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Verbot von Gruppenausfahrten in Südtirol

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1 month 4 weeks ago - 1 month 4 weeks ago #357394 by Nichtraucher

..........an den Edersee erinnere ich mich vor allem wegen (zu) ambitionierter Entgegenkommer mit Grauen. 



 
Einer Dreiergruppe die mir, neben ihren Bikes hängend in einer Linkskurve, (aus meiner Richtung) auf meiner Seite entgegen kamen musste ich links auf die Gegenfahrbahn ausweichen. Die kleine Gruppe ist dann gemeinsam in die Feldfahrt über gegangen. Da standen sie nun im Acker und wirkten etwas ratlos, da die Typen schon wieder standen und auf ihre lädierten Kisten schauten, konnte ich nachdem ich angehalten hatte, lachend weiter fahren. Das nur mal so am Rande, war irgendwo am Diemelsee.
An diese Stauseen kann man nur noch in der Woche fahren, am Wochenende ist es dort recht grausam.

Was Riesengruppen oft zu lauter Auto oder Motorradtouristen bewirken sieht man auch an Streckensperrungen. Meist weil die Anwohner sich über den Krach beschweren, manchmal auch wegen steigender Unfallzahlen.

Die tollsten 911, (heißen für mich alle so weil ich die nicht auseinander halten kann) sind die mit Klappenauspuff. Klingen wie Käfer mit kaputtem Auspuff.

Gruß
Willy

 

500SL
Grand Cherokee WJ
Last edit: 1 month 4 weeks ago by Nichtraucher.
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1 month 4 weeks ago #357395 by jhwconsult
Kürzlich fuhr ich mit dem Mopped zum Grimselpass hoch. Vor mir eine längere Reihe (geschätzt 20) exklusive Sportwagen von Aston Martin, Ferrari, Lamborghini und Porsche. Ich konnte ab und an auf der abschnittsweise sehr schmalen Straße überholen. So fuhr ich eine Weile hinter einem Porsche Carrera GT her. Trotz Integralhelm und Ohrstöpsel war der Auspuffsound unerträglioch laut, obwohl eher mit geringer Geschwindigkeit gefahren wurde. Ja, so ein 5,7 L V10 Saugmotor macht ein Geräusch. Allerdings dachte ich mir: Das ist absolut inakzeptabel. Die Gruppe fuhr während unseres Mittagsstops noch mal am Furka an uns vorbei. Ich hatte den Eindruck, dass alle im ersten Gang fahren und ständig mal kurz mit laut aufheulendem Motor beschleunigten, um den "tollen Klang" ihrer Fahrzeuge den Menschen am Parkplatz vorführen zu müssen. 
Neben dem Stau, den sie aufgrund der Kolonnenfahrt abschnittsweise hinter Camper-Vans erzeugten fand ich die Lärmkulisse extrem unangenehm. Ja, es gibt auch laute Motorräder, die einem eine Fahrt durhc  herrliche Gegenden vermiesen können. Ich habe jedoch noch nicht eine solche Lärmkulisse wie die der Sportwagengruppe erlebt.
Insofern verstehe ich, wenn man Kolonnenfahrten von Gruppen in der Diskussion sind. 
 

. Hartmut aus Hessen .
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1 month 4 weeks ago #357396 by Mad_Eye_Moody
Bin in Südtirol schon an so mancher Polizeikontrolle vorbeigekommen. Im wahrsten Sinne des Wortes, denn angehalten wurde ich dort noch nie.
Warum nicht? 
Vermutlich weil ich weder eine Brülltüte (lärmenden Sportauspuff) verbaut habe, noch durch einen extrem raserischen Fahrstil auffalle.
Schaute man sich die gestoppten Motorräder und Autos an, so ahnte man direkt den Grund fürs kommende Verbot.
Es sind dort leider nicht bloß einige wenige Irre unter vielen Vernünftigen, die nun für eine Kollektivstrafe sorgen.

Grüße aus dem Pfälzerwald,
Michael

280 SL mit Buchhalterausstattung, Bj. 1978, Lack weiß 050, Stoff blau, 4-Gang Handschalter, Barockalus, Becker Mexico Cassette
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2 weeks 1 day ago - 2 weeks 1 day ago #358505 by Dr-DJet
Hallo,

das Generalverbot des Grödner Jochs ist vorerst auf Eis:

ADAC wrote: Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,
sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs,
liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,
in Ergänzung zu unserer vorherigen Information können wir Ihnen heute eine erfreuliche Aktualisierung zum Grödner Joch geben. Das ursprünglich ab dem 1. September 2026 geplante Durchfahrtsverbot tritt vorerst nicht in Kraft.
Stattdessen soll zunächst eine digitale Testphase durchgeführt werden, in der Daten zu den Verkehrsströmen und zu den möglichen Auswirkungen einer späteren Sperrung gesammelt werden.Das Grödner Joch bleibt damit zunächst für den allgemeinen motorisierten Verkehr befahrbar.
Wichtig ist jedoch: Diese Entscheidung betrifft ausschließlich das geplante allgemeine Durchfahrtsverbot am Grödner Joch. Die gesonderten Regelungen für organisierte Motorsportveranstaltungen auf sensiblen Straßenabschnitten in Südtirol bleiben davon unberührt.Weitere Informationen finden Sie im aktualisierten ADAC-Beitrag: Grödner Joch: Fahrverbot ab September vorerst abgesagt
Gerne dürfen Sie diese Informationen an alle Ihre Clubfreunde weiterleiten oder uns zusätzliche Emailadressen für den Verteiler an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. nennen.
Über redaktionelle Veröffentlichungen in Ihren Clubzeitschriften unter Angabe der Quelle 'ADAC e.V. - Klassik' würden wir uns sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Johann König
Referent Klassik InteressenvertretungADAC Korporativclubbetreuung
ADAC Klassik
 


Viele Schraubergrüße - best regards, Volker, Admin und Betreiber
Fast alles zu Zündung und Jetronic auf jetronic.org


Last edit: 2 weeks 1 day ago by Dr-DJet.

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2 weeks 1 day ago #358506 by Dr-DJet
Hallo,

bei den Gruppenveranstaltungen herrscht noch Verwirrung:

ADAC wrote: Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,
sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs,
liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,

in Ergänzung zu unserer Information vom Juli möchten wir Sie über den aktuellen Stand zu organisierten Oldtimer-, Youngtimer- und Motorradausfahrten in Südtirol informieren. Nachdem uns Hinweise erreicht hatten, dass einzelne Veranstaltungen und organisierte Reisen offenbar dennoch durchgeführt beziehungsweise genehmigt werden konnten, haben wir beim zuständigen Amt des Landes Südtirol nochmals um eine Klarstellung gebeten. Die offiziellen FAQ wurden zwischenzeitlich überarbeitet und zuletzt am 27. August 2026 aktualisiert. Daraus ergibt sich ein etwas differenzierteres Bild:

Organisierte wettbewerbsorientierte und nicht wettbewerbsorientierte Motorsportveranstaltungen bleiben auf den ausgewiesenen sensiblen Straßenabschnitten grundsätzlich eingeschränkt.
Die FAQ nennen inzwischen jedoch auch Fälle, in denen das Verbot nicht gilt. Dazu gehören unter anderem kleinere Gruppen ohne Veranstaltungscharakter sowie Touren, die von Reiseveranstaltern organisiert werden oder im Rahmen einer organisierten Reise stattfinden, sofern hierfür keine Genehmigungs- oder Mitteilungspflicht besteht.

Das zuständige Amt hat uns zudem mitgeteilt, dass geplante Veranstaltungen mit den vollständigen Unterlagen und dem vorgesehenen Streckenverlauf zur Prüfung eingereicht werden können. Anschließend wird im Einzelfall entschieden, ob die beantragte Genehmigung erteilt werden kann.Unsere Empfehlung lautet daher: Setzen Sie sich bei geplanten Clubausfahrten oder organisierten Reisen durch Südtirol möglichst frühzeitig direkt mit dem zuständigen Amt in Verbindung. Beschreiben Sie dabei insbesondere:

  • die Art und den Ablauf der Veranstaltung,
  • die Anzahl der teilnehmenden Fahrzeuge,
  • einen möglichen Wettbewerbscharakter,
  • den genauen Streckenverlauf sowie
  • die vorgesehenen Start-, Ziel- und Durchfahrtszeiten.
 Eine pauschale Beurteilung ist anhand der FAQ weiterhin nur eingeschränkt möglich. Auch die Genehmigung oder Zulässigkeit einer anderen Veranstaltung lässt sich nicht ohne Weiteres auf die eigene Ausfahrt übertragen. Die aktuellen FAQ, die Übersicht der betroffenen Straßenabschnitte, die Karte und das Antragsformular finden Sie hier:

Aktuelle Informationen und FAQ des Landes Südtirol
 Weitere Informationen zum Antrags- und Mitteilungsverfahren: Bewilligung oder Mitteilung für öffentliche Veranstaltungen in mehreren Gemeinden  Zuständige Stelle ist das:Amt für Aufsicht und Beratung
E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Telefon: +39 0471 41 11 57

Soweit eine Fahrt als übergemeindliche Sportveranstaltung eingestuft wird, müssen Mitteilungen für nicht wettbewerbsorientierte Veranstaltungen grundsätzlich mindestens 60 Tage vorher eingereicht werden. Für wettbewerbsorientierte Veranstaltungen sollte der Antrag mindestens 90 Tage vor dem Veranstaltungstermin gestellt werden. Bitte berücksichtigen Sie diese Hinweise frühzeitig bei der Planung Ihrer Reisen und Ausfahrten.

Gerne dürfen Sie diese Informationen an alle Ihre Clubfreunde weiterleiten oder uns zusätzliche Emailadressen für den Verteiler an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. nennen. Über redaktionelle Veröffentlichungen in Ihren Clubzeitschriften unter Angabe der Quelle 'ADAC e.V. - Klassik' würden wir uns sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Johann König
Referent Klassik Interessenvertretung
ADAC Korporativclubbetreuung ADAC Klassik


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