Schweizer Auto, verzollt, was kommt da noch auf einen zu?
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15 Juli 2005 11:20 #29423
von CH
Grüßla aus Franken
Christoph
560SL & S211 220 CDI
Schweizer Auto, verzollt, was kommt da noch auf einen zu? wurde erstellt von CH
Was bedeutet (an Aufwand) es wenn ein Händler einen Wagen anbietet, der Schweizer Papiere hat, aber bereits verzollt ist?
Was muss man noch tun um das Auto, welches sich bereits in D befindet, zugelassen zu bekommen?
Danke für Tipps!
Was muss man noch tun um das Auto, welches sich bereits in D befindet, zugelassen zu bekommen?
Danke für Tipps!
Grüßla aus Franken
Christoph
560SL & S211 220 CDI
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- Myros
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15 Juli 2005 11:31 #29424
von Myros
Myros
85er 500SL GB
Myros antwortete auf Schweizer Auto, verzollt, was kommt da noch auf einen zu?
Ich denken die normal aktion is registrieren die auto in Deutschland, und fur das , sie muss haben oder machen zoll und mws zahlung.
Das is die system fur uns in England fur autos nicht von der EC.
Einer kurzer ruf bei ihre Zollamt gebt die genau aktion-plan.
Viel spass
Myros
Das is die system fur uns in England fur autos nicht von der EC.
Einer kurzer ruf bei ihre Zollamt gebt die genau aktion-plan.
Viel spass
Myros
Myros
85er 500SL GB
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- Dr_Benz
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15 Juli 2005 12:57 #29425
von Dr_Benz
Dr_Benz antwortete auf Schweizer Auto, verzollt, was kommt da noch auf einen zu?
Hallo Zusammen,
es folgt noch eine Voll-Abnamhe beim Tüv + A(S)U
danach mit den ganzen Unterlagen zum Strassenverkehrsamt...
die machen machen noch eine Fax-Abfrage in Flensburg...
und einer D-Zulassung steht nichts mehr im Wege...
Jrüsse Stefan
PS.."verzollt" heisst bei Deutschen Autos eine EUST von 16%...noch
es folgt noch eine Voll-Abnamhe beim Tüv + A(S)U
danach mit den ganzen Unterlagen zum Strassenverkehrsamt...
die machen machen noch eine Fax-Abfrage in Flensburg...
und einer D-Zulassung steht nichts mehr im Wege...
Jrüsse Stefan
PS.."verzollt" heisst bei Deutschen Autos eine EUST von 16%...noch
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- laura
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15 Juli 2005 13:07 #29426
von laura
laura antwortete auf Schweizer Auto, verzollt, was kommt da noch auf einen zu?
Hallo,
soweit mir bekannt ist, gibt es keinen Zoll bei importierten Autos aus der Schweiz. Die MwSt des Kauflandes kann man sich zurückerstatten lassen, sofern man bei einem Händler kauft. Ansonsten ist die Prozedur wie von Stefan beschrieben.
Gruß ALfred
soweit mir bekannt ist, gibt es keinen Zoll bei importierten Autos aus der Schweiz. Die MwSt des Kauflandes kann man sich zurückerstatten lassen, sofern man bei einem Händler kauft. Ansonsten ist die Prozedur wie von Stefan beschrieben.
Gruß ALfred
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- Zorro
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15 Juli 2005 21:53 #29427
von Zorro
Zorro antwortete auf Schweizer Auto, verzollt, was kommt da noch auf einen zu?
hier
habe ich meine Erfahrungen beschrieben als ich mein auto aus der Schweiz eingeführt habe.
Ich weiß nicht wie sich unsere "Beamten" verhalten wenn das Auto schon in Deutschland ist. Ich würde mal tippen auch nicht anders als ob du das auto selbst einführst. Du wirst alle Unterlagen, auch die vom Zoll, brauchen Schließlich können die ja nicht wissen ob es gestohlen ist oder allles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Die Unbedenklichkeitsbescheiningung aus Flensburg frodert bei der Münchner Zulassungsstelle niemand an (Bemerkung von Stefan). Das musst du hier schon selbst erledigen.
Viel Glück
Zorro
Ich weiß nicht wie sich unsere "Beamten" verhalten wenn das Auto schon in Deutschland ist. Ich würde mal tippen auch nicht anders als ob du das auto selbst einführst. Du wirst alle Unterlagen, auch die vom Zoll, brauchen Schließlich können die ja nicht wissen ob es gestohlen ist oder allles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Die Unbedenklichkeitsbescheiningung aus Flensburg frodert bei der Münchner Zulassungsstelle niemand an (Bemerkung von Stefan). Das musst du hier schon selbst erledigen.
Viel Glück
Zorro
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- FrankPossmeier
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17 Juli 2005 16:30 #29428
von FrankPossmeier
FrankPossmeier antwortete auf Schweizer Auto, verzollt, was kommt da noch auf einen zu?
Kann Zorro nur zustimmen:
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung musst Du/der Händler beim KBA bestellen (ca. 15 Euro, Dauer 5-14 Tage). Unter der Homepage des KBA findest Du ein paar weitere Infos.
Mit der Bescheinigung und der Vollabnahme + AU-Untersuchung hast Du dann alles zusammen für die Anmeldung.
Wichtig ist, dass - falls das Auto in seinem ersten Leben mal in Deutschland angemeldet war - Du von dem Besitzer eine (eidestattliche) Erklärung bekommst, dass der Deutsche Brief endgültig eingezogen wurde.
Gruß aus Düsseldorf
Frank (der das Procedere mit einem französischen Auto gerade hinter sich hat)
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung musst Du/der Händler beim KBA bestellen (ca. 15 Euro, Dauer 5-14 Tage). Unter der Homepage des KBA findest Du ein paar weitere Infos.
Mit der Bescheinigung und der Vollabnahme + AU-Untersuchung hast Du dann alles zusammen für die Anmeldung.
Wichtig ist, dass - falls das Auto in seinem ersten Leben mal in Deutschland angemeldet war - Du von dem Besitzer eine (eidestattliche) Erklärung bekommst, dass der Deutsche Brief endgültig eingezogen wurde.
Gruß aus Düsseldorf
Frank (der das Procedere mit einem französischen Auto gerade hinter sich hat)
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- CH
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18 Juli 2005 18:18 #29429
von CH
Grüßla aus Franken
Christoph
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CH antwortete auf Schweizer Auto, verzollt, was kommt da noch auf einen zu?
Danke,
ich habe jetzt auch schonmal mit dem Händler telefoniert und muss nun mal in mich gehen, ob ich da mal hinfahre und ob ich mir wirklich noch ein Auto kaufe.
ich habe jetzt auch schonmal mit dem Händler telefoniert und muss nun mal in mich gehen, ob ich da mal hinfahre und ob ich mir wirklich noch ein Auto kaufe.
Grüßla aus Franken
Christoph
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