Gutachten / 15" Barockfelge / original Mercedes
wie komme ich an ein Teilegutachten / ABE für die 15 Zoll Barockfelgen / ET-Nr. 126 400 2202 mit der offiziellen Bezeichnung: Leichtmetall-Scheibenrad 7 J x 15 H2 ET 25 mm?
Danke und Grüße
René
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- Thorsten560SE
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soweit ich weiß garnicht. Für originale Felgen die eine Daimlernummer haben gibt es eigentlich keine ABE´s oder ähnliches. In den offiziellen Freigaben stehen auch nur die Reifen und Felgengrößen drin. Wenn es dann eine orginale Daimlerfelge ist gibt es keine Probleme beim TÜV. Reifenfreigabe R107 KLick
Gruß Thorsten
tb560
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Die Reifenfreigabe habe ich der Werkstatt mitgegeben.
Danke und GRüße
René
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schaut hier, dass bringt Klarheit
Quelle: R/C 107 SL-Club
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Gruß Marcel
300 CE-24 Bj 7/90
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ein Gtachten oder ABE ist aber auch das nicht. Ich schau morgen mal was der Prüfer sagt. Danke trotzdem.
Grüße René
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wenn es eine Freigabe des Herstellers gibt und Du Felgen des Herstellers drauf hast, brauchst Du kein Gutachten und es erfolgt auch keine Eintragung. Sind dann ja freigegeben.
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es gibt ja von Maxilite Nachbauten der 7X15 Barockfelge, allerdings mit mit ET23 statt ET25. Weiß jemand, ob man die trotzdem ohne Modifikationen am Fahrzeug, wie z.B. Distanzscheiben mit 205/65 15er Bereifung fahren kann und eingetragen bekommt?
Viele Grüße
Karsten
US 380 SL Bj. 85
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bei Fremdfelgen brauchst Du entweder eine deutsche ABE oder ein für DE gültiges Gutachten, mit dem Du sie eintragen lassen kannst.
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Danke für die schnelle Antwort. Ein Gutachten zur Eintragung in den Fahrzeugpapieren ist wohl dabei. Vermutlich geht es dann wohl auch ohne Modifikationen mit ET 23 statt 25...
Beste Grüße
Karsten
US 380 SL Bj. 85
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die Felgen stehen original soweit drin das 2 mm ET weniger kein Problem machen sollte.
Eintragung der Maxilite Penta mit deren Gutachten war bei mir völlig problemlos.
Gruß,
Jörg
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Danke für die Information. Hatte schon gehofft, dass die 2mm nichts ausmachen.
Beste Grüße
Karsten
US 380 SL Bj. 85
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eine Eintragung bzw. Abnahme ist auch ohne ABE in dem der 107er benannt ist, möglich und zwar via Einzelabnahme.
Wenn ich es noch so im Kopf hab, nach §21 der StVZO
Ein nicht vorhandenes ABE ist nicht zwingend ein Todesurteil für ein Vorhaben!
Gruß
Marinko
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- Thorsten560SE
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nur ohne ein Festigkeitsgutachten wird es sehr schwierig bis unmöglich eine Zubehörfelge eingetragen zu bekommen.
Gruß Thorsten
tb560
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Thorsten560SE schrieb: Tach,
nur ohne ein Festigkeitsgutachten wird es sehr schwierig bis unmöglich eine Zubehörfelge eingetragen zu bekommen.
Gruß Thorsten
Hallo Thorsten,
genau so ein Festigkeitsgutachten für die TÜV Eintragung ist wohl dabei; nur halt keine ABE, wodurch eine Eintragung ja gar nicht nötig wäre.
Viele Grüße
Karsten
US 380 SL Bj. 85
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was steht denn genau in diesem Festigkeitsgutachten ?
Nur ein Festigkeitsgutachten ohne ABE ?
Dieser Sachverhalt erfordert definitiv eine ABNAHME (Einzelabnahe) vom TÜV (alte Bundesländer)!!!
Wenn Du in den neuen Bundesländern wohnhaft bist, dann kann es der TÜV oder die DEKRA machen.
Es ist ein neues Gesetzt auf dem Weg, wo auch anderen Prüforganisationen die Einzelabnahme erlauben soll, nur ist es , meines Wissens, noch nicht durch.
Du kannst Dir die Dinger so ranschrauben, verlierst sofort die Betriebserlaubnis und dadurch sofort den Versicherungsschutz!!!
Du weißt ja was das bedeutet!
Ich kann Dir wärmstens davon abraten!
Gruß
Marinko
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anbei der Link zu den Felgen, die ich meine. Da steht, dass da ein TÜV Festigkeitsgutachten dabei ist. Daher dachte ich, dass das zur Eintragung ausreichen müsste. Den Verlust des Versicherungsschutz möchte ich natürlich nicht riskieren. Komme übrigens aus NRW.
Vielen Dank und beste Grüße
Karsten
shop-eu.maxilite.ch/Barock-Style-7x15
US 380 SL Bj. 85
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aus meiner Sicht, auf den ersten Blick, eine klare Sache, es muss eine Einzelabnahme gemacht werden.
Der vom Anbieter gewählte Begriff "Verifizierungserklärung" ist mir so nicht geläufig.
Entweder es gibt ein ABE, mit welchem dann eine "normale Eintragung" nach §19.3 der StVZO gemacht werden kann oder es gibt es nicht und dann geht nur eine Einzelabnahme nach §21 der StVZO.
Wenn ich an Deiner Stelle wäre, würde ich den Anbieter schriftlich oder telefonisch kontaktieren und konkrete Fragen stellen!
1. Gibt es ein ABE mit welchen eine Eintragung nach §19.3 der StVZO geht oder nicht?
Die Antwort auf diese Frage, zeigt Dir den weiteren Weg.
Wenn es ein ABE gibt, in dem Dein 380er konkret aufgeführt ist, dann ist alles SUPER.
Wenn es kein ABE gibt, wovon ich ausgehe, dann fragst Du, ob Sie Dir die Unterlagen per Mail oder Post zukommen lassen können, damit Du das Vorhaben mit dem TÜV absprechen kannst.
Wenn Du dann die Papiere bekommst, suchst Du Dir eine kompetente TÜV-Stelle, die das Vorhaben mit Dir zusammen angehen und umsetzen.
Vorsicht, sehr viele TÜV-Stellen stellen sich aus den verschiedensten Gründen quer und blocken gleich, oft auch weil die Kompetenz fehlt!
Ich spreche aus Erfahrung.
Viel Erfolg.
Gruß
Marinko
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Leider muss ich dir mitteilen, das dein Wissensstand bezüglich der Eintragung und Vollgutachten veraltet ist.
Seit dem 01.04. 20 darf auch die Dekra und die KÜS in NRW diese Abnahmen machen.
Allerdings nicht jeder Prüfer, sondern nur welche die eine besondere Schulung genossen haben.
Besten Gruß
Stefan
Beste Grüße
Stefan
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Nachweis gemäß §19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für Räder/Reifen des Herstellers / Importeurs maxilite AG liegt ein Teilegutachten ...... vom 12.06.2019 vor. Kennzeichnung : PE816
......
Eine Berichtigung der Fahrzeugdokumente ist nicht vorgeschrieben, aber möglich.
Dann noch die Daten für die Fahrzeugbeschreibung mit Felgen. und Reifengröße.
Ist in meinem Augen keine Einzelabnahme, die müßte wohl unverzüglich in die Papiere übernommen werden.
Gruß,
Jörg
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das hört sich doch gut an. Bevor ich bzgl der Felgen aktiv werde kläre ich das, wie Marinko vorgeschlagen hat mal mit Maxilite und dem KÜS, zu dem ich sonst auch gehe...
Vielen Dank für die vielen hilfreichen Infos.
Beste Grüße
Karsten
US 380 SL Bj. 85
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