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Ausbau meines Katalysators
- StefanDaum
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ich beabsichtige über die Wintersaison meinen nachgerüßteten Kat zu demontieren. Aus folgenden Grund: Mein Fahrzeug ist 2006 dreißig Jahre alt, und ich möchte es mit einem historischen Kennzeichen zulassen. Da mein Kat eh sein Geist aufgegeben hat (das Innenleben klappert) bietet sich die Entfernung ohne Ersatz für mich an. Nun zur Frage: Kann ich den Kat einfach so entfernen, auch in Bezug auf die Lamda- Sonde? Oder was muß ich da alles beachten?
Ich würde mich über ein paar Hinweise freuen!
Danke, Stefan
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Die Lambdasonde muß ebenfalls heraus, da sie den Motorlauf und Abgas ohne Katalysator spürbar negativ beeinflußt.
Grüße, HM
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- Micha B.
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der Ausbau ist überhaupt kein Problem! Du mußt ihn dann allerdings auch elektronisch zurückrüsten. Das haißt, die Lambdasonde und das zugehörige Steuergerät, sowie alle weiteren Komponennten (Herstellerabhängig) müssen mit ausgebaut werden. Da dann die Fzg.-ABE erlischt, mußt Du die Rückrüstung vom Tüv (im Osten Dekra) absegnen und attestieren lassen. Im Zuge einer Prüfung für das H-Kennzeichen wird aber ohnehin der Ist-Zustand geprüft und bestätigt. Also kein Problem. Auch fiskalisch nicht, dort mußt Du die Änderung zwar angeben, sie hat aber wegen der dann hoffentlich erfolgreichen H-Zulassung (bislang) keine negativen Auswirkungen.
Micha
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- GG2801
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Gruß
Gerald
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- topi
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Stimmt das: Müssen Fahrzeuge mit H-Kennzeichen wirklich zur AU? Oder ist die AU altersabhängig. Interessiere mich gerade für einen 190SL; Bj. 60; Der Verkäufer erzählte mir, dass AU bei H-Fahrzeugen nicht mehr vorgeschrieben wäre. Welche Grenzwerte gelten und was ist, wenn diese nicht erreicht werden (können)? Fahrzeug ins Wohnzimmer stellen?
Schlimmes ahnend,
Thomas
380 SLC / Jaguar XKR-100 (LE) / Keilwerth SX90 / Ladyface M10
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- Peter-MS
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die jährliche AU ist erst bei Fahrzeugen ab EZ 1966 erforderlich.
Zumindest habe ich das mal gehört. Mein Benz von `64 braucht jedenfalls keine AU.
Gruss, Peter
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- GG2801
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On 2005-11-29 17:05, Peter-MS wrote:
Hallo Thomas,
die jährliche AU ist erst bei Fahrzeugen ab EZ 1966 erforderlich.
Zumindest habe ich das mal gehört. Mein Benz von `64 braucht jedenfalls keine AU.
Gruss, Peter
Fast Peter.
Die AU ist für alle Fahrzeuge vorgeschrieben, die vom 1.7.1969 an zum ersten Mal zugelassen wurden.
Bis Erstzulassung 30.6.1969 besteht keine AU-Pflicht.
Gruß
Gerald[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : GG2801 am 29-11-2005 17:15 ]
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- FFM350sl
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- StefanDaum
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ich muß noch mal nachhacken, verstehe ich das richtig, das es hier immer noch um die H- Zulassung geht ( also mit der jährlichen AU ) ?
Stefan
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- Micha B.
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es geht noch immer um die H-Zulassung. Wobei das AU-Procedere unabhängig davon ist.
Micha
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