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Erstzulassung
- Birmele
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Im Moment suche ich die Möglichkeit fest zustellen,wann mein erst kürzlich erworbene 500 SEC,Bj.7/82,das erste mal zugelassen wurde.Laut Auskunft von DB wurde das Auto von Sindelfingen nach Frankreich ausgeliefert.Alte Rechnungen von 1987 und jünger , ausgestellt in Genf(Schweiz), habe ich beim Kauf mit erhalten.Die Eignung zum Oldtimerstatus ist auch vorhanden, aber um es als historisches Fahrzeug anzumelden,brauche ich den Nachweis der Erstzulassung.In Flensburg gibt es keinen Eintrag für dieses Gefährt.
Jetzt die Frage: Kann mir jemand eine Stelle nennen,in der Schweiz und oder in Frankreich,die mir weiterhelfen kann,vergleichbar mit dem Kraftfahrbundesamt ,um diese Auskunft zu erhalten?
Zur Information:Beim Zuerkennen des Oldtimerstatus ist nicht das Baujahr sondern die Erstzulassung maßgebend.
Gruß!
Peter!
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- Holger
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jetzt wundere ich mich aber. Bei jedem meiner Fahrzeuge war das Datum
der Erstzulassung immer im KFZ-SCHEIN eingetragen.
Grße aus dem echten Norden Holger
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- butch8821
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Ich verstehe das so, dass dein Fzg. Noch nie in Deutschland zugelassen war.
Dann benötigst du einen TÜV nach Paragraph 21. Je nach Zustand des Fahrzeuges ist das eine ziemliche Hürde zur Zulassung... Das Fahrzeug muss mängelfrei bestehen.
Im Rahmen dieser Untersuchung wird dir, so nicht vorhanden, eine Erstzulassung festgelegt.
Diese ist in der Regel der 01.07. Des Produktionsjahres.
Bemühe hier im Forum die Suchfunktion. Is wird dir helfen...
Viele Grüße
Sven
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- JohnA
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- JohnA
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Auf den Rechnungen sollte das Datum der Erstzulassung stehen.
Gruss John
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- Oliver107
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Der TÜV Südwest setzt sogar noch einen drauf und trägt bei Importfahrzeugen grundsätzlich den folgenden 1.7. ein, selbst wenn das Erstzulassungsdatum zweifelsfrei aus den ausländischen Fahrzeugpapieren hervorgeht.
Das und/oder eine vom Mercedes-Classic-Center (knapp 150 Euro teure) Urkunde über die tatsächliche Auslieferung interessiert die hiesigen TÜV-Leute nicht. O-Ton: "Das ist für uns ohne Belang!"
Man könnte daher von einer amtlichen Urkundenfälschung sprechen. Aber mit Bürokraten und "Sachverständigen" ist jede Debatte über Sinn oder Unsinn erfahrungsgemäß zwecklos.
Viele Grüße
Oliver
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- Birmele
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Das Auto hat das die Begutachtung nach Pragraph 21 und 23 bestanden und tatsächlich ist die Erstzulassung auf den 1.7.82 festgelegt worden.Aber laut Sachbearbeiter auf der Zulassungsstelle ist das nur angenommen und will einen Nachweis von mir für das tatsächliche Erstzulassungsdatum damit ich das H- Kennzeichen erhalte. Falls das nicht funktioniert wird es teuer ,weil ich dann einen kat einbauen muß um dem vollen Steuersatz zu entgehen.Dummerweise habe ich noch ein KFZ -Btief ähnliches Dokument aus England vorgelegt und da ist 1990 als Erstzulassung notiert.Da dies das einzige amtliche Papier ist hält sich der Sachbearbeiter daran fest,will aber über das Kraftfahrzeugbundesamt Erkundigungen in England einziehen.
Gruß!
Peter
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- Schubi
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hast Du bei dem Fahrzeug noch das Wartungsheft?
In meinem ist das Auslieferungsdatum eingetragen.
Aber der TÜV hat wie üblich den 01.07. eingetragen und das StVA
hat das ohne Beanstandungen übernommen.
Vielleicht hatte ich die Mitarbeiter auch mit meiner Forderungen nach
einem zweizeiligen Kennzeichen für US-Fahzeuge verwirrt, das war die
deutlich höhere Hürde. Beamte...
Markus
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- butch8821
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Ich würde es einfach bei einem anderen Sachbearbeiter oder einer anderen Filiale der Zulassungstelle versuchen.
Und dann diesen Zettel weglassen...
Und bevor ich einen Kat einbauen würde, hätte ich einen 2. Wohnsitz in einem anderen Landkreis....
VG
Sven
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- Oliver107
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Mir wird von der Zulassungsstelle gesagt, dass die Eintragungen in den ausländischen Papieren oder auch die vorgelegte Urkunde vom Hersteller "ohne Belang" sei sondern nur das Gutachten des TÜVs "relevant" sei und hier ist es genau umgekehrt!
Immer gerade so, wie es sich nachteilig für den Fahrzeughalter auswirkt.
Berufe Dich auf das TÜV-Gutachten und wenn Dir die Zulassungsstelle eine tatsächlich andere Erstzulassung beweisen (!) kann, dann soll sie es tun.
Im Übrigen kann ich mich den Vorrednern nur anschließen: Bürokraten darf man niemals Unterlagen ungefragt und vor allem ungeprüft überlassen. Man siehst, was dabei rauskommt...
Viel Erfolg wünscht Dir
Oliver
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- Dr-DJet
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ich fasse mal zusammen:
1. Gehe nicht zum TÜV Südwest, denn der fälscht das Erstzulassungsdatum nach eigenem Gutdünken. Gehe stattdessen mit den Originalpapieren aus dem Ausland zum TÜV Süd (Bsp. Alzenau oder Bamberg), die tragen das richtige ein und haben auch Zugang zum MB Archiv für die sonstigen Daten
2. Melde das Fahrzeug auf einen Freund an, der eine ordentliche bayrische Zulassungsstelle hat, wenn es geht ohne Nummernschilder prägen zu lassen. Auf keinen Fall in Hessen! Da kommen sonst die Fuldbürger ins Spiel.
3. Präsentiere dann die deutschen Papiere Deiner eigentlichen Zulassunsstelle in Hessen oder Baden-Württemberg und alles ist in Butter, da es ja kein Importfahrzeug mehr ist.
Der nächste Gag wird in ein paar Jahren, dass die Zulassungsstellen bei Fahrzeugen mit HSN und TSN 000000 Probleme machen werden. Jezt bestehen sie darauf, dass Importfahrzeuge die bekommen.
Schießt Sie alle auf den Mars die Bürokraten
Gruß, Volker
Viele Schraubergrüße - best regards, Volker, Admin und Betreiber
Fast alles zu Zündung und Jetronic auf jetronic.org
Workshops D-Jetronic 28.6.(F),20.9.(ER), K-Jetronic 31.5.(ER),23.8.(F)
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- Oliver107
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Frage mich, ob im Norden oder im Osten die Sache anders (besser?) läuft.
Da kann man ja dann bald schon so etwas wie eine bundesweite "Handlungshilfe" herausgeben.
Viele Grüße
Oliver
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- Birmele
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Peter
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