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Feinstaubausnahmen, Zusammenfassung
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01 Feb. 2008 11:36 #55122
von Turbothomas
Feinstaubausnahmen, Zusammenfassung wurde erstellt von Turbothomas
Falk vom 2CV-Club hat sich die Mühe gemacht, die Ausnahmen und Regelungen zusammenzufassen.
Freundlicherweise darf ich die Übersicht allen Sternzeitlern zugänglich machen.
"Ausnahmegenehmigung Umweltzonen Feinstaub etc.
Hallo liebe 2CV-Freunde,
nach einem längeren Telefonat mit dem "Amt für öffentliche Ordnung der
Stadt Stuttgart" kann ich nun Klarheit schaffen, was die neue
Allgemeinverfügung (Link siehe unten) im Einzelnen bedeutet (vielen Dank
dem AföO, Frau Adam):
a) Für Halter von Oldtimern mit H- oder 07-Kennzeichen gilt:
Sie brauchen keine Plakette (sie kriegen auch keine!)
Sie dürfen bundesweit durch alle Umweltzonen fahren
Sie müssen keine Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung beantragen oder
mitführen
Sie müssen keine Ausnahmegenehmigung beantragen
b) Für Halter von sonstigen Oldtimern ($2 Nr. 22 FZV) gilt:
Sie brauchen keine Plakette (sie kriegen auch keine!)
Sie dürfen bundesweit durch alle Umweltzonen fahren
Sie müssen keine Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung beantragen oder
mitführen
Sie müssen keine Ausnahmegenehmigung beantragen
Sie müssen aber das Gutachten nach $23 StVZO mitführen, wenn sie eine
Umweltzone befahren
c) Für Halter sonstiger Fahrzeuge, die über einen geregelten Katalysator
(also z.B. den KAT von Hubert Meyer) verfügen und im Fahrzeugschein auf
Position 14.1 als letzte zwei Stellen eine "03", "04", "09" oder "11"
stehen haben, gilt:
Sie brauchen keine Plakette (sie kriegen auch keine!)
Sie dürfen trotzdem durch die Umweltzonen Baden-Württembergs fahren
Sie müssen eine Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung (s.u) mitführen, wenn
sie eine Umweltzone befahren.
Sie müssen keine Ausnahmegenehmigung beantragen
Die Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung wird von allen AU-Werkstätten
ausgefüllt (auch Hubert, DEKRA, TÜV etc.). Den genauen Wortlaut aller Bestimmungen zur Feinstaub-Hysterie könnt ihr unter
diesem Link
erfahren. Und hier noch der direkte Link zur Allgemeinverfügung (das ist
die Ausnahmegenehmigung, mein Tipp an alle Halter unter c): ausdrucken,
Schlüsselnummern gelb markieren und ins Handschuhfach - ach nee, da
regnets ja rein - naja, dann eben an die Sonnenblende):
Allgemeinverfügung:
sowie der Link zur Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung (Wort 2007!
ausdrucken und unterschreiben lassen!)
Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung
Wer noch einen KAT für die Ente braucht, wendet sich an
service@hubertmeyer.de oder direkt an Tel. 07231-972810
So, meine lieben, am 01.03.2008 gehts los, auf nach Stuttgart, Freiburg,
Heidelberg, Ilsfeld, Karlsruhe, Mannheim, Ludwigsburg, Leonberg,
Mühlacker, Neu-Ulm, Pforzheim, Pleidelsheim, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd
und Tübingen. Wir sehen uns! In Berlin, Hannover und Köln ist es ja am
01.01.2008 schon losgegangen. Den Erfolg werden wir ja sehen. Wie genau
die Umweltzonen in den einzelnen Städten aussehen, kann man unter
folgender Seite beäugen:
Auge
____________
Hallo liebe 2CV-Freunde,
die aufmerksame Frau Adam vom Amt für öffentliche Ordnung in Stuttgart hat
sich gleich nochmal mit einer Korrektur gemeldet, vielen Dank dafür.
Alles, was ich geschrieben habe, war richtig - bis auf das Mitführen der
Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung. Also auch das entfällt. Nochmal
deutlich und unmissverständlich:
Halter von Fahrzeugen der Kategorie c) aus meiner vorigen Mail "Sonstige
Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator und den Schlüsselnummern 03, 04, 09
und 11" müssen weder eine Plakette noch eine Ausnahmegenehmigung
beantragen und auch keine Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung mit sich
führen.
Sorry für den Fehler.
Und wer noch offene Fragen zu der ganzen Feinstaub-Diskussion hat, kann
auf folgender Seite noch viele Fragen beantwortet kriegen:
Fragen und Antworten
__________________________________
Viele Grüße - hust - hust -
Euer Falk"
Freundlicherweise darf ich die Übersicht allen Sternzeitlern zugänglich machen.
"Ausnahmegenehmigung Umweltzonen Feinstaub etc.
Hallo liebe 2CV-Freunde,
nach einem längeren Telefonat mit dem "Amt für öffentliche Ordnung der
Stadt Stuttgart" kann ich nun Klarheit schaffen, was die neue
Allgemeinverfügung (Link siehe unten) im Einzelnen bedeutet (vielen Dank
dem AföO, Frau Adam):
a) Für Halter von Oldtimern mit H- oder 07-Kennzeichen gilt:
Sie brauchen keine Plakette (sie kriegen auch keine!)
Sie dürfen bundesweit durch alle Umweltzonen fahren
Sie müssen keine Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung beantragen oder
mitführen
Sie müssen keine Ausnahmegenehmigung beantragen
b) Für Halter von sonstigen Oldtimern ($2 Nr. 22 FZV) gilt:
Sie brauchen keine Plakette (sie kriegen auch keine!)
Sie dürfen bundesweit durch alle Umweltzonen fahren
Sie müssen keine Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung beantragen oder
mitführen
Sie müssen keine Ausnahmegenehmigung beantragen
Sie müssen aber das Gutachten nach $23 StVZO mitführen, wenn sie eine
Umweltzone befahren
c) Für Halter sonstiger Fahrzeuge, die über einen geregelten Katalysator
(also z.B. den KAT von Hubert Meyer) verfügen und im Fahrzeugschein auf
Position 14.1 als letzte zwei Stellen eine "03", "04", "09" oder "11"
stehen haben, gilt:
Sie brauchen keine Plakette (sie kriegen auch keine!)
Sie dürfen trotzdem durch die Umweltzonen Baden-Württembergs fahren
Sie müssen eine Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung (s.u) mitführen, wenn
sie eine Umweltzone befahren.
Sie müssen keine Ausnahmegenehmigung beantragen
Die Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung wird von allen AU-Werkstätten
ausgefüllt (auch Hubert, DEKRA, TÜV etc.). Den genauen Wortlaut aller Bestimmungen zur Feinstaub-Hysterie könnt ihr unter
diesem Link
erfahren. Und hier noch der direkte Link zur Allgemeinverfügung (das ist
die Ausnahmegenehmigung, mein Tipp an alle Halter unter c): ausdrucken,
Schlüsselnummern gelb markieren und ins Handschuhfach - ach nee, da
regnets ja rein - naja, dann eben an die Sonnenblende):
Allgemeinverfügung:
sowie der Link zur Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung (Wort 2007!
ausdrucken und unterschreiben lassen!)
Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung
Wer noch einen KAT für die Ente braucht, wendet sich an
service@hubertmeyer.de oder direkt an Tel. 07231-972810
So, meine lieben, am 01.03.2008 gehts los, auf nach Stuttgart, Freiburg,
Heidelberg, Ilsfeld, Karlsruhe, Mannheim, Ludwigsburg, Leonberg,
Mühlacker, Neu-Ulm, Pforzheim, Pleidelsheim, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd
und Tübingen. Wir sehen uns! In Berlin, Hannover und Köln ist es ja am
01.01.2008 schon losgegangen. Den Erfolg werden wir ja sehen. Wie genau
die Umweltzonen in den einzelnen Städten aussehen, kann man unter
folgender Seite beäugen:
Auge
____________
Hallo liebe 2CV-Freunde,
die aufmerksame Frau Adam vom Amt für öffentliche Ordnung in Stuttgart hat
sich gleich nochmal mit einer Korrektur gemeldet, vielen Dank dafür.
Alles, was ich geschrieben habe, war richtig - bis auf das Mitführen der
Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung. Also auch das entfällt. Nochmal
deutlich und unmissverständlich:
Halter von Fahrzeugen der Kategorie c) aus meiner vorigen Mail "Sonstige
Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator und den Schlüsselnummern 03, 04, 09
und 11" müssen weder eine Plakette noch eine Ausnahmegenehmigung
beantragen und auch keine Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung mit sich
führen.
Sorry für den Fehler.
Und wer noch offene Fragen zu der ganzen Feinstaub-Diskussion hat, kann
auf folgender Seite noch viele Fragen beantwortet kriegen:
Fragen und Antworten
__________________________________
Viele Grüße - hust - hust -
Euer Falk"
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- bstaiger
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01 Feb. 2008 17:04 #55123
von bstaiger
bstaiger antwortete auf Feinstaubausnahmen, Zusammenfassung
Hi Thomas,
ein bischen was fehlt:
1. Was die Oldtimer betrifft, das gilt bundesweit. Diese sind nämlich in der 35. BImSchV im Anhang unter Zif. 10 von der Verordnung ausgenommen.
2. Der Rest gilt nur für Baden Württemberg!!!! Das Land und die betroffenen Städte/Kreise haben sich auf einen landesweiten Modus zu den Ausnahmen geeinigt. Die Ausnahmeregelung ist unter der Adresse des Umweltministeriums zu finden.
Wichtig beim Lesen ist:
Um in den Genuss einer Ausnahme zukommen muss
1. eine allgemeine Voraussetzung (bescheinigte Nichtnachrüstbarkeit, bescheinbigte Unwirtschaftlichkeit)
UND
2. eine der besonderen Vorraussetzungen
erfüllt sein.
Teilweise fällt man dann in den Teil,der per Allgemeinverfügung geregelt ist (das trifft allerdings praktisch nur für Gewerbetreibende zu) oder in den Teil der Einzelausnahme. Das sind so Sachen wie Dialysepatienten, die wiederkehrend zu einem bestimmten Arzt müssen etc.
Der gemeine Anwohner fällt allerdings raus!!!!!!!!
Also nicht die allgemeine Vorraussetzung lesen, sehen dass es keine Nachrüstung gibt und zurücklehnen. So ist das nicht!
In den anderen Bundesländern ist das wieder anders geregelt.
Gruß Björn
ein bischen was fehlt:
1. Was die Oldtimer betrifft, das gilt bundesweit. Diese sind nämlich in der 35. BImSchV im Anhang unter Zif. 10 von der Verordnung ausgenommen.
2. Der Rest gilt nur für Baden Württemberg!!!! Das Land und die betroffenen Städte/Kreise haben sich auf einen landesweiten Modus zu den Ausnahmen geeinigt. Die Ausnahmeregelung ist unter der Adresse des Umweltministeriums zu finden.
Wichtig beim Lesen ist:
Um in den Genuss einer Ausnahme zukommen muss
1. eine allgemeine Voraussetzung (bescheinigte Nichtnachrüstbarkeit, bescheinbigte Unwirtschaftlichkeit)
UND
2. eine der besonderen Vorraussetzungen
erfüllt sein.
Teilweise fällt man dann in den Teil,der per Allgemeinverfügung geregelt ist (das trifft allerdings praktisch nur für Gewerbetreibende zu) oder in den Teil der Einzelausnahme. Das sind so Sachen wie Dialysepatienten, die wiederkehrend zu einem bestimmten Arzt müssen etc.
Der gemeine Anwohner fällt allerdings raus!!!!!!!!
Also nicht die allgemeine Vorraussetzung lesen, sehen dass es keine Nachrüstung gibt und zurücklehnen. So ist das nicht!
In den anderen Bundesländern ist das wieder anders geregelt.
Gruß Björn
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- wollo
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- Gebannt
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01 Feb. 2008 20:54 #55124
von wollo
Gruß aus Osnabrück:
wollo
Hier ging es zu wollos Angebotsliste, die hier aber nicht erwünscht ist.
wollo antwortete auf Feinstaubausnahmen, Zusammenfassung
Hallo Freunde,
das ist ja verwirrend.
Dann fahren also Fahrzeuge in den Umweltzonen rum, die durch die Plakette das Recht erwerben und es fahren dort Fahrzeuge herum, die ohne Plakette auch das Recht haben, dort zu sein.
Hm. Und wie kontrolliert die weissbemützte Trachtentruppe dann die Fahrzeuge? Und, noch schlimmer, wie erkennen die Umwelt-Denunzianten, ob einer dort sein darf oder nicht?
Oder hab ich es nicht verstanden.....
das ist ja verwirrend.
Dann fahren also Fahrzeuge in den Umweltzonen rum, die durch die Plakette das Recht erwerben und es fahren dort Fahrzeuge herum, die ohne Plakette auch das Recht haben, dort zu sein.
Hm. Und wie kontrolliert die weissbemützte Trachtentruppe dann die Fahrzeuge? Und, noch schlimmer, wie erkennen die Umwelt-Denunzianten, ob einer dort sein darf oder nicht?
Oder hab ich es nicht verstanden.....
Gruß aus Osnabrück:
wollo
Hier ging es zu wollos Angebotsliste, die hier aber nicht erwünscht ist.
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- Adil
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- Beiträge: 1306
- Dank erhalten: 3
02 Feb. 2008 01:28 #55125
von Adil
Adil antwortete auf Feinstaubausnahmen, Zusammenfassung
Seitenfrage: In welche Kategorie wuerde mein 87er 560SL fallen?
Danke,
Adil
Danke,
Adil
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- RalphKA
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- Beiträge: 102
- Dank erhalten: 0
02 Feb. 2008 16:23 #55126
von RalphKA
82er280er
RalphKA antwortete auf Feinstaubausnahmen, Zusammenfassung
Hallo Gemeinde,
bis heute war ich der Meinung, dass meiner (280SL, Bj. 82, Nicht-Wurm-Kat-Nachrüstung, Schlüssel-Nr. 77) KEINE Plakette bekommt. Aber, siehe da, in der verlinkten Tabelle der GTÜ gibt Schlüssel-Nr. 77 eine GRÜNE Plakette.
Ist das was neues oder habe ich da was verpennt? VERWIRRT bin ich auf jeden Fall.
Da werde ich nächste Woche gleich mal eine Plakette holen. Man weiss ja nie, was denen in einem Jahr noch einfällt. KLEBEN werde ich sie aber erst, wenn es in Karlsruhe so richtig mit dem Schwachsinn los geht.
Gruß
Ralph
bis heute war ich der Meinung, dass meiner (280SL, Bj. 82, Nicht-Wurm-Kat-Nachrüstung, Schlüssel-Nr. 77) KEINE Plakette bekommt. Aber, siehe da, in der verlinkten Tabelle der GTÜ gibt Schlüssel-Nr. 77 eine GRÜNE Plakette.
Ist das was neues oder habe ich da was verpennt? VERWIRRT bin ich auf jeden Fall.
Da werde ich nächste Woche gleich mal eine Plakette holen. Man weiss ja nie, was denen in einem Jahr noch einfällt. KLEBEN werde ich sie aber erst, wenn es in Karlsruhe so richtig mit dem Schwachsinn los geht.
Gruß
Ralph
82er280er
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