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Schaltung der Nebelleuchten (Schweiz Auslieferung)

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14 Jahre 4 Tage her #102011 von SvenSLC
Hallo Sternengemeinde,

ich möchte mich nun (endlich) meinem letzten Problem widmen. Mein 79 280 SLC hat die damalige Schweiz Ausführung der NL-Schaltung, d.h. die NL + Schlussleuchte sind nur i.V. mit Standlicht schaltbar. Ist auch so als Version in der WIS beschrieben.

Wer weiß wie man die Schaltung auf Abblendlicht umstellen kann.

Danke für eure Anregungen und Tipps.


Gruß

Sven

Gruß

Sven

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14 Jahre 4 Tage her #102012 von Obelix116
Moin,
am Lichtschalter die Klemmen 30 und NSE mit selbst gemachtem Kabel verbinden, dann sollte es funktionieren.

Gruß
Obelix

Gruß
Christian

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14 Jahre 4 Tage her #102013 von Obelix116
Nochmal ich,
wenn du es ganz original haben willst:
Kabel 2,5mm grau/gelb/grün vom Ausgang der Sicherung 15 an die Klemme NSE des Lichtschalters anschließen.

Gruß
Obelix

Gruß
Christian

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14 Jahre 3 Tage her #102014 von SvenSLC
Danke Obelix,

werd ich demnächst mal probieren und Mitteilung machen.


Gruß

Sven

Gruß

Sven

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13 Jahre 11 Monate her #102015 von Jonathan-Hart
Hallo,

Ich habe auch diese Schweizer NL-Schaltung und würde die auch so lassen. Weiß hier einer, ob das so der StVO genügt? Der TÜV hat bisher nicht widersprochen und bei der H-Abnahme war es auch kein Thema, ich vermute mal, weil es nicht weiter auffiel. Aber ist es in D regelkonform?

Beste Grüsse,
Sandro

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13 Jahre 11 Monate her #102016 von Dr-DJet
Hallo,

ich habe auch diese Schweizer Schaltung und hatte nur einmal beim TÜV Probleme. Da habe ich nämlich vergessen, dass die NSW nur bei Standlicht funktionieren. Also bekam ich einen geringen Mangel wegen nicht funktionierender NSW.

Beim nächsten Mal wusste ich es und es war kein Problem. Der TÜV bittet Dich doch nur, die NSW einzuschalten, um sie zu überprüfen. Da wird doch diese Verriegelung nicht geprüft.

Gruß,
Volker

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13 Jahre 11 Monate her #102017 von Jonathan-Hart
Völker,

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wenn Du selbst an den Schaltern drehst, ist das alles einfach, stimmt. Mit "geringen Mängeln" wie in Deinem Fall kann ich auch leben. Hätte halt gerne gewusst, ob der TÜV im Zweifel die Umrüstung verlangen kann.

Die andere Frage ist, wenn der Prüfer selbst an den Knöpfen dreht und die Lichtfunktionen in den aufgestellten Spiegeln selbst prüft (hatte ich mit einem anderen Auto so). Reicht dann der Hinweis auf die Schweizer Schaltung und das Standlicht?

Beste Grüße,
Sandro

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13 Jahre 11 Monate her #102018 von Dr-DJet
Hallo Sandro,

ich nehme an, dass das im Ermessen des Prüfers liegt. Wenn Du einen Sesselpupser erwischst, mag der das verlangen. Die Vorschriften dazu kenne ich nicht.

Gruß,
Volker

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13 Jahre 11 Monate her #102019 von gerd
Eine Nebelschlussleuchte ist erst ab 1991 Vorschrift, sie müssen also bei einem W107 nicht funktionieren. Da sie in den Heckleuchten integriert sind und nicht als solche separat montiert erkennbar sind, zählt auch das Argument "was montiert ist, muss funktionieren" im Gegensatz zu den Nebellampen vorne, nicht.

Gerd

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13 Jahre 11 Monate her #102020 von SvenSLC
Beim TÜV hatte ich mit der Art Schaltung auch keine Probleme. Nur im Westerwald habe wir des öfteren Nebel und ich hätte gerne die Schaltung mit dem Abblendlicht zusammen und nicht nur mit dem Standlicht.


Gruß

Sven

Gruß

Sven

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8 Jahre 1 Monat her #189619 von Thomas08056
Hallo Sven

Habe nun das gleiche Problem wie du damals.
der tüv will ihn mit der schweizer konfiguration nicht als oltimer zulassen.
wie hast du das problem gelöst?

Gruss Thomas

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8 Jahre 1 Monat her #189634 von Dr-DJet
Hallo,

wie das zu lösen wäre, habe ich doch hier kürzlich beschrieben.

Mein TÜV hat da noch nie Probleme gemacht. Wenn er NSW fordert, schalte ich das Fernlich aus und aktiviere die ohne Kommentar. Das klappt.

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8 Jahre 1 Monat her #189670 von 80erFan
Hallo,

die Verweigerung des H-Kennzeichens ist m. E. nur rechtens, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt. Dies wäre bei der „schweizer Standlichtschaltung“ wohl nur dann der Fall, wenn die äußere Lichtaustrittskante der Nebelscheinwerfer mehr als 400 mm von der Außenkante des Fahrzeugs entfernt wäre, denn nur dann gibt es die Vorschrift, dass die Nebelscheinwerfer nur mit eingeschaltetem Ablendlicht betrieben werden dürfen. Ich habe das jetzt noch nicht nachgemessen, aber die Nebelscheinwerfer sind beim 107er schon sehr mittig angebracht.

Sollte dies also tatsächlich der Fall sein, bleibt wohl nur die Umrüstung, wenn der Prüfer drauf besteht, ansonsten habe ich es bisher wie Volker gehandhabt oder einen geringen Mangel eingetragen bekommen, weil der Prüfer die Nebelscheinwerfer nicht zum Brennen bekommen hat.

Allerdings fallen mir keine Situationen ein, in denen man erlaubterweise die Nebelscheinwerfer einschalten darf und sinnvollerweise das Abblendlicht dazu einschaltet (Stichwort Eigenblendung).

Grüße, Holger

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8 Jahre 1 Monat her - 8 Jahre 1 Monat her #189671 von TomTom61
Hallo Gemeinde
Weiß einer zufällig wie man die NSW auf einfachem Wege an die "Lichthupe" bekommt? also beim Betätigen ? zu verrückt ?? … jetzt mal unabhängig vom Tüv


Gruß Thomas

Grüße aus dem Münsterland / Steinfurt

Tom
Letzte Änderung: 8 Jahre 1 Monat her von TomTom61.

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8 Jahre 1 Monat her #189677 von Dr-DJet
Hallo Thomas,

selbst wenn ich den Schaltplan vor mir liegen htte, würde ich daran keinen Gedanken verschwenden. Nimm's mir nicht übel, aber NSW an der Lichthupe ist eher was für die Spätpubertät.

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8 Jahre 1 Monat her #189678 von TomTom61
Unrecht hast du vielleicht jetzt nicht

Mal jetzt nicht überbewerten …. Es entwickelt sich eben jeder anders ..

Grüße aus dem Münsterland / Steinfurt

Tom

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