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Werkstattschaden 560SL

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05 Sep 2025 22:20 #348257 by klapptnix
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Für die, die es interessiert, hier das Ergebnis meiner internet-Recherche zum Thema Wertminderung bei hoher Laufleistung, Vorlackierung und Fahrzeugalter:

Die Aussage, dass bei einem Fahrzeug mit hohem Fahrzeugalter, deutlich mehr als 100.000 Kilometern Laufleistung und einer Vorlackierung kein merkantiler Minderwert ableitbar sei, ist nicht grundsätzlich korrekt.
• Der Bundesgerichtshof und neuere Rechtsprechung haben klargestellt, dass es keine festen Obergrenzen von etwa 5 Jahren Fahrzeugalter oder 100.000 Kilometern Laufleistung mehr gibt, ab denen eine merkantile Wertminderung grundsätzlich ausgeschlossen ist.
• Auch bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung kann eine merkantile Wertminderung anerkannt werden, wenn das Fahrzeug trotz Alter und Laufleistung als vergleichsweise gut erhalten gilt und z.B. der Marktwert durch den Unfall beeinträchtigt wird.
• Die Nachlackierung als solche beeinträchtigt oft nicht den merkantilen Minderwert mehr als ein Unfall, wenn das Fahrzeug dadurch als Unfallwagen gilt und der Vertrauensverlust für Käufer weiterhin besteht.
• Entscheidend ist der Markt für das konkrete Fahrzeugmodell, der Zustand, die Reparaturkosten und der Wertverlust am Markt, nicht allein Fahrzeugalter, Laufleistung oder Vorlackierung.
Somit ist die ältere Annahme, dass ab bestimmten Alters- oder Laufleistungsgrenzen kein merkantiler Minderwert mehr möglich sei, heute überholt und wird in der Praxis durch aktuelle Gerichtsurteile widerlegt. Ein merkantiler Minderwert kann demnach auch bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung und Vorlackierung weiter bestehen.



Folgende Gerichtsentscheidungen widersprechen der Aussage, dass ab 100.000 km kein merkantiler Minderwert mehr gilt:
• Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg entschied in einem Fall mit einem über 10 Jahre alten Wohnmobil und knapp 130.000 km, dass die starre Grenze von 100.000 km und 5 Jahren veraltet sei. Das Gericht erkannte den merkantilen Minderwert an, da der tatsächliche Marktwert des Fahrzeugs noch sehr hoch war und der Unfall einen erheblichen Wertverlust bedeutet (Az. nicht angegeben).
• Das Amtsgericht Lübbecke bejahte einen merkantilen Minderwert bei einem Fahrzeug mit über 6 Jahren Alter und 214.000 km Laufleistung. Das Gericht verwies auf die technische Entwicklung und die zunehmende Langlebigkeit moderner Fahrzeuge, weshalb frühere starre Grenzen nicht mehr gelten (BGH NJW 2005, 277, 279).
• Das Landgericht Hamburg (Az. 50B C 112/07) urteilte 2008, dass auch bei Fahrzeugen über 100.000 km eine Wertminderung beziffert werden kann, besonders wenn der Unfall den Verkaufswert merklich mindert, unabhängig von der Laufleistung.
• Das OLG Frankfurt (Az. 14 U 123/24) stellte 2025 klar, dass eine feste Obergrenze für die Anerkennung des merkantilen Minderwerts aufgrund von Fahrzeugalter oder Laufleistung nicht mehr besteht. Die Bewertung erfolgt stets nach dem Einzelfall, wobei auch hochwertige Fahrzeuge mit hoher Laufleistung weiterhin merkantilen Minderwert aufweisen können.
• Das Amtsgericht Köln entschied 2010 (Az. 263 C 240/10), dass auch bei einem 7 Jahre alten Fahrzeug mit rund 191.000 km merkantiler Minderwert anerkannt wird, wenn der Unfallfahrzeugmarktwert dadurch mindert.
Diese Urteile zeigen, dass die alte Faustregel von 100.000 km und 5 Jahren Fahrzeugalter als fixe Grenze überholt ist und jedes Fahrzeug individuell bewertet wird. Der merkantile Minderwert richtet sich nach dem Marktwert und der Schadensauswirkung und nicht starr nach Laufleistung oder Alter.
 

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  • Chromix
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05 Sep 2025 23:23 #348259 by Chromix
Replied by Chromix on topic Werkstattschaden 560SL
So  weit - so gut!
Und wie wendest Du Deine Erkenntnisse jetzt in Deinem Fall an?

Hälsningar,
Lutz

Nur wer für den Augenblick lebt, lebt für die Zukunft.
Heinrich von Kleist

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06 Sep 2025 09:34 #348263 by barsoischardan
Replied by barsoischardan on topic Werkstattschaden 560SL
da bleibt lediglich der juristische Weg, sprich Klage. Allerdings sind Entscheidungen der Amtsgerichte nicht unbedingt förderlich. Hingegen sind Urteile des LG und OLG entsprechend aussagekräftig. Allerdings sollte man hier die komplette Begründung des Urteiles haben, meistens sind  solche Urteile tatsächlich Einzelfall abhängig.

Viele Grüsse Uwe

W107 SL560, Porsche 993 4S, Golf VII GTI

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06 Sep 2025 09:59 - 06 Sep 2025 10:01 #348264 by thomas 1971
Replied by thomas 1971 on topic Werkstattschaden 560SL
Moin Wolf,
wenn ich schon lese das dein Auto irgendwo vollgestaubt in einer Ecke der Werkstatt steht sagt das meiner Meinung nach alles über die Werkstatt aus.... Da krieg ich echt Pickel die Verantwortlichen hätten bei mir schon lange eine Privataudienz bekommen. Wieso musst du das Auto abholen wenn es mal fertig ist? Frisch aufbereitet mit Blumenstrauß, vor die Haustür gebracht, so gehört es sich.....
Weiterhin gute Nerven wünscht dir
Thomas
Last edit: 06 Sep 2025 10:01 by thomas 1971.

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