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Eintragung Zulassungsstelle Maxilite BBRS Felgen für R107 in HESSEN

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2 months 4 weeks ago #356514 by Pidibaer
Servus zusammen,

Eigentlich traurig, daß man darüber nachdenken muss , wo man hingeht für eine Eintragung . Andererseits auch wieder gut , daß es da Spielräume gibt, wäre alles bis aufs kleinste geregelt , dann hättest bei vielen Dingen gar keine Chance.
Egal, wo man vorstellig wird, ich schaue immer, daß ich zu einem "alten Hasen / Fuchs " komme.
Den Jüngeren kann man nix vorschmeissen, als unsere Autos das tägliche Strassenbild zierten, waren die meisten noch nicht mal geplant . Und dem Jungen kann man auch nicht vorhalten, daß sie sich nicht mit jeder Baureihe tiefgreifend beschäftigen ( tun wir ja auch nicht ).
( erschwerdend kommt hinzu, daß den Jungen in allen Branchen das selbstständige Denken mehr oder weniger abgelernt wurde, ja , noch Schlimmer, wenn sie die Regeln nicht einhalten , dann aber.... )

Erfahrung ist eben auch bei den TÜV ( KÜS GTÜ Dekra etc ) Leuten das non plus Ultra .
Gleichzeitig ist es aber auch gut , daß nicht mehr alles Durchgewunken wird, haben ja die letzten Jahre auf den Oldtimertreffen bestimmt alle schon das eine oder andere gesehen, wo man nicht mehr wusste: Soll ich jetzt lachen oder weinen .

Wie auch immer, wünsche dem Themenersteller viel Glück, den wenn die Optik Zeitgenössisch ist, was ja in diesem Fall zutrifft , dann darf es da aus meiner Sicht kein Hindernis geben . 
Kann mich noch gut an die Diskussionen mit den Maxilite Barockfelgen 15 Zoll erinnern .In Austria waren sie schon zugelassen für Oldies, bei uns gab es noch Heckmeck, wehe , du bist an den falschen geraten 

Peter

Nobody is Perfect ! Ich steh auf den 107er im Amy-Look. Klingt komisch, ist aber so.

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2 months 4 weeks ago #356518 by schickelchen
Richtig Georg 😃

LG

Natascha ⭐️

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2 months 4 weeks ago #356519 by schickelchen
Wie gesagt die Zulassungsstelle ist da die Hürde und da muß ich in Hessen bleiben.
Laut TÜV sollte das Gutachten kein größeres Problem sein.

Bin gespannt hab nur in Aschaffenburg ein Termin für die Einzelabnahme bekommen.

Mal schauen wie es wird.

LG

Natascha ⭐️

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2 months 4 weeks ago #356520 by schickelchen
Hi Michael,

Das stimmt auch.
Ich hab ein paar TÜV Stellen in Bayern angefragt und die haben mich abgelehnt weil sie mit der Zulassungsstelle ein zu hohen Aufwand haben. Freundlich formuliert wegen Kenntnismangel.

LG

Natascha ⭐️

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2 months 4 weeks ago #356521 by SCHORSCH13
Nimm den TÜV in Alzenau, die kennen sich gut aus.
Übrigens musst du den TÜV nehmen, wegen Importauto, das darf die DEKRA usw nicht

Liebe Grüße

Schorsch

Echte Autos haben Durst, keine Ladezeiten

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2 months 4 weeks ago #356522 by SCHORSCH13
Das ist gelinde gesagt Quatsch, dass die Probleme mit den Zulassunfsstellen haben.
Eigentlich haben die Tuevler nix mit denen zu tun, außer bei Rückfragen.

Liebe Grüße

Schorsch

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2 months 4 weeks ago #356523 by schickelchen
Hi Georg,

Mit TÜV in Alzenau hab ich bestimmt 30min telefoniert er nimmt niemanden aus Hessen, wegen dem hohen Aufwand mit der Zulassungsstelle.

LG

Natascha ⭐️

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2 months 4 weeks ago #356524 by schickelchen
Genau wegen diesen Rückfragen von der Zulassungsstelle will Alzenau es nicht mehr machen 😅

LG

Natascha ⭐️

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2 months 4 weeks ago #356526 by SCHORSCH13
Unglaublich

Liebe Grüße

Schorsch

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2 months 4 weeks ago #356530 by Chromix

Mit TÜV in Alzenau hab ich bestimmt 30min telefoniert er nimmt niemanden aus Hessen, wegen dem hohen Aufwand mit der Zulassungsstelle.
 
Die 30 min hätte er auch mit der Zulassungsstelle telefonieren können ..... 

Hälsningar,
Lutz

Nimm Dir jeden Tag die Zeit, still zu sitzen und auf die Dinge zu lauschen.
Achte auf die Melodie des Lebens, die in Dir schwingt.
Buddha
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2 months 4 weeks ago #356536 by wusel-53

Nimm den TÜV in Alzenau, die kennen sich gut aus.
Übrigens musst du den TÜV nehmen, wegen Importauto, das darf die DEKRA usw nicht
Wo hast du diese Info her? Gilt die nur für Hessen? ich war bei der GTÜ, GA kein Problem, auch Eintragung bei der Zulassungsstelle (Niedersachsen) nicht. Eventuell hat Motorform Erfahrung mit Hessen. Die bieten bei Kauf jedenfalls Unterstützung grundsätztlich an (Hessen wird nicht speziell angeführt).
Und ja, meins ist auch ein US-Modell mit "000" Schlüsselung.

Viele Grüße

Thorsten

Man lernt nie aus
380SL (US-Version, Bj.84), Eura-Wohnmobil und ein ebike :-)
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2 months 4 weeks ago #356538 by Ragetti
Die Monopolstellung vom TÜV ist zum Glück lange vorbei natürlich kann Dekra ,GTÜ usw auch Einzelabnahmen machen, allerdings kann es sein daß manche Prüfer nicht alles dürfen die haben interne Regelungen. Da ich auch ein en Reimport habe konnte mein GTÜler die Felgen nicht abnehmen, dann hat er in Sifi bei seinem Kollegen angerufen und der hat es dann gemacht ohne Problem.

Viele Grüße aus dem Nordschwarzwald

Rolf

Nur das Beste aus Schwaben , oder lieber nix

www.keicher.biz

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2 months 4 weeks ago #356539 by SCHORSCH13
Hallo Thorsten,

Alte Bundesländer: Die Begutachtung nach § 21 StVZO (Vollabnahme) sowie die Eintragung technischer Änderungen darf nur vom TÜV durchgeführt werden.

Neue Bundesländer die Dekra

Liebe Grüße

Schorsch

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2 months 4 weeks ago #356540 by jhwconsult
Ich habe mehrere Importfahrzeuge mit 0000 in Hessen nach §21 und §23 beim GTÜ und KÜS prüfen lassen und damit anfangs über die Bündelungsbehörde und jetzt nach deren Auflösung direkt bei der Zulassungsstelle mit Einzelzulassungen zugelassen bekommen. Die Bündelungsbehörde war nicht immer kooperativ. Die Zulassungsstelle schon eher. 
Der Schlüssel zum Erfolg liegt eindeutig beim Sachverständigen! Den richtigen zu finden, der sich auch mit Deiner Zulassungsstelle auskennt, ist die Herausforderung. 
Meine Erfahrung ist, dass Du mit dem Gutachten des geeigneten Prüfers auch die Zulassung bekommst.
Und ja, der Prüfer hat evtl. einen höherne Aufwand, den er extra bezahlt haben möchte. Das sollte man berücksichtigen.

. Hartmut aus Hessen .
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2 months 4 weeks ago #356544 by SCHORSCH13
Ja Hartmut,

so wird es sein.
Aber wenn Du bei unserer ZS rein kommst und bekommst gleich gesagt, wir mögen keine Amis, dann vergeht es dir schon...

Liebe Grüße

Schorsch

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2 months 4 weeks ago - 2 months 4 weeks ago #356545 by wusel-53

Hallo Thorsten,

Alte Bundesländer: Die Begutachtung nach § 21 StVZO (Vollabnahme) sowie die Eintragung technischer Änderungen darf nur vom TÜV durchgeführt werden.

Neue Bundesländer die Dekra
Hallo Schorsch, bekannter Maßen gehört Niedersachsen zu den alten Bundesländern, ich habe sowohl bei meinem 107er als auch bei meinem Wohnmobil die technischen Änderungen jeweils bei der GTÜ eintragen lassen. Deine Info kann also nicht stimmen, zumal mein GTÜ Prüfer auch Vollabnahmen bei Oldtimern macht.
Für beide Prüfungen gibt es in der STVZO keine Einschränkung auf bestimmte Prüforganisationen (mehr). 
Folgendes habe ich gefunden:Einzelgenehmigungnach § 21 StVZOSeit 2019 sind nach Bundesratsentscheidung vom Kraftfahrt-Bundesamt benannte Technische Dienste berechtigt, Gutachten nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung zu erstellen. Diese können bei Fahrzeugen, die länger als sieben Jahre nicht zugelassen waren, zur erneuten Zulassung benötigt werden. Auch bei der Begutachtung von Importfahrzeugen ist das Gutachten nach § 21 vorgeschrieben. Diese Fahrzeuge sind oft nicht nach europäischem Recht geprüft und nach den in Europa geltenden einheitlichen Voraussetzungen genehmigt. Beispiele hierfür wären die Beleuchtung sowie das Abgas- und Geräuschverhalten von aus den USA importierten Fahrzeugen.Bei sehr aufwendigen Tuningmaßnahmen und Erweiterungen des Verwendungsbereichs von Prüfzeugnissen, durch welche die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, ist ebenfalls ein entsprechendes Gutachten nach § 21 notwendig, um die Vorschriftsmäßigkeit der Änderungen zu bestätigen und den legalen Betrieb des Fahrzeugs wieder zu ermöglichen. Das beinhaltet vor allem Kombinationen von technischen Änderungen, die sich gegenseitig beeinflussen. Beispielhaft hierfür kann eine Tieferlegung des Fahrzeugs in Verbindung mit einer von der Serie abweichenden Rad-/Reifenkombination sein.Und zu §23: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als OldtimerZur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird. Für das Erteilen der Prüfplakette gilt § 29 Absatz 3.

edit: wenn du auf die Internetseiten der einzelnen Prüforganisationen gehst, wirst du dort sehen, dass sie genau diese Prüfungen auch anbieten. Voraussetzung ist natürlich, dass sie vor Ort einen Prüfer (aaS) mit der entsprechenden Berechtigung haben. Und dass ist bundeseinheitlich so geregelt. Die Monopolstellung von TÜV und DEKRA ist Geschichte.

Viele Grüße

Thorsten

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380SL (US-Version, Bj.84), Eura-Wohnmobil und ein ebike :-)
Last edit: 2 months 4 weeks ago by wusel-53.

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2 months 4 weeks ago #356546 by SCHORSCH13
Hallo Thorsten,

was soll ich da mit Dir rumdiskutieren?
Habe ich keine Lust und Zeit dafür.
Ich kann Dir nur sagen, dass es damals, so 2010 oder 11,
bei meinem so war.

Liebe Grüße

Schorsch

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2 months 4 weeks ago #356547 by schickelchen
Hallo nochmal,

Ich will und wollte nie die Prüfstellen oder Zulassungsstelle schlecht reden.

Also es hängt halt wie Hartmut schrieb davon ab wie beide Stellen kommunizieren.
Mein Anliegen war nur ein positives Fallbeispiel dem Prüfer und der Zulassungsstelle vorlegen zu können.
So langsam bekomm ich doch Bauchschmerzen, daß es vielleicht nicht klappt.
Ich werde bei Motorform ggf nochmal anfragen. Die hatten mir aber bei Kauf eine positive Auskunft gegeben.

Männers ihr seid cool, Danke für die vielen Anregungen.

LG Natascha

LG

Natascha ⭐️

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2 months 4 weeks ago - 2 months 4 weeks ago #356548 by wusel-53

Hallo Thorsten,

was soll ich da mit Dir rumdiskutieren?
Habe ich keine Lust und Zeit dafür.
Ich kann Dir nur sagen, dass es damals, so 2010 oder 11,
bei meinem so war.
Hallo Schorsch, tut mir leid, wenn ich dir auf den Schlips getreten bin, aber du warst es, der die Behauptung aufgestellt hat, dass in den alten BL nur der TÜV die Prüfung machen darf und in den neuen BL die DEKRA. Und diese, nun mal falsche, Auffassung kann man ja nicht so stehen lassen. Und 2010/11 ist ja schon ziemlich lange her...
Ich bin hier durchaus auch mal mit falschem Wissen unterwegs, bin dann aber zumindest nicht gleich angefasst, wenn ich korrigiert werde.
 

Viele Grüße

Thorsten

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Last edit: 2 months 4 weeks ago by wusel-53.
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2 months 4 weeks ago #356549 by SCHORSCH13
Dann lüge ich nicht nur, sondern auch das Internet,
Das waren damals die Bestimmungen, die habe ich nicht erfunden. Diese Behauptung habe nicht ich aufgestellt.
Ich lasse mich auch gerne eines besseren belehren aber nicht so.
Also lassen wir es gut sein damit.

Liebe Grüße

Schorsch

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