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TÜV Probleme mit USA 380SL
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Richy
380 SL USA Typ
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ich glaube das es ein Problem mit dem TUV in Munchen ist ,versuch mal woanders.
Ich habe vor ca. 1 Jahr einem Mitglied meine Deutschen Ruecklichter geschickt der hatte die gleichen Probleme mit dem TUV in Muenchen.
Gruss
Ulf
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- RalphKA
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such Dir einen anderen Prüfort oder eine andere Prüf-Organisation. Ich hatte bei meinem ersten 107er (gleicher wie Deiner) keinerlei Probleme.
Gruß
Ralph
82er280er
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- Richy
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Euer trauriger Richy
380 SL USA Typ
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Gerd
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ich hab Deine Anfrage mal ins MBCM-Forum bei dem TÜV-Forum eingestellt.
Grüßle Thomas
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- Richy
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vielen Dank ich hab mich auch mal im Gesetzestext schlau gemacht, da steht wörtlich:
Abw. gem. §49a und 51a gem §22a StVZo nachgewiesen
so sollte es dann in der Fz stehen, aber ich weiss natürlich nicht ob die wieder was geändert haben, weil sich der Prüfer so mokiert.
Grüsse Richy
PS: kannst Du bitte einem neuen Mitglied die Kürzel etwas näherbringen oder gibts da ne Tabelle
380 SL USA Typ
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die Antwort, steht schon in diesem TÜV-Forum von Herrn Gerst,
es war das Monats-Thema im Sept. 07.
Du musst nur wenige Zeilen innerhalb des TÜV-Forums nach unten gehen.
Nur kurz Kennzeichen Wellenlinien sind bei diesem Baujahr (81)zwingend notwendig.
Mit freundlichem Gruß
Günter[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : SLKMOSS am 12-09-2008 16:05 ]
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- Jean
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es war das Monats-Thema im Sept. 07.
Hallo,
das mag wohl mal so gewesen sein,
ich kann den beitrag nicht mehr finden.
August 07 und Oktober 07 sind vorhanden.
Aber wie schon an anderer Stelle von mir berichtet,
Thilo Wessel löscht immer wieder gern unqualifiziert und willkürlich in den Beiträgen rum.
Vor ca 1 1/2 Jahren habe ich ihm nahegelegt einen
anderen Job zu suchen, da er einfach unqualifiziert für
die Aufgabe eines Mods sei.
Gruß Jean
immer offen und ehrlich.
Wir sind nicht nur für das verantwortlich was wir tun, sondern auch für das, was wir widerspruchslos hinnehmen.
(Jean Baptiste Moliere)
Stammtisch Zeven/Nordheide für alle klassischen Mercedes-Benz
jeden 3. Samstag
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On 2008-09-12 15:39, Richy wrote:
Hallo Thomas,
vielen Dank ich hab mich auch mal im Gesetzestext schlau gemacht, da steht wörtlich:
Abw. gem. §49a und 51a gem §22a StVZo nachgewiesen
so sollte es dann in der Fz stehen, aber ich weiss natürlich nicht ob die wieder was geändert haben, weil sich der Prüfer so mokiert.
Grüsse Richy
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Hallo Richy,
unter "Justitia" in der linken Spalte muß dazu was zu finden sein.
Grüßle
Thomas
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zunächst möchte ich mich kurz vorstellen, ich bin seit Anfang des Jahres glücklicher Besitzers eines 380 US- SL, nachdem mein erster Versuch vor ca. 23 Jahren einen 350SL aus erster Hand zu kaufen, daran gescheitert ist, daß sich genau einen Tag vor Kauf meine Tochter angemeldet hat. Damit hatte sich das Thema erstmal gründlich erledigt, bis jemand aus meinem Verwandtenkreis Ende 2007 u.a. diesen 380er aus den USA mitbrachte, um ihn hier zur Reisefinanzierung weiterzuverkaufen. Nachdem ich ihn überzeugt hatte, daß er das sooo nicht machen kann, konnte ich ihn zu einem wirklich fairen und günstigen Preis bekommen. Die Substanz ist gut, er ist komplett original wie ausgeliefert, aber natürlich nicht makellos. Er läßt mir genügend Spielraum zum basteln, verbessern, Geld versenken für Kleinigkeiten und und...., aber bis jetzt keine große böse Überraschungen An die Eisenbahnschwellen habe ich mich gewöhnt und nach einigem hin und her habe ich beschlossen, daß sie dran bleiben Die Motorleistung finde ich für meine Zwecke völlig ausreichend, ich bin 49, die Hörner habe ich mir bereits abgestoßen. Kurzum, ich bin zufrieden und habe den Kauf nicht bereut. Spekulationen um den zukünftigen Marktwert interessieren mich nicht so sehr, ich möchte Spaß an dem Auto haben und es möglichst viele Jahre fahren und erhalten. Klar ist das Thema nicht unwichtig und auch interessant.
Was ich allerdings ebenfalls erfahren durfte waren einige nette Erfahrungen beim TÜV . Da wurden "natürlich" auch die Heckleuchten und Blinker bemängelt ebenso die seitlichen Leuchten. Auf den Hinweis, daß die doch seit Anfang des Jahres ausdrücklich erlaubt sind und auch hinten rot leuchten dürfen (einfach mal §51a StVZO eingeben /Verkehrsportal z.B.) wurde ich auf die fehlenden Wellenlinien hingewiesen. Als ich sagte, gut die vorderen Leuchten werde ich dann abklemmen , wurde mir gesagt das reicht nicht, da dahinter noch ein Reflektor ebenfalls ohne Wellenlinie ist = ebenfalls nicht zulässig. Auf die Frage was soll ich tun wurde mir mit ernster Mine gesagt: Das Glas dauerhaft schwarz überlackieren. So ging es dann munter weiter, die Sicherheitsgurte wurden ca. 6 mal komplett abgewickelt - ja wo ist denn das unzulässige DOT- Zeichen- (O-Ton) bis sich dann einer verdreht hatte und nicht sofort zurückging. Sofortige Anmerkung des Prüfers Aah, der ist sowieso defekt! Ich könnte jetzt die Liste noch weiter fortsetzen (würde aber jetzt den Rahmen sprengen), bei DB, SLS und anderen Stellen hat man mir kopfschüttelnd geraten es bei einer anderen TÜV-Stelle noch einmal zu versuchenwas ich auch tat. Zwei kleinere "wirkliche" Mängel die ich zuvor behob und das Auto bekam anstandslos das begehrte Gutachten. (Was ich allerdings auch schon vor meinem ersten TÜV-Besuch gemacht hatte waren Dinge wie neue Bremsen(Scheiben/Klötze/Handbremse), neue Reifen, Frontscheinwerfer. Was mir allerdings erst hinterher auffiel und das ist der Grund warum ich hier schreibe ist, hinter den Beleuchtungsmängeln stand immer der Zusatz - Etwa-Wirkung - nicht gegeben. Ich wußte nicht damit anzufangen und habe im Internet gestöbert bis ich auf eine TÜV- Richtlinie des TÜV- SÜD gestoßen bin, in der genau aufgeführt ist welche Leuchten z.B bei US-Importen auch ohne deutsche Prüfzeichen zulässig sind, sofern die Leuchten die -Etwa Wirkung - einer hier Zugelassenen aufweisen. Auch sind hier noch viele andere Dinge geregelt die für eine Prüfung wichtig und so wie es dort steht auch bundesweit bindend ist. Ich hab es leider erst im Nachhinein gefunden, in wieweit man damit Erfolg hat, wenn man es mit zur Prüfung nimmt, weiß ich nicht, aber vielleicht hilfts, oder es ist auch wieder nur eine Kann- Regelung.Hier der Link zur Seite und viel Glück.
TÜV- Süd, Import- Richtlinien
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- ulflei
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Nur mal so am Rande bei mir war es genau umgekehrt wie bei Dir, als meine Frau mir sagte das sie schwanger ist bin ich losgezogen und habe 3 Tage spaeter meine SL gekauft,den jetzt hin und wieder auch meine Tochter faehrt.
Gruss
Ulf
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Grüßle
Thomas
"Hallo Herr Bittl und Herr "Richy",
all diese vielen Vorschriften und Richtlinien sind leider etwas verwirrend, das gebe ich gerne zu. Sie haben ja aber schon das "Merkblatt für Importfahrzeuge" auf der TÜV SÜD-Homepage gefunden. Zusammengefaßt stellt sich die Situation folgendermaßen dar:
Für Importe aus dem Ausland gibt es in Form des zitierten Merkblatts gewisse "Erleichterungen", um den Kunden einen solchen Import nicht noch unnötig schwer zu machen. Dabei sind hautpsächlich Aussagen über die Beleuchtungseinrichtungen gemacht worden.
Der TÜV-Sachverständige vor Ort darf dann in fast allen Fragen (außer Scheinwerfer und rote Rückstrahler) selbst beurteilen, ob die verbaute Beleuchtungseinrichtung "in etwa" den Bauartgenehmigten entspricht.
Deshalb ist es beispielsweise nahezu immer notwendig, daß die US-Scheinwerfer gegen deutsche/europäische getauscht werden müssen.
Bei den Seitenmarkierungsleichten (in den USA sind diese vorne gelb und hinten rot) kann zwar auch die "Etwa-Wirkung" durch den Sachverständigen attestiert werden, jedoch darf er die roten hinteren nur dann akzeptieren, wenn diese mit den seitlich herumgezogenen Heckleuchteneinheiten zusammengebaut sind. Wenn auch nur ein einziger Millimeter dazwischen liegt, benötigt das Fahrzeug eine formelle Ausnahmegenehmigung, die jedoch überall auch erteilt wird. Soweit wiehert der Amtsschimmel (Gott sei Dank habe ich das nicht verbrochen...).
Bei den Rückleuchten ist es ungleich schwieriger. Bis 1998 gab es die Möglichkeit, neben der Etwa-Wirkungs-Berurteilung noch eine Ausnahmegenehmigung für rote hintere Blinker zu bekommen, doch Anfang 1999 hat man das Merkblatt geändert, und seither müssen wir bei allen Fahrzeugen, die wir zum ersten Mal begutachten, gelbe Blinker hinten verlangen, bis zurück zur Erstzulassung 01.01.1970. Alle noch älteren Fahrzeuge haben Bestandsschutz durch eine Übergangsvorschrift der StVZO (Bis 1967 gab es ja schließlich auch in D serienmäßige Fahrzeuge mit roten Blinkern, Beispiel Mercedes 230S). Fahrzeuge aus den USA mit hinteren roten Blinkern, die bereits vor 1999 in Deutschland abgenommen wurden und noch eine Ausnahme bekommen haben, genießen ebenfalls diesen Bestandsschutz.
Heutzutage werden die Ausnahmen für rote Blinker generell nicht mehr erteilt.
Und jetzt noch zu den Prüfzeichen:
In Deutschland ist die "Wellenlinie" vorgeschrieben, wahlweise das entsprechende EG oder ECE-Prüfzeichen. Bei importierten Fahrzeugen verzichtet man unter Zuhilfenahme der "Etwa-Wirkung" darauf. Allerdings wird diese Vorschrift unterschiedlich ausgelegt. Denn ein deutsches Fahrzeug stellt in den Augen vielen einen Reimport dar, auf den das Merkblatt keine Anwendung findet.
Ich selbst habe das immer so gehandhabt, daß ein deutsches Fahrzeug, das noch keine 10 Jahre alt ist, entsprechende Prüfzeichen braucht, ein älteres nicht. Grund: Die Hersteller haben sich freiwillig selbst verpflichtet, 10 Jahre nach Produktionsende noch den Ersatzteilservie aufrecht zu erhalten für nicht mehr produzierte Modelle. Das träfe auch auf den 107er zu.
Ich denke, diese Ausführungen konnten ein bißchen die unterschiedliche Handhabung der Problematik erhellen. Falls noch weitere Fragen sind, stehe ich, wie immer, gerne zur Verfügung. Ich bin auch diese Woche durchgehend im Büro, so daß ich zeitnah antworten kann.
Mit blinkenden Grüßen von
Matthias Gerst von TÜV SÜD"
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- Richy
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Hallo Hr. Gerst,
ich stelle zum Verständniss meiner Situation noch 2 Bilder rein. Die Heckleuchten sind auf die Seite rot verlängert, die hinteren Blinker sind gelb und auf den Gläsern steht auch Made in G. Wobei im Brief vermerkt wird(bei Zulassung):
M.Abw.v.d.Vorschr.d.§49a u.51a:vordere Seitenmark.l.u.r. i.gelb; hintere Seitenmark.l.u.r. i.rot,"In-Etwa-Wirk."gem.§22a StVZo nachgewiesen. Wobei die In-Etwa-Wirk. doch auf die gesamte Heckleuchte auswirkung haben müsste. Diesen Text hab ich aus einer Zulassung.
Das 107erle ist nun fast 28 Jahre alt, was diese 10 Jahre, welche Sie ansprechen Hr. Gerst doch bei weitem übertrifft und die Blinker auch noch gelb sind. Ab Montag 22ten ist mein Freund wieder hier, welcher schon ca. 20 Stück zugelassen hat dann werden wir das nochmal angehen
Liebe Grüsse und Dank an alle
Richy
PS: Wenn ich was neues weiss werde ich es euch allen mitteilen
380 SL USA Typ
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wie Herr Gerst im drittletzten Absatz geschrieben hat so ist es auch bei mir gewesen. Der Prüfer hat den Wagen nicht als einfachen US-Import angesehen, sondern als Re- Import eines deutschen Fahrzeuges, das egal mit welchem Aufwand in einen den deutschen Vorschriften entprechenden Zustand zurückzusetzen ist. Und das hätte bei mir bedeutet -bei Dir wird es dann wohl nicht viel anders sein -:
Rückleuchtengläser tauschen (die deutschen Gläser sollen auf die US-Lampenträger passen, andersherum soll es nicht gehen ) Ob der Lampenträger auch eine Wellenlinie aufweisen muß oder ob der Prüfer dann auch dahin sieht wenn er das Prüfzeichen auf den Gläsern sieht weis ich nicht.
Die vorderen gelben gelben Seitenleuchten -ich meine die die neben den Hauptscheinwerfern sind, nicht die Blinker in den Stoßstangen - müßten auch gegen welche mit Wellenlinie getauscht werden, wenn es die mit deutschen Prüfzeichen überhaupt gibt! Aber hier würde es sich dann sowieso empfehlen gleiche deutsche, eckige Scheinwerfer mit Blinker einzusetzen, denn die US- Blinker in den Stoßstangen haben auch keine deutschen Prüfzeichen und die gibt es meines Wissens auch nicht damit ! Die Scheinwerfereinsätze braucht man dann auch nicht mehr tauschen.
Nächster Punkt, die sog. Sidemarkers haben sich dann automatisch erledigt, da sie die deutschen Leuchten eh nicht haben.
Nicht zu vergessen sind dann die Nebelscheinwerfergläser und die Kennzeichenbeleuchtung ! Ja, auch die wurde bei mir kontrolliert und hatten oh Wunder als einzige die vorgeschriebenen Prüfzeichen.
Solltest Du zu einer anderen Prüfstelle fahren, bzw.deinen TÜV-Prüfer erweichen können den Wagen doch noch als "normalen" US-Import zu behandeln und diese -Etwa Regelungen- gelten zu lassen; die Blinker in den Stoßstangen dürfen hier in Deutschland auf gar keinen Fall als Standlicht leuchten. Nur die Lampen wie auf dem angehängten Bild.
In den Blinkern ist eine Zweifadenbirne. Entweder du klemmst die Standlichtkabel dahin ab oder eine einfache Lösung ist: Birne rausnehmen den Kontakt fürs Standlicht mit einem kleinen Stückhen Isolierband abkleben, Birne wieder rein und schon blinkt es nur noch. Ob diese Lösung wirklich statthaft ist bzw. ausreicht weis ich nicht. Hab meinen Prüfer auch nicht direkt danach gefragt .
Überhaupt würde ich vor ! dem neuerlichen offiziellen Anmelden bei z.B. einer anderen Prüfstelle versuchen mit dem Prüfer zu reden und ihn ganz einfach fragen wie er es bei einem Wagen wie Deinem mit den Beleuchtungseinrichtungen so handhabt. Spart vieleicht Nerven und Geld Möglichst nicht zur Hauptverkehrszeit hinfahren und immer schön freundlich bleiben, irgendwann klappts bestimmt.
Viele Grüße
Andreas
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- Richy
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ich möchte mich herzlich für Eure Hilfe bedanken. Nach langem hin und her hat ER am 29.12.08 seinen TÜV erhalten von Hr. Osterloher TÜV Garching. Einen neuen Tacho hat er noch gebraucht(wg. nur bis 140kmH) alles andere wurde so zugelassen wie er war. Im Gutachten steht nur dass die US FIN Nummer hinter der Fontscheibe steht und zu P.3 Otto/GKat und *wahlw.m.Hardtop. Ich glaube wenn man lange genug auf den richtigen wartet, hat das was für sich. Es sind im Frühjahr(wenns warm wird) schon noch einige Sachen zu machen und ich hoffe wieder auf Euren tatkräftigen Rat.
mfG Richy
380 SL USA Typ
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- sechsneunergarage
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glückwunsch zum tüv,
wie hat denn der gute man den wagen bezüglich des g kats eingestuft...?
welche schlüsselnummer hast du bekommen -bzw
was zahlts du an steuern.
danke mario
sechsneunergarage
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- Richy
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das mit den Steuern is ein bisschen happig € 473,-- aber ansonnsten hab ich die Nr. 0401 bekommen. Hat ja auch einen G-Kat aus Kalifornien.
Grüße
Richy
Weitere Nachricht an Mario:
Hallo Mario,
bei einer Antwort kann man leider nichts anhängen, drum schreib ich Dir so. Ich habe beim Gutachten auf den G-Kat hingewiesen, der Prüfer hat es überprüft und Schadstoffarm eingetragen. Ich hänge das Gutachten an meinen Beitrag zur Zulassung an(im Forum). Leider kann man nur 100K Anhägen drum is es etwas schlecht leserlich
lG
Richy
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Richy am 18-02-2009 14:42 ]
380 SL USA Typ
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- sechsneunergarage
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danke für die mühe.
ich habe mir das gutachten angeschaut, meiner hat 120 kw und 185 als v max meine fin 11660 also ein paar wagen nach deinem.
es ist ein us modell von 1982 ,
auf welcher grundlage hat er das gutachten erstellt ?
gab es da noch unterschiede ...wagen mt 114 bzw 120 kw leistung.
vieleicht hat ja jemand eine lösung.
danke mario
sechsneunergarage
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