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Winterreifenpflicht
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14 Jan. 2012 16:24 #92848
von monaco
Winterreifenpflicht wurde erstellt von monaco
Servus Sternzeitler,
der ein oder andere hier hat doch bestimmt schon mal seinen Benz aus der Garage gelockt
und im Winter eine kleine Rundfahrt genossen. Natürlich nur bei Kaiserwetter.
Wer hat da schon Erfahrung mit der Obrigkeit, sprich unserem "Freund und Helfer" gemacht?
Bin ja mal gespannt.
Schöne Grüße/Hermann
der ein oder andere hier hat doch bestimmt schon mal seinen Benz aus der Garage gelockt
und im Winter eine kleine Rundfahrt genossen. Natürlich nur bei Kaiserwetter.
Wer hat da schon Erfahrung mit der Obrigkeit, sprich unserem "Freund und Helfer" gemacht?
Bin ja mal gespannt.
Schöne Grüße/Hermann
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- schwobapfeil
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14 Jan. 2012 16:27 #92849
von schwobapfeil
Greetz
Carlo
schwobapfeil antwortete auf Winterreifenpflicht
Rundfahrt im Winter bei Kaiserwetter - gerne! Darum hat er auch Winterräder drauf...
Greetz, Carlo
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Greetz
Carlo
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14 Jan. 2012 16:35 #92850
von monaco
monaco antwortete auf Winterreifenpflicht
Carlo, du bist raus!
Das war nicht das, was ich wissen wollte.
Schöne Grüße/Hermann
Das war nicht das, was ich wissen wollte.
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- Justus
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14 Jan. 2012 16:43 #92851
von Justus
Justus antwortete auf Winterreifenpflicht
Hallo Hermann,
die Winterreifenpflicht bezieht sich auf die Straßenverhältnisse (Matsch, Schnee,...) und nicht auf die Jahreszeit. Da derzeit - zumindest bei uns - kein Schnee liegt und auch sonst kein winterlichen Straßenverhältnisse herrschen spricht einer Ausfahrt nichts entgegen.
Gruß Justus
PS falls es jemand nachlesen möchte:
§2 Abs. 3a StVO:
(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
die Winterreifenpflicht bezieht sich auf die Straßenverhältnisse (Matsch, Schnee,...) und nicht auf die Jahreszeit. Da derzeit - zumindest bei uns - kein Schnee liegt und auch sonst kein winterlichen Straßenverhältnisse herrschen spricht einer Ausfahrt nichts entgegen.
Gruß Justus
PS falls es jemand nachlesen möchte:
§2 Abs. 3a StVO:
(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
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15 Jan. 2012 01:21 #92852
von JE
Gruß Jens (Signature s#cks)
Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage ?
JE antwortete auf Winterreifenpflicht
also ich war heute den ganzen Tag in HH unterwegs, standesgemäß mit den Winterreifen auf 14" ATS - Aufelgen. Um die isses eh nicht schad.
Lieber Monaco, was hast Du gegen Winterreifen auf dem 107er? Die paar Kröten im Gegensatz zu einem verlängerten Bremsweg und zerstörter Frontstoßstange ist doch ein billiges Vergnügen. Und mit Sitzheizung und Windschott fährt sichs prima offen.
Lieber Monaco, was hast Du gegen Winterreifen auf dem 107er? Die paar Kröten im Gegensatz zu einem verlängerten Bremsweg und zerstörter Frontstoßstange ist doch ein billiges Vergnügen. Und mit Sitzheizung und Windschott fährt sichs prima offen.
Gruß Jens (Signature s#cks)
Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage ?
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15 Jan. 2012 04:04 #92853
von monaco
monaco antwortete auf Winterreifenpflicht
@ Justus
Herzlichen Dank für den Paragraphenauszug. Theorie und Praxis sind aber leider zwei paar Stiefel,
habe das selbst schon erlebt.
@ JE
Ich cruise mit dem Wagen allerhöchstens 5 mal in den Wintermonaten (mehr geht leider zeitlich nicht)
und wie gesagt, nur bei Kaiserwetter und deutlichen Plusgraden.
Da fühle ich mich auch mit Sommerreifen sicher und die nervige Reifenwechslerei erübrigt sich obendrein.
Aber logisch, jedem das seine.
Viele Grüße an euch beiden/Hermann
Herzlichen Dank für den Paragraphenauszug. Theorie und Praxis sind aber leider zwei paar Stiefel,
habe das selbst schon erlebt.
@ JE
Ich cruise mit dem Wagen allerhöchstens 5 mal in den Wintermonaten (mehr geht leider zeitlich nicht)
und wie gesagt, nur bei Kaiserwetter und deutlichen Plusgraden.
Da fühle ich mich auch mit Sommerreifen sicher und die nervige Reifenwechslerei erübrigt sich obendrein.
Aber logisch, jedem das seine.
Viele Grüße an euch beiden/Hermann
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