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Zoll
- Birmele
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18 Nov 2008 17:29 #63143
by Birmele
Zoll was created by Birmele
Guten Tag zusammen.
Ich muss ein Fahrzeug verzollen,es steht bereits in Deutschland bei mir zuhause.Das Zollamt das für mich zuständig ist verweist mich zu einer zentralen Stelle in Magdeburg,um die notwendigen Informationen zu erhaltenDa aber verfange ich mich in der Warteschleife. Jetzt weiss da jemand Bescheid und kann mir weiterhelfen was zu tun ist?
Mit Grüssen!
Peter
Ich muss ein Fahrzeug verzollen,es steht bereits in Deutschland bei mir zuhause.Das Zollamt das für mich zuständig ist verweist mich zu einer zentralen Stelle in Magdeburg,um die notwendigen Informationen zu erhaltenDa aber verfange ich mich in der Warteschleife. Jetzt weiss da jemand Bescheid und kann mir weiterhelfen was zu tun ist?
Mit Grüssen!
Peter
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- mb350se
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18 Nov 2008 18:56 #63144
by mb350se
Replied by mb350se on topic Zoll
hallo Peter,
was hast Du denn an Unterlagen? warum wurde Zoll nicht bei Einfuhr erledigt? woher kommt der Wagen, USA, Schweiz?????
gruss volker
was hast Du denn an Unterlagen? warum wurde Zoll nicht bei Einfuhr erledigt? woher kommt der Wagen, USA, Schweiz?????
gruss volker
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- Birmele
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19 Nov 2008 03:05 #63145
by Birmele
Replied by Birmele on topic Zoll
Volker,danke für deine Fragen.
Also das Fahrzeug (Motorrad)kommt aus der Schweiz,den Fahrzeugausweis,so etwas wie bei uns der Kraftfahrzeugbrief,habe ich und den Kaufvertrag mit dem bekannten Zusatzsatz um den Zoll zu sparen.Beim Grenzübertritt wurde ich durchgewunken und da ich unter Zeitdruck stand war mir das gerade recht.Ich ging davon aus das ich die Formalitäten problemlos beim zuständigen Zollamt hier erledigen kann.Was anscheinend nicht der Fall ist.
Wenn nichts geht werde ich wohl wieder zur Grenze zurück müssen und das Prozedere dort erledigen.
Gruss!
Peter
Also das Fahrzeug (Motorrad)kommt aus der Schweiz,den Fahrzeugausweis,so etwas wie bei uns der Kraftfahrzeugbrief,habe ich und den Kaufvertrag mit dem bekannten Zusatzsatz um den Zoll zu sparen.Beim Grenzübertritt wurde ich durchgewunken und da ich unter Zeitdruck stand war mir das gerade recht.Ich ging davon aus das ich die Formalitäten problemlos beim zuständigen Zollamt hier erledigen kann.Was anscheinend nicht der Fall ist.
Wenn nichts geht werde ich wohl wieder zur Grenze zurück müssen und das Prozedere dort erledigen.
Gruss!
Peter
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- Mr_T
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19 Nov 2008 07:38 #63146
by Mr_T
Replied by Mr_T on topic Zoll
Hallo Peter,
am besten Du fährst zurück in die Schweiz und lässt Dich durchwinken.
Beim Grenzübertritt dann ganz normal vorgehen. Vorsicht: zuerst beim CH Zoll die Ausfuhr erledigen, und DANN ERST zum D-Zoll die Einfuhr abwickeln.
Am Zoll sagst Du, das Motorrad hattest Du bei Kaufvertragsdatum in CH gekauft, aber dort noch bis jetzt Zwischengelagert.
Gruss,
Michael
p.s. was hast Du denn für ein Motrorrad?[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Mr_T am 19-11-2008 07:56 ]
am besten Du fährst zurück in die Schweiz und lässt Dich durchwinken.
Beim Grenzübertritt dann ganz normal vorgehen. Vorsicht: zuerst beim CH Zoll die Ausfuhr erledigen, und DANN ERST zum D-Zoll die Einfuhr abwickeln.
Am Zoll sagst Du, das Motorrad hattest Du bei Kaufvertragsdatum in CH gekauft, aber dort noch bis jetzt Zwischengelagert.
Gruss,
Michael
p.s. was hast Du denn für ein Motrorrad?[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Mr_T am 19-11-2008 07:56 ]
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- poldi
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19 Nov 2008 08:55 #63147
by poldi
Grüße aus dem Ölsumpf Ulli
Replied by poldi on topic Zoll
Moin!
"Strassenmotorfahrzeuge
Unverzollte Fahrzeuge sind an der Grenze unaufgefordert zur Zollbehandlung anzumelden.
Wird eine Verzollung bei einem Inlandzollamt gewünscht, stellt das Grenzzollamt einen 2 Tage gültigen Vormerkschein aus. Die Verzollung hat während den Abfertigungszeiten zu erfolgen.
Für eine Zulassung in der Schweiz müssen die Fahrzeuge den Bestimmungen über Bau und Ausrüstung entsprechen; eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung erleichtert die Inverkehrsetzung ohne Lärm- und Abgastest. Für entsprechende Auskünfte sind die kantonalen Strassenverkehrsämter zuständig.
Für die Verzollung sind folgende Dokumente vorzulegen:
Rechnung oder Kaufvertrag
Fahrzeugausweis
Identitätsnachweis
Allfälliger Ursprungsnachweis
Zollansätze
Die Zollansätze sind für gebrauchte und neue PW gleich. Sie betragen (je nach Hubraum und Stückgewicht) zwischen 12.- bis Fr. 15.-/je 100 kg brutto. Für Motorräder beträgt der Ansatz Fr. 37.-/je 100 kg brutto.
Aus Europa (EU, EFTA, einigen mittel- und osteurop. Ländern) sind die PW und Motorräder zollfrei, wenn ein Ursprungsnachweis, z.B. ein EUR. 1, vorgelegt wird.
Automobilsteuer
Der Import von Personenautomobilen und gewissen Lieferwagen/Kleinbussen unterliegt der Automobilsteuer. Der Steuersatz beträgt 4% des Fahrzeugwerts (einschliesslich Zoll).
Mehrwertsteuer
7,6% des Fahrzeugwertes am ersten Bestimmungsort in der Schweiz (zuzüglich Zoll und Automobilsteuer).
Dem Zollamt ist die Rechnung oder der Kaufvertrag vorzulegen.
Besondere Fälle
In folgenden Fällen erteilen die Zolldirektionen Auskunft:
Fahrzeuge ausländischer Arbeitskräfte und Studenten
Fahrzeuge von Zuziehenden
Fahrzeuge von Auswanderern
Fahrzeuge zum Stationieren eingeführt"
Sternengrüße Ulli
"Strassenmotorfahrzeuge
Unverzollte Fahrzeuge sind an der Grenze unaufgefordert zur Zollbehandlung anzumelden.
Wird eine Verzollung bei einem Inlandzollamt gewünscht, stellt das Grenzzollamt einen 2 Tage gültigen Vormerkschein aus. Die Verzollung hat während den Abfertigungszeiten zu erfolgen.
Für eine Zulassung in der Schweiz müssen die Fahrzeuge den Bestimmungen über Bau und Ausrüstung entsprechen; eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung erleichtert die Inverkehrsetzung ohne Lärm- und Abgastest. Für entsprechende Auskünfte sind die kantonalen Strassenverkehrsämter zuständig.
Für die Verzollung sind folgende Dokumente vorzulegen:
Rechnung oder Kaufvertrag
Fahrzeugausweis
Identitätsnachweis
Allfälliger Ursprungsnachweis
Zollansätze
Die Zollansätze sind für gebrauchte und neue PW gleich. Sie betragen (je nach Hubraum und Stückgewicht) zwischen 12.- bis Fr. 15.-/je 100 kg brutto. Für Motorräder beträgt der Ansatz Fr. 37.-/je 100 kg brutto.
Aus Europa (EU, EFTA, einigen mittel- und osteurop. Ländern) sind die PW und Motorräder zollfrei, wenn ein Ursprungsnachweis, z.B. ein EUR. 1, vorgelegt wird.
Automobilsteuer
Der Import von Personenautomobilen und gewissen Lieferwagen/Kleinbussen unterliegt der Automobilsteuer. Der Steuersatz beträgt 4% des Fahrzeugwerts (einschliesslich Zoll).
Mehrwertsteuer
7,6% des Fahrzeugwertes am ersten Bestimmungsort in der Schweiz (zuzüglich Zoll und Automobilsteuer).
Dem Zollamt ist die Rechnung oder der Kaufvertrag vorzulegen.
Besondere Fälle
In folgenden Fällen erteilen die Zolldirektionen Auskunft:
Fahrzeuge ausländischer Arbeitskräfte und Studenten
Fahrzeuge von Zuziehenden
Fahrzeuge von Auswanderern
Fahrzeuge zum Stationieren eingeführt"
Sternengrüße Ulli
Grüße aus dem Ölsumpf Ulli
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- kilroy_was_here
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19 Nov 2008 10:39 #63148
by kilroy_was_here
Replied by kilroy_was_here on topic Zoll
Ciao Ulli
zitierts Du nicht die Bedingungen für den Import in die Schweiz ?
Wollte er nicht den Ablauf für den Reimport nach D ?
Südliche Grüsse
Jürg
zitierts Du nicht die Bedingungen für den Import in die Schweiz ?
Wollte er nicht den Ablauf für den Reimport nach D ?
Südliche Grüsse
Jürg
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