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Wo gibt es schwerentflammbare (B1) Auto Cover ?
da ärgert man sich eh schon über die Saure Gurken Zeit ohne SL, wähnt sein Fahrzeug unter dem Auto Pyjama in der Tiefgarage gut aufgehoben und dann das: wir haben letzten Freitag rechtzeitig vor Weihnachten ein Schreiben der Haus Verwaltung unserer angemieteten Tiefgarage erhalten, in dem von wider rechtlicher Nutzung des Stellplatzes durch Lagerung brennbarer Stoffe die Rede ist. Gemeint ist unser Auto Pyjama Extra (Hersteller Fa. J.Stanley). Eine Abdeckplane müsse als schwer entflammbar (DIN Norm B1) gekennzeichnet sein. Ich habe beim Hersteller nachgefragt - die können zu diesem Punkt leider keine Aussage machen.
Eine Recherche im Internet brachte mich auch nicht weiter. Wo gibt es eine solche schwerentflammbare Abdeckplane? Laut Aussage der Feuerwehr kann dies durchaus Synthetik oder Baumwolle oder eine Mischung daraus sein, aber eben mit entsprechenden Eigenschaften und entsprechend gekennzeichnet. Auch das Ein sprühen des Stoffes sei möglich.
Wer kann mir da weiterhelfen ? Wir möchten Ärger vermeiden, da bei uns Garagen recht schwer zu erhalten sind und wir bei dieser Hausverwaltung gleich 3 (geplant: 4) Stellplätze angemietet haben.
Vielen Dank für Eure Hilfe !
Herzliche Grüße aus Bayern
Wiltrud
Lady One
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Eure Hausverwaltung hält es - so habe ich den Eindruck - mit Honoré de Balzac: „Man schiß sich eilfertig und halsbrecherisch ins Hosenfutter."
johannes/españa
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da ist Deine Hausverwaltung aber vorsichtig. Hatte ähnliche Diskussion zum Brandschutz in unserer Tiefgarage (35 Stellplätze) aber auch schon, hier hat sich allerdings niemand an Stoffabdeckungen gestört, sondern an eingelagerten Reifen und zB Mineralölen...Die zusätzliche Brandlast durch Auto-Pyjamas würde ich als eher gering einstufen.
Egal, aber zu Deiner Frage: die von Hartmut verlinkten Cover erfüllen nach der Norm DIN 75200 die Anforderungen an "Werkstoffe, die im Insassenraum von Kraftfahrzeugen verwendet werden". Wie sehr das auf ein Car Cover zutrifft, muss jeder Nutzer für sich selbst beantworten. Ich finde diese Klassifizierung ein wenig seltsam, ich benutze meine Car Cover nie im Innenraum.
Was die Hausverwaltung will, ist ein nach der Norm für Baustoffe DIN 4102 geprüfter Stoff mit der Eigenschaft B1 "schwer entflammbar". Diese Eigenschaft kann bei Textilien aller Art durch eine nachträgliche Sprüh- oder Tauchimprägnierung erreicht werden, dazu gibt es verschiedene Hersteller von Imprägniermitteln, z.B. Flammentin. Aber Achtung: aus den Hinweisen zum Anwenden: "führt bei unedlen Metallen zur Korrosion". Da wäre also bei nachträglicher Behandlung des Car Covers zumindest Vorsicht geboten. Aber so ist es möglich, diese Auflagen der Hausverwaltung zu erfüllen.
Stefan
--
mit freundlichem Gruß Stefan
500 SL EZ 84
E430T 4matic EZ 00
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vielen herzlichen Dank für Eure Infos, die mir super weiterhelfen. Ich werde mir über den genannten Link eine solche Autoschutzdecke besorgen. Und ja: ich verstehe die Haltung unserer Hausverwaltung auch nicht, vor allem war der Ton des Schreibens äußerst aggressiv (Androhung von Maßnahmen), als ob wir Massen von Papier am Stellplatz lagern würden.. Das Zitat von Honorė de Balzak trifft absolut zu. Aber jetzt haben wir eine Lösung - Weihnachten kann kommen...
Ich habe mich übrigens noch im Internet bzgl. Brandschutzklassen schlau gemacht und mir die Bestätigung zur Erfüllung der Brandschutzkkasse SE aus o.a. Link angesehen: SE bedeutet selbstverlöschend und genau so ist auch die Brandschutzkklasse B1 m.E. aufzufassen: "ein Brand muss sich selbst nach dem Entfernen der Brand Quelle löschen". Vorsichtshalber werde ich hier nochmals bei einer guten Freundin nachfragen, die ist im Automobilsektor für Gefahrgut zuständig und kennt sich mit der Materie sicher bestens aus. Sollten sich hieraus neue Erkenntnisse ergeben, werde ich es Euch schreiben.
Nochmals vielen Dank und Euch allen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2015 !
Viele Grüße
Wiltrud
Lady One
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On 2014-12-23 10:44, LadyOne wrote:
... Vorsichtshalber werde ich hier nochmals bei einer guten Freundin nachfragen, die ist im Automobilsektor für Gefahrgut zuständig und kennt sich mit der Materie sicher bestens aus...
Hallo Wiltrud,
hol Dir lieber vor der Anschaffung die (schriftliche) Zustimmung Deiner Hausverwaltung ein, ob die mit der Brandschutzklasse bzw. den zugesicherten Eigenschaften Deines neuen Covers einverstanden sind.
Nicht dass Du die jetzt ein zusätzliches Cover zulegst dass dann nicht akzeptiert wird!
Grüße,
Dirk
1981er 380 SLC, Zypressengrünmetallic; 1987er 420 SL, Blauschwarzmetallic; 2014er Range Rover Evoque SD4, Indussilber
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On 2014-12-23 10:44, LadyOne wrote:
Ich habe mich übrigens noch im Internet bzgl. Brandschutzklassen schlau gemacht und mir die Bestätigung zur Erfüllung der Brandschutzkkasse SE aus o.a. Link angesehen: SE bedeutet selbstverlöschend und genau so ist auch die Brandschutzkklasse B1 m.E. aufzufassen: "ein Brand muss sich selbst nach dem Entfernen der Brand Quelle löschen".
Hallo noch mal. Vorsicht: Diese Interpretation ist grundsätzlich falsch.
Die Tests zum Nachweis der Eigenschaft B1 "schwer entflammbar" nach DIN 4102 sind wesentlich anspruchsvoller als der Test für SE nach DIN 75200. Zum Beispiel wird bei B1 die Materialprobe 10 min. einer Flamme ausgesetzt, bei SE nur 15 sek ....usw. Also kann man diese Eigenschaften auf keinen Fall gleichsetzen!
Da der Ton eurer Verwaltung ja eh schon leicht unentspannt ist und es hier auch um baurechtliche Eigenschaften / Regelungen geht (such mal nach "Garagenverordnung" oder GaVO, da sind Car Cover nicht ausdrücklich erlaubt, also problematisch), würde ich auf jeden Fall der Empfehlung von Dirk folgen und vorab die Bestätigung der TG-Verwaltung einholen, dass mit dem Carcover von dem hier die Rede ist, deren Anforderungen an den Brandschutz ausreichend erfüllt werden. Falls dies verweigert wird, hilft nur das Imprägnieren eines textilen Covers zur Erlangung von B1.
Gute N8, auch aus Bayern
Stefan
--
mit freundlichem Gruß Stefan
500 SL EZ 84
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Euer Rat ist gut. Ich werde vorab die Zustimmung der TG-Verwaltung anfragen - wenn die denn wieder erreichbar sind. Die haben das Schreiben am Do verfasst, so dass wir es Freitag abends im Briefkasten fanden - Rücksprachen am Mo, Di liefen ins Leere, die Damen und Herren waren offenbar schon in Urlaub - keine Chance zum Rückfragen, nicht die feine Art. Nur der Termin bis zur Entfernung der brennbaren Gegenstände vom Stellplatz steht fest: 08.01.2015 - kaum Zeit zu reagieren.
Eine Nachfrage bei der Feuerwehr brachte mich auch nicht weiter: nur, dass die Hausverwaltung uns diesbezüglich Vorschriften machen kann und - dass es schwer entflammbar Stoffe mit B1 als Meterware im Internet gibt. Das stimmt auch, sie sind auch gar nicht teuer. Aber: keine Ahnung, ob diese Stoffe auch überhaupt für die Abdeckung von Fahrzeugen geeignet sind (Atmungsaktivität, Verhinderung von Kratzern und so) und: keine Ahnung, wer die passend schneidern könnte. Fertige Cover mt B1 habe ich bisher noch nicht gefunden und dem Imprägnieren stehe ich - siehe Antwort oben - eher misstrauisch gegenüber, wegen der möglichen Auswirkungen auf unseren SL.
Abgesehen davon, dass es unmöglich sein würde, der TG Verwaltung dies zu beweisen.
Im Moment bin ich etwas ratlos, unseren SL ohne Cover stehen lassen, geht m. E. gar nicht. Ich werde es im neuen Jahr mit der Anfrage zum SE Cover probieren und in der Zwischenzeit fleißig im Internet suchen. Sollte jemand von Euch fündig werden, wäre ich Euch dankbar.
Trotzdem Euch allen schöne Weihnachten !
Viele Grüße
Wiltrud
Lady One
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Dass das Benützen eines Autopyjamas an einem abgestellten Kfz. nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Abstellplatzes gehört sondern als Lagerung brennbarer Stoffe interpretiert wird, entbehrt ja schon nicht einer gewissen Komik. Ich denke, da strapaziert jemand seine Hausordnung oder irgendwelche anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ganz gehörig, wenn man plötzlich die Einhaltung von Brandklassen für Baustoffe nach DIN 4102 für Autozubehör fordert. Man muss sich schon wundern, dass sich Hersteller von Autozubehör nicht mit Brandschutz im Hochbau auskennen.
Und dass die Tiefgaragenverwaltung ihren Weihnachtsurlaub nicht verschoben oder überhaupt angetreten hat, ist schon allerhand. Solch wichtigen Fragen wie nach Brandklassen von Autopyjamas muss unbedingt unverzüglich nachgegangen werden. Dass ein SL mal ein paar Tage ohne Pyjama in der Garage steht geht nun wirklich nicht. Nicht auszudenken, wenn er sich erkältet oder ob seiner Nacktheit gar zum öffentlichen Ärgernis wird. Beruhigend, dass wenigstens die Feuerwehr immer einsatzbereit ist. Allerdings scheint auch sie mit dieser unter den Nägeln brennenden Frage überfordert zu sein. Obs an der Frage liegt? Immerhin scheint die Post noch auf Zack zu sein, das ist seit der Privatisierung ja auch nicht mehr selbstverständlich.
Wie kann man diese verfahrene Situation nun retten? Neben einer Petition mit dem Ziel der Einführung konkreter Regelungen hinsichtlich Beschaffenheitsanforderungen für Autopyjamas in den GaVOs* könnte man auch versuchen, seine Mieterrechte privatrechtlich einzufordern, indem man die Hausverwaltung zur Sicherstellung ihrer Verkehrssicherungspflicht auf die Nachrüstung einer Sprinkleranlage, hilfsweise einer vergleichbar wirkenden Löschanlage, verklagt. Auch wäre das doch ein schönes Thema für den Mieterbund und den Haus und Grundbesitzerverein, die könnte man beide mal anschreiben. Deren Büros sind aber sicher auch nicht besetzt über Weihnachten und Neujahr, dann wird das natürlich knapp mit dem 8.1.
Soll aber keiner sagen, ich hätte nichts konstruktives beizutragen. Wenn die Hausverwaltung an dieser Forderung festhält, bleibt wohl nichts anderes übrig, als zum Baustoffhändler zu fahren und einen schönen B1-Stoff zu kaufen. Da gibts bestimmt was passendes, es braucht eben etwas Fantasie. Eine Unterspannbahn vielleicht, oder eine dieser neuartigen intelligenten Dampfbremsfolien. Nadel und Faden und auf gehts, zwischen den Jahren hat man doch Zeit.
Tut mir leid, wenn das nicht so richtig weitergeholfen hat. Vielleicht hilft tatsächlich einfach miteinander zu reden, um die Luft aus diesem Elefanten zu lassen? In diesem Sinne wünsche ich allenthalben ein entspanntes und gelassenes Weihnachtsfest.
Gruß
Björn
*Hinweis, hier treffen Regelungskompetenzen der Länder und europäische Inverkehrbringungsregelungen aufeinander. Neue unlösbare Fragestellungen sind nicht ausgeschlossen.
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koestlich!!!!!!
Frohe Weihnachten und viele Gruesse,
Norbert
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Müsste der nicht, um den Brandschutzbestimmungen gerecht zu werden, vorher entfernt werden?
Also ich sags, die Leute haben Probleme. Tz tz tz.
Eine gesegnete Weihnacht allerseits.
In Erwartung des Christkinds.
johannes/españa
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Deine Ausführungen sind wirklich köstlich, aber leider handelt es sich um ein konkretes Problem, das einer Lösung bedarf. Klar, dass die Hausverwaltung den Weihnachtsuraub nicht verschiebt, aber ein derart aggressives Schreiben zu verfassen im Wissen der Unerreichbarbarkeit, das grenzt an Unverschämtheit. Die Hausverwaltung verklagen, geht leider gar nicht - wir sind auf sie angewiesen.
Und unser SL wird sich sicher nicht erkälten, aber nach den Standmonaten wird er die dicke Staubschicht aufweisen und - falls Schnee gefallen war - ggf. von des Salzdämpfen in der Garage geschädigt sein - nicht das, was wir uns als Pflege vorstellen...
Nichts für Ungut, aber vielleicht hat ja jemand wirklich eine gute Idee, die uns weiterhilft.
Trotzdem schöne Weihnachten !
Wiltrud
Lady One
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ein paar Wochen ohne Haeubchen wird Eurem SL, wenn er denn nicht jetzt schon total verrostet ist, sicher nichts ausmachen....also Kopf hoch und warten bis die s.g. Hausverwaltung wieder ansprechbar ist. Meiner ist sogar schon durch Schnee und Eis gefahren und sah nach einer Waesche danach wieder aus wie vorher.
Bleibt locker, es ist ein (wenn auch sehr schoenes) Auto. Diese Woche starb ein Freund von mir - mit 62J.....
Geruhsame Weihnachten fuer alle,
Norbert
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Das Abstellen ohne Haube macht dem 107er (und auch allen anderen Fahrzeugen) rein gar nichts aus. Ich habe seit Jahren Fahrzeuge mit und welche ohne Cover abgestellt. Der einzige Unterschied: Nach ein paar Monaten ist eine Staubschicht auf denen ohne Haube. Das ist lästig, wenn man das Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen will. Aber sonst nix. Für den Anschaffunngspreis eines hochwertigen Covers kann man übrigens viele Fahrzeugwäschen durchführen...
Also weihnachtlich cool bleiben und die Sache auf sich beruhen lassen.
Andernfalls: Rechtsanwalt beauftragen, Widerspruch einlegen, Klage vor dem Amtsgericht erheben, gerichtliches Sachverständigengutachten erstellen lassen und nach viel Geld und Zeit einen Vergleich schließen. Nach meiner Erfahrung gibt es Hausverwaltungen, die solche Verfahren gezielt herbei führen, da sie daran mehr verdienen, als mit der eigentlichen Verwaltung.
Viele Grüße
Oliver
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wegen solcher Menschen, bei uns war die Mülltonne im Hof durch mich staubig geworden, haben wir damals ein Haus gekauft.
Willy
500SL
Grand Cherokee WJ
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schön, dass du mir nicht böse bist, aber das musste am Heiligabendmittag einfach raus.
Nun, die Sache mit den Autopyjamas ist tatsächlich zweischneidig, ich denke sie schaden in den meisten Fällen mehr als sie nützen, weil sie immer etwas Schmutz auf dem Lack verreiben -bei jedem Luftzug- und außerdem dürften sie bei Temperaturwechsel jedesmal klamm werden und sind dann schöne feuchte Wickel. Mir hat es mal auf so ein Ding draufgetropft (Dach über den Winter undicht geworden), da stand das Auto dann etliche Wochen schön feucht eingepackt. War ein Fiat und der hat dann natürlich auch schön gerostet. Ohne den feuchten Wickel wär das Wasser vermutlich schadlos abgelaufen. Seither stehen meine Autos ohne. Einen Salznebel gibt es sicher nicht, den gibt es vielleicht am Meer oder an der gestreuten Autobahn. Und wenn es ihn gäbe, dann würde der Pyjama auch nicht helfen. Die einzige Sache, die ich gelten lasse ist der Staub. Und sie sehen natürlich auch schön aus und beruhigen irgendwie.
Aber das ist ja nicht dein Thema. Ich glaube ja immer noch, dass man da was falsch verstanden hat und es bei dieser Regelung um die Lagerung von brennbarem Gerümpel und nicht um Autozubehör geht. Vielleicht klärt sind das im Gespräch ganz einfach auf.
Falls nicht, du willst einen weiteren Stellplatz und keinen Streit, insofern war der Tip mit der Prozessierei nicht konstruktiv. Bleibt also nur nachgeben. Allerdings könnte ich es mir wohl nicht verkneifen, den Spieß umzudrehen und den Damen und Herren etwas Arbeit zu machen, indem ich ganz genau nachfragte was genau gefordert wird und wo das herkommt und konkret geregelt ist. Nicht, weil man sich widerspenstig geben will, nein, man will ja alles richtig machen und das kann man doch nur, wenn man es auch versteht. Und wenn es dann verstanden ist, dann suchst du dir so ein Teil und lässt es von der Hausverwaltung offiziell freigeben.
Ansonsten, wie wäre es denn mit Decken aus Schafwolle (eine vorne eine hinten), die ist doch eigentlich schwer entflammbar? Das ganze imprägnierte Zeug ist doch sicher nicht sehr gesund?
Viele Grüße
Björn
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : bstaiger am 28-12-2014 17:30 ]
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kein Problem, manche Dinge müssen einfach sein, geht mir genauso.
Zum Thema: mittlerweile hat unsere TG Verwaltung zurückgemailed: das Problem ist in ihren Augen tatsächlich unser Autopyjama , auch wenns keiner versteht...
Die Garagen und Stellplatzverordnung habe ich im Internet gefunden (offizielle Veröffentlichung des bayrischen Innenministeriums) der angemahnte Passus "bei einer Abdeckplane muss erkennbar sein, dass sie schwer entflammbar B1 entspricht" findet sich dort nicht, nur ein Hinweis, dass außerhalb von Fahrzeugen Autozubehör nur in "unerheblichen Umfang" gelagert werden kann. Woraus zu schließen ist, dass ein Auto Cover einen erheblichen Umfang darstellt.... Sorry, jetzt werde ich sarkastisch, musste aber auch sein...
Ich gehe davon aus, dass die TG Verwaltung da etwas gründlich missverstanden hat ...
Deshalb - es geht mir mittlerweile ums Prinzip und vielleicht kann dabei ja auch was Gutes für die anderen Youngtimer Besitzer mit Cover, die sich ebenfalls in der TG eingemietet haben (es sind bei 45 Stellplätzen immerhin ca. herauskommen - habe ich bei dem zuständigen ingolstädter Sachgebietsleiter für vorbeugenden Brandschutz eine Anfrage bzgl. Zulässigkeit von / Anforderung an Auto-Schutzplanen in TG der genannten Größe gestellt, dann weiß ich aus erster Hand, was Sache ist und kann ggf. auch gegenüber der TG Verwaltung argumentieren. Und: ich werde - das kann ich mir auch nicht verkneifen - die TG Verwaltung ganz wie Du beschrieben hast nochmals anmailen und um Übersendung des fraglichen Passus der Garagen- und Stellplatzverordnung bitten - man will ja alles richtig machen...
Und das Ganze, obwohl ich dank Deiner Hinweise mittlerweile ernsthaft überlege, ob die Abdeckung so sinnvoll ist.
Aber wie Du so schön sagst: manche Dinge müssen manchmal unbedingt sein ...
In diesem Sinne Dir, Deiner Familie und auch allen anderen SL Freunden, die diesen Beitrag diesen, einen
guten Rutsch und
alles Gute, viel Spaß mit Eurem SL und stets eine stau- und vor allem unfallfreie Zeit
im neuen Jahr 2015 !!!
Viele Grüße
Wiltrud
Lady One
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jetzt habe ich gerade gesehen, dass die Anzahl der anderen Youngtimer Besitzer mit Cover sich in einen Smiley aufgelöst hat. Falls es Dich oder auch due Anderen interessiert: es sind - soweit ich es im Kopf habe - ca. 8, dazu kommen noch 2 abgedeckte Motorräder auf 1 Stellplatz + 1 abgedeckter Roller. Vielleicht wurde es der TG Verwaltung auch ganz einfach zu viel....
In diesem Sinne: noch ein schönes Silvester !
Ich werde mal berichten, was bei der Anfrage heraus kam. Ist vielleicht auch für andere interessant ...
Viele Grüße
Wiltrud
Lady One
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