- Beiträge: 3223
- Dank erhalten: 2288
Trilog Verfahren
- merc450
- Autor
- Offline
- Platin
-
Weniger
Mehr
15 März 2026 19:54 #353643
von merc450
Trilog Verfahren wurde erstellt von merc450
Moin Moin
Verbesserung der Sicherheit ,Reduzierung von Betrug und Förderung des Recyclings .
Betroffen z.B. Gewerblicher Automarkt und online Plattformen
Ummelde und Exportverbot , ohne Nachweis
Kein Verkauf ohne gültigen TÜV oder Gutachten
Beim Verkauf muß nachgewiesen werden , das es sich nicht um ein Altfahrzeug handelt .
Die EU plant für 2026 eine neue Altfahrzeugverordnung , die den Verkauf von Altfahrzeugen erschwert .
mfg Günter Trunz
Verbesserung der Sicherheit ,Reduzierung von Betrug und Förderung des Recyclings .
Betroffen z.B. Gewerblicher Automarkt und online Plattformen
Ummelde und Exportverbot , ohne Nachweis
Kein Verkauf ohne gültigen TÜV oder Gutachten
Beim Verkauf muß nachgewiesen werden , das es sich nicht um ein Altfahrzeug handelt .
Die EU plant für 2026 eine neue Altfahrzeugverordnung , die den Verkauf von Altfahrzeugen erschwert .
mfg Günter Trunz
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- SCHORSCH13
-
- Offline
- Senior
-
- 560SL 1989, E320Cab 1996 , W111Coupe 1970
Weniger
Mehr
- Beiträge: 997
- Dank erhalten: 155
15 März 2026 21:13 #353644
von SCHORSCH13
Liebe Grüße
Schorsch
Echte Autos haben Durst, keine Ladezeiten
SCHORSCH13 antwortete auf Trilog Verfahren
Ich dachte, das wäre vom Tisch...
Liebe Grüße
Schorsch
Echte Autos haben Durst, keine Ladezeiten
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Neckartaler
-
- Offline
- Elite
-
Weniger
Mehr
- Beiträge: 1322
- Dank erhalten: 464
15 März 2026 21:26 - 15 März 2026 21:29 #353645
von Neckartaler
Viele Grüße
Uwe
Neckartaler antwortete auf Trilog Verfahren
.....historische Fahrzeuge sind auasgenommen:
data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-6759-2026-INIT/en/pdf
"Um das kulturelle Erbe Europas zu bewahren, sollten Fahrzeuge von historischem Interesse vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen werden und nicht den Verpflichtungen in Bezug auf Eigentumsübertragung, Ausfuhr oder Altfahrzeuganforderungen unterliegen. Ebenso sollten Fahrzeuge, die von einem Mitgliedstaat als von besonderem kulturellem Interesse anerkannt sind, vom Anwendungsbereich ausgenommen werden“
data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-6759-2026-INIT/en/pdf
"Um das kulturelle Erbe Europas zu bewahren, sollten Fahrzeuge von historischem Interesse vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen werden und nicht den Verpflichtungen in Bezug auf Eigentumsübertragung, Ausfuhr oder Altfahrzeuganforderungen unterliegen. Ebenso sollten Fahrzeuge, die von einem Mitgliedstaat als von besonderem kulturellem Interesse anerkannt sind, vom Anwendungsbereich ausgenommen werden“
Viele Grüße
Uwe
Letzte Änderung: 15 März 2026 21:29 von Neckartaler.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Moderatoren: Ragetti, Obelix116
Ladezeit der Seite: 0.100 Sekunden