleich mehrere Hundert € je Stück kostet, habe ich mit dem wirtschaftlich nicht zu vertretenden Aufwand es versucht.
Leider hatte ich da nur Granit im Gebiss und noch immer keine Freigabe.
Daher die Frage ins Forum: hat jemand schon erfolgreich einen US R 107 mt den Rueckleuchten beim TÜV vorgeführt.
Wenn ja, wie.
Alternativ, hat jemand ein Rückleuchtenglas f d Beifahrerseite und möchte es verkaufen?
Bin für Tips dankbar.
Gruss
Peter
Ich habe ein interessantes Problem mit den freundlichen Herren, weil ich gerade versuche meinen US R 107 bei der Hauptuntersuchung und zum H Kennzeichen prüfen zu lassen.
Konkret stört man sich an den US Rückleuchten, da der Reflektor rot und nicht gelb ist. Da der offizielle Ersatz gleich mehrere Hundert € je Stück kostet, habe ich mit dem wirtschaftlich nicht zu vertretenden Aufwand es versucht.
Leider hatte ich da nur Granit im Gebiss und noch immer keine Freigabe.
Daher die Frage ins Forum: hat jemand schon erfolgreich einen US R 107 mt den Rueckleuchten beim TÜV vorgeführt.
Wenn ja, wie.
Alternativ, hat jemand ein Rückleuchtenglas f d Beifahrerseite und möchte es verkaufen?
Bin für Tips dankbar.
Gruss
Peter
Peter
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- citroen
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08 Aug. 2013 22:04 #114338
von citroen
Gruß aus Hamburg, Rainer
citroen antwortete auf TÜV und US Rückleuchten
Du brauchst die Ausnahmegenemigung §51a StVZO "Seitenmarkierungsleuchten und seitliche Rückstrahler hinten rot".
Kosten halten sich dafür mit 38,70 Euro in Grenzen.
Zu beantragen jeweils beim zuständigen Landesbetrieb Verkehr.
Bei mir hat es jedenfalls keine Probleme gegeben und wir sind schon länger auf der Straße unterwegs.
Gruß,
Rainer
Kosten halten sich dafür mit 38,70 Euro in Grenzen.
Zu beantragen jeweils beim zuständigen Landesbetrieb Verkehr.
Bei mir hat es jedenfalls keine Probleme gegeben und wir sind schon länger auf der Straße unterwegs.
Gruß,
Rainer
Gruß aus Hamburg, Rainer
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- Quicksilver180
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08 Aug. 2013 23:44 #114339
von Quicksilver180
Quicksilver180 antwortete auf TÜV und US Rückleuchten
Hallo Peter,
habe Dir eine PN (persönliche Nachricht) geschickt!
Gruß
Andreas
habe Dir eine PN (persönliche Nachricht) geschickt!
Gruß
Andreas
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- Ralfmercedes
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09 Aug. 2013 00:10 #114340
von Ralfmercedes
Ralfmercedes antwortete auf TÜV und US Rückleuchten
Hallo Rainer,
das ist ja interessant! Ich finde, die US Rückleuchten unterscheiden sich kaum von den EU-Leuchten. Da ich keine Kenntnis von dieser Ausnahmegenehmigung hatte, blieb mir nur übrig, für zwei neue gebrauchte 700 Euro auszugeben.
Grüße
Ralf
das ist ja interessant! Ich finde, die US Rückleuchten unterscheiden sich kaum von den EU-Leuchten. Da ich keine Kenntnis von dieser Ausnahmegenehmigung hatte, blieb mir nur übrig, für zwei neue gebrauchte 700 Euro auszugeben.
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Ralf
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- 82er
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09 Aug. 2013 00:19 #114341
von 82er
82er antwortete auf TÜV und US Rückleuchten
Hallo Peter,
das Problem hatte ich mit meinem SL vor vier Jahren auch. Der freundliche Mann vom TÜV machte mir den Vorschlag - zwei kleine Katzenaugen (mit E-Prüfzeichen) aus dem Kfz-Zubehör unterhalb der Stoßstange kleben. Dies habe ich gemacht. Fällt kaum auf und hat auch noch niemanden gestört. Für die Zulassung war es jedenfalls OK.
Gruß, Thomas
das Problem hatte ich mit meinem SL vor vier Jahren auch. Der freundliche Mann vom TÜV machte mir den Vorschlag - zwei kleine Katzenaugen (mit E-Prüfzeichen) aus dem Kfz-Zubehör unterhalb der Stoßstange kleben. Dies habe ich gemacht. Fällt kaum auf und hat auch noch niemanden gestört. Für die Zulassung war es jedenfalls OK.
Gruß, Thomas
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- AutoMag
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09 Aug. 2013 06:54 #114342
von AutoMag
Das Internet ist die offene Form
der geschlossenen Anstalt!
(Matthias Deutschmann)
AutoMag antwortete auf TÜV und US Rückleuchten
Hallo Peter,
worüber kröpft der TÜV-Mensch sich den auf?
Wenn es nur um die roten Seitenmarkierungsleuchten hinten geht, sollte er mal einen Blick
hier
reinwerfen!
Beim 107 sind die roten SML mit der Leuchteinheit verbaut!
Reinhard
worüber kröpft der TÜV-Mensch sich den auf?
Wenn es nur um die roten Seitenmarkierungsleuchten hinten geht, sollte er mal einen Blick
hier
reinwerfen!
Beim 107 sind die roten SML mit der Leuchteinheit verbaut!
Reinhard
Das Internet ist die offene Form
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(Matthias Deutschmann)
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- Schubi
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09 Aug. 2013 16:26 #114343
von Schubi
Schubi antwortete auf TÜV und US Rückleuchten
Hallo zusammen,
das Problem für die meisten Prüfer ist die fehlende E-Prüfnummer.
Diese ist (eigentlich) für den Betrieb in der EU zwingend vorgeschrieben.
Lichttechnische Einrichtung an Kraftfahrzeugen und Anhänger müssen die Prüfnummer besitzen.
In der Regel wird ein roter Rückstrahler mit E -Prüfnummer (zwingend mit der Schlangenlinie für lichttechnische Genehmigung) anerkannt.
Was die hinteren roten Seitenmarkierungsleuchten angeht ist dieses durch ein EU-Recht genehmigt:
Wenn die Seitenmarkierungsleuchte in der Rückleuchteneinheit integriert ist darf diese verwendet werden. Ist diese Leuchte einzeln, wie beispielsweise in einer Stoßstange oder an einem Seitenteil ist der Betrieb nicht zulässig. Eigentlich total schwachsinnig, erklärt sich aber durch den folgenden Sachverhalt:
Die deutsche Regelung war lange Zeit nicht konform mit der EU-Regelung.
Fahrzeughersteller wie BMW oder Volvo hatten aber bereits eine EU-Genehmigung erhalten.
Darauf hin wurde durch eine Verkehrsministerkonferenz die Ausnahme genehmigt.
Markus
PS: Es gibt auch die Gummiparagrapheneintragungs-Regel "In etwa Wirkung"
das Problem für die meisten Prüfer ist die fehlende E-Prüfnummer.
Diese ist (eigentlich) für den Betrieb in der EU zwingend vorgeschrieben.
Lichttechnische Einrichtung an Kraftfahrzeugen und Anhänger müssen die Prüfnummer besitzen.
In der Regel wird ein roter Rückstrahler mit E -Prüfnummer (zwingend mit der Schlangenlinie für lichttechnische Genehmigung) anerkannt.
Was die hinteren roten Seitenmarkierungsleuchten angeht ist dieses durch ein EU-Recht genehmigt:
Wenn die Seitenmarkierungsleuchte in der Rückleuchteneinheit integriert ist darf diese verwendet werden. Ist diese Leuchte einzeln, wie beispielsweise in einer Stoßstange oder an einem Seitenteil ist der Betrieb nicht zulässig. Eigentlich total schwachsinnig, erklärt sich aber durch den folgenden Sachverhalt:
Die deutsche Regelung war lange Zeit nicht konform mit der EU-Regelung.
Fahrzeughersteller wie BMW oder Volvo hatten aber bereits eine EU-Genehmigung erhalten.
Darauf hin wurde durch eine Verkehrsministerkonferenz die Ausnahme genehmigt.
Markus
PS: Es gibt auch die Gummiparagrapheneintragungs-Regel "In etwa Wirkung"
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- Ulrich62
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10 Aug. 2013 14:41 #114344
von Ulrich62
Ulrich62 antwortete auf TÜV und US Rückleuchten
Hallo zusammen,
dann würde mich aber noch interessieren, warum die Rückleuchten beim normalen Termin alle 2 Jahre scheinbar nicht so genau geprüft werden. Ich hatte damit jedenfalls noch nie Probleme. Wie kommt es dann, dass plötzlich beim H-Gutachten so genau draufgeschaut wird?
Gruß Ulrich.
dann würde mich aber noch interessieren, warum die Rückleuchten beim normalen Termin alle 2 Jahre scheinbar nicht so genau geprüft werden. Ich hatte damit jedenfalls noch nie Probleme. Wie kommt es dann, dass plötzlich beim H-Gutachten so genau draufgeschaut wird?
Gruß Ulrich.
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- citroen
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10 Aug. 2013 16:13 #114345
von citroen
Gruß aus Hamburg, Rainer
citroen antwortete auf TÜV und US Rückleuchten
Die Bestimmungen haben sich offensichtlich zumindest in Hamburg zum Jahreswechsel geändert.
Der Begriff vergleichbar stand bei mir auch drinnen. (560 SL- BJ 12/86- IBS 7/87,
220000 km in Las Vegas)
Ich muß jedoch auch mal draufhinweisen, daß das Verkehrsamt Hamburg in Langenhorn sehr bemüht war und es auch viele Gutachter und TÜV Mitarbeiter gibt, die den Oldtimern und den jüngeren Fahrzeugen positiv im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegenüberstehen.
Gruß aus Hamburg, Rainer
Der Begriff vergleichbar stand bei mir auch drinnen. (560 SL- BJ 12/86- IBS 7/87,
220000 km in Las Vegas)
Ich muß jedoch auch mal draufhinweisen, daß das Verkehrsamt Hamburg in Langenhorn sehr bemüht war und es auch viele Gutachter und TÜV Mitarbeiter gibt, die den Oldtimern und den jüngeren Fahrzeugen positiv im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegenüberstehen.
Gruß aus Hamburg, Rainer
Gruß aus Hamburg, Rainer
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- makDrive
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10 Aug. 2013 22:35 #114346
von makDrive
makDrive antwortete auf TÜV und US Rückleuchten
Ich hatte mit meinem SL aus den USA bisher noch kein TÜV-Problem. Das Fahrzeug wurde natürlich bei der Erstabnahme noch vom Importeur beim TÜV vorgeführt. Dabei wurden auch vorne die gelben und hinten die roten Seitenbegrenzungsleuchten abgenommen ... mussten also nicht abgeklemmt werden.
Auch bei zweiten Vorfahren beim TÜV in diesem Jahr wurde das Fahrzeug anstandslos abgenommen.
Allerdings steht in meinem KFZ-Schein als Fahrzeugtyp auch 560 SL USA drin. Vielleicht macht auch das etwas aus ...
Auch bei zweiten Vorfahren beim TÜV in diesem Jahr wurde das Fahrzeug anstandslos abgenommen.
Allerdings steht in meinem KFZ-Schein als Fahrzeugtyp auch 560 SL USA drin. Vielleicht macht auch das etwas aus ...
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- Schubi
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11 Aug. 2013 08:38 #114347
von Schubi
Schubi antwortete auf TÜV und US Rückleuchten
... es gibt halt für jeden Prüfer Bestimmungen, die er anwenden kann.
Was aber nicht heißt, daß er alle Bestimmungen kennen muß.
Wenn man also mit einem Auszug aus der StVZO vorstellig wird kann der Prüfer auch die entsprechenden Sachen eintragen.
Es gibt halt Prüfer, die etwas "vorsichtig" sind, damit die großzügigen Eintragungen die Runde machen und nachtäglich Ärger bereiten.
Der § 51 StVZO ist halt bundesrecht. Das steht über Landesrecht. Also darf es keine Probleme mit der Anwendung geben.
Was nicht zu unterschätzen ist: Der Ton macht die Musik:
Vielleicht mal nett vorher anfragen ob eine Eintragung möglich sein könnte und wenn sich der Prüfer weigert einfach die nächste Prüfstelle ansteuern.
Vorher würde ich allerdings noch Hinweis auf etablierte Fahrzeughersteller geben wie BMW etc, wo das auch ab Werk mit roten SML hinten genehmigt ist.
Markus
Was aber nicht heißt, daß er alle Bestimmungen kennen muß.
Wenn man also mit einem Auszug aus der StVZO vorstellig wird kann der Prüfer auch die entsprechenden Sachen eintragen.
Es gibt halt Prüfer, die etwas "vorsichtig" sind, damit die großzügigen Eintragungen die Runde machen und nachtäglich Ärger bereiten.
Der § 51 StVZO ist halt bundesrecht. Das steht über Landesrecht. Also darf es keine Probleme mit der Anwendung geben.
Was nicht zu unterschätzen ist: Der Ton macht die Musik:
Vielleicht mal nett vorher anfragen ob eine Eintragung möglich sein könnte und wenn sich der Prüfer weigert einfach die nächste Prüfstelle ansteuern.
Vorher würde ich allerdings noch Hinweis auf etablierte Fahrzeughersteller geben wie BMW etc, wo das auch ab Werk mit roten SML hinten genehmigt ist.
Markus
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