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Niedersachsens betätigt Ausnahme bei Fahrverboten!

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10 Nov. 2006 08:01 #43352 von Micha B.
Nachfolgenden Text hab ich gerade im 116er-Forum aufgeschnappt:

Niedersachsens Umweltministerium betätigt der Initiative Kulturgut Mobilität gegenüber Ausnahme bei Fahrverboten!

Dass eine geeinte Szene doch etwas bewirken kann und der Weg der Initiative Kulturgut Mobilität, die Probleme durch die Betroffenen selbst anzugehen und der Politik die Einigkeit der Szene durch gemeinsame medienwirksame Aktionen zu demonstrieren, bestätigt sich als richtig.

Seit gestern liegt der Initiative Kulturgut Mobilität ein Antwortschreiben des niedersächsischen Umweltministeriums vor, aus dem ich hier zitieren möchte:

„Die Problematik des Betriebes von historischen Fahrzeugen innerhalb von Umweltzonen ist bereits mehrfach an mich herangetragen worden. Mit der Kennzeichnungsverordnung, die die Definition von Fahrverboten erst möglich macht, wird m.E. nur der Rahmen für die Kennzeichnung von Umweltzonen vorgegeben, die inhaltliche Ausgestaltung hat sich dabei an §47 Abs. 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz zu orientieren, wie z.B. Verursacheranteil und Verhältnismäßigkeit.

In Niedersachsen wird in Anbetracht des geringen Beitrags der historischen Fahrzeuge zu der Luftschadstoffbelastung im Straßenverkehr wie folgt vorgegangen werden:

Wenn in einer Stadt eine Umweltzone eingerichtet wird, sind historische Fahrzeuge generell von einem Fahrverbot ausgenommen.“

Ein solcher Erfolg zeigt, dass all die Briefe, die Protestaktionen aber auch die inhaltlich sachliche Informationskampagne der Initiative „Kulturgut Mobilität“, aber besonders der Gleichklang und die Bemühungen in der ganzen Szene, zu Erfolgen führen.

Weiter so!

Peter-David Göhr
Initiative Kulturgut Mobilität
c/o Peter-David Göhr (V.i.S.d.P.)
Stresemannring 3
63225 Langen

Telefon: (061 03) 535 55
Telefax: (061 03) 236 86
E-Mail: kulturgut-mobilitaet@gmx.com
Home: www.kulturgut-mobilitaet.de

Club- und Forenbetreuung:
Mario De Rosa
E-Mail: derosa@web.de

Bernhard Schickling
E-Mail: schickling.einkaufswelt@gmx.de

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10 Nov. 2006 10:35 #43353 von JE
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres
Amt für Innere Verwaltung un Planung
Grundsatzangeleg. des Straßenverkehrs
Frank Pohlmeyer (Gesch.-z.: A321/505.11-2/9)
Schreiben vom 31.10.2006:

Zitat: "... Der von der Behörde ... erstellte Luftreinhalteplan sieht Verkehrsbeschränkungen (bspw. Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge) aufgrund der vergleichsweise günstigen Witterungseinflüsse und topografischen Gegebenheiten in Hamburg nicht vor.... Vor diesem Hintergrund stellt sich auch die Frage nach möglichen Ausnahmeregelungen von Fahrverboten für Veteranenfahrzeuge in Hamburg nicht." Zitatende

Fröhliches Oldiefahren auch in 2007 im Norden

Gruß Jens

Gruß Jens (Signature s#cks)

Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage ?

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10 Nov. 2006 10:48 #43354 von gerd
Na also, hab ich doch schon von vornherein gesagt, für H-Kennzeichen gibts ne Ausnahmeregelung

Für Youngtimer (eh ein blöder Begriff) bestimmt nicht!

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  • Turbothomas
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10 Nov. 2006 12:25 #43355 von Turbothomas
Wußte gar nicht dass mein in 8 Jahren schadstoffärmer unterwegs ist als jetzt.....

Grüßle TT

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10 Nov. 2006 12:27 #43356 von
Für mich heißt das: Leider noch 6 bzw. 8 Jahre Warten!

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10 Nov. 2006 13:29 #43357 von gerd

On 2006-11-10 12:27, HMKoopmann wrote:
Für mich heißt das: Leider noch 6 bzw. 8 Jahre Warten!


HH triffts ja eh nicht! Also Glück gehabt!

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10 Nov. 2006 14:55 #43358 von JE
Hallo Gerd,

außerdem hab ich doch schon HH-SL 217 H Ich darf als erhaltenswertes Kulturgut auch in Niedersachsen hemmungslos rumstänkern.

Gruß Jens (Signature s#cks)

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