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Schweizer Auto, verzollt, was kommt da noch auf einen zu?

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15 Juli 2005 11:20 #29423 von CH
Was bedeutet (an Aufwand) es wenn ein Händler einen Wagen anbietet, der Schweizer Papiere hat, aber bereits verzollt ist?
Was muss man noch tun um das Auto, welches sich bereits in D befindet, zugelassen zu bekommen?

Danke für Tipps!

Grüßla aus Franken

Christoph
560SL & S211 220 CDI

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15 Juli 2005 11:31 #29424 von Myros
Ich denken die normal aktion is registrieren die auto in Deutschland, und fur das , sie muss haben oder machen zoll und mws zahlung.
Das is die system fur uns in England fur autos nicht von der EC.
Einer kurzer ruf bei ihre Zollamt gebt die genau aktion-plan.

Viel spass

Myros

Myros

85er 500SL GB

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15 Juli 2005 12:57 #29425 von Dr_Benz
Hallo Zusammen,

es folgt noch eine Voll-Abnamhe beim Tüv + A(S)U

danach mit den ganzen Unterlagen zum Strassenverkehrsamt...

die machen machen noch eine Fax-Abfrage in Flensburg...

und einer D-Zulassung steht nichts mehr im Wege...

Jrüsse Stefan

PS.."verzollt" heisst bei Deutschen Autos eine EUST von 16%...noch

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15 Juli 2005 13:07 #29426 von laura
Hallo,
soweit mir bekannt ist, gibt es keinen Zoll bei importierten Autos aus der Schweiz. Die MwSt des Kauflandes kann man sich zurückerstatten lassen, sofern man bei einem Händler kauft. Ansonsten ist die Prozedur wie von Stefan beschrieben.
Gruß ALfred

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15 Juli 2005 21:53 #29427 von Zorro
hier habe ich meine Erfahrungen beschrieben als ich mein auto aus der Schweiz eingeführt habe.
Ich weiß nicht wie sich unsere "Beamten" verhalten wenn das Auto schon in Deutschland ist. Ich würde mal tippen auch nicht anders als ob du das auto selbst einführst. Du wirst alle Unterlagen, auch die vom Zoll, brauchen Schließlich können die ja nicht wissen ob es gestohlen ist oder allles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Die Unbedenklichkeitsbescheiningung aus Flensburg frodert bei der Münchner Zulassungsstelle niemand an (Bemerkung von Stefan). Das musst du hier schon selbst erledigen.

Viel Glück

Zorro

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17 Juli 2005 16:30 #29428 von FrankPossmeier
Kann Zorro nur zustimmen:

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung musst Du/der Händler beim KBA bestellen (ca. 15 Euro, Dauer 5-14 Tage). Unter der Homepage des KBA findest Du ein paar weitere Infos.

Mit der Bescheinigung und der Vollabnahme + AU-Untersuchung hast Du dann alles zusammen für die Anmeldung.

Wichtig ist, dass - falls das Auto in seinem ersten Leben mal in Deutschland angemeldet war - Du von dem Besitzer eine (eidestattliche) Erklärung bekommst, dass der Deutsche Brief endgültig eingezogen wurde.

Gruß aus Düsseldorf

Frank (der das Procedere mit einem französischen Auto gerade hinter sich hat)

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18 Juli 2005 18:18 #29429 von CH
Danke,

ich habe jetzt auch schonmal mit dem Händler telefoniert und muss nun mal in mich gehen, ob ich da mal hinfahre und ob ich mir wirklich noch ein Auto kaufe.

Grüßla aus Franken

Christoph
560SL & S211 220 CDI

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