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Kaufen oder nicht.
- fritzz
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- Pfalzfan
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Hallo,Generell teile ich Holgers (80erFan) ungutes Gefühl bei Händlern, die Fahrzeuge "im Auftrag" verkaufen. Denn gemeinhin passiert das nur zum Umgehen der erweiterten Händlergewährleistungspflichten beim Verkauf an Privatpersonen bzw. Nicht-Kaufleute.
mir gefällt das "nur zun Umgehen" nicht ganz, denn es spielt die Mehrwertsteuer eine gewichtige Rolle.
Verkauft der Autohändler in eigenem Namen, muss er die 19% Mwst. aufschlagen. Das Auto wird für den Kaüfer um den Betrag teurer.
Handelt der Autohändler nur als Vermittler, muss er nur die 19% Mwst. von seiner Provision abführen.
Gruß
Walter
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- M119_Fan
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Viele Grüße,
Michael
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- 80erFan
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Grüße, Holger
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Grüße, Holger
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- Gwendolin
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im Kundenauftrag, heißt für mich.
Aus dem Produkthaftung entlassen.
mfG. Gwendolin
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- Wahnfried
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Hallo Gwendolin,im Kundenauftrag, heißt für mich.
Aus dem Produkthaftung entlassen.
Produkthaftung ist etwas anderes, das Produkthaftungsgesetz bestimmt, dass der Hersteller eines Produkts für Fehler haftet. Das ProdHaftG gibt es erst seit 15.12.1989, die Verjährungsfrist für Ansprüche beträgt 10 Jahre nach dem sog. Inverkehrbringen. Damit dürfte Mercedes mit seinen 107er-Modellreihe seit fast 26 Jahren aus der Produkthaftung gefallen sein.
Du meinst sicherlich die Mängelhaftung für gewerbliche Verkäufer beim sog. Verbrauchsgüterkauf laut BGB. Wichtigstes Merkmal ist hierbei die Beweislastumkehr laut § 477 BGB , die mittlerweile sogar ein Jahr nach dem Kauf bzw. nach dem Gefahrenübergang gilt.
Viele Grüße,
Robert.
R107 380 SL BJ 1982 (Europa)
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- Stuntman Mike
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Wenn man als Händler so ein altes Schätzchen mit Garantie verkauft muss man halt erstmal eine Versicherung finden die die Risiken versichert. Kann mir vorstellen dass das nicht so einfach ist.
Auf der anderen Seite ist es für viele Verkäufer wahrscheinlich schon angenehm wenn sie sich nicht mit den, teils nervigen, Interessenten rumschlagen müssen.
Und es wird ja keiner zum Kauf gezwungen.
Gruß,
Jörg
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- wusel-53
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ich habe in meiner Autofahrerlaufbahn 4 Unfall-Autos gefahren, den ersten habe ich als Azubi als wirtschaftlichen Totalschaden gekauft (War ein fast neues Auto mit 5000Km auf der Uhr) selber wieder instandgesetzt (musste auch gerichtet werden) und dann 5 Jahre ohne Probleme gefahren. Danach 2 Autos mit instandgesetztem Unfallschaden gefahren und nie Probleme gehabt.
Dann habe ich meinen SL gekauft. Unfallschaden konnte ich bei Besichtigung nicht feststellen, zwar wurde er wohl in den USA schon mal lackiert (relativ gut) aber mehr war nicht zu finden. Der Verkäufer, kein Laie, aber Privatverkauf hatte auch Nachfrage nur gesagt, dass ihm ein Unfall bekannt sei. Zum Zeitpunkt des Kaufes kannte ich CarFaxx noch nicht, bin erst später drauf gestoßen und musste dann feststellen, dass mein SL in den USA schon mal einen Unfall hatte, ich meine so 94. Das erklärte dann auch die Lackierung. War aber kein Totalschaden. Und trotzdem bin ich mit dem Auto sehr zufrieden. Mich stört der Unfallschaden nicht. Für den Preis, den ich bezahlt habe, hätte ich ihn auch mit bekanntem Unfallschaden gekauft. Einen Gutachter würde ich nur einschalten (jetzt im Nachhinein, wenn das Auto noch richtig Geld gekostet hat, würd mal sagen so ab 25 TSD aufwärts. Sonst lohnt es den Aufwand nicht. Nachverhandlung kann man machen, vielleicht lässt sich der Verkäufer (der ja anscheinend eh viel geld hat) darauf ein...
Viele Grüße
Thorsten
Man lernt nie aus
380SL (US-Version, Bj.84), Eura-Wohnmobil und ein ebike
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- Doodoo
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Viele Grüße
Andreas
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, ausser durch noch mehr Hubraum.
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- M119_Fan
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Was gibst du denn dann beim Kilometerstand an? Auch unbekannt oder "während ich das Auto hatte 15tkm" weil du es nicht zu 100% nachweisen kannst?
Oder übersehe ich hier was?
Viele Grüße,
Michael
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- Doodoo
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Viele Grüße
Andreas
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- M119_Fan
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( www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufe...l-und-unfallschaeden )
Und das was ich geschrieben habe steht nicht Konträr zu dem.
Viele Grüße,
Michael
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- merc450
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is platt für schön schön
dem vergitterten Benko , und den kreativen Kienle
in einen Gedankengang zu bekommen , fällt mir nach 18 Uhr bei Jamaika Rum echt leicht , eigentlich wollte ich
mit Eierlikör anfangen , nur die 37,5% fand ich zielführender . Nun lasse ich mich volllaufen , muß ja nicht fahren . Will den Fragen der Rennleitung aus dem Weg gehen , allgemeine Verkehrskontrolle , Fahrzeugpapiere und Führerschein , man stelle sich vor was die dann machen , die gleichen so was ab , anhand von dem was sie in Papierform, ((demnächst Smartes Handy) und am Fahrzeug an Daten finden , die sind echt cool drauf , Haube auf und Gelächter , das ist die schlechteste Fahrgestellnummer ,die wir je gesehen haben , nun gut ,die sind vom Fach ,verhalten sich so ,wie sich eigentlich Käufer verhalten sollten , Papiere werden mit Fahrzeug abgeglichen , das geht beim US wohl über halbgenietete Alugedöns Plakette an der A-Säule , oder
Plakettenvielfalt am Seitenteil links . Nur rechtlich bindend ist genietetes Gedöns hier nicht , somit Stößchen
einer geht noch rein , ist ausschließlich der Schlossträger ,dort rechts ,mit richtiger Anordnung , in Unterscheidung des Baujahr und Sicherheitsmerkmal zulässig . In dem Fall ,
bei allen 107 am Anfang und am Ende ein ....... irgendwie
sind Sonderzeichen ,mit diesem Sicherheitsmerkmal ,nicht am Markt . Die handwerkliche Unfähigkeit ,beruht bei dem Einsatz von Schlagzahlen , nicht auf eine ruhige Hand , also Alohol , sondern auf , egal ist nicht meiner , hat einer den Fäustel 2kg gesehen , ich trümere mal drauf los , irgendwo wo Platz ist , stell doch mal einer den Gabelstapler ab , der ist so laut . Fahrgestellnummern werden geprägt , nicht geschlagen beim 107 , somit mal wieder keine Vertragswerkstatt mit eingebunden , sondern die Schlagzahlen von Opa .
mfg Günter Trunz
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- merc450
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wie ich auf einen Gabelstapler komme , erschließt sich
denen , die Zusammenhänge erkennen .
mfg Günter Trunz
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mag sein dass die Behörden je nach Wirkungsbereich unterschiedliche Vorgehensweisen haben, hier in NRW musste ich noch nie eine Haube öffnen, noch nie wurde bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle eine Fahrgestellnummer geprüft.
Nur bei den Prüforganisationen, wenn etwas eingetragen werden soll oder eine HU fällig ist, werden die in den Papieren mit der am Auto, verglichen.
Gruß
Willy
500SL
Grand Cherokee WJ
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Viele Grüße
Uwe
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- merc450
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mal komisch gefragt , nur so am Rande .
Welche Pflichten hat ein Käufer , bei einem Autokauf ?
mfg Günter Trunz
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was für ein "Palaver"!
Nimm einen Profi mit...
Ggf. kannste nachverhandeln... Do it or leave it ...
Alternativ kannst Du meinen 560er erwerben?
In diesem Sinne
Gruß
Martin
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- FICHTELBERGER
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Viele Grüße
Andreas
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- strichacht
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Grüße
Peter
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