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Zollproblem wegen Einfuhr R12

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1 Jahr 11 Monate her #338424 von citroen
Moin,
die Anlagen werden grundsätzlich leer gemacht, bzw. Geprüft, ob Druck drauf ist, egal auch wenn ein 134a Kleber oder die "modernen " Anschlüsse aufgeschraubt wurden.
Die Untersuchung, welches Kältemittel drinnen sein könnte, ist recht aufwendig, mit Sicherheit teurer und Zeitaufwendiger.

So ist zumindest mein Kenntnisstand.

Gruß aus Hamburg, Rainer

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1 Jahr 11 Monate her #338442 von Edgar_Markus
Abend..

aus technischer Sicht würde ich mal bezweifeln dass da noch original R12 drin war, so lange bleiben die Anlagen nicht dicht...

wie lange war R 12 in den USA erlaubt? danach kann nur 134a eingefüllt worden sein

Edgar

Lebst Du nur oder schraubst Du schon?

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1 Jahr 11 Monate her #338445 von wusel-53
Mein Kenntnisstand ähnelt dem von Rainer. Normalerweise dürfen die FZ nicht mit befüllter Klimaanlage über den Teich transportiert werden. Sie MÜSSEN in den USA evakuiert werden, egal welche Füllung. Soweit ich weiß, wird dies auch streng kontrolliert. Es geht hier um mögliche gefährliche Brandquellen oder auch Feuerverstärkung. Eine der größten Gefahren auf See, wie man auch gerade aktuellden Nachrichten entnehmen konnte. Daher wird es streng kontrolliert.
Ich will natürlich nicht ausschließen, dass auch mal einer mit gefüllter KS durchkommt...
In diesem Fall geht es aber wohl tatsächlich um den Amtsschimmel 

Viele Grüße

Thorsten

Man lernt nie aus
380SL (US-Version, Bj.84), Eura-Wohnmobil und ein ebike :-)

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1 Jahr 11 Monate her #338446 von michigap
Mein Kenntnisstand ist tatsächlich ein anderer. Ich hab vor 3 Jahren einen BMW mit besagter Umrüstung auch über Bremerhaven importiert, also mit neuen Ventilen und Aufkleber unter der Motorhaube. Die Anlage war auch im selben Jahr neubefüllt worden. Man kreuzt ja an was da drin ist und offenbar winkt der Zoll das durch, wenn es plausibel ist. Bei mir gab es zumindest keinerlei Nachfragen, auch nicht nach der Rechnung der Befüllung mit R134a. 

Kann natürlich sein, dass gerade in diesem Fall der Zoll nicht genau hingeschaut hat. Aber wenn die Klimaanlage immer komplett entleert sein muss vor der Verschiffung, würde CFR sicherlich darauf hinweisen, aber das machen die bisher nicht.

Michael

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1 Jahr 11 Monate her #338462 von wusel-53
Ich habe nochmal ein bisschen recherchiert.
Aber alle Angaben unter Vorbehalt, da sie einem Leitfaden zum Import aus den USA entstammen und keinen Verordnungen oder Gesetzen:
R12 muss spätestens in Deutschland im Rahmen der Importabwicklung abgesaugt werden, wenn es denn noch drin war. Wurde es bereits in den USA abgesaugt, muss ein Nachweis der Werkstatt vorhanden sein. Alle neueren Kältemittel, wie R134a oder §1234yf können ohne Probleme in der Klimaanlage importiert werden. mein vorheriger Hinweis bzgl. Brandgefahr war daher falsch (logik hilft manchmal nicht). Im Motorraum des Fahrzeuges befindet sich üblicherweise ein Aufkleber mit dem befüllten Kältemittel.  War bei mir auch so, meiner wurde bereits in den USA umgerüstet. Die Angaben habe ich aus einem Leitfaden der Firma West Coast Shipping.

Viele Grüße

Thorsten

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1 Jahr 11 Monate her #338477 von hhermanski
Hallo,
bei mir war es auch so. Umrüstung auf R 134 bereits 2004 in den USA, dokumentiert durch einen Aufkleber auf der Kühlertraverse. Import, Zoll und TÜV konnte ich 2018 ohne ein Problem durchführen, die Klimaanlage kühlt heute genau wie damals.

Gruß Henry
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1 Jahr 11 Monate her #338519 von ZitroniX
Meiner ist mit entleeren Klima (wurde in USA gemacht) und Zertifikat anstandslos eingeführt worden

Früher war alles gut, heute ist alles besser.
Besser wär es, wenn alles wieder gut wär.
R107 SL 380 (US) Bj 83,
silberblaumetallic 930

Gruss Andreas

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1 Jahr 11 Monate her #338526 von Dr-DJet
Hallo,

ich habe den Ansprechpartner für die Kooperativclubs des die Oldtimer vertretenden ADAC angeschrieben. Man hat die Anfrage intern weitergeleitet und will mir danach antworten.

Viele Schraubergrüße - best regards, Volker, Admin und Betreiber
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1 Jahr 11 Monate her #338539 von Hajoko031
es gibt aktuell diverse Verfügungsverordnungen die seitens der ausführenden Behörden angewendet werden "koste was es wolle" das ist eine davon - der ADAC ....... wird auch nichts dagegen tun können sind diverse Einzelfälle - Anwalt nehmen und abwarten was kommt ... vor gericht und auf hoher See.
Bei meiner Einfuhr im März hat alles geklappt - hatte dem auch etwas vorgebeugt 

mit den besten Grüßen Jochen
Das Leben ist zu kurz für später

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1 Jahr 11 Monate her #338621 von 80erFan
So, zum Abschluss:

…das ist genau das Problem dieser Angelegenheiten heutzutage: niemand, auch nicht die Behörden und schon gar nicht der Zoll blicken noch wirklich durch die unterschiedlichen Regelungen durch, was meines Erachtens schon ein KO-Kriterium für die Durchführung eines Strafverfahrens ist, denn wie soll der Bürger Regelungen verstehen und beachten, wenn dies nicht einmal die zuständigen Exekutivorgane mehr können. Allein die Einsicht hierin fehlt und ich würde mal folgendes prophezeien:

Ohne kompetenten Rechtsbeistand werden der Zoll und die weiteren zuständigen Behörden eine enorme Drohkulisse aufbauen und dann „großzügig“ eine Einstellung des Verfahrens nach §153 StPo gegen Geldauflage anbieten. Wer dann nicht anständig beraten ist, wird immer dazu neigen, das anzunehmen und irgendeinen Betrag (üblich sind häufig 2.500€) zahlen, sei es auch noch so hanebüchen.

So arbeitet der Zoll heute tatsächlich häufig.

Grüße, Holger
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1 Jahr 11 Monate her #338637 von michigap
Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Kommentare. Ich warte immer noch ab und hab bisher noch keine Neuigkeiten. Aber da es ja unter Umständen auch andere hier im Forum betrifft oder betreffen wird, werde ich euch da auf dem Laufenden halten. Und danke Volker, vielleicht können die ja was hilfreiches beitragen. Laut Anwalt müssten die ohnehin Vorsatz nachweisen, was sehr schwierig sein dürfte.

Viele Grüße
Michael
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1 Jahr 10 Monate her #338847 von Dr-DJet
Hallo Michael,

der ADAC hat sich gemeldet und bittet um den Schriftverkehr vom Zoll. Ich schicke Dir die ADAC email Adresse zu. Die haben ja auch Juristen, die sich mit so etwas auseinander setzen.

Viele Schraubergrüße - best regards, Volker, Admin und Betreiber
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1 Jahr 10 Monate her #339262 von parker73
Hallo Michael,

ich habe genau das gleiche Problem. Bei mir war es eine Corvette C3, die ich letztes Jahr importiert habe. Die wurde beim Zoll vorgestellt und besichtigt - es wurde ein Zertifikat erstellt bzgl. abgesaugter Klimaanlage mit dem Vermerk, dass sie nicht funktionsfähig ist und das Auto wurde vom Zoll freigegeben. Ich habe das auch durch die Transportfirma abwickeln lassen. Bei mir war es Transglobal. Es sind wohl auch noch andere Kunden betroffen. Bisher habe ich von denen nur eine kurze Rückmeldung, bekommen, dass die nicht verstehen was da los ist. Auf das Schreiben habe ich noch nicht reagiert.

Wollen wir uns mal direkt austauschen. Hab dir eine PN gesendet.

 

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1 Jahr 10 Monate her #339269 von Obelix116
...wäre nett wenn du, wie alle anderen hier, mit Vornamen unterschreiben würdest !

Gruß
Christian

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1 Jahr 10 Monate her #339270 von Kiki
Da es kein Einzelfall ist scheint es jetzt zu einen Problempotential beim Import zu werden.
Mit einen Vermerk nicht funktionsfähig gibt den Zoll anscheinend Zweifel auf.
Der Zöllner kann und will es nicht prüfen ob noch Kältemittel vorhanden ist, dafür würde er minimal ein Kat.3  Zertifikat nach oben gennanter F-Gasverordnung benötigen (Arbeiten an Kfz Kälteanlagen) Er hat einen  Beamtenstatus somit tut er das nicht und zweifelt das an.
Außerdem kann er nicht feststellen was drin ist.
Somit ist die A Karte bei dem der das inverkehrbringt (Käufer). Wenn der Karren aus den Freihafen raus ist gilt es als inverkehrgebracht! unabhängig davon das der Spediteur die Entleerung bei der nächsten Kfz Werkstatt hinter der Zoll Schranke veranlasst und ein datumsgleiches Zertifikat erhält.

Ich sehe nur einen Ausweg um der Misere aus dem Weg zu gehen und zwar eine augenscheinliche Trennung des Kältesystems an einer Stelle
vor der Verladung in XY in diesen Fall kann sich der Gesetzgeber nicht mehr auf einen geschlossenes System und die EU Richtlinie berufen (drucklos).
Einen neuen Trockner braucht es bei der Wiederbefüllung allermal.

Mich würde interessieren wie die Thematik mit einen Import über Rotterdam gehandhabt wird  ?


 

Gruß
Igor

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1 Jahr 10 Monate her #339282 von parker73
Na klar.

Grüsse
Oliver
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1 Jahr 10 Monate her - 1 Jahr 10 Monate her #339287 von mopf9
Wieder einmal ein Paradebeispiel für den galoppierenden Bürokratiewahnsinn in diesem Land. Kein Benefit aber Riesenprobleme verursachen scheint das Motto zu sein.
"Er hat einen Beamtenstatus, somit tut er das nicht und zweifelt das an." Genau, die Frage nach einer Lösung wird in der Regel damit beantwortet, daß das nicht die Aufgabe des Beamten sei.

Gruß, Wolf

Wenn dein Pferd tot ist, steig ab!
Letzte Änderung: 1 Jahr 10 Monate her von mopf9.
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1 Jahr 10 Monate her - 1 Jahr 10 Monate her #339288 von parker73
Was mich am meisten irritiert ist das ja eine Beschau des Fahrzeuges angeordnet wurde und sogar vom Gewerbeaufsichtsamt eine Prüfung vorgenommen wurde, da es eine Verdachtsmitteilung an dieses vom Zoll gab bzgl. R12 etc. Die Marktüberwachungsbehörde hat dann mitgeteilt, daß das Fahrzeug dem Chemikalienrecht entspricht und vom Zoll abgefertigt werden kann.
Wenn es jetzt Bestimmungen gibt, die es verbieten die Klimaanlage als solche überhaupt einzuführen, dann muss das doch direkt vor Ort beanstandet werden und das Auto nicht freigegeben werden. Ein Jahr später dann ein Strafverfahren zu eröffnen nachdem mind. mehr als 10 Jahre lang Autos mit leerer Klimaanlage eingeführt werden durften ist schon wirklich seltsam. Es ist doch mehr als klar, daß hier kein Vorsatz zu einer Straftat vorliegt.

Es ist dann auch nicht verwunderlich, wenn Deutsche Häfen mehr und mehr wegen solcher Hindernisse und Planungsunsicherheiten gemieden werden, wenn möglich.

Grüsse
Oliver
Letzte Änderung: 1 Jahr 10 Monate her von parker73. Begründung: Name vergessen
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1 Jahr 9 Monate her #339651 von achim1000
Hallo zusammen,

ich hänge mich mal an dieses Thema ran, da auch gegen mich ein "Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Bannbruches und des Verstoßes gegen das Chemikaliengesetz..." eingeleitet wurde. Das Anschreiben habe ich vor ein paar Tagen im Briefkasten gehabt und mich erstmal im Netz auf die Suche gemacht, worum es überhaupt geht. Im Juli habe ich einen US-Pickup Bj. 1990 über CFR in Bremerhaven importiert.

Bislang habe ich weder auf das Anschreiben reagiert, noch einen Anwalt aufgesucht.

Gibt es evtl. bei den anderen Betroffenen bereits neue Entwicklungen?

Gruß Achim

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1 Jahr 9 Monate her - 1 Jahr 9 Monate her #339652 von jama
Moin Achim,

hier gibt es was darüber;  www.die-anwalts-kanzlei.de/steuerstrafre...ll-wegen-bannbruchs/

Gruß Jürgen
Letzte Änderung: 1 Jahr 9 Monate her von jama. Begründung: Link ging nicht.

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