Verbot von Gruppenausfahrten in Südtirol
bei den Gruppenveranstaltungen herrscht noch Verwirrung:
ADAC schrieb: Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,
sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs,
liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,
in Ergänzung zu unserer Information vom Juli möchten wir Sie über den aktuellen Stand zu organisierten Oldtimer-, Youngtimer- und Motorradausfahrten in Südtirol informieren. Nachdem uns Hinweise erreicht hatten, dass einzelne Veranstaltungen und organisierte Reisen offenbar dennoch durchgeführt beziehungsweise genehmigt werden konnten, haben wir beim zuständigen Amt des Landes Südtirol nochmals um eine Klarstellung gebeten. Die offiziellen FAQ wurden zwischenzeitlich überarbeitet und zuletzt am 27. August 2026 aktualisiert. Daraus ergibt sich ein etwas differenzierteres Bild:
Organisierte wettbewerbsorientierte und nicht wettbewerbsorientierte Motorsportveranstaltungen bleiben auf den ausgewiesenen sensiblen Straßenabschnitten grundsätzlich eingeschränkt.
Die FAQ nennen inzwischen jedoch auch Fälle, in denen das Verbot nicht gilt. Dazu gehören unter anderem kleinere Gruppen ohne Veranstaltungscharakter sowie Touren, die von Reiseveranstaltern organisiert werden oder im Rahmen einer organisierten Reise stattfinden, sofern hierfür keine Genehmigungs- oder Mitteilungspflicht besteht.
Das zuständige Amt hat uns zudem mitgeteilt, dass geplante Veranstaltungen mit den vollständigen Unterlagen und dem vorgesehenen Streckenverlauf zur Prüfung eingereicht werden können. Anschließend wird im Einzelfall entschieden, ob die beantragte Genehmigung erteilt werden kann.Unsere Empfehlung lautet daher: Setzen Sie sich bei geplanten Clubausfahrten oder organisierten Reisen durch Südtirol möglichst frühzeitig direkt mit dem zuständigen Amt in Verbindung. Beschreiben Sie dabei insbesondere:Eine pauschale Beurteilung ist anhand der FAQ weiterhin nur eingeschränkt möglich. Auch die Genehmigung oder Zulässigkeit einer anderen Veranstaltung lässt sich nicht ohne Weiteres auf die eigene Ausfahrt übertragen. Die aktuellen FAQ, die Übersicht der betroffenen Straßenabschnitte, die Karte und das Antragsformular finden Sie hier:
- die Art und den Ablauf der Veranstaltung,
- die Anzahl der teilnehmenden Fahrzeuge,
- einen möglichen Wettbewerbscharakter,
- den genauen Streckenverlauf sowie
- die vorgesehenen Start-, Ziel- und Durchfahrtszeiten.
Aktuelle Informationen und FAQ des Landes Südtirol Weitere Informationen zum Antrags- und Mitteilungsverfahren: Bewilligung oder Mitteilung für öffentliche Veranstaltungen in mehreren Gemeinden Zuständige Stelle ist das:Amt für Aufsicht und Beratung
E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +39 0471 41 11 57
Soweit eine Fahrt als übergemeindliche Sportveranstaltung eingestuft wird, müssen Mitteilungen für nicht wettbewerbsorientierte Veranstaltungen grundsätzlich mindestens 60 Tage vorher eingereicht werden. Für wettbewerbsorientierte Veranstaltungen sollte der Antrag mindestens 90 Tage vor dem Veranstaltungstermin gestellt werden. Bitte berücksichtigen Sie diese Hinweise frühzeitig bei der Planung Ihrer Reisen und Ausfahrten.
Gerne dürfen Sie diese Informationen an alle Ihre Clubfreunde weiterleiten oder uns zusätzliche Emailadressen für den Verteiler anDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. nennen. Über redaktionelle Veröffentlichungen in Ihren Clubzeitschriften unter Angabe der Quelle 'ADAC e.V. - Klassik' würden wir uns sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Johann König
Referent Klassik Interessenvertretung
ADAC Korporativclubbetreuung ADAC Klassik
Viele Schraubergrüße - best regards, Volker, Admin und Betreiber
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