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Neues Urheberrecht = Bilder nur bis 125 kBytes?

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03 Feb. 2021 20:20 #268041 von Dr-DJet
Hallo / Hi,

der Bundestag hat zum Schutz der Musik- und Filmindustrie sowie allen Verlegern und Künstlern den Entwurf eines neuen Urheberrechts verabschiedet. Darin ist für nicht-kommerzielle Nutzung nur noch die Nutzung von Inhalten bis
  • Musik/Videos bis 15 Sekunden
  • Text bis 160 Zeichen
  • Bilder bis 125 kBytes
Diese Inhalte dürfen bis zu dieser Größe / Länge hochgeladen werden. Wenn sich ein Rechteinhaber hinterher beschwert, muss der Betreiber - also die Sternzeit - das löschen.

Bei allen Uploads, die größer sind, haftet automatisch der Betreiber, also die Sternzeit, sprich ich.

Das kann ich mir natürlich nicht leisten. Denn ich kann nicht wissen, ob ein Dritter Rechte an einem Bild hat, das z.B. einen 107 aus einem Film als Bild zeigt. Kommt eine solche gesetzliche Lösung, muss ich die Bildergröße auf die erlaubten 125 kBytes begrenzen. Nicht weil ich will, sondern weil ich sonst schon beim Upload hafte.

Viele Schraubergrüße - best regards, Volker, Admin und Betreiber dieser Webseite
Fast alles zu Zündung und Jetronic auf jetronic.org

Workshop Hzg/Klima 13.4 (ER), D-Jetronic 8.6. (F) & 20.7. (ER), K-Jetronic 29.6. (ER) & 31.8. (F)

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04 Feb. 2021 12:22 #268109 von wusel-53
Hallo Volker,
da macht die ehrenamtliche Arbeit richtig spaß. Die Hürden werden immer höher. Das kann man als Ehrenamtlicher heut zu Tage kaum noch leisten. Aber einen bezahlten Geschäftsführer kann ich mir als Vorsitzender eines Sportvereins auch nicht leisten. Mal sehen, wo das noch hingeht - wahrscheinlich auf Bewährung in den Knast :-(

Viele Grüße

Thorsten

Man lernt nie aus
380SL (US-Version, Bj.84), Eura-Wohnmobil und ein ebike :-)
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04 Feb. 2021 12:32 #268111 von Hajoko031
Volker bitte durchhalten -   - 

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   Knast -->die Vorstufe für betreutes Wohnen 

mit den besten Grüßen Jochen

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04 Feb. 2021 13:50 #268118 von jhwconsult
Wie wird das gewertet, wenn ich einen link zu Bild auf einem anderen oder meinem Server hier einstelle? Ist doch dann kein gepostetes Bild, oder?

. Hartmut aus Hessen .

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04 Feb. 2021 16:27 #268129 von Ragetti
Verlinkte Bilder sind zulässig, da es ja nicht kopiert ist, sondern nur ein Hinweis
 

Viele Grüße aus dem Nordschwarzwald

Rolf

Nur das Beste aus Schwaben , oder lieber nix

www.keicher.biz
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05 Feb. 2021 11:54 #268166 von Dr-DJet
Hallo Hartmut,

das Gesetz ist bisher nur im Bundestag verabschiedet, noch muss der Bundesrat zustimmen. Ursprünglich hieß es mal, dass so kleine Foren wie wir ausgenommen würden aus der Betreiberhaftung. Davon höre ich nichts mehr, kann aber auch den Gesetzestext nirgendwo finden.

Generell verstehe ich das so, dass der Betreiber des Upload-Diensts dann haftet. Das wäre bei externem Uploader dann der und nicht die Sternzeit, denn der müsste den Upload verhindern. Wie die alle einen Uploadfilter bauen wollen, der erkennt, ob ein 107 / 116 Bild ein privates oder eines von jemand anderem ist, weiß ich nicht. So wie ich das verstehe, hätte dann der Uploader den schwarzen Peter. Ob die dann noch existieren können, ist die andere Frage.

Jedenfalls hat sich die deutsche Politik hier gehörig ins Abseits gefahren. Erst boxen sie mit Frankreich in 2019 diese EU Richtlinie gegen den Widerstand vieler EU Länder durch, jetzt setzen sie sie so um, dass ich fürchte, am Ende als Betreiber nur noch 125 kB kleine Bilder zulassen zu können. Wahrscheinlich haben genau diese deutschen Politiker dann auch noch die Dreistigkeit, am Ende für alles die EU zu beschuldigen, was sie selbst durchgesetzt haben. Da steht im Koalitionsvertrag, dass man keine Uploadfilter möchte. Und dann macht man diese Beschränkung auf 125 kB für Bilder für straffreies Einstellen in nicht-kommerzieller Nutzung. Nur damit man im Wahlkampfjahr sagen kann, dass man keine Uploadfilter erzwungen hat. Tut man natürlich so eigentlich doch und ich kann nur hoffen, dass der Druck auf die Politik mindestens so groß wird wie die Proteste in 2019.

Durch die Beschränkung der Texte auf 160 Zeichen müsste ich dann auch das Hochladen von PDF, Word, Excel etc. sperren. Es wäre eine unglaubliche Beschränkung aller Foren.

Ich betone nochmals, dass ich bei allen Beschwerden gegen diese geplanten Regelungen des Urheberechts immer für die Einhaltung dieses Rechts eintrete. Ihr wisst, wie oft ich immer wieder hier ermahne, keine offensichtlich fremden Bilder / Dokumente einzustellen. Heute aber zu Eurem eigenen Schutz vor Abmahnanwälten. In Zukunft bin ich als Betreiber direkt haftbar und das schon bei Zulassung des Uploads - nicht erst dann, wenn einer von den Moderatoren es sieht und löscht oder wenn sich ein Rechteinhaber beschwert. Nicht dass wir regelmäßig solche Fälle hätten, aber ein einziger wäre mit den ausufernden Kosten und Ärger schon zu viel.

Mit der Lösung eines Bildhosters außerhalb der EU und Verlinken der Bilder, hätten wir keine Kontrolle, wann welches wichtige Bild vom Netz verschwindet.

Nur einen Vorteil hätte es: Der Backup würde nicht mehr so rasant anschwellen wie in den vergangenen 4 Jahren, als ich die Bildergröße von 100 kB in der alten Sternzeit auf 500 kB in der neuen angehoben hatte.

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05 Feb. 2021 12:44 #268170 von jhwconsult
Ja, Volker, meine Kids haben mir auch schon dieses Lied vorgesungen und auf die Politik gezeigt. Leider ist die Poitik vom Volke so gewählt und muss nun ertragen werden, auch von denen, die die jetzigen Amtsinhaber nicht gewählt haben.
Ich kann nur ermutigen, solche Auswüchse der Entscheidungsträger durch Petitionen immer wieder anzugehen, so wie die hier kürzlich angestoßene bezüglich Euro7.
Und ich möchte Dich ermutigen, strikte Änderungen am Portal vorzunehmen, um nicht einem findigen Abzockeranwalt in die Hände zu fallen, auch wenn das uns hier im Forum möglicherweise etwas einschränken wird. Vielleicht gibt es ja einen anderen Weg des Austauschs von Bildinformationen? Wie ist das mit einem blog? Oder einem Chat? Jeweils nur für angemeldetee Forenmitglieder?
 

. Hartmut aus Hessen .

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05 Feb. 2021 14:50 #268176 von Dr-DJet
Hallo Hartmut,

ich war ja Teil der Intitiative Foren gegen Upload Filter. Mit dem Chef der Initiative habe ich jetzt kommuniziert. Er glaubt, dass im neuen Gesetz der Passus, dass Webseiten von Firmen mit Umsatz unter 1 Mio € (was wir so gerade schaffen würden

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) ausgenommen wurden. Sprich es würde wie bisher gelten: Urheberechtsverletzungen werden dem Hochladenden angelastet, nicht dem Betreiber. Der muss sie kurzfristig entfernen, wenn er sie bemerkt oder darauf hingewiesen wird. Die Abmahnanwälte müssen sich mit dem Hochladenden auseinander setzen.

Leider berichten die Medien davon nichts. Deshalb meine Sorge.

Ich suche noch immer den Gesetzestext, um mich zu überzeugen. Wenn jemand einen Link auf den akutellen Text hat, dann bitte hier posten.

Dass die Youtubes, Facebooks, Pinterests etc. dieser Welt nicht mehr einfach eine Plattform zum Hochladen anbieten und mit der Werbung drum herum Geld verdienen können, finde ich richtig. Ich würde auch nicht wollen, dass sie sich an meinen Webseiten bedienen.

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05 Feb. 2021 15:18 #268178 von jhwconsult

. Hartmut aus Hessen .

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05 Feb. 2021 15:25 #268179 von Dr-DJet
Hallo Hartmut,

nein ich brauche die aktuelle vom Bundestag beschlossene Variante. Denn die Lobbyisten aller Seiten haben da noch sehr viel beeinflusst. Die eine Seite sagt "Mach Dir keine Sorgen, Webseiten unter 1 Mio sind ausgenommen" und dann wird von der in letzter Minute auf 125 kByte Grlße beschränkten Bilder für nicht-kommerzielle Nutzung berichtet. Deshalb suche ich den akutellen Gesetzestext.

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05 Feb. 2021 16:44 #268181 von jhwconsult
Hier ist ein download des Gesetzesentwurfs vom 3.2.21

www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverf...arkt.html?nn=6704238

 

. Hartmut aus Hessen .
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05 Feb. 2021 19:01 - 05 Feb. 2021 19:12 #268197 von Dr-DJet
Hallo Hartmut,

herzlichen Dank für den Link, den habe ich gesucht. Nachdem ich den als Nicht-Jurist studiert habe, gehe ich momentan davon aus, dass wir
  1. ein kleiner Dienstleister im Sinne des §2 Abs 3 sind. Da muss ich aber aufpassen, dass ich jetzt die Mitgliedsbeiträge nicht weiter erhöhe, damit wir ein kleines Dienstleister bleiben.

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  2. und wegen §7 Abs. 5 deswegen nicht zu qualifizierter Blockade von hochzuladenden Dokumenten verpflichtet sind, sofern wir auf den Urheberechtsschutz im Allgemeinen wie bisher schon hier im Forum achten.
 

$2 Abs. 4.3 schrieb: (3) Kleine Diensteanbieter sind Diensteanbieter mit einem jährlichen Umsatz innerhalb der Europäischen Union von bis zu 1 Million Euro.



 

 

§7 schrieb: Qualifizierte Blockierung
(1) Der Diensteanbieter ist nach Maßgabe von § 1 Absatz 2 verpflichtet, durch Sperrung oder Entfernung (Blockierung) bestmöglich sicherzustellen, dass ein Werk nicht öffentlich wiedergegeben wird und hierfür auch künftig nicht verfügbar ist, sobald der Rechtsinhaber dies verlangt und die hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt.
...
(5) Es wird widerleglich vermutet, dass kleine Diensteanbieter (§ 2 Absatz 3) im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nach Absatz 1 verpflichtet sind.



 


Ich als Laie lese das so, dass wir weiterhin gegen jegliche Urheberrechtsverletzungen hier vorgehen müssen, um den Status der widerleglichen Vermutung der "Rechtschaffenheit" nicht zu verlieren. Dann brauchen wir keine Upload Filter und können das über die User und Moderatoren wie bewährt weiter selbst erledigen, indem wir verdächtige Inhalte hinterfragen und ggf. löschen.
In dem Fall hätte unsere Initiative Foren gegen Upload Filter etwas gebracht.

Es gibt hier bestimmt Juristen, die sich auch Urheberrecht spezialisiert haben. Kann bitte jemand von Euch hier oder per Mail seine Bewertung dazu abgeben? Es wäre eine große Unterstützung für das Forum.

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Letzte Änderung: 05 Feb. 2021 19:12 von Dr-DJet.

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05 Feb. 2021 19:19 #268199 von Moerten
Hallo Volker,
erstmal vielen Dank für Deinen Einsatz hierzu, da es ja nicht nur Dich, sondern auch den User betrifft, der hier Bilder hochlädt.

Ich bin auch Admin in einem Motorradforum (nebenbei, wir arbeiten zu viert, damit die Arbeit überschaubar bleibt) und wir haben uns geeinigt, dass der Upload nur von eigenen Bildern erlaubt ist. Damit begrenzt nur der Server und das Backup die Dateigröße. Jedes weitere Bild oder Foto, wo auch nur annähernd fremde Urheberrechte vorliegen könnten, wird strikt abgelehnt und nur als Link zur Seite oder zum Bild erlaubt. Dies setzen wir auch konsequent durch. Die Disziplin der Forumsteilnehmer natürlich vorausgesetzt.
Bisher gab es zum Glück damit keine Probleme...

Gruß
Martin
_____________________________________
Lass mich, ich kann das... Oh, kaputt.

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05 Feb. 2021 23:56 #268219 von Chromix
Hallo Volker,

ich frage mich, ob Du überhaupt ein "Diensteanbieter" im Sinne des Gesetzes bist.
Grund: auf Seite 68 wird bei der Einschätzung des Erfüllungsaufwandes für die Wirtschaft davon ausgegangen ".....  dass mittelfristig dreizehn Diensteanbieter ..... in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen."
Und weiter: "Es wird davon ausgegangen, dass es mittelfristig von den insgesamt dreizehn Diensteanbietern vier kleine Diensteanbieter im Sinne dieser Vorschrift gibt, die durch das UrhDaG-E geregelt werden."
Wieviele Foren gibt es in Deutschland? Vielleicht ein paar Tausend? Eine Top500-Liste habe ich mal gesehen, also auf jeden Fall mehr als 500.

Hälsningar,
Lutz

Alle Lebewesen außer den Menschen wissen, daß der Hauptzweck des Lebens darin besteht, es zu genießen.
Samuel Butler

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06 Feb. 2021 12:41 #268245 von Nichtschwimmer
Nichtschwimmer antwortete auf Neues Urheberrecht = Bilder nur bis 125 kBytes?
Moin Volker,

ich habe den Gesetzentwurf noch komplett gelesen. Aber es spricht viel dafür, dass du kein Diensteanbieter bist. Die Sternzeit hat auch Merkmale einer Online-Enzyklopädie. Grds. stellen eigene Bilder der Forumsnutzer kein Problem dar sondern nur urheberrechtlich geschützte Bilder Dritter. Der weitaus größte Teile der Bilder wird von den Forumsteilnehmern selbst erstellt so dass sich die Frage stellt ob man auf den Rest verzichten kann.

Grüße Udo

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06 Feb. 2021 12:54 #268249 von Dr-DJet
Hallo,

laut Einschätzung der Initative Foren gegen Upload Filter sind wir mit dem Absatz kleine Dienstleister gemeint. Der Umsatz ist halt Null und deshalb würden wir unter den Passus widerleglich vermutet fallen. Das interpretiere ich so, dass wir bei einer weiter konsequenten Linie gegen das Einstellen von urheberrechtlichem Material keine Beschränkungen beim Upload machen müssten. Bei Auftreten einer Urheberrechtsverletzung müssen wir natürlich dagegen agieren. Wikipedia selbst sind wir nicht und eine Hochschule auch nicht.

Ich würde es aber gerne von einem Fachanwalt aus dem Forum bestätigt wissen. Von gut gemeinten Meinungen von Laien alleine kann ich mir im Ernstfall keine Verteidigung kaufen.

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06 Feb. 2021 13:29 #268257 von Dr-DJet
Hallo,

wen es interessiert hier noch der Link zur Initiative Foren gegen Upload Filter , die wir in 2019 gegründet hatten, während der Deutsche Axel Voss die Richtlinie im EU Parlament durchgekämpft hat.

Immerhin scheint es so, als ob unsere Initiative Gehör fand und wir kleinen Diensteanbieter von der Haftung beim Upload bei guter Führung ausgenommen wurden. Ich war in 2019 zum ersten Mal in meinem Leben demonstrieren. Aber sowieso habe ich in meinen 4 Jahren als Betreiber noch keine eine Urheberrechtsbeschwerde bekommen. Ich weiß aber, dass es das bei meinem Vorgänger schon mal gab. Deshalb müssen wir weiterhin den Urheberrechtsschutz bei Anhängen aller Art zu beachten.

So wie ich das dann verstehe, dürfen Ausschnite aus Schaltplänen, Dokumenten und fremde Bilder bei nicht-kommerzieller Nutzung nur unter folgenden Bedingungen eingestellt werden:
  1. Fremde Bilder nur bis 125 kB
  2. Text nur bis 160 Zeichen. Das ist selbst bei einer Seite aus einem Werkstatthandbuch schnell überschritten!
  3. Tonträger nur bis 15 Sekunden. Das war bisher kein Thema für uns

In der Liste der Unterstützer der Initiative könnt Ihr auch sehen, dass die Sternzeit nur ein mittelgroßes Forum ist. Ein Spiele Forum erreicht über 250'000 User.

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06 Feb. 2021 14:00 #268261 von 560-OC
Moin.

Als gelernter Jurist kann ich über das neue Urheberrecht nur schmunzeln. Das ist völlig gaga geworden. 125 kB große Bilder? Was ist das für eine Qualität? 320 x 160 Pixel 

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 ? 

Mal schauen, was da noch so „kommt“. 

Viele Grüße von Carmine 

Elon Musk verkauft doch auch keine Autos ohne Ahnung von Autos zu haben? Also genau genommen, ist das das Kernproblem von Tesla.
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06 Feb. 2021 14:12 #268264 von Dr-DJet
Moin,

als gelernter Jurist wäre es aber toll, wenn Du nicht bloß schmunzeln würdest sondern eine fundierte Aussage dazu treffen könntest, was dieses Gesetz genau für die Sternzeit bedeutet.

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06 Feb. 2021 15:03 #268265 von 560-OC
Hallo Volker,

das würde bedeuten, eine komplette Risikoanalyse in Bezug auf dieses Forum zu erstellen. Dazu bräuchte ich alle relevanten Verträge und die vertragliche Peripherie. Das bedeutet weiterhin, da noch keine obergerichtliche Rechtsprechung existiert, eine Abwägung, in welche Richtung sich diese möglicherweise entwickeln wird. Am Ende steht dann ein Rechtsgutachten. Bei dem zu erwartenden Aufwand sprechen wir hier, konservativ geschätzt, von einem niedrigen fünfstelligen Betrag in Euro. Nur so zur Orientierung.

Viele Grüße von Carmine

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06 Feb. 2021 15:23 #268267 von Dr-DJet
Hallo Carmine,

die vertraglichen Bedingungen hast Du: Die Nutzungsbedingungen .

Es wäre schön, wenn die Anwälte unter den Nutzern im Forum sich an mir ein Beispiel nehmen würden: Ich stelle alles kostenlos zur Verfügung und winke nicht mit Aufwandsentschädigung im niedrigen fünfstelligen Bereich in Euro. Nur so als Orientierung.

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06 Feb. 2021 15:52 #268275 von 560-OC
Hallo Volker,

da Rechtsanwälte für ihre Beratung haften, wird dir das niemand pro bono anbieten. Außerdem sind die Unwägbarkeiten nicht im Mindesten abzuschätzen. Dazu ist das spezielle Rechtsgebiet noch zu neu. Es tut mir leid, dir keine positivere Antwort geben zu können.

Viele Grüße von Carmine

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06 Feb. 2021 16:01 #268278 von Dr-DJet
Hallo Carmine,

da ich als Forenbetreiber für meine Arbeit und das Forum hafte, kann ich kein Forum pro bono anbieten. Außerdem sind die Unwägbarkeiten einer Webseite nicht im Mindesten abzuschätzen. Dazu ist die Anzahl der Benutzer und deren Verhalten zu vielfältig. Es tut mir leid, keine positivere Antwort geben zu können.

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06 Feb. 2021 16:03 #268280 von 560-OC
Hallo Volker,

dann biete das Forum doch nicht pro bono an. Der vdh nimmt auch Geld von mir. Im Übrigen: Derailing.

Carmine

Elon Musk verkauft doch auch keine Autos ohne Ahnung von Autos zu haben? Also genau genommen, ist das das Kernproblem von Tesla.

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  • micha77
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06 Feb. 2021 16:06 #268281 von micha77
Carmine,

da scheinst Du etwas mißverstanden zu haben, das Forum vom VDH ist kostenfrei 

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06 Feb. 2021 18:04 #268302 von yourprinter
Hallo zusammen,
nur damit wir mal wissen, was mit 125 KB so möglich ist, habe ich ein Bild mit 112 KB angehängt (1470x1100 Pixel). Es ist natürlich mit Photoshop auf minimale Dateigröße gepimpt, aber das wäre ja über entsprechende Uploadfilter auch automatisch möglich.
Der limitierende Faktor sind eher die 160 Zeichen und natürlich die Videogröße.
 
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Grüße aus dem Sauerland
Bernhard

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06 Feb. 2021 18:15 #268307 von Quickbiker2012
Quickbiker2012 antwortete auf Neues Urheberrecht = Bilder nur bis 125 kBytes?
Hallo Volker,

ich bin zwar kein Jurist, habe aber außerhalb meines 107'er Hobbies  doch einiges um Umfeld Urheberrecht für Standardsoftware und der Auslegung / Interpretation von Lizenzvereinbarungen zu tun, die ja auch unter das Urheberrecht fallen.

Meiner Meinung nach ist die Schlüsselfrage: Ist die Sternzeit denn überhaupt als Diensteanbieter gem. des Gesetzenwurfes zu sehen?

Die Antwort steht in § 2(1) und meiner Meinung nach fällt die Sternzeit nicht unter die Definition eines Diensteanbieters, denn es ist weder der Hauptzweck, noch verfolgt die Sternzeit den Zweck urheberrechtlich geschützte Inhalte zugänglich zu machen (§ 2 (1) Punkt 1), noch werden urheberrechtlich geschützte Inhalte organisiert (§ 2 (1) Punkt 2) noch gibt es den Zweck der Gewinnerzielung (§ 2 (1) Punkt 3). Die Sternzeit konkurriert zwar möglicherweise mit anderen Foren um dieselbe Zielgruppe (§ 2 (1) Punkt 4), aber eben nicht um urheberrechtlich geschützte Inhalte.

 Die weiteren Absätze des § 2 wie z.B. die Definition kleiner Diensteanbieter schränken ja lediglich den Absatz (1) ein und sind daher auch nicht mehr relevant wenn man gar nicht der Definition des Absatz (1) entspricht.

Und da die Sternzeit aus meiner Sicht kein Diensteanbieter im Sinne des Gesetzentwurfes ist sind auch alle weiteren Bestimmungen nicht relevant.

Ich versuche die Woche mal mit einem befreundeten Juristen zu besprechen ob er sich meiner Auslegung anschließen kann und sage dann nochmal bescheid.

Gruß,
Ralf
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07 Feb. 2021 08:49 - 07 Feb. 2021 10:17 #268345 von 80erFan

Dr-DJet schrieb: Hallo Carmine,

da ich als Forenbetreiber für meine Arbeit und das Forum hafte, kann ich kein Forum pro bono anbieten. Außerdem sind die Unwägbarkeiten einer Webseite nicht im Mindesten abzuschätzen. Dazu ist die Anzahl der Benutzer und deren Verhalten zu vielfältig. Es tut mir leid, keine positivere Antwort geben zu können.

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Volker,

hämisch zu werden hilft ja auch nicht weiter.

Wir reden hier über eine Neuregelung in einem hochspezialisierten Rechtsgebiet ohne weitere Auslegungshilfen durch Rechtsprechung oder Verwaltungsanweisungen. Da wird und kann sich niemand aufgrund der Haftungsrisiken, der bestehenden Rechtsunsicherheiten und schon gar nicht öffentlich in einem Forum aus dem Fenster lehnen und selbst wenn er es tut, hast Du nichts davon, da Du ihn nicht wirklich ohne Weiteres in Regress nehmen kannst.

Ich weiß nicht, wie viele Aktive hier wirklich tätig sind, aber vielleicht kommen ja bei Nachfrage soviel Mittel zusammen, dass Du ein Dir wirklich weiterhelfendes Rechtsgutachten beauftragen kannst.

Im Übrigen bin ich zwar nur erstexaminierter Jurist, aber trotzdem ebenfalls der Auffassung, das zumindest nach den mir bekannten Texten Dein Forum kein Dienstanbieter im Sinne der Neuregelung ist.

Mach doch mal einen Beitrag auf, in dem sich jeder mit dem Betrag, den er zu geben bereit ist, eintragen kann. Ansonsten ist es inzwischen ja mehr oder weniger Usus, bestimmte Bereiche in einem Forum nur noch gegen Beiträge oder Ähnliches freizugeben. Aber vielleicht kommt ja soviel zusammen, dass sich das vermeiden läßt.

 

Grüße, Holger
Letzte Änderung: 07 Feb. 2021 10:17 von 80erFan.
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07 Feb. 2021 09:50 #268351 von Dieseldok
Hallo,

Sinn und Zweck des neuen Gesetzes sind schon erreicht.

Keiner weiss mehr was er darf oder nicht darf, selbst die Juristen sind sich da nicht im Klaren.

Offizielle Zensur gibt es zwar keine, aber die Unsicherheit fuehrt dazu das selbst im unverdächtigen Auto Forum sich schon die eine Hälfte einer Anklage ausgesetzt sieht.

Ich spende gern 25Euro fuer ein Gutachten, einmal um hier etwas mehr Rechtssicherheit fuer den/ die Forumsbetreiber zu erhalten und dann um die Redefreiheit zu erhalten.

Wenn ich etwas nicht mir Gehörendes poste, dann kann der Eigentümer oder der Staat mich ja gern verklagen.
Aber alles mögliche einzuschraenken und zu verbieten ist Zensur durch die Hintertür.

Mit freundlichen Gruessen

JP
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07 Feb. 2021 15:12 #268381 von 560-OC
Hallo 80erFan,

was heißt „nur“ erstexaminierter Jurist? In meinem Jahrgang sind 68% im 1. Staatsexamen durchgefallen. Du hast eine schwierige Staatsprüfung bestanden. Dafür Daumen hoch!

Viele Grüße von Carmine

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Moderatoren: RagettiObelix116
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