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Werterhöhung durch Volllackierung ...

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25 Okt. 2013 21:23 #117764 von ChriGue
Werterhöhung durch Volllackierung ... wurde erstellt von ChriGue
Hallo liebe SL-Gemeinde,

ich habe nur eine kurze Frage mit der Bitte um ein Meinungsbild (oder mehr):

Ich befinde mich in einem Rechtstreit mit einer Werkstatt. Diese sollte einen Unfallschaden (vorne links) beheben, und den Wagen auch nur dort lackieren (lassen). Der Wagen war ansonsten in Schuss, und mit den heutigen Techniken hätte man Übergänge zwischen den alten und den neuen Lackstellen - trotz metallic-blau - wahrscheinlich gut "ausnebeln können.

Nun hat die Werkstatt den Wagen KOMPLETT neu lackiert und behauptet auch, ich hätte das so beauftragt. Hab ich aber nicht.

Gleichzeitig sagt die Werkstatt, dass durch die komplette Neulackierung der Wagen jetzt deutlich an Wert gewonnen hätte, ein Versuch, irgendwie das Gericht dazu zu bewegen, mich eine nicht beauftragte Ganzlackierung trotzdem bezahlen zu lassen.

Ich selber bin der Meinung, dass eine bloße Aussage, eine Ganzlackierung wäre enorm wertsteigernd, nicht gelten darf, schon gar nicht bei gut erhaltenen Young-/Oldtimern, die doch immer dann am meisten wert sind, wenn sie noch so original wie möglich sind.

Ich bin darüber hinaus der Meinung, dass eine neue Lackierung eher wertmindernd ist, besonders dann, wenn sie eigentlich nicht nötig gewesen wäre.

Ich wäre über ein diesbezügliches Meinungsbild der SL-Gemeinde sehr froh. Falls es offizielle Aussagen von z.B. Sachverständigen und/oder Autoprofis gibt, auf die verwiesen werden könnte, wäre das natürlich auch sehr schön.

Idealerweise würde ich der Gegenseite vor Gericht mit einer "Gewicht habenden" Aussage belegen, dass sie Quatsch redet, wenn sie pauschal argumentiert, wie sie eben argumentiert.

Vielen Dank im Voraus für jede Rückmeldung zum Thema.

Gruß

ChriGue


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25 Okt. 2013 21:33 #117765 von astral
Was ist denn DAS für ne Story?
Ohne Auftrag kein Geld und darauf, ob das Auto durch die Ganzlackierung eine Wertsteigerung erfahren hat, was ich ganz stark bezweifle, kommt es nicht an, weil Du eine sog. aufgedrängte Bereicherung nicht honorieren musst.

Gruß, Heinz

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26 Okt. 2013 01:06 #117766 von FrankEinsNullSieben
FrankEinsNullSieben antwortete auf Werterhöhung durch Volllackierung ...
Das Problem entstand wohl dadurch, daß der Auftrag formlos/mündlich erteilt wurde - so wie ich das mit meiner Werkstatt auch seit Jahrzehnten mache. Aber sowas ist mir noch nie auch nur ansatzweise passiert ...

Bei dieser Werkstatt muß man wohl aufpassen, wenn man seinen Wagen zum Ölwechsel abgibt. Sonst bauen die sofort einen neuen Tauschmotor ein (wertsteigernd!), lassen die komplette Innenenausstattung vom Sattler mit Klapperschlangenimitat beziehen (mordswertsteigernd!) und schrauben auch noch eine Anhängerkupplung hinten (da würden andere auch viel Geld für bezahlen!) und Zusatzscheinwerfer vorne dran (da würde zumindest Willy ordentlich Aufpreis zahlen!). Soviel zu ihrer Argumentation.

Ich würde mich gar nicht auf die Frage wertsteigernd oder nicht einlassen, das ist schonmal die falsche Schiene. Beauftragt und plausibel war die Teillackierung und nur diese. Wenn Du Wertminderung bei einem Oldie/Klassiker geltendmachen willst - wg. der unnötigen Ganzlackierung, dann könnt Ihr das separat gegeneinander aufrechnen. Aber das wäre eine andere Geschichte ... und wertmindernd könnte das durchaus sein, wenn Du bei einem Verkauf oder einer Bewertung eine völlig überflüssige Komplettlackierung wegen eines angeblich leichten/moderaten Frontschadens erklären oder rechtfertigen müßtest. Glaubt doch kein Mensch, weil jeder weiß, daß es eine Teillackierung auch getan hätte ... also tippt man eher auf reparierten Totalschaden oder verrottete Grotte.

Und soweit ich weiß, gehört eine Teillackierung bei Unfallschäden zur fachgerechten Reparatur, nicht eine Komplettlackierung. Oder hat schonmal ein Versicherungsgutachter bei Bagatellschäden eine Volllackierung aufgeschrieben?

Viel Glück!

Grüße, Frank

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26 Okt. 2013 03:44 #117767 von Johnny-1951
Johnny-1951 antwortete auf Werterhöhung durch Volllackierung ...
Ich habe noch nie eine Teillackierung gesehen, die nicht auszumachen ist, gerade in der Metallic Lackierung kommt nach ein paar Jahren das hervor.
Auf der anderen Seite glaube ich auch nicht, dass eine Volllackierung nicht auszumachen ist,
da müsste ja 2/3 des Fahrzeugs zerlegt werden.

Ich würde nichts zahlen, im Gegenteil, versuchen einen Ausgleich zubekommen, schau doch an den Dichtungen, überall wo es zum Übergang des alten Lacks geht hast du eine feine Naht.
Kommt irgendwo mal ne neue Dichtung rein, kann es sein, das die ein bisschen anders sitzt, schon siehst du deine so genannte Volllackierung.

--- Gruß Werner ---
Wirklich weise ist, wer mehr Träume hat, als die Realität zerstören kann.

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26 Okt. 2013 09:26 #117768 von Uwe560
Ich kann mir bildlich das Kopfschütteln eines Wertgutachters vorstellen, wenn er die Lackdicke mißt und sich fragt, was mit dem Wagen wohl mal passiert ist.

Ungute Sache - ich würde zum Gegenangriff übergehen und klagen - wenn der Rechtsschutz herhält.
Vielleicht ist denen in der Werkstatt noch ein anderes Malheur passiert und irgendwas ist an den Wagen gefallen, etc.
Durch die Ganzlackierung haben sie dann vielleicht auch noch eine Verspachtelung kaschiert.
Ich würde auf alle Fälle ein Gutachten erstellen lassen.
Das riecht für mich nach Vertuschung.

Gruß Uwe

Gruß Uwe


Auszug aus den Führungskräfte-Informationen von 1987:
Seit 1985 werden vier Versionen gebaut: 300 SL, 420 SL, 500 SL und das Top Modell, der 560 SL ! ;-)

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26 Okt. 2013 11:10 #117769 von coolhand
coolhand antwortete auf Werterhöhung durch Volllackierung ...
Die Nummer nennt sich ganz stumpf positive Vertragsverletzung. Das Gericht, wird, sofern du den vereinbarten Arbeitsumfang beweisen kannst, das zweifelsfrei genauso sehen und die Werkstatt hinsichtlich der Forderung nach einer Zahlung der Ganzlackierung auslachen. Was die Wertminderung angeht, wird das Gericht sich auf sachverständiges Gutachten verlassen. Sofern da tatsächlich auf Wertminderung erkannt und dieser Umstand unstreitig wird, kannst du theoretisch Aufrechnung mit den ursprünglich vereinbarten Reparaturkosten beantragen, aber nur, wenn du viel Zeit und Nerven hast. Ich habe diese Art Geschichte dutzende Male aus Sicht eines die Kostenübernahme prüfenden Rechtschutzversicherers verfolgt, weils mich für eventuelle eigene Fälle interessiert hat.

In der Praxis signalisiert das Gericht schon früh, dass es, sofern unstrittig, die positive Vertragsverletzung zur Kenntnis genommen hat und der Differenzbetrag zwischen Reparaturauftrag und nicht vereinbarter, zuviel getaner Arbeit nicht bezahlt werden muss. Hinsichtlich der Wertminderung dauert das üblicherweise ewig, insbesondere, wenn Sachverständige zum Zuge kommen, die ihr übliches Tagesgeschäft machen und sich im Bezug auf Oldtimer erst mal selbst belesen müssen. Schlimmstenfalls besteht ja noch die Möglichkeit, dass ein Sachverständigenverfahren beantragt wird, bei dem dann die beiden parteieigenen Sachverständigen einen Obmann aussuchen, der das Ganze dann nochmal durchkaut. Kostet Unmengen von Geld und dauert. Ausgedruckte Threads aus Foren betrachtet das Gericht übrigens, wie mir ein freundlicher Zivilrichter mal in der Mittagspause verraten hat, wörtlich als "wertlose Scheißhausparolen von Leuten, die den Affektionswert ihre Karre über jeglichen gesunden Menschenverstand stellen".

Sieh zu, dass die positive Vertragsverletzung schnell unstreitig gestellt wird, latz die ursprünglich vereinbarten Reparaturkosten ab und lehn dich hinsichtlich des Restes zurück und genieße entspannt die Show. Alles andere ist zu nervenaufreibend.


Andre

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26 Okt. 2013 11:13 #117770 von Appo
Rechtlich ist die Einschätzung recht eindeutig.

Du musst zunächst nur dafür Vergütung zahlen, was beauftragt worden ist. Habt ihr den Preis für die Teilllackierung festgelegt?

Ich als Altlackfanatiker sehe sogar einen Schaden in der kompletten Neulackierung! Klar, Verlangen nach ursprünglichen Zustand ist Unsinn, aber der jetzige Zustand könnte sich sogar wertmindernd auswirken.

Ich rate dir, bis auf weiteres jedenfalls von deinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen, keinen Cent zu zahlen und - wenn rechtschutzversichert - einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Wenn Auftragnehmer Vergütung will, soll er dich halt verklagen, dann machst du Gegenansprüche geltend.

Viel Erfolg!

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26 Okt. 2013 11:38 #117771 von gerd
Bei einem einwandfreien Erstlack ist eine Neulackierung wertmindernd, ich würde da mal mit Classic Data wg. eines Gutachtens sprechen

Gerd

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26 Okt. 2013 15:15 #117772 von emanresu
emanresu antwortete auf Werterhöhung durch Volllackierung ...

On 2013-10-26 11:38, gerd wrote:
Bei einem einwandfreien Erstlack ist eine Neulackierung wertmindernd...


Sicher zutreffend - aber bei ner geklatschten Karre ist ein Neulack sicher besser als ein beigelackter dunkler Metallicton.

In diesem konkreten Fall würde ich also auf keinen Fall von einer Wertminderung ausgehen.
Eher, wie hier schon juristisch sauber formuliert wurde, halt den beauftragten Arbeitsumfang bezahlen und mich über das saubere Gesammtbild heimlich freuen.

Es war ja nun schon vorher ein Unfallwagen und somit kein 1a Sammlerstück mehr.

Sören

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27 Okt. 2013 10:26 #117773 von stef59
Hallo zusammen,
also bei Gericht liegt das Problem in vielen Fällen darin, dass man beweisen muss, was tatsächlich beauftragt war.
Hast du keine Zeugen und die Gegenpartei behauptet du hättest eine Volllackierung mündlich besauftragt, dann hast du ein Problem.
Um die Frage, ob eine Volllackierung eine Wertminderung bzw. Wertsteigerung mit sich bringt, ist da erst mal unerheblich.
Ist die Sache nicht eindeutig zu klären, wird oft ein Vergleich vorgeschlagen.

Gruss Stefan

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27 Okt. 2013 12:00 #117774 von winni
Ich frage mich welche Schrauberbude in der heutigen Zeit noch irgendeine Reparatur ohne unterschriebenen Werkstattauftrag annimmt? War es ein Freund? Und das auch noch bei einer derart umfangreichen Maßnahme.
Was hat die Ganzlackierung gekostet?

Grüße aus dem Bergischen Land
winni

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27 Okt. 2013 17:07 #117775 von Appo
Bei Gericht wird nahezu immer ein Vergleich vorgeschlagen. Warum? - Der Richter will den Fall so schnell wie möglich abschliessen und ein Urteil verfassen kostet schliesslich Zeit, da kommt ein Vergleich gerade recht!

Nein, nein. Nicht beirren lassen! Selbst wenn die Gegenseite behauptet, du hättest eine Vollackierung beauftragt, heisst das nicht, dass du verlierst. Ist lediglich eine Parteianhörung und Du wirst als Partei genauso gehört. Im Zweifel schreit der Richter "non liquet". Mit anderen Worten: Derjenige, der seine Rechte durchsetzen will, muss die Tatsachen auch darlegen und beweisen.

Und ein Zeuge, der für die Gegenseite lügt, ist schnell entlarvt!

Bedenke zudem, dass selbst bei einer Überschreitung eines Kostenvoranschlages von mehr als 25% die Vergütung auf sehr wackeligen Beinen steht, wenn kein Hinweis kam, dass es teuerer wird.

Also, immer locker bleiben.

Beste Grüsse[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Appo am 27-10-2013 17:08 ]

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