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Zulassung der Felgen/Reifenkombination 8x16 ET22 mit 225/50/R16

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23 Oct 2020 19:34 - 23 Oct 2020 19:36 #260753 by BK
Liebe SL-Freunde,

ich erlebe gerade den ausgewachsenen Wahnsinn mit der österreichischen Zulassungsbehörde weil ich auf meinem 560 SL meine Lorinser LO Felgen mit Dimension 8x16 ET 22 und der Reifendimension 225/50/R16 typisieren lassen will. Ich habe bereits folgende Punkte nachgewiesen:

1) die Felgen/Reifenkombination kann technisch unbedenklich am Fahrzeug montiert werden - die Behörde akzeptiert das und typisiert das auch grundsätzlich, allerdings soll ich den Status als historisches Fahrzeug verlieren

2) die Felge wurde baugleich bereits zum Baujahr 1988 im Handel angeboten - die Behörde akzeptiert das und würde die Felgen/Reifenkombination auch als historisch zulassen, WENN Mercedes bestätigt, dass diese Dimension am R 107 verbaut werden durfte.

und jetzt geht es los. Mercedes kann das nicht bestätigen denn es gibt grundsätzlich keine Reifentabelle für den R 107 - das war in den 1980er Jahren nicht üblich laut Mercedes Classic. Wahrscheinlich waren damals die Behörden noch nicht so deppert.

Ich habe daraufhin beim Bundesministerium angefragt und die haben bei meiner Landesprüfstelle auch in meinem Interesse interveniert. Die Zulassungsstelle argumentiert darauf hin, dass es nicht zwingend der Hersteller sein muss der bestätigt dass damals in den 1980er Jahren diese Felgen/Reifenkombination am R 107 verbaut wurde. Es kann auch ein Sachverständiger für historische Fahrzeuge (wer gilt als Sachverständiger???) oder nachvollziehbare Literatur als Nachweis beigebracht werden.

HILFE: kennt irgendwer irgendwen der als Sachverständiger bestätigen kann dass die Lorinser Felge mit dieser Dimension häufig an unseren R 107 verbaut wurde? Oder hat irgendwer ein original Prospekt eines Felgenherstellers oder irgendein anderes Prospekt/Buch/was auch immer woraus ersichtlich ist dass diese Felgen/Reifendimension verbaut wurde?

Kann irgendwer von den Sternzeit-Verantwortlichen so eine Bestätigung ausstellen? Aus meiner Sicht ist ein offizieller Mercedes Fan Club als Sachverständiger zu akzeptieren. Es geht ja nicht um einen technischen Sachverhalt - dieser ist bereits geprüft und bestätigt - es geht um einen glaubhaften Zeitzeugen der bestätigt dass diese Felgen/Reifenkombination bereits in den 1980er Jahren häufig am R 107 verbaut wurde.

Wer kann helfen?

LG, Martin
Last edit: 23 Oct 2020 19:36 by BK.

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23 Oct 2020 19:50 #260756 by Dr-DJet
Hallo,

klar gegen Geld stelle ich Dir alles aus. Schicke mir 100€ und schau danach im Download Bereich nach? sternzeit-107.de/de/downloads/send/3-whe...6-et22-abe-gutachten

Viele Schraubergrüße - best regards, Volker, Admin und Betreiber
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23 Oct 2020 20:14 #260759 by Hans_G
Hallo Martin,

wenn Du dem Volker, keine 100Euro überweisen willst :cheer: kannst du es auch direkt beim Felgenhersteller probieren, Lorinser gibt es ja noch und der verkauft diese Felgen sogar wieder.

Viel Erfolg mit deinen Behörden und

Grüße
Hans

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23 Oct 2020 20:52 #260760 by Dr-DJet
Hallo Hans,

Du Verräter, wie soll ich jetzt nächstes Jahr die Sternzeit ohne die diesjährigen Einnahmen aus den kostenlosen Workshops und diesem Download finanzieren ;)

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24 Oct 2020 01:45 #260772 by Caymus
:admire: :admire: :admire:
Einfach mal danke für dieses Engagement.

Liebe Gruesse
Bernd

"Why let somebody else screw it up for parts and labor when you can screw it up for just parts?"

“ Wer bei uns anderen sagt, wo es langgeht, sollte das schon wegweisend tun.”
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24 Oct 2020 12:47 #260812 by KalliSL
:evil: :evil:

Gruss aus Bruchsal

Kalli

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24 Oct 2020 17:00 #260849 by Hans_G
Hallo Volker,

das wirst Du schon schaffen, da bin ich mir ganz sicher. Sonst musst du halt die Preise bei deinen kostenlosen Workshops verdoppeln :woohoo:

Grüße
Hans

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25 Oct 2020 14:43 #260920 by gelberbenz
Hallo Martin
das war ein Scherz von Dr D Jet oder hast Du das anders verstanden ??
Grüsse Werni

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25 Oct 2020 15:02 - 25 Oct 2020 15:06 #260923 by 107_SL
Servus Martin,

das es woanders noch mehr "Stress" gibt als hier im Schwabenland, hätte ich nicht gedacht :)

Nicht aufgeben Martin, die Lorinser LO sind sehr chic, da lohnt es sich ein "Wadenbeißer" zu sein!

Viell. können Dich folgende Infos dem Ziel einen Schritt näher bringen.
Hier mal ein relativ frischer Bericht (Erstellt am 4. September 2020) zu genau diesen Felgen:

www.mercedes-fans.de/magazin/classic/ret...-70er-und-80er.16381

Dem Bericht nach, hat sich Lorinser entschieden die LO erneut aufzulegen.

sportservice.lorinser.com/leichtmetallra...lrad?number=L4402947

Ich an Deiner Stelle würde die Firma Lorinser kontaktieren:
Telefonische Unterstützung und Beratung unter:
0049-7151-136 2410
Mo. -Fr, 09:00 - 17:00 Uhr


Ich bin überzeugt, dass Sie Dir in Deinem Fall helfen können, die Felgen eingetragen zu bekommen ohne die historische Zulassung zu verlieren.
Anrufen, Sache im Detail schildern und bei Möglichkeit um irgendetwas schriftliches bitten, mit dem Du zu eurer Behörde gehen kannst.

Gruß
Marinko
Last edit: 25 Oct 2020 15:06 by 107_SL.

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25 Oct 2020 15:28 #260926 by Dr-DJet

Dr-DJet wrote: Hallo,

... schau danach im Download Bereich nach? sternzeit-107.de/de/downloads/send/3-whe...6-et22-abe-gutachten


Entschuldigung,

wozu noch lange wiederkäuen? Martin wollte einen Beleg aus jener Zeit von mir als Sternzeit, ich habe ihm direkt das TÜV Gutachten aus unserem Download Bereich verlinkt. Amtlicher geht wohl kaum mehr in DE: Nur wie die Össikraten das jetzt anerkennen, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber Martin hatte da ja Zuversicht, mit einem deutschen Dokument den Prüfer zu überzeugen.

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26 Oct 2020 13:39 - 26 Oct 2020 13:45 #261022 by BK
Das Gutachten habe ich von Lorinser mit den Felgen mit bekommen. Wie in meinem Text dargelegt geht es nicht um die Frage ob die gegenständliche Rad/Reifenkombination aus technischer Sicht am Fahrzeug verbaut werden darf bzw. den technischen Prüfkriterien entspricht. Dieser Punkt ist durch, die Behörde genehmigt die Rad/Reifenkombination grundsätzlich. Auch die Frage ob es sich um eine Felge handelt die bereits in den 80ern erhältlich war ist dank Lorinser-Bestätigung durch, der Prüfdienst hat auch das anerkannt.
ABER: mein 560 SL ist als historisches Fahrzeug typisiert und wenn ich nicht nachweisen kann, dass diese Dimension bereits in den 80ern am R107 verbaut wurde will der Prüfdienst mir die Klassifizierung als historisches Fahrzeug entziehen.

Es ist absurd, denn jedem ist klar dass auch damals größere Felgen angeschraubt wurden, aber wie weist man das nach? Mercedes hatte damals keine Reifentabelle und kann nicht helfen. Das Bundesministerium für Verkehr rät nun, einen Sachverständigen oder Experten zu finden der bestätigt, dass es durchaus üblich war in den 80ern am R107 die Rad/Reifenkombination 8x16 ET22 mit 225/50/R16 zu verbauen - egal welches Felgendesign.

WAS MIR HELFEN WÜRDE: Hat jemand in seinen Papieren diese Rad/Reifendimension typisieren lassen, optimaler Weise bereits in den 80ern? Damit könnte ich zumindest nachweisen dass es bereits damals einen R107 mit diesen Felgen gab.

ODER: hat jemand eine Mercedes-Werkstatt die bestätigt dass sie in den 80ern diese Rad/Reifenkombination an einem oder mehreren R107 verbaut hat?

ODER: kann jemand nachvollziehbar (!) für sich in Anspruch nehmen ein Experte zu der Thematik zu sein und bestätigen dass es in den 80ern durchaus üblich war dass der eine oder andere R107 mit dieser Rad/Reifenkombination ausgestattet war. Aus meiner Sicht müsste man den Betreibern von Sternzeit diesen Expertenstatus zuerkennen, wer sonst sollte mehr Experte rund um den R107 sein?!

ODER: hat jemand Literatur/Prospekte etc. aus denen ersichtlich ist dass diese Dimension an einem R107 verbaut wurde?

Es ist völlig absurd, ich weiß. Warum sollte ein als historisch zugelassenes Fahrzeug plötzlich nicht mehr historisch sein wenn (ohne jede Veränderung am Fahrzeug selbst) größere Felgen montiert werden - noch dazu nachweislich zeitgenössische Felgen?!

Wer kann helfen?
Last edit: 26 Oct 2020 13:45 by BK.

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26 Oct 2020 13:42 #261023 by BK
Hallo Marinko,

Danke für deine engagierte Hilfe, aber darum geht es leider nicht - siehe meine Ausführungen unten. Die Felgen sind aus technischer Sicht anerkannt und als zeitgenössisch akzeptiert, das ist durch.

Es geht darum zu beweisen, dass es bereits in den 80ern übliche Praxis war diese Rad/Reifenkombination am einen oder anderen R107 zu verbauen. Bitte lies meine nachstehenden Ausführungen dazu, vielleicht hast du eine Idee wie man das lösen kann?

Liebe Grüße, Martin

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26 Oct 2020 13:51 #261025 by Rudiger
Frage hier, moglicherweise kann er helfen.
www.mb-youngclassics.de/en/product/4-pcs...-10-for-mercedes-w1/
Wir hatten einen 300ce mit Kat der diese Felgen montiert hatte vom Daimler. Die Serien Felgen mit Winterreifen wurden im “Kofferraum” mitgeliefert. Unterlagen wurden Ende 2008 entsorgt.
Rudiger

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26 Oct 2020 14:00 #261028 by Dr-DJet
Hallo,

ich kann das nicht verstehen: Ich habe Dir oben ein Gutachten des TÜV von 1987 verlinkt, in dem die Freigabe auf den 107ern drinnen ist. Damit ist doch die Felge zur Bauzeit des 107ers freigegeben. Wo also ist das Problem?

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26 Oct 2020 14:24 #261032 by BK
Bitte lesen was ich so detailliert ausgeführt habe. Ich kann es jetzt nochmals erklären aber es ändert sich nichts - es geht nicht um die Felge oder den TÜV für die Felge. Es geht um den Beweis dass diese Rad/Reifenkombination grundsätzlich an R107 Fahrzeugen verbaut wurde. Egal welches Felgendesign, egal welcher Hersteller. Ob das technisch möglich ist ist auch nicht die Frage, es ist möglich, das hat die Behörde schon zugesagt. Lies doch mal was ich geschrieben habe, es ist absurd was der Prüfer will, aber meine Ausführungen sind präzise und unmissverständlich.

Liebe Grüße, Martin

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26 Oct 2020 14:30 - 26 Oct 2020 14:32 #261034 by BK
Das Bundesministerium führt dazu wie folgt aus und der entscheidende Passus ist:

Zeitgenössischer Ersatz gilt als dem originalen Zustand entsprechend, wenn es sich um Zubehör oder Ersatzteile handelt , die in einem Zeitraum von 10 Jahren ab dem Erzeugungsjahr des Fahrzeuges im Handel angeboten wurden (handelsübliches oder werksnahes Zubehör). Für die Originalität solcher Änderungen sind Nachweise durch Literatur, Prospekte, Fotos und dergleichen zu erbringen.‘

————————————————————-

2.1.3. Originalität:
Die Hauptbaugruppen der Fahrzeuge müssen im Originalzustand erhalten sein. Zeitgenössischer Ersatz gilt als dem originalen Zustand entsprechend, wenn es sich um Zubehör oder Ersatzteile handelt , die in einem Zeitraum von 10 Jahren ab dem Erzeugungsjahr des Fahrzeuges im Handel angeboten wurden (handelsübliches oder werksnahes Zubehör). Für die Originalität solcher Änderungen sind Nachweise durch Literatur, Prospekte, Fotos und dergleichen zu erbringen.
Nachträgliche Änderungen am Fahrzeug, die Hauptbaugruppen betreffen und somit den Grund- charakter des Fahrzeuges und dessen technische Konstruktionsmerkmale verändern, führen zu einer Neueinstufung des Fahrzeuges mit dem Baujahr, das dem geänderten Teil zuzuordnen ist.
2.1.3.1. Als Hauptbaugruppen gelten:
- Motor- und Gemischbildungseinrichtung
- Kraftübertragung
- Radaufhängungen
- Lenkanlage/ Lenkgabel bei Motorrädern
- Aufbauten
(Diese müssen im Originalzustand erhalten sein)
2.1.3.2. Folgende Teile können durch Nachbildungen oder angepasste Austauschteile ersetzt werden:
- Bereifung
- Zündkerzen - Lampen
6

- Verglasung
- Ketten und Riemen - Bremsbeläge
- Auspuffanlage
Insgesamt darf durch zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung der Originaleindruck nicht beein- trächtigt werden.
Last edit: 26 Oct 2020 14:32 by BK.

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26 Oct 2020 14:48 #261037 by Dr-DJet
Hallo Martin,

... Zubehör oder Ersatzteile handelt , die in einem Zeitraum von 10 Jahren ab dem Erzeugungsjahr des Fahrzeuges im Handel angeboten wurden (handelsübliches oder werksnahes Zubehör). Für die Originalität solcher Änderungen sind Nachweise durch Literatur, Prospekte, Fotos und dergleichen zu erbringen.


es gibt in Deutschland eine ABE dieser Felge aus 1987, hochamtlich vom TÜV. Das ist innerhalb der 10 Jahre seit Bau Deines 560 SL. Das ist doch das geforderte Dokument, dass die Felge und Reifen angeboten und aufgezogen werden durften. Zeitgenössisch und fertig. Irgendwo wiehert da aber jetzt gewaltig der Amtsschimmel. Einen KFZ Brief mit der Eintragung wirst Du auch nicht finden, denn mit ABE war keine Eintragung nötig.

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26 Oct 2020 14:53 #261039 by Hajoko031
Die Bestimmungen in Österreich sind ja fast identisch mit den deutschen - da musst du nicht alle anmotzen die versuchen Dir zu helfen - so wie den Avatar zeigt fährst du einen 560er -
da hatte ich mehr Glück mit meinem US 450er (die Gutachten machen da zum Glück keinen Unterschied zwischen Europa und den USA) tja da solltest du mit Lorinser mal Kontakten - vielleicht können die Dir helfen, was das Kostet .... musst mal Fragen - denn das Gutachten sagt nur bis einschl. 500er ..(107er)

Autohaus Lorinser GmbH & CO. KG
Alte Bundesstraße 45
71332 Waiblingen

+49 (0) 7151 136 0


wenn das nix nutzt andere Felgen kaufen....

mit den besten Grüßen Jochen
Das Leben ist zu kurz für später

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26 Oct 2020 15:28 #261045 by Hans-Jürgen
Hallo Volker,
deine Anmerkung - ABE - nicht Eintragungspflichtig ist nur dann richtig wenn die dazugehörende Reifengröße im Fzg.Schein eingetragen ist.
Sollte ich auf Felgen mit ABE, Reifen aufziehen welche NICHT im Fzg.Schein eingetragen sind ist die kompl. Rad / Reifenkombination einzutragen.
Gruß Hans-Jürgen

Gruß aus dem Kraichgau / Baden

Hans-Jürgen

350 SLC ohne V ( Z ) erfallsdatum / 107er werden nicht Älter sie wechseln höchstens den Besitzer ;)

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26 Oct 2020 16:02 #261053 by 107_SL
Mahlzeit,

genau wegen all dem was heute hier im Fred so niedergeschrieben wurde, war meine Empfehlung DIREKT Firma Lorinser in Waiblingen zu kontaktieren und zu hoffen, dass Sie "irgendwie" unterstützen können.
Ich habe den ersten Post dieses Fred's schon richtig eingeordnet.

Martin, greif zum Hörer :)
Oder Du hoffst weiter auf eine Eintragungskopie von irgendjemanden hier, mit genau dieser Felgen/Reifenkombi auf einem 560er, was nahezu gegen null geht.
Man weiß nie, viell. gibt es eventuell jemanden.
Viel Erfolg!

Gruß
Marinko

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26 Oct 2020 16:56 #261058 by Hajoko031

Hans-Jürgen wrote: Hallo Volker,
deine Anmerkung - ABE - nicht Eintragungspflichtig ist nur dann richtig wenn die dazugehörende Reifengröße im Fzg.Schein eingetragen ist.
Sollte ich auf Felgen mit ABE, Reifen aufziehen welche NICHT im Fzg.Schein eingetragen sind ist die kompl. Rad / Reifenkombination einzutragen.
Gruß Hans-Jürgen


Hallo Hans-Jürgen deine Aussage humpelt - die Reifengröße steht auch in der ABE auf Seite 6 und 6 .....

mit den besten Grüßen Jochen
Das Leben ist zu kurz für später

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27 Oct 2020 09:48 #261115 by Dr-DJet
Hallo Hans-Jürgen,

eigentlich steht bei Felgenfreigaben immer auch dabei, welche Reifengrößen erlaubt sind. Aber mir ist beim nochmal Ansehen aufgefallen, dass es keine ABE sondern ein Gutachten ist. Felgen und Reifen müssen damit also eingetragen werden.

Das ist aber nicht der Punkt von Martin. Er sucht den zeitgenössischen Nachweis dieser Felgen. Und der ist mit dem Gutachten von 1987 erbracht.

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27 Oct 2020 11:51 - 27 Oct 2020 14:30 #261125 by BK
Danke für den Tipp mit dem Gutachten aus 1987, das könnte helfen. Ich habe jetzt so argumentiert und alles andere als ein positiver Bescheid wäre nur noch absurd:

...bezugnehmend auf Ihr Email vom 22.10.2020 teile ich Ihnen ergänzend zu den Ausführungen meines Emails vom 14.10.2020 zur Dimension der Reifen/Felgen auf Mercedes Benz Fahrzeugen der Baureihe R 107 wie folgt mit:

Einer Löschung des Status „historisch“ kann ich wegen der zu erwartenden Auswirkungen auf die Taxierung der Oldtimer Kaskoversicherung keinesfalls zustimmen.

Per Email vom 14.10.2020 habe ich Ihnen bereits ein Gutachten des TÜV Süd (Blatt 1) beigebracht, in dem explizit darauf hingewiesen wird, dass die Einstufung als „historisches Fahrzeug“ durch die gegenständliche Rad/Reifenkombination nicht berührt wird. Ich bitte erneut um Kenntnisnahme des beigefügtes TÜV-Gutachten Blatt 1 vom 31.10.2018.

Man sollte meinen, dass ein TÜV Gutachten ausreicht um den gewünschten Nachweis zu erbringen. Gerne kann ich zur Faktenlage aber zusätzlich wie folgt ausführen:

Mercedes Benz hat in seinen Herstellerangeben in den 1980er Jahren nach Auskunft von Mercedes Benz Classic für den Fahrzeugtyp R 107 keine Reifentabelle veröffentlicht. Ein Nachweis des Herstellers zum Verbau einer Rad/Reifenkombination abweichend zur Standardausführung 7Jx15 H2 ET25 mit 205/65 R15 kann deshalb nicht erbracht werden.

Gemäß Oldtimer Erlass des BMVIT vom 02.05.2006 (GZ BMVIT-190 500/0002-II/ST4/2006 DVR: 0000175) Absatz 2.1.3 zur Originalität, gilt zeitgenössischer Ersatz sofern er nicht die Hauptbaugruppen betrifft und nicht den Grundcharakter bzw. Originaleindruck des Fahrzeuges beeinträchtigt als zulässig. Bei der gegenständlichen Rad/Reifenkombination kann aufgrund der optischen Nähe zu den vom Hersteller mit diesen Fahrzeugen ausgelieferten „Gulli-Deckel“ Design Felgen und der geringfügigen Maßunterschiede (2cm Reifenbreite) davon ausgegangen werden dass der Originaleindruck nachhaltig gewahrt wird.
Ferner ist dem Erlass zu entnehmen, dass für die Originalität solcher Änderungen Nachweise durch Literatur, Prospekte, Fotos und dergleichen zu erbringen sind.

Da die gegenständliche Felge nachweislich bereits in den 1980er Jahren baugleich im Handel erhältlich war, musste Fa. Lorinser bereits damals ein entsprechendes TÜV-Gutachten erstellen lassen um die straßenbehördliche Genehmigung bei den Zulassungsbehörden erwirken zu können. In diesem TÜV-Gutachten vom 09.12.1987 ist auf Seite 4 explizit für den gegenständlichen Fahrzeugtyp Mercedes Benz, Baureihe R 107 unter Kombination 3 der Radtyp LO 8016522 mit der Dimension 8Jx16H2 ET22 und der Bereifungskombination
vorn 225/50 VR 16
hinten 225/50 VR 16
als zulässig ausgewiesen und damit eindeutig dokumentiert, dass innerhalb von 10 Jahren ab Baujahr meines Fahrzeuges (1988) diese Rad/Reifenkombination am Fahrzeugtyp R 107 verbaut wurde.
siehe dazu beigefügte Kopie des TÜV-Gutachtens vom 09.12.1987

Ein weiterer eindeutiger Nachweis ist gegeben, da Fa. Lorinser den Verbau der gegenständlichen Leichtmetallfelge in den 1980er Jahren explizit für den Fahrzeugtyp Mercedes Benz R 107 beworben hat – siehe dazu beigefügte Kopie der Titelseite des Lorinser Verkaufsprospektes, Ausgabe 1984

Die Fa. Sportservice Lorinser GmbH war und ist auf das Tuning von Fahrzeugen der Marke Mercedes Benz spezialisiert. Siehe dazu www.lorinser-classic.de . Fa. Lorinser war in den 1980er Jahren als Tuning-Spezialist für diese Fahrzeuge die erste Adresse - vergleichbar mit AMG heute. Dieser Status von Fa. Lorinser im allgemeinen, und der Status des gegenständlichen Felgentyps in den im TÜV Gutachten von 1987 ausgewiesenen Bereifungsvariationen im Speziellen, ist in Fachkreisen völlig unbestritten – siehe dazu die Fachexpertise auf der website der vom Hersteller Mercedes Benz offiziell anerkannten Community „Mercedes-Fans“:
www.mercedes-fans.de/magazin/classic/ret...-70er-und-80er.16381

Es ist davon auszugehen, dass mein Begehren auf behördliche Zulassung der gegenständlichen Rad/Reifenkombination vollumfänglich dem Willen des Gesetzgebers für die Zulassung historischer Fahrzeuge gemäß BMVIT Oldtimer Erlass entspricht.

Aufgrund der beigebrachten Gutachten und zeitgenössischen Dokumente, bzw. der dargestellten und nachweislich belegbaren Sachlage bitte ich die Eintragung der Rad/Reifenkombination
8Jx16 H2 ET22 mit Bereifung 225/50 R16
antragsgemäß zu genehmigen und den Status des Fahrzeuges als historisch beizubehalten.
Last edit: 27 Oct 2020 14:30 by BK.

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27 Oct 2020 17:51 #261152 by Chromix
Hallo Martin,

sind die Felgen wirklich so schön, daß sich der ganze Aufwand lohnt?? 8)
Wie Du ja selber schreibst, sind sie den Gullydeckeln sehr ähnlich.

Hälsningar, Lutz

Nur wer für den Augenblick lebt, lebt für die Zukunft.
Heinrich von Kleist

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28 Oct 2020 08:41 - 28 Oct 2020 08:49 #261194 by BK
Hallo Lutz,

ich bin in den 80ern aufgewachsen und Lorinser war der Inbegriff für hochwertige und moderne Felgen am SL. Ich wollte diese Felge schon bevor ich meinen 560er gekauft hatte. Der optische Unterschied ist zwar nicht erheblich für die originale Gesamterscheinung des Fahrzeuges, aber der SL sieht um Klassen besser aus mit den etwas breiteren Felgen und dem edlen Lorinser-Design.

Abgesehen von der Geschmacksfrage lasse ich mich nicht von einem Beamten schikanieren. Mein Begehren ist rechtmäßig und im Einklang mit dem Oldtimer Erlass des BMVIT, die Belege und Nachweise sind eindeutig - mein Antrag ist daher positiv zu bescheiden und ggf. werde ich dies auf dem Instanzenweg durchsetzen.

Liebe Grüße, Martin
Last edit: 28 Oct 2020 08:49 by BK.
The following user(s) said Thank You: 107_SL, Andreas64

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28 Oct 2020 11:39 #261203 by Chromix

BK wrote: ..... Abgesehen von der Geschmacksfrage lasse ich mich nicht von einem Beamten schikanieren .....

Genau deshalb meine Nachfrage - manchmal entwickeln solche Geschichten eine Eigendynamik, bei der der Aufwand den Nutzen weit übersteigt.
Aber wenn Dein Herz dran hängt, musst Du natürlich weitermachen .....
Sehr schönes Schild übrigens unter dem Halteverbotsschild; ist das was Offizielles in Österreich?

Hälsningar, Lutz

Nur wer für den Augenblick lebt, lebt für die Zukunft.
Heinrich von Kleist

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28 Oct 2020 17:40 #261231 by poldi
Hey!

"ich bin in den 80ern aufgewachsen ... lasse ich mich nicht von einem Beamten schikanieren."

das zeugt von einem unterentwickelten Unrechtsbewußtsein, aber sorge Dich nicht, in den 80ern und 90ern wurden viele solcher Erziehungsfehler gemacht.

"werde ich dies auf dem Instanzenweg durchsetzen"

dann braucht es glücklicherweise keinen Unterstützungsfonds für verarmte Anwälte …

Grüße aus dem Ölsumpf Ulli
The following user(s) said Thank You: T-Modell, eglidecascais, Rudiger

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29 Oct 2020 12:39 - 29 Oct 2020 12:41 #261309 by BK
Nachdem kein Unrecht vorliegt disqualifiziert sich dieser Kommentar ohnehin von selbst. Leider erlebt man hier immer wieder persönliche Kommentare ohne jeden Sachbezug die völlig entbehrlich sind - vielleicht unternimmt man von Seiten der Administratoren mal etwas gegen User die den Zweck dieser Plattform offensichtlich nicht verstehen.

Die gute Nachricht: nach telefonischer Auskunft von heute wird die Typisierung auf Grundlage des oben dargestellten Sachverhaltes behördlich genehmigt. Der Aufwand hat sich also gelohnt und ich möchte mich ausdrücklich für die konstruktiven Rückmeldungen bedanken - der Hinweis auf das TÜV-Gutachten von 1987 war der Schlüssel zum Erfolg.

Liebe Grüße, Martin
Last edit: 29 Oct 2020 12:41 by BK.
The following user(s) said Thank You: 107_SL, mopf9

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29 Oct 2020 12:47 #261310 by 107_SL
Glückwunsch Martin!

Gruß
Marinko

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29 Oct 2020 13:06 #261312 by wusel-53
Ja, Glückwunsch, interessante Geschichte.

Manchmal muss man Beamten richtig Feuer unter dem Ar... machen (ich bin übrigens auch einer :laugh:) In meiner Behörde arbeiten bundesweit ca. 120.000 Mitarbeiter, davon allerdings "nur" 10.000 Beamte, also nur 8.3% Anteil, Tendenz weiter abnehmend, da die Beamtenlaufbahn nicht mehr angeboten wird.
Was ich damit sagen will - war es wirklich ein Beamter?
Achtung Spaß, war nicht ernst gemeint. Es gibt in allen Behörden Paragraphenreiter und ich bin stoltz darauf, nicht dazu zu gehören. Für mich ist die weitgehende Auslegung eines Gesetzes die Herausforderung :yes: . Immer im Sinne des Antragstellers.

Musste jetzt mal gesagt werden...

Viele Grüße

Thorsten

Man lernt nie aus
380SL (US-Version, Bj.84), Eura-Wohnmobil und ein ebike :-)
The following user(s) said Thank You: mopf9, Rudiger

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