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Oldtimer als Firmenfahrzeug

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28 Okt. 2011 13:03 #90707 von SvenSLC
Oldtimer als Firmenfahrzeug wurde erstellt von SvenSLC
Hallo 107er Gemeinde,


da mich diese Thema tangiert, tangiert es vielleicht auch andere hier im Forum.

Denn ich habe einen Oldie als Firmenwagen laufen. Natürlich führe ich Fahrtenbuch und fahre auch eine größere Anzahl an Kilometern im Jahr. Privat PKW ist natürlich auch vorhanden. Bisher hat sich mein FA noch nicht negativ geäußert.

Aber in bestimmten Einzelfällen versagen die FA den Abzug als Betriebsausgaben und die AfA.

Z.B. hat ein 70 TEUR E-Type Besitzer nur 500 km in einem Jahr zurückgelegt. Natürlich spricht dies für einen Mißbrauch.

Hinzu ist es außerst interessant, was aus den entsprechenden FG Urteilen aber zu lesen ist.

Wer diese Info`s haben möchte, kann mir gerne eine PN senden. Ich habe diverse Aufsätze hierzu als pdf zur Verfügung.

Viele Grüße


Sven

Gruß

Sven

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28 Okt. 2011 13:54 #90708 von FrankEinsNullSieben
FrankEinsNullSieben antwortete auf Oldtimer als Firmenfahrzeug
Interessant bzw. haarig wird es sowieso erst bei einer Steuerprüfung. Dann wird genau geprüft auch unter dem Aspekt persönl. "Steckenpferd" oder nicht. Darunter fallen auch solche Dinge wie die Jacht, die im Rahmen eines gewerbl. Chartergeschäfts (z.B. als Zweitgewerbe) gehalten wird, aber nur zweimal im Jahr verchartert wird usw., entspricht dem Beispiel mit dem 500km/Jahr-Jaguar.

Der erwähnte E-Type-Fahrer hats wohl ziemlich übertrieben ...

So wie ich das anläßlich einer Steuerprüfung verstanden habe, geht es um die Angemessenheit, die Relation Umsatz/Kosten, d.h. wenn das Geschäftsvolumen nur groß genug ist und die Fzg.-Kosten im Verhältnis nicht überproportional ausufern, sieht das FA keinen Grund zur Beanstandung - vorausgesetzt natürlich, der Wagen wird überhaupt genutzt. Da sollte es egal sein, ob man einen 150 k Euro Porsche oder einen 30 k Euro Benz-Oldie fährt. Mir wollte der Steuerprüfer damals sogar einreden, mein geschäftl. genutzter BMW 528i sei sowas wie ein Klassiker und deutlich mehr wert als es tatsächlich der Fall war, nur weil ich ihn im Prüfungszeitraum verkauft habe. War so Ende der 80er oder Anfang der 90er ...

Wer einen kleinen Imbiß betreibt und meint, ein neuer Cayenne sei der angemsssene Firmenwagen, der könnte Probleme bekommen ...

Grüße, Frank

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28 Okt. 2011 14:34 #90709 von Mannemerjung
Mannemerjung antwortete auf Oldtimer als Firmenfahrzeug
Hallo Sven,

ein bei mir sehr aktuelles Thema. Gerade hole ich mir bei diversen Anbietern Angebote rein. Zwar bin ich mir noch nicht schlüssig, ob es am Ende tatsächlich ein Old-/Youngtimer wird, oder ob dann doch wieder der 5er vor der Türe steht, wäre Dir aber trotzdem für ein paar weitergehende Infos dankbar. Anbieter, Fahrzeug, Leasingfaktor, etc. - um einfach mal ein Gefühl für die Marktlage zu bekommen.
Fahrtenbuch führe ich sowieso - ätzend aber sinnvoll und die tatsächliche Nutzung als Firmenfahrzeug steht außer Frage.

Ich schicke Dir einfach mal per PN meine eMail-Adresse.

Danke und bis bald,
Alexander

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28 Okt. 2011 15:23 #90710 von fkenr
fkenr antwortete auf Oldtimer als Firmenfahrzeug
Hallo,

hier nur ein kurzer Tipp, den ich aber nicht weiter kommentieren werde!

Das Fahrzeug an eine (Oldi-) Leasinggesellschaft verkaufen und dann (zurück-) leasen.

Gruss Frank

Web: www.107doc.de - Mail: info(at)cabriodoc.com - Tel.: 06851-8060683

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28 Okt. 2011 17:04 #90711 von Sandokan500
Sandokan500 antwortete auf Oldtimer als Firmenfahrzeug
Wie Frank schon schrieb, interessant wirds bei einer Steuerprüfung, denn vorher weiß das Finanzamt ja überhaupt nicht welches Auto da abgesetzt wird.

Ich würde vorher beim zuständigen Finanzamt fragen, ansonsten kann das mal ganz schnell in die Hose gehen.
Diese Idee hatten schon viele, kauften sich einen 198er für ein paar Hunderttausend, ließen ihn noch auf Firmenkosten lecker restaurieren und versteuerten 1% vom ehemaligen Neupreis.....schlecht nur, dass die Finanzbeamten nicht ganz dämlich sind.

Martin

Der Oldtimer als Firmenwagen
Achtung neue Rechtsprechung beachten!! 30.05.2011:

Kosten für Oldtimer im Betriebsvermögen keine Betriebsausgaben

Die Kosten für einen Jaguar aus dem Jahr 1973 sind steuerlich nicht abzugsfähig, da es sich um unangemessene Repräsentationsaufwendungen handelt (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2011 - 6 K 2473/09).

Der mit einem historischen Kennzeichen ("H") zugelassene Oldtimer wurde in den Jahren 2004 und 2005 vom Kläger ausschließlich betrieblich genutzt. Dabei ist der PKW viermal zu Kundenbesuchen eingesetzt worden, wobei eine Strecke von insgesamt 539 km zurückgelegt wurde. Sonstige Fahrten dienten dem Tanken, der TÜV-Abnahme und der Inspektion. Das Finanzamt ließ die Kosten dieses Fahrzeugs nicht zum Abzug zu.

Die hiergegen erhobene Klage vor dem Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg war erfolglos.

Nach Auffassung der Richter sind die Aufwendungen für den Oldtimer aufgrund der Regelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Nach dieser Vorschrift dürfen Aufwendungen für Jagd und Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke den Gewinn nicht mindern.

Die Nutzung des Oldtimers wurde vom Gericht als "ähnlicher Zweck" angesehen, da diese Verwendung des Wagens eine vergleichbare Nähe zur privaten Lebensführung aufweise wie die übrigen in der Vorschrift genannten Aufwendungen. Ohne den betrieblichen Bezug sei die Nutzung eines Jaguars E-Type, Baujahr 1973, der Freizeitgestaltung zuzurechnen. Ein solches Fahrzeug biete nicht den Komfort und den Sicherheitsstandard eines Neuwagens, sei aber geeignet, infolge seines äußeren Erscheinungsbildes als Prototyp eines Sportwagens, seiner Motorisierung, der Seltenheit im heutigen Straßenbild sowie seines Alters ein Liebhaberinteresse (Affektionsinteresse) beim Halter auszulösen. Nach Überzeugung des Gerichts ist ein solcher PKW geeignet, Geschäftsfreunde zu unterhalten oder privaten Neigungen nachzugehen.

Das FG hat die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. Inzwischen wurde vom Kläger Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Az. I B 42/11 eingelegt.

Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichtes Baden-Württemberg vom 18.04.2011.

(FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2011 - 6 K 2473/09)[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Sandokan500 am 28-10-2011 17:13 ]

Gruß
Martin

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29 Okt. 2011 08:17 #90712 von T-Modell
T-Modell antwortete auf Oldtimer als Firmenfahrzeug
Martin,

das mit dem Jaguar stand ja ausführlich in der Zeitung, das ist doch klar. Da gabs doch auch mal einen Steuerberater, der 4 so Teile als Betriebs-KFZ versuchte durchzudrücken.

Was sicherlich kein Problem darstellt, ist ein W126, der tatsächlich 20, 30 40 tkm pro Jahr genutzt wird als Geschäftswagen ... da lohnen sich dann die 1% ...

Gruß
Thomas

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29 Okt. 2011 09:50 #90713 von poldi
poldi antwortete auf Oldtimer als Firmenfahrzeug
Moin!
Der Anerkennung eines 38 Jahre alten Cabriolets als Betriebsvermögen kann entgegenstehen, dass ein betrieblicher Nutzen fehlt.
Denn ein Liebhaberobjekt dient regelmäßig nicht dem Betrieb.
Kommt eine Zuordnung zum Betriebsvermögen nicht in Betracht, können aber einzelne Fahrten betrieblich veranlasst und die durch sie veranlassten Kosten steuerlich abziehbar sein.

Grüße aus dem Ölsumpf Ulli

Grüße aus dem Ölsumpf Ulli

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30 Okt. 2011 09:16 #90714 von DrRalph
DrRalph antwortete auf Oldtimer als Firmenfahrzeug
Hallo zusammen,

ich kenne einen Unternehmenschef, der mittlerweile seit Jahren seine 3 Ferrari´s sowie zwei Mercedes-Oldtimer als Firmenfahrzeuge anerkannt bekommt. Nun gut, es hat rund zwei Jahre gedauert, bis er alles in trockenen Tüchern hatte, jedoch war danach alles perfekt durch alle Betriebsprüfungen gegangen.

Gut, es stimmen hier die Eckdaten: Umsatz, Laufleistung und zu versteuerndes Einkommen, aber immerhin hater es geschafft.

Sicher ist m. E. eines: Ein Firmenfahrzeug (mit oder ohne Dach) wird sicher anerkannt, wenn es auch firmenseitig genutzt wird. Demnach gehen aller Erhaltungsaufwand zu Lasten der Firma, eine Vollrestauration jedoch wird nie bezahlt. Jedoch ist es sicher nicht ungeschickt, jedes Jahr immer etwas zu machen. Im Laufe von 10 Jahren wird das dann eben auch zur Vollrestauration. Ist halt mit viel Planerei und Organisationsaufwand verbunden.

Gruß Ralph

Gruß Ralph

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