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Rechnung für misslungene Reparatur !
- andreasina
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Nächstes Thema
Nachdem die Werkstatt es ja nicht
hinbekommen hat den Wagen zum laufen
Zu bringen
Sondern einen Motorschaden verursacht hat
Denn das Loch im Kolben ist auf einer Werkstatt
Probefahrt entstanden
Bekomme ich die Rechnung
1557 € wollen die für ihre Arbeit haben.
Wie ich das sehe Scheiße ich weiß hartes Wort.
Da werd ich wohl nicht drumrum kommen
Oder wie seht ihr das?
Habe nur mit der Dame aus dem Büro
Telefoniert Chef in Urlaub
Werde erst mal nichts bezahlen
Und abwarten bis der Mensch wieder da ist
Grüße
Andreas
Grüße
Andreas
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- Appo
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Welchen Inhalt hatte der Werkstattauftrag?
Motorschaden auf Probefahrt? Warum? Wirklich Werkstattfehler?
Welche Leistungen beinhaltet die Rechnung?
Alten Teile gesichtet, noch besser mitgenommen für evtl Beweissicherung?
Rechtschutzversichert?
Fragen über Fragen...
Beste Grüsse
Martin
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- Turbothomas
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Grüßle
Thomas
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- citroen
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Dies ist ein längerer Vorgang und die Geschichten von einem Auto bzw. Motor kennt nur der Vorbesitzer.
Da wirst Du bei der Werkstatt den kürzeren ziehen.
Viel Erfolg mit dem nächsten Motor, Rainer
Gruß aus Hamburg, Rainer
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ich würde das so sehen:
1. Am schlauesten wäre es gewesen, gleich beim gewerblichen Verkäufer wegen Gewährleistung nachzuhaken.
2. Wenn Du eine andere Werkstatt mit der Fehlersuche beauftragst, dann musst Du den Suchlohn sicherlich bezahlen und auch der Verkäufer hat damit nichts zu tun.
3. Aber alles, was die Werkstatt per falscher Diagnose austauscht oder gar verschlimmbessert, zahlst Du nicht. Also Beispiel: Jemand installiert Dir einen neuen Mengenteiler und das behebt das Problem nicht. Deshalb müsstest Du die Rechnung entsprechend aufteilen und schriftlich mitteilen, dass Du nur die Fehlersuche bezahlst.
4. Wieso hat die Werkstatt den Schaden am Motor verursacht? Wenn der Motor eh schon halb hinüber war und dann beim Probefahren ganz hinüber ging, wäre das nicht der Werkstatt anzulasten. Nur wenn sie etwas verursacht hätten, was das Loch im Kolben erzeugt hat oder trotz Überhitzung den Motor weitergefahren hätten, würde ich den Fehler bei ihnen sehen.
Miteinander reden und sich gütlich einigen ist immer noch der beste Weg. Je besser Du vorbereitet bist, desto leichter diskutiert es sich.
Ansonsten gibt es noch Schiedsstellen, die Dir helfen.
Viele Schraubergrüße - best regards, Volker, Admin und Betreiber
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Willy
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Da war aber die Schuldfrage einfacher zu klären.On 2013-11-15 15:30, Nichtraucher wrote:
Man hat schon von Werkstätten gehört, die einen 300er auf ner Probefahrt Schriften....also ausschließen kann man nix...
Willy
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- poldi
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Miteinander reden und sich gütlich einigen ist immer noch der beste Weg. Je besser Du vorbereitet bist, desto leichter diskutiert es sich.
Ansonsten gibt es noch Schiedsstellen, die Dir helfen.
Richtig!
Grüße aus dem Ölsumpf Ulli[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : poldi am 15-11-2013 17:28 ]
Grüße aus dem Ölsumpf Ulli
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- inox
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Das macht sich schon bedeutend früher bemerkbar und ist auch schnell zu lokalisieren.
Motoroel, teilweise mit Blasen, drückt durch die Deckeldichtung, besonders nach dem Abstellen
des warmen Motors.
Genügend Druck aus dem "Keller" ist vorhanden
Walter
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- andreasina
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Je besser Du vorbereitet bist, desto leichter diskutiert es sich.
Stimmt
Will ich ja auch versuchen
Wollte nur mal verschiedene Meinungen einholen
Also zwei Wochen warten bis der Chef des Hauses wieder da ist
Und dann sehen wir weiter
Und wenn nicht
Hoffentlich Allianz versichert
Grüße
Andreas
Grüße
Andreas
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Willy
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Wenn sich der nicht einstellt, gips grundsätzlich erstmal keinen Anspruch auf Bezahlung. Das wissen viele Kunden nicht und noch viel mehr Werkstätten rechnen fröhlich ab, auch wenn sie den Wagen unrepariert mit einem Schulterzucken zurückgeben.
Ansonsten ist bei dem Thema natürlich alles nicht schwarz und weiß und man müsste viel mehr Infos haben, um das wirklich beurteilen zu können.
Gruß, Heinz
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- andreasina
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On 2013-11-15 19:05, Nichtraucher wrote:
Das restliche Forum ist im Bilde....
Willy
Stimmt Willi
Andreas
Grüße
Andreas
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- NobelHobel
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On 2013-11-15 20:02, astral wrote:
Ein Reparaturauftrag führt zu einem Werkvertrag, d.h. geschuldet ist nicht das Schrauben sondern der Erfolg.
Wenn sich der nicht einstellt, gips grundsätzlich erstmal keinen Anspruch auf Bezahlung. Das wissen viele Kunden nicht und noch viel mehr Werkstätten rechnen fröhlich ab, auch wenn sie den Wagen unrepariert mit einem Schulterzucken zurückgeben.
Gruß, Heinz
Hallo Heinz,
steht das irgendwo zum nachlesen geschrieben ?
Gruß Helmut
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- Adil
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Gruss,
Adil
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- FrankEinsNullSieben
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On 2013-11-16 00:54, Adil wrote:
Hi Willy, was bedeuted auf ner Probefahrt Schriften... ?
Gruss,
Adil
Da ich Dortmunder bin (wohne nur in Bayern), kann ich Dir Willys Ruhrpott-Slang übersetzen: "Schriften" heißt soviel wie "schrotten".
Oder Willy hat sich vertippt.
Bezieht sich vermutlich auf den 300 SL Flügeltürer, Kundenfahrzeug, das von einer Spezialwerkstatt kürzlich bei einer Probefahrt komplett zerlegt wurde (Überschlag). Naja, komplett ist hier relativ, der Wagen wird wohl wieder aufgebaut.
Grüße, Frank
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Wolfgang
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On 2013-11-16 00:54, Adil wrote:
Hi Willy, was bedeuted auf ner Probefahrt Schriften... ?
Gruss,
Adil
Hi Adil,
Da Tablet wählt sich manchmal andere Wörter als ich schreibe. Da ich aber weiss, was ich schreibe und das auch recht flott tue, sende ich manchmal ohne nochmal nachzulesen, da kommt dann sowas bei raus.
Ich weiss noch nicht, wie man diese Automatik abstellen kann. Derselbe Dreck wie bei Autos, die selbstständig handeln, weil ihnen jemand eingegeben hat, was der Fahrer bei bestimmten Handlungen als nächstes tun will.
Gruss
Willy
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Udo
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On 2013-11-15 23:45, NobelHobel wrote:
On 2013-11-15 20:02, astral wrote:
Ein Reparaturauftrag führt zu einem Werkvertrag, d.h. geschuldet ist nicht das Schrauben sondern der Erfolg.
Wenn sich der nicht einstellt, gips grundsätzlich erstmal keinen Anspruch auf Bezahlung. Das wissen viele Kunden nicht und noch viel mehr Werkstätten rechnen fröhlich ab, auch wenn sie den Wagen unrepariert mit einem Schulterzucken zurückgeben.
Gruß, Heinz
Hallo Heinz,
steht das irgendwo zum nachlesen geschrieben ?
Ja, 5 Zeilen weiter oben 😁
Nee im Ernst. was gibts da nachzulesen, der Werkvertrag steht im Gesetz (§ 631 BGB) und dass ein Reparaturauftrag an eine Werkstatt als Werk- und nicht als Dienstvertrag zu qualifizieren ist, ist ständige Rechtsprechung, nachzulesen in jedem BGB-Kommentar.
Wie oben schon erwähnt wurde, dürfte das Problem aber im Tatsächlichen liegen. Recht haben und Recht bekommen liegen hier zeitlich recht weit auseinander.
Die Werkstatt wird vermutlich von ihrem vermeintlichen Werkunternehmerpfandrecht Gebrauch machen und den Wagen erst einmal nicht herausgeben. Dann bliebe nur die Zahlung unter Vorbehalt, um erstmal das Auto zu bekommen und dann anschließend aktiv den gezahlten Betrag zurück zu klagen.
An dem Fahrzeug müsste dann allerdings zunächst eine Beweissicherung durchgeführt werden ...
Äußerst unangenehm so eine Angelegenheit. Good luck.
Gruß, Heinz
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- poldi
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.... und dass ein Reparaturauftrag an eine Werkstatt als Werk- und nicht als Dienstvertrag zu qualifizieren ist, ist ständige Rechtsprechung, nachzulesen in jedem BGB-Kommentar.
Gruß, Heinz
träum weiter!
Grüße aus dem Ölsumpf Ulli
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- andreasina
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On 2013-11-16 10:10, Nichtschwimmer wrote:
Auch wenn manch einer glaubt im Bilde zu sein, hat Robert recht. Zu wenig Information, um die Angelgenheit auch nur ansatzweise beurteilen zu können. Es geht - so wie es aussieht - und die Begleichung der Rechnung und um Schadenersatz. Rede erst mal mit dem Werstattinhaber, wobei wahrscheinlich nichts herauskommt. Dann suche dir einen Anwalt mit dem Ziel eines außergerichtlichen Vergleichs. Alleine wird so etwas schwer. Klagen würde ich nicht, die Kosten, das Risiko sind hoch, es dauert zu lange ist alles andere als erfreulich. Ich bin kein Jurist, schreibe aber aus eigener Erfahrung.
Udo
Nein es geht nicht um Schadenersatz
es geht mir lediglich darum das diese Summe (auch wenn die Leistung erbracht wurde)
zwar ohne erfolg mir zu hoch erscheint
die Demontage des Kopfes habe ich zum beispiel nicht in Auftrag gegeben
Ich werde mit dem Chef versuchen zu reden
und einen Einigungsversuch starten
schaun wir mal was dabei raus kommt
melde mich
grüße
Andreas
Grüße
Andreas
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- moonrush
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es geht mir lediglich darum das diese Summe (auch wenn die Leistung erbracht wurde)
zwar ohne erfolg mir zu hoch erscheint
die Demontage des Kopfes habe ich zum beispiel nicht in Auftrag gegeben
Sicherlich hast du einen Reparaturauftrag unterschrieben.
Was steht da über Umfang und Erfolg der Reparatur drin?
Falls nicht, war jemand bei der Übergabe des Auto dabei, der sich an eure Übereinkunft erinnert?
Mirko
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- andreasina
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On 2013-11-16 11:58, moonrush wrote:
es geht mir lediglich darum das diese Summe (auch wenn die Leistung erbracht wurde)
zwar ohne erfolg mir zu hoch erscheint
die Demontage des Kopfes habe ich zum beispiel nicht in Auftrag gegeben
Sicherlich hast du einen Reparaturauftrag unterschrieben.
Was steht da über Umfang und Erfolg der Reparatur drin?
Falls nicht, war jemand bei der Übergabe des Auto dabei, der sich an eure Übereinkunft erinnert?
Mirko
Nein
das Kuriose an der Geschichte ist das mein Kumpel
das Auto da abgegeben hat
gut ich wusste davon
aber einen Schriftlichen Auftrag haben die nicht
nur mündlich bitte die Kiste wieder zum laufen bringen
Grüße
Andreas
Grüße
Andreas
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- astral
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On 2013-11-16 10:32, poldi wrote:
.... und dass ein Reparaturauftrag an eine Werkstatt als Werk- und nicht als Dienstvertrag zu qualifizieren ist, ist ständige Rechtsprechung, nachzulesen in jedem BGB-Kommentar.
Gruß, Heinz
träum weiter!
Na denn, Ihr macht das schon...👍
Gruß, Heinz
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- NobelHobel
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On 2013-11-16 10:20, astral wrote:
On 2013-11-15 23:45, NobelHobel wrote:
On 2013-11-15 20:02, astral wrote:
Ein Reparaturauftrag führt zu einem Werkvertrag, d.h. geschuldet ist nicht das Schrauben sondern der Erfolg.
Wenn sich der nicht einstellt, gips grundsätzlich erstmal keinen Anspruch auf Bezahlung. Das wissen viele Kunden nicht und noch viel mehr Werkstätten rechnen fröhlich ab, auch wenn sie den Wagen unrepariert mit einem Schulterzucken zurückgeben.
Gruß, Heinz
Hallo Heinz,
steht das irgendwo zum nachlesen geschrieben ?
Ja, 5 Zeilen weiter oben 😁
Nee im Ernst. was gibts da nachzulesen, der Werkvertrag steht im Gesetz (§ 631 BGB) und dass ein Reparaturauftrag an eine Werkstatt als Werk- und nicht als Dienstvertrag zu qualifizieren ist, ist ständige Rechtsprechung, nachzulesen in jedem BGB-Kommentar.
Wie oben schon erwähnt wurde, dürfte das Problem aber im Tatsächlichen liegen. Recht haben und Recht bekommen liegen hier zeitlich recht weit auseinander.
Die Werkstatt wird vermutlich von ihrem vermeintlichen Werkunternehmerpfandrecht Gebrauch machen und den Wagen erst einmal nicht herausgeben. Dann bliebe nur die Zahlung unter Vorbehalt, um erstmal das Auto zu bekommen und dann anschließend aktiv den gezahlten Betrag zurück zu klagen.
An dem Fahrzeug müsste dann allerdings zunächst eine Beweissicherung durchgeführt werden ...
Äußerst unangenehm so eine Angelegenheit. Good luck.
Gruß, Heinz
Danke deiner Antwort Heinz,
ich ahnte schon, daß da noch ein Rattenschwanz dran hängt.
Es bekommt nur der Recht, welcher die Kohle hat.
Mir war nur in Erinnerung, wie der Fehler am Auto nicht gefunden, dafür aber 3x das gleiche Teil gewechselt wurde, weil bei falscher Montage angeblich selbst wieder zerstört wurde und der Kunde dann eine Rechnung über 4000 bekam.
Gruß Helmut
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On 2013-11-16 10:32, poldi wrote:
.... und dass ein Reparaturauftrag an eine Werkstatt als Werk- und nicht als Dienstvertrag zu qualifizieren ist, ist ständige Rechtsprechung, nachzulesen in jedem BGB-Kommentar.
Gruß, Heinz
träum weiter!
Das ist sicherlich fuer andere auch interessant. Kannst Du das bitte naeher erklaeren?
Gruss
Frenek
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Grüße aus dem Ölsumpf Ulli
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- astral
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Hier einmal die rechtlichen Basics bezüglich der verschiedenen Vertragstypen und der daraus resultierenden Hauptleistungspflichten.
www.saarland.ihk.de/ihk-saarland/Integra...ject.ObjectType=full
Keine Gewähr meinerseits, dass die Informationen rechtlich korrekt sind. Ich habe keine Lust, zu dem Thema Romane zu schreiben und deswegen einfach einen Link eingestellt, der auch weiterhelfen dürfte.
Wie ich oben schon schrub, wollen die wenigsten Werkstätten das aber wahr haben.
Viele reparieren deutlich mehr, als nötig gewesen wäre und stellen alles in Rechnung. Die unkritischen Kunden zahlen sofort, die kritischen fragen nach und bekommen die Antwort, dass der Fehler multiple Ursachen gehabt habe und alles Getane jetzt erforderlich gewesen sei, damit der Fehler nun wirklich beseitigt ist. Beim Kunden bleibt dann das unbestimmte Gefühl, zu viel bezahlt zu haben, ohne dass er dies dem Werkunternehmer tatsächlich nachweisen kann.
In Fällen, in denen sich die Ursache eines Fehlers nicht sofort erschließt, müssen die meisten Werkstätten erst einmal suchen.
Wenn dabei sukzessive vermeintliche andere Ursachen ausgeschlossen werden, dann ist dies eine Arbeit, die eigentlich nicht in Rechnung gestellt werden dürfte. Rein rechtlich darf nur das berechnet werden, was zwingend erforderlich ist, um die tatsächliche Ursache zu beseitigen. Der Fachmann, den man beauftragt, muss wissen, woran es liegt und darf nicht planlos herum suchen und auf Verdacht Teile tauschen. Wenn doch, darf er das jedenfalls nicht berechnen. Soweit die Theorie. Das ist in der Praxis meist anders läuft, ist leider klar.
Je nach Situation hat man als Kunde dafür ja auch Verständnis. Wir alle wissen, dass es Fehler gibt, die man wirklich intensiv suchen muss und zwar auch als Fachmann. Dass man dann ein bisschen was "drumherum" bezahlt, ist für die meisten auch in Ordnung. Ich habe es erst einmal und zwar sehr kürzlich erlebt, dass eine Werkstatt (allerdings meine Stammwerkstatt) intensiv nach einem Fehler gesucht hat, ohne ihn zu finden. Auf Verdacht wurden viele Teile probeweise getauscht, dann aber wieder zurück gebaut, als sich herausstellte, dass es daran nicht lag. Berechnet wurde mir für die stundenlange Arbeit gar nichts. Das ist extrem fair und wird sich für die Werkstatt langfristig gesehen auch auszahlen. Streng rechtlich gesehen, durften sie dafür aber auch nichts berechnen, denn den Auftrag, den Fehler zu beseitigen, haben sie nicht erfüllt. Sie haben schlichtweg die Ursache nicht gefunden.
Gruß, Heinz
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