Ebay und SL - wie passt das zusammen?
- Mad_Eye_Moody
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Daher mal ein wenig zur Rechtslage von Ebay:
Generell hat Ebay rein gar nichts mit einer Auktion im klassischen Sinne zu tun, da der § 157 BGB hierbei den „Zuschlag“ zugrunde legt. Ein echter Zuschlag durch einen hierfür notwendigen und anerkannten Auktionator erfolgt bei Ebay jedoch gar nicht, das Höchstgebot kommt zu einem vorbestimmten Zeitpunkt durch Ablauf einer vorab festgelegten Zeitdauer zustande. Also sollte man Ebay eigentlich niemals zusammen mit dem Wort „Auktion“ benutzen. Denn diese liegt hier gar nicht vor.
Somit müsst Ihr Euch stets im Klaren darüber sein, dass es sich bei einem Ebay-Höchstgebot immer um einen simplen Kaufvertrag nach § 433 BGB handelt. Nach § 433 Abs.1 BGB ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und ihm das Eigentum an der Sache zu verschaffen.
Doch wie sieht das nun rechtlich aus, wenn der Verkäufer selbst das Höchstgebot durch ein von Euch zitiertes „Stützgebot“ abgegeben hat? Ganz simpel: in diesem Falle zählt der letzte Bieter, der das tatsächliche „Höchstgebot“ vor dem Verkäufer abgegeben hat, als Käufer.
Glaubt Ihr nicht? Ist aber so. Denn gemäß § 145 BGB ist jemand, der einem anderen die Schließung eines Vertrages anträgt (hier: Einstellen eines Artikels bei Ebay) an den Antrag gebunden, es sein denn, er hat diese Gebundenheit vorab ausgeschlossen. Dies ist laut den Regeln von Ebay aber nicht möglich, also besteht bis zum Schluss diese Gebundenheit.
Dass der Verkäufer seinen eigenen Antrag durch ein „Stützgebot“ nicht selbst annehmen kann, liegt in der Natur der Sache. Also gilt der letzte „echte“ Bieter als Annehmender des Angebots. Wer die Rechtsgrundlage hierzu auch noch benötigt, sollte mal den § 157 BGB ins Auge fassen. Demnach sind Verträge stets so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. Noch Fragen?
Klartext:
Auch ohne „Höchstgebot“ nach der typischen Ebay-Manier (Zeitablauf) kommt ein rechtmäßiger Kaufvertrag zustande, der gerichtlich durchgesetzt werden kann. Das sollte ein Bieter wissen und ohne Hemmungen den Rechtsweg beschreiten, falls er an einen dieser „armen“ Verkäufer geraten sollte.
Ach ja, dies dürfte der Grund dafür sein, warum Ebay nun das "Mindestgebot" eingeführt hat, welches dem Verkäufer hier die nötige Rechtssicherheit gibt. Denn hierbei ist vorab im Kaufvertrag geregelt, was der Mindestpreis zu sein hat. So geht das in Ordnung und Ärger ist zumindest hierbei ausgeschlossen, "Stützgebote" nicht mehr nötig.
Doch irgendwie scheint sich dies alles bis heute nicht herumgesprochen zu haben. Daher hier mal so als Gedankenstütze…
*** Mad ***[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Mad_Eye_Moody am 17-07-2006 07:42 ]
Grüße aus dem Pfälzerwald,
Michael
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vielen Dank für die Aufklärung. Ich habe mir erlaubt Deinen Beitrag in der Schnellinfo zu hinterlegen.
Micha
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- Mad_Eye_Moody
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Aber wer liest in seiner freien Zeit schon das BGB?
Sollte für jeden zur Pflichtlektüre werden, der sich bei Ebay anmelden möchte.
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Michael
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- astral
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Versuch´mal nachzuweisen, daß das account, über das letztlich das "Höchstgebot" abgegeben wurde, dem Verkäufer zuzurechnen ist. Da bietet dann auftragsgemäß ein guter Freund und schon ist Dir jeder Nachweis für den beklagenswerten Mißbrauch abgeschnitten. Es wird ja wohl keiner so ungeschickt sein, daß er unter eigenem Namen auf das eigene Angebot bietet.
Gruß, Heinz
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Tobias
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Mein Beitrag sollte daher nur Grundlegendes klarstellen, da viele dieser "Verkäufer" sich bei Ihren Machenschaften absolut im Recht fühlen und dieses sogar hier im Forum ganz öffentlich verteidigen und sich mit ihren Verkaufserfolgen brüsten. Die geprellten Käufer wettern zwar dagegen, kennen jedoch Ihre Rechte nicht und fühlen sich machtlos gegen diese Typen.
Und das darf doch wohl nicht wahr sein, oder?
Grüße aus dem Pfälzerwald,
Michael
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Ich habe hier auch noch nie gelesen, daß jemand sich mit derartigem brüsten würde. Worauf genau beziehst du dich denn?
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Tobias
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- Mad_Eye_Moody
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Viele werden nach meinem Beitrag nun hoffentlich denken: "Aha, so ist das also". Andere werden mich in der Luft zerreisen, wenn auch nur gedanklich. Macht nix, so bin ich halt.
Und jetzt kühl Dich wieder ab...
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Das ganze war jedoch nicht auf Dich abgezielt Donluigi, ich hätte mein Sprichwort auch jedem anderen gegenüber so losgelassen.
Ich empfehle daher zukünftig, einfach etwas gelassener durchs Internet zu surfen und nicht an jeder Ecke einen persönlichen Feind zu vermuten. Hilft auch im privaten Alltag ungemein im zwischenmenschlichen Bereich.
Halt: Auch das war lediglich eine meiner ganz persönlichen und allgemeingültigen Lebensweisheiten und keineswegs auf Dich gemünzt...
Grüße aus dem Pfälzerwald,
Michael
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Ich entschuldige mich daher hiermit öffentlich in aller Form bei Dir, sollte ich Dir zu sehr auf den Schlips getreten sein. Ich werde versuchen, das nächste Mal umsichtiger vorzugehen.
Grüße aus dem Pfälzerwald,
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Moin,
wenn ich mich mal ganz vorsichtig zu Wort melden darf?
Also, den Hinweis von MAD auf die Machenschaften einiger zwielichtiger Typen finde ich super. Sicher muss man hierbei aber zwischen dem Bestreben einen fairen Preis zu erzielen und dem Wunsch jemanden "über Ohr zu hauen" unterscheiden.
Den Hinweis von MAD habe ich NICHT auf eine bestimmte Person hier im Forum gesehen, und ich lese viel in diesem Forum!
Wer sich angesprochen fühlt tut dies meiner Meinung nach aus dem eigenen Antrieb heraus.
Gruß Willy
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- donluigi
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- Mad_Eye_Moody
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Nehmen wir an, Bieter B. bietet für den von Verkäufer V. offerierten 420 SL (Startpreis 1,-- Euro, kein Limit gesetzt) Euro 10.000,-- als Höchstgebot. Verkäufer V. träumt aber von Euro 20.000,-- und beauftragt seinen Kumpel K. den Betrag von Euro 20.000,-- als Stützgebot zu bieten.
B. stellt fest, dass K. schon bei weiteren Auktionen des V. immer feste mitgeboten hat und ist zu Recht sauer, da er der letzte echte Bieter war und den 420 SL eigentlich für Euro 10.000,-- bekommen hätte, wäre insoweit alles ehrlich gelaufen.
Wie ist die Rechtslage?
Kann B. dem V. nachweisen, dass dieser den Ausgang der „Auktion“ manipuliert hat, steht ihm Schadensersatz zu. Der kann folgendermaßen aussehen:
• B. kann auf Leistung bestehen und von V. die Herausgabe und Übereignung des 420 SL gegen Zahlung des Betrags von Euro 10,000,-- verlangen, denn er ist der rechtmäßige Käufer.
• B. kann Schadensersatz statt Leistung verlangen, falls V. den 420 SL nicht herausgeben will oder bereits anderweitig verwertet hat. Das heißt, er kann sich auf dem freien Markt einen gleichwertigen 420 SL suchen. Nehmen wir an, dies wäre aber aufgrund der Marktlage nur für Euro 20.000,-- möglich (was durchaus so sein dürfte). Somit hätte der Verkäufer V. dem Bieter B. den Differenzbetrag von Euro 10.000,-- als Schadensersatz zu zahlen. Darüber hinaus sogar alle Aufwendungen, die der B. hat, um an einen anderen gleichwertigen 420 SL zu kommen (Fahrtkosten, etc.).
Soweit zum Rechtlichen. Welche Tricks und Ausreden der V. vorher erfinden wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Wenn B. schlau ist und eine gute Rechtschutzversicherung hat, sollte er diesem Verkäufer jedoch mal so richtig einheizen. Sollten alle B´s so machen, denn es gibt viel zu viele von ihnen…
*** Mad ***[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Mad_Eye_Moody am 18-07-2006 07:35 ]
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Ich plädiere für eine neue Rubrik "Recht im Alltag mit Mad" o.ä.
Zur Sache selbst, ich sagte es schon oben: es nützt nichts, sich den Mund an der Rechtslage wässrig zu lesen, wenn man im Fall der Fälle an Schwierigkeiten im Tatsächlichen (Beweislage) scheitern würde, womit zu rechnen ist. Mit einem "Anscheinsbeweis" wirst Du da nix.
Der stützende Freund, wenn Du ihn denn namhaft machen kannst, wird behaupten, den Verkäufer nicht zu kennen und nur zufällig schon öfter auf dessen Offerten eingestiegen zu sein.
Gruß, Heinz
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bitte entschuldige, wenn ich den Mad mal verteidige, auch im Wissen, daß Du da wesentlich fundiertere juristische Kenntnisse zur Verfügung hast.
Mad hat recht mit dem, was er da schreibt. Es kann auf keinen Fall falsch sein, wenn mal ein wenig Aufklärung über eBay und den Machenschaften dort stattfindet.
Das die Beweisführung sicherlich schwierig oder gar unmöglich sein kann, ist wohl auch jedem hier klar. Nur wenn wir immer alle gleich den Kopf ins Wasser stecken, dann haben wir schon verloren und öffnen allen Machschaften Tür und Tor.
Viele liebe Grüße
Bernd
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On 2006-07-18 10:12, donluigi wrote:
Wenn der Verkäufer seinem Wagen den Wert 20.000,- beimißt (ob berechtigt oder nicht, sei jetzt mal nicht die Frage) und der Höchstbieter nur 10.000 geben will - was soll der Verkäufer dann tun? 10 Mille verschenken? Andersrum gefragt: ein Verkäufer, der seinen Mindestpreis erzielen will oder der letzte Käufer, der auf Biegen und Brechen und mit Gerichtsgewalt sein Schnäppchen erzwingen will - wer ist hier der unredlichere? Schnäppchengeile, klagewütige Käufer sind auf der selben Ebene anzusiedeln wie Verkäufer, die in betrügerischer Absicht minderwertige Ware anbieten - beide haben nämlich nur den eigenen Vorteil im Sinn.
Das verstehe ich aber jetzt nicht, denn niemand ist gezwungen für 1 Euro anzubieten, sondern kann jeden anderen Betrag dort einsetzen. Wenn er allerdings den Bieterstreit aus eigenen Überlegungen ganz unten ansetzt , dann soll er sich auch an die ebay-Regeln halten und das Risiko tragen. Denn das grössere Risiko bringt auch die grösseren Chancen in Form eines eventuell höheren Preises mit sich.
Juergen
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- Mad_Eye_Moody
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Wenn jeder nur denken würde: „Naja, ich habe zwar Recht, bekomme es aber eh nicht“ – in welchem Rechtsstaat würden wir da leben? Soll es nun jeder einfach untätig hinnehmen, dass er beschissen wird? Alles bloß Kavaliersdelikte?
Jeder Gauner könnte dann ja sagen: „Ich verstoße zwar gegen das geltende Recht, aber was soll’s, macht ja eh keiner was dagegen“.
Tolle Argumente, muss ich schon sagen...
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Die "Kumpelgebote" haben ja i.d.R. einen Hintergrund, die superdeftigen Ebay Gebühren zu minimieren. Eingestellt wird für einen Euro, Kumpel gibt das Gebot ein, das der Artikel mindestens bringen soll!
Ich sags euch, alle ebayer die ich kenne, machen das so! Da sind auch einge im Forum vertreten!
Ich oute mich mal hier:
Ich hab das auch schon gemacht
Ich hab auch schon mal Bildzeitung gelesen!
Ich war sogar schon mal im Puff!
So, jetzt wisst ihr endlich wer in Deutschland das alles gewesen ist!
Gerd -ohne Heiligenschein!
PS: Nichts desto trotz, gibts hier auch Schweinereien wie Mad es beschrieb, geh aber mal davon aus, das nahezu jeder der ein Auto für einen Euro einstellt, zumindest kurz vor Schluss, wenn nichts läuft, die Katastrophe verhindern will und das eingeben lässt, was seine Schmerzgrenze ist. Da gibts weiss Gott verwerflicheres, das ist auch sehr oft bei normalen Auktionen so, sogar durch Leute des Auktionators.[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : gerd am 18-07-2006 12:10 ]
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- johannes
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Selbst habe ich noch etwas mit e-bay zu tun gehabt, eben aus diesen Gründen. Und möchte auch nix damit zu tun haben.
Zu den Anfechtern von Mad:
"Explicatio non petita, accusatio manifesta"
Saludos aus Spanien
johannes/españa
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- Juergen
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Ich war sogar schon mal im Puff!
Bei soviel outcoming würde mich nur noch eines interessieren
Als Gucker oder als "User" ?
Juergen
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- gerd
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On 2006-07-18 12:11, Juergen wrote:
Ich war sogar schon mal im Puff!
Bei soviel outcoming würde mich nur noch eines interessieren
Als Gucker oder als "User" ?
Juergen
Gucker war ja schon jeder männliche Deutscher, User nur 70%!
und Du?
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Juergen
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