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Ab wann gibt es das "H" Kennzeichen?
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On 2015-01-30 22:33, Kiki wrote:
hier
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Danke.
Du meinst aber nicht dies hier, oder?
22. Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen;
Gruss, Peter
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Gruß
Gerd
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On 2015-01-31 10:16, gerd wrote:
Ist alles meinen Postings zu entnehmen, ich habe einen funktionierenden Weg aufgezeichnet, um den Rest muss sich jeder selbst kümmern. Auf eine Talkshow mit unbetroffenen Theoretikern die dieses Problem gar nicht haben, habe ich keine Lust!
Gruß
Gerd
Aaah ja, das heisst also, du beziehst dein Wissen aus dem Aston Martin-Forum und verlässt dich darauf, das es dann auch so stimmt......
In Autoforen kann man echt was lernen.....
Gruss, Peter
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Habe ich auch mehrfach erfahren müssen. Jeder weiß wie es geht oder was nicht geht, selbst probiert haben die Profis das aber nie.
Willy
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On 2015-01-31 10:51, Peter-MS wrote:
On 2015-01-31 10:16, gerd wrote:
Ist alles meinen Postings zu entnehmen, ich habe einen funktionierenden Weg aufgezeichnet, um den Rest muss sich jeder selbst kümmern. Auf eine Talkshow mit unbetroffenen Theoretikern die dieses Problem gar nicht haben, habe ich keine Lust!
Gruß
Gerd
Aaah ja, das heisst also, du beziehst dein Wissen aus dem Aston Martin-Forum und verlässt dich darauf, das es dann auch so stimmt......
In Autoforen kann man echt was lernen.....
Gruss, Peter
Du nervst Peter!
da hab ichs her (wie ich schrieb) danach haben wir es umgesetzt (wie ich schrieb beim 635) andere verbürgte Fälle sind mir bekannt (wie ich schrieb)
weitere Fragen bitte an Deinen Friseur........ (neu - noch nicht geschrieben)
On 2015-01-31 10:57, Nichtraucher wrote:
Foren wissen alles!
Habe ich auch mehrfach erfahren müssen. Jeder weiß wie es geht oder was nicht geht, selbst probiert haben die Profis das aber nie.
Willy
lesen hilft auch Dir Willy [ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : gerd am 31-01-2015 11:07 ]
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- Nichtraucher
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Du bist einer der Wenigen, die wenigstens wissen, was sie schreiben....
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On 2015-01-31 11:06, gerd wrote:
Du nervst Peter!
.....merkwürdig, dabei wollte ich doch nur wissen, wo es geschrieben steht.
Naja, jedenfalls ist es m.E. nicht ratsam, eine Behörde zu kontaktieren bzw. dort einen Antrag zu stellen und zu sagen:......"das hat Gerd gesagt und der hat das immerhin auis dem Aston Martin-Forum".
Peter
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Nun bau ich wieder zurück auf die kleineren Serienzylinder.
Willy
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Wie Recht Du hast, wollte beim Themenstart fundierte harte Fakten die hast Du geliefert.
Dieses ganze Gesabbel von "Nichts und halbwissenden die eine kennen der einen kennt..." ist anstrengend und nutzlos.
Sobald ich die Ganzabnahme in Alzenau hinter mir habe und die Zulassung in Frankfurt erledigt habe werde ich hier berichten.
Harald
Das Leben ist zu kurz und zu wertvoll um es mit Dummschwätzern wie Heinz Becker sagt zu vertröteln...
On 2015-01-31 10:16, gerd wrote:
Ist alles meinen Postings zu entnehmen, ich habe einen funktionierenden Weg aufgezeichnet, um den Rest muss sich jeder selbst kümmern. Auf eine Talkshow mit unbetroffenen Theoretikern die dieses Problem gar nicht haben, habe ich keine Lust!
Gruß
Gerd
Harald
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Die Erinnerung an schlechte Qualität wahrt meist länger als die kurze Freude über einen niedrigen Preis...
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§ 9 Besondere Kennzeichen
(1) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorliegt, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt. Dieses Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer nach § 8 Absatz 1. Es wird als Oldtimerkennzeichen durch den Kennbuchstaben „H“ hinter der Erkennungsnummer ausgewiesen. Die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) kann im Einzelfall bei der Berechnung des in § 2 Nummer 22 geforderten Mindestzeitraums bestimmte vor dem Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens liegende Zeiten, in denen das Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs in Betrieb genommen wurde, anrechnen.
Wichtig ist der letzte Satz.
Viel Spaß,
Jochen
Viele Grüße aus dem echten Norden.
Jochen
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Gerd
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Allerdings handelt es sich beim letzten Satz um eine sog. "Kann-Bestimmung", bei der es im Ermessen der zuständigen Behörde liegt, ob sie diese zu Gunsten des Antragstellers anwendet. Ein Rechtsanspruch darauf, dass die Behörde im Sinn des Antragstellers handelt, besteht allerdings nicht.
Was nicht heißt, dass sich der eine oder andere Sachbearbeiter, Abteilungs- oder Behördenleiter positiv und bürgernah dazu stellt (sofern er diese Regelung überhaupt kennt), und seinen Ermessensspielraum auch ausnutzt. Und genau das ist der Punkt.
Gruß
Moosi[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Moosi am 02-02-2015 14:08 ]
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Wie Moosi richtig festgestellt hat, handelt es sich um eine "Kann-Bestimmung".
Mit dem "H"-Kennzeichen spart der Halter bekanntlich KFZ-Steuer, sonst würde er sein Fahrzeug ja nicht auf "H" ummelden wollen (ausser vielleicht er möchte ohne Kat in Umweltzonen fahren wollen).
Da der Staat aber freiwillig nicht auf Steuereinnahmen verzichten wird, ist folglich davon auszugehen, dass einem Antrag auf vorzeitige Anrechnung eines H-Kennzeichens nur in absoluten Ausnahmefällen stattgegeben wird und zwar vermutlich nur dann, wenn der Tag der Erstzulassung tatsächlich nicht feststellbar ist.
Viel Überzeugungskraft und starke Nerven wünsche ich bei einem Gespräch mit dem Mitarbeiter der Zulassungsstelle.
Peter
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- Moosi
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Seit ein paar Jahren frage ich immer nach einem Termin beim "Oldtimer-Spezialisten". Zumindest bei größeren Zulassungsstellen gibts ja solche (bzw. solche, die sich dafür halten). Mit denen rede ich dann recht freundlich, so von kleinem Mann zu kleinem Mann, schildere meine (natürlich ausweglose) Situation, und frage ihn als Spezialisten, was er mir rät. Suggestiv biete ich ihm dann (m)eine Lösung als seine Entscheidung an, usw.
Naja, das ist jetzt etwas übertrieben, geb ich zu. Aber klappt tatsächlich meist ganz gut. Die kochen ja auch alle nur mit Wasser, und wollen ernst genommen werden. Und sie wissen ja selbst, wie beliebt sie sind beim Volke ...
Gruß
Moosi
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@Peter - wenn Du in Deiner westfälisch-robusten Art auftrittst - geht mal rein gar nichts!
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On 2015-02-02 16:56, gerd wrote:
Ich habe durchweg gute Erfahrungen gemacht, den MA der Zulassungsstelle interessiert die Steuer überhaupt nicht. Man darf halt weder fordern noch unterwürfig auftreten, freundlich und höflich genügt völlig.
@Peter - wenn Du in Deiner westfälisch-robusten Art auftrittst - geht mal rein gar nichts!
Gerd, mit meiner "westfälisch-robusten Art" wie du es nennst habe ich jahrzehntelang recht gute Erfahrungen auch bei Behörden gemacht, ob Tüv, Zulassungsstelle, Baubehörden etc..... ....ich habe fast immer erreicht was ich wollte. Allerdings habe ich auch fast nie Anträge gestellt, die nicht mit geltendem Recht in Einklang zu bringen waren, oder sonst wie völlig aussichtslos waren.
Das ist bei euch in Äppelwoi-town offenbar anders.......wenn man bei euren Behörden "freundlich und höflich" auftritt, was man in Westfalen übrigens auch macht, dann setzen die Mitarbeiter sich sogar über Gesetze und Vorschriften hinweg und verschaffen dem freundlichen Bürger/Antragsteller auch noch Steuervorteile ..........das ist wirklich ausgesprochen bürgerfreundlich, eigentlich schon eher einmalig und das gibts in Westfalen nicht.
Peter
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ich denke auch, dass es einem MA der Zulassungsstelle völlig wurscht ist, ob er dem Staat durch eine Ermessensentscheidung 100 € Steuer abzwickt, oder nicht.
Viele Behördenmitarbeiter, mit denen ich beruflich zu tun hatte, zeigten recht wenig "corporate
identity", sprich die machen Dienst nach Vorschrift, und gehen wieder heim. Ansonsten haben die mit ihrem Arbeitsgeber idR recht wenig am Hut.
Gruß
Moosi
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Ich fasse mal zusammen:
am einfachsten gehs SO:
1. Mursis bis Bj 84 ( US Title) importieren als H Fahrzeug zulassen fahren /freuen und dazu stehen.
2. Mursis über Bj 85 importieren zahlen,zulassen, fahren oder polieren /reparieren/ ummursen und das/die nächste Kalenderjahr/e abwarten.
Zwischendurch kann man das Teil mit Kurzzeitkennzechen von Standschäden bewahren
@ harbus dein übernachster kommt vermutlich aufgrund des $ Kurses zum € aus D
dann fallen auch die inneren Fragen wie 7% Zoll ,Rotterdam/Bremerhaven mit oder ohne Kältemittel in der Klima einfach unter dem Tisch
Gruß
I.
Gruß
Igor
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mein am 15.07.1983 gebauter SL 380 wurde in der Zulassungsstelle Schweinfuert, da kein Nachweis der Erstzulassung möglich, mit Erstzulassung 1.7.1983 zugelassen.
Die Begründung war, daß immer wenn keine Erstzulassung bekannt ist wohl aber das Herstellungsdatum entweder 1.1 uder 1.7. als Erstzulassung eingetragen wird.
Ich hoffe ich konnte zur allgemeinen Verwirrung beitragen.
Grüße
Mike
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Der Unterschied ist ja nie groß.
Aber auch hier geht manchmal was, wir haben mal für einen Freund, der 1954 geboren ist und ein Auto aus 1954 aus den USA importierte, sein Geburtsdatum als EZ hinbekommen. Hier helfen dann Beziehungen
Gruß
Gerd
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mein 500SL ist im Juni soweit
da weiss ich ja jetzt was ich tun sollte oder nicht und wie das so ablaufen könnte
Gruss
Ulli
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in Schweinfurt auf der Zulassungsstelle wurde mir außerdem gesagt das das Auto das H in dem Jahr bekommt in dem es30 wird.
Du kannst (dort) also jetzt schon mit H fahren auch wenn er erst 6/2015 30 Jahre wird.
Grüße
Mike
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Ich werde meinen Geburtstag jedenfalls in Zukunft auch gleich am 1.1. feiern. Was man hat, hat man, und wer weiß, ob ich immer den April erlebe
Gruß
Björn
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harte Fakten kein überflüssiges Geschwätz, so der Einstieg.
Egal hätte nie gedacht, dass ich es mal mit einer einfachen Frage auf über 50 Antworten (bis jetzt) und 1500 Lesungen schaffe.
Danke dafür.
Nächste Woche bin ich endlich soweit.
Ganzabnahme dann werde ich sehen was für ein Datum eingetragen wird.
Werde hier berichten wie es gelaufen ist.
Liebe Grüße aus Frankfurt
Harald
Harald
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Gerd
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Importierter 560 SL Baujahr 1986. Auf dem Serviceheft hatte der Händler die Übergabe mit Unterschrift und Datum verewigt: 24.12.1986. Sollte wohl ein Weihnachtsgeschenk für den Besitzer oder ein Geschenk für seine Frau sein.
Als ich ihn zulassen wollte, wollte die freundliche (sie war wirklich sehr freundlich) Dame in der Zulassungsstelle erst den 1.7.1987 eintragen, überlegte kurz und sagte dann: ach, das ist ja so ein grosser Zeitunterschied. Da nehmen wir doch das im Serviceheft hinterlegte Übergabedatum. Ich habe jetzt den 24.12.1986 im Brief und Schein stehen.
Aber man sieht auch in meinem Fall: es kommt nur auf den jeweiligen Bearbeiter an.
Schönen Gruss
Thomas
Schönen Gruß, Thomas - 560SL/86 - 280SE/71 - XJ8 4.0/00
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die nette Dame an der Zulassungstelle hatte korrekt gehandelt.
Du hattest einen Nachweis für das Auslieferungsdatum im Serviceheft.
dies war als Ermessungsgrundlage für die Dame ausreichend.
Es hatte sich um keine H-Zulasssung gehandelt.
Jetzt hast du einen Fahrzeugbrief in der Hand da steht alles drin und der TÜV / Gutachter
( H Zulassung) schreibt es 1:1 um und zu Weihnachten kannst du dir ein H Kennzeichen unter dem Baum legen.
Vorraussetzung das Fahrzeug erfüllt die Richtlinien hierfür
eine Liste der Vorausstzungen kannst du dir auf der HP vom TÜV holen und in den nächsten 11 Monaten abarbeiten.
Wie der TÜV bei H Kennzeichen mit Europarückumbauten und der organilitität bei US Importen verfährt würde mich brennend interessieren.
Ein sicherheitrelevanter Umbau (Rückbau) der Scheinwerfer und Stoßstangen scheint mir bei unserer Gesetzesumgbebung und Vorschriften nicht ganz haltbar.
Sachdienliche Hinweise / Erfahrungen zu diesen Thema wilkommen.
hätte, wäre, wenn, gilt nicht nur FAKTEN zählen
Gruß
Igor
Gruß
Igor
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Euroumbauten interessieren den TÜV definitiv nicht - schon mindestens ein Dutzend mal durchgeführt.
generelle Empfehlung: erstmal zum TÜV und fragen, dann irgendwelche Listen abarbeiten!
Gerd
PS: Sicher kommt wieder ein Schlauer und meint das es nicht geht
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- Totti-Amun
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Zählt der Monat oder auch der Tag?
Beispiel: 30.06.1986 Tag der EZ.
Wann kann ich das Fahrzeug dem Gutachter vorführen und wann bei der Zulassungsstelle erscheinen?
Gruß
Totti
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